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20.02.15
13:44 Uhr
SPD

Birte Pauls zu TOP 21: Das Engagement von Ehren- und Hauptamt verdient Respekt

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 20. Februar 2015


TOP 21, Hospize und palliativmedizinische Versorgung in Schleswig-Holstein (Drucksachen 18/1647, 18/1999, 18/2481)



Birte Pauls:
Das Engagement von Ehren- und Hauptamt verdient Respekt

„Ich möchte, dass einer mit mir geht, der auch im Schweren zu mir steht, der in den dunklen Stunden mir verbunden. Ich möchte, dass einer mit mir geht.“ Dieser Text nach einem Lied von Hans Köbler aus dem Jahre 1964 ist das Motto des Schleswiger Hospizdienstes. Er bringt wohl genau das zum Ausdruck, was viele Menschen sich wünschen, wenn sich ihr Leben zu Ende neigt: Nicht alleine sein, sich geborgen und sicher fühlen, respektvoll angenommen in Stärke und Schwäche, in Angst und Zuversicht – unter Berücksichtigung ihrer individuellen Wünsche, Persönlichkeit, Herkunft und Weltanschauung und ohne Schmerzen.
Die moderne Hospizbewegung, in den 1980iger Jahren von England ausgehend, hat sich genau das zur Aufgabe gemacht. Das Engagement ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist wesentliches Merkmal der Hospizarbeit. Sie arbeiten mit sektorenübergreifenden, multiprofessionellen Teams aus Pflege und Medizin eng zusammen.
Dieses außerordentliche, fachlich hohe und gleichzeitig zutiefst menschliche Engagement von Ehren- und Hauptamt verdient unser aller Respekt und ich möchte mich im Namen der SPD ganz herzlich bei allen denen bedanken, die auf vielfältige und wunderbare Weise sterbende Menschen und ihre Angehörigen würdevoll begleiten.
Das Sterben gehört selbstverständlich zum Leben, und doch sind es meist die schwersten Stunden, Tage, sogar Wochen für den Sterbenden selber, aber auch für Angehörige. 2



Zu einem Zeitpunkt, wo nicht mehr die Heilung und Lebensverlängerung im Vordergrund steht, bedarf es Rahmenbedingungen, die auf die Wünsche und Bedürfnisse des Sterbenden eingehen und ermöglichen können:
- die gewünschte Nähe von Angehörigen, Freunden und anderer zugewandter Begleitung,
- einen respekt- und würdevollen Umgang
- eine professionelle pflegerische und medizinische Betreuung, die Schmerzen und andere Symptome zu lindern weiß.
Diese Rahmenbedingungen findet man in hier in Schleswig Holstein einer besonderen Art und Weise in den 6 stationären Hospizen, auf den Palliativstationen in den Krankenhäusern, in der persönlichen Häuslichkeit – ermöglicht durch 50 ambulante Hospizinitiativen –, durch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und spezialisierte ambulante pädiatrische Palliativversorgung (SAPPV) – organisiert in 14 Palliative Care Teams.
Und auch in der stationären Altenpflege, aber auch in den Akutkrankenhäusern wächst das Zusammenwirken der ehrenamtlichen Kompetenz und der Kompetenz der SAPV-Teams so ganz allmählich.
Die notwendige Begleitung hört mit dem Tod nicht auf. Während Angehörige in der oftmals langsam gewachsenen letzten Phase z.B. bei Krebserkrankungen bis zum Tod und zur Beerdigung für die Erledigung sämtlicher Dinge noch irgendwie „funktionieren“ und sich selber zurücknehmen, fallen sie nach dem Tod dann oft in eine große Leere. Ein plötzlicher und unerwarteter Tod stellt die Angehörigen vor ganz andere psychische Herausforderungen.
Für diese Situationen bieten zunehmend die Hospizdienste, aber auch schon länger andere Initiativen in Gruppen oder Einzelgesprächen eine Trauerbegleitung an. Auch Familien, die ein Kind verloren haben – es gibt wohl kaum etwas Schrecklicheres –, bekommen z.B. beim Verein „verwaiste Eltern“ die dringend notwendige professionelle Aufmerksamkeit und Unterstützung.
Wichtig ist auch die Wohnortnähe. Die Situation ist für Angehörige eh schwer genug, da ist eine große räumliche Distanz nicht nur organisatorisch oft sehr belastend. Das gilt besonders für den ländlichen Raum. 3



Ich freue mich sehr, dass die große Koalition sich auf einen Ausbau der Hospizangebote, eine bessere finanzielle Förderung der Hospiz- und Palliativangebote auch in Pflegeeinrichtungen und auf verbesserte individuelle Beratung und Hilfestellung verständigt hat. Die Frage der Finanzierung stellt sich immer wieder. Die Vergütungssätze sind z.Zt. noch pflegestufenabhängig. Wenn man aber bedenkt, dass die durchschnittliche Verweildauer in einem Hospiz bei 17 Tagen liegt mit einer Schwankungsbreite von 2 Stunden bis 130 Tagen, dann ist eine Eingruppierung in entsprechende Pflegestufen zeitlich oft gar nicht mehr möglich oder menschlich einfach nicht zumutbar.
Es gibt viele weitere Aspekte die wir zukünftig stärker beachten wollen z.B.:
- Wie können wir sicherstellen, dass zukünftig genügend Fachpersonen für die Palliativversorgung zur Verfügung stehen? - Oder wie gehen wir mit den Menschen um, die auf Grund von Demenz oder Behinderungen ihre Wünsche gar nicht wirklich formulieren können? - Haben wir in unseren jetzigen stationären oder ambulant betreuten Wohnungen für Menschen mit Behinderungen entsprechende Möglichkeiten? Um nur einige Punkte anzusprechen.
Ich möchte mich herzlich bei der Ministerin und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für diesen guten Überblick, den uns der Bericht bietet, bedanken. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir möglichst allen Menschen ein würdiges Abschiednehmen und eine würdige letzte Lebensphase ermöglichen wollen. Das ist auch kein politisches Streitthema, denn am Ende steht der Mensch! Wie wir mit den Schwächsten umgehen, ist auch immer ein Zeichen für die Stärke unserer Gesellschaft.
Deshalb bitte ich darum, den Bericht in den Ausschuss zu überweisen, wo wir uns dann gemeinsam weitere Gedanken machen sollten.