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20.02.15
13:19 Uhr
SPD

Simone Lange zu TOP 22: Führen kann man auch in Teilzeit - Rede zu Protokoll gegeben

REDE zu PROTOKOLL gegeben
Kiel, 20. Februar 2015


TOP 22, Vierter Bericht zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Drucksache 18/2498)



Simone Lange:
Führen kann man auch in Teilzeit

Die Gleichstellungsarbeit gleicht einem Hindernislauf über eine Marathonstrecke. Hierbei eine Spitzenzeit hinzulegen, haben wir längst verpasst. Seit langem gilt nur noch durchhalten, weitermachen und Ziel erreichen. Was ich hier nicht gelten lasse, ist das Mantra, der Weg sei das Ziel. Nein, meine sehr verehrten Herren und Damen, wir stellen anhand des Gleichstellungsberichtes fest, dass wir die Hosenbeine nochmal ordentlich hochkrempeln müssen, um nun auch die letzten Hindernisse zu überwinden.
Der Gleichstellungsbericht 2014 zeigt auf, dass wir ein gutes Stück weitergekommen sind. Angesichts dieser zentralen Befunde hat die Landesregierung für die laufende Legislaturperiode eine nachhaltige Förderung der Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten von Frauen initiiert:
- Die Landesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 1. Juli 2014 zur geschlechterparitätischen Gremienbesetzung einen Meilenstein in der Gleichstellung gelegt.
- Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe hat den Auftrag, mit Blick auf die erkannten Diskriminierungsrisiken aus dem Regelbeurteilungsverfahren 2012 Vorschläge zu erarbeiten, um künftig eine chancen(geschlechter)gerechte Beurteilungspraxis zu gewährleisten.
- Die Umsetzung der Methode des Gender Mainstreaming soll intensiviert werden. 2



- Mit der Erprobung des Prinzips von Gender Budgeting bezogen auf einzelne Ausgabetitel des Landeshaushalts wurde 2014 begonnen. Gender Budgeting bedeutet die systematische Prüfung aller Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsprozess bei der Aufstellung, Ausführung und Rechnungslegung sowie aller haushaltsbezogenen Maßnahmen auf die ökonomischen Effekte für Frauen und Männer sowie auf die gesellschaftlichen Geschlechterverhältnisse.
Der Frauenanteil im unmittelbaren Landesdienst stabilisiert sich bei 56,1 Prozent. Erstmals wird ressortübergreifend eine Geschlechterparität auch bei den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 erreicht. In fünf von acht Geschäftsbereichen der Landesverwaltung sind über alle Laufbahngruppen mehr Frauen als Männer beschäftigt. Überrepräsentanz im Bereich des Bildungsministeriums (Lehrerinnen), Unterrepräsentanz im Polizeidienst und weiterhin in den Geschäftsbereichen mit starker naturwissenschaftlicher/technischer Ausrichtung beim Landwirtschaftsministerium und Wirtschaftsministerium.
Innerhalb von knapp 15 Jahren hat sich der Frauenanteil bei den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten nahezu verdoppelt. Frauen sind heute fast hälftig vertreten. Sie haben vier der fünf absoluten Spitzenpositionen inne.
Der Bericht zeigt uns aber auch auf, welche Türen zur Erreichung der echten Gleichstellung noch immer geschlossen sind. Eine dieser Türen ist der Zugang zu Führungspositionen mit Teilzeitmöglichkeiten. Und hier spreche ich vor allem Führungspositionen im Bereich der B- Besoldung an. Die Unterrepräsentanz von Frauen in der B-Besoldung – nur knapp jede fünfte Stelle der B-Besoldung ist mit einer Frau besetzt – zeigt sich deutlich. Verbunden mit der Feststellung, dass das Führen in Teilzeit auf Abteilungsebene die Ausnahme darstellt. Nur zwei Abteilungsleiterinnen arbeiten Teilzeit; das ist eine Quote von 2,9 Prozent.
Von den insgesamt 205 Referaten werden 60 Referate von Frauen und 145 Referate von Männern geleitet. Das entspricht einem Frauenanteil von knapp 29,3 Prozent der besetzten Positionen. Im Vergleich zum Jahr 200732 ist dies ein Anstieg um 2,1 Prozentpunkte. Von den 205 Referatsleitungen arbeiten 9 in Teilzeit (6 Frauen und 3 Männer), das ist eine Quote von 4,4 Prozent.
Fast ein Drittel aller Beschäftigten im Landesdienst in Teilzeit tätig. So arbeitete im Jahr 2013 fast jede zweite Frau, aber nur jeder zehnte Mann in Teilzeit. 86,2 Prozent der 17.297 3



Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Demgegenüber sind Frauen bei den Vollzeitbeschäftigten nur mit einem Anteil von 41,8 Prozent repräsentiert.
Männer sind im Durchschnitt in der Regelbeurteilung 2012 immer noch besser beurteilt worden als Frauen. Teilzeitbeschäftigte sind insgesamt in der Regelbeurteilung 2012 schlechter beurteilt worden als Vollzeitbeschäftigte. Nach wie vor sind Frauen in Gremien von landeseigenen Einrichtungen und von Institutionen, in die das Land Vertreterinnen und Vertreter benennt bzw. entsendet, stark unterrepräsentiert.
Die Zahlen sprechen für sich und machen deutlich, es gibt noch viel zu tun!
Führen kann man auch in Teilzeit! Das einzige, was ich dafür brauche, sind gut organisierte Teilzeitmodelle und die Bereitschaft der Arbeitgeber, solche Modelle anzuwenden.
Gleichstellung ist und bleibt eines unserer Kernziele. Wir danken der Landesregierung für die bereits ergriffenen Maßnahmen und wir werden bei unseren Anstrengungen nicht nachlassen, bis echte Gleichstellung erreicht ist!