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20.02.15
10:25 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 8: Die CDU möchte nur den modernen Strafvollzug diskreditieren

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 20. Februar 2015


TOP 8, Fürsorgepflicht des Dienstherrn für Justizvollzugsbedienstete / Fürsorgepflicht des Dienstherren wahrnehmen – Justizvollzugsbeamte nicht allein lassen (Drucksache 18/2691 und 18/2736)



Thomas Rother:
Die CDU möchte nur den modernen Strafvollzug diskreditieren!

Zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn gehört der Schutz der Beamten bei ihrer Tätigkeit. Der Vorfall in der JVA Lübeck vom Heiligen Abend des vergangenen Jahres hat deutlich gemacht, dass diese dienstrechtliche Verpflichtung mit Leben zu erfüllen ist. Das gilt nicht nur für die Bediensteten der Gefängnisse unseres Landes, sondern für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung. Denn immer dort, wo Bürgerinnen und Bürger Einschränkungen erfahren, Ansprüche abgelehnt oder Leistungen nicht gewährt werden, kann sich der Zorn der Betroffenen entladen.
Besonders berührt ist natürlich der Polizeivollzug, aber auch in Gerichten sind Personenkontrollen und Notfallknöpfe in den Büros erforderlich, genauso wie in Jugend- oder Sozialämtern. Und an den Mord im Finanzamt Rendsburg vor einigen Monaten können wir uns sicher alle noch erinnern.
Der Antrag der CDU-Fraktion nun greift diesen Themenkomplex auf, ignoriert allerdings dabei das, was es an Maßnahmen des Dienstherrn schon gibt und vermengt es mit dem Referentenentwurf zum Strafvollzugsgesetz. Dies erfolgt offenbar in der Absicht, die bei Konservativen zwar unbeliebte, in der Fachwelt aber unbestrittene Modernisierung des Strafrechts als Sicherheitsrisiko zu diskreditieren. 2



Daher haben wir den Antrag in eine Form gebracht, die der Realität entspricht und den Anspruch eines modernen Strafvollzugsgesetzes kurz und präzise beschreibt. Im Einzelnen:
Die Justizministerin hat den Vorfall in der Justizvollzugsanstalt Lübeck vom 24.12.2014 verantwortungsvoll und korrekt aufgearbeitet. Sie hat Rede und Antwort hier im Landtag und im Innen- und Rechtsausschuss gestanden und über alle Vorgänge sowie über die dienst- und strafrechtlichen Ermittlungen umfassend berichtet. Das konnte nicht immer in öffentlicher Sitzung geschehen. Aber ich glaube, selbst wenn alle Informationen in öffentlicher Sitzung vorgetragen worden wären, wäre das auch egal. Die schärfste Kritik an den Äußerungen der Ministerin kam ja von denen, die nicht eine dieser Sitzungen persönlich verfolgt haben.
Die ganze Scheinheiligkeit der CDU-Fraktion offenbart sich außerdem darin, dass sie aus taktischen Gründen mit wesentlichen Teilen des Notfallplanes der JVA Lübeck ein Dokument öffentlich gemacht hat, das einem besonderen Vertrauensschutz unterliegt. Dieser Notfallplan dient auch der Sicherheit der Bediensteten, die sie damit in Gefahr bringt. Dieser Vorgang macht deutlich, Herr Günther, dass man Ihnen wirklich niemals eine Position übertragen sollte, die Verantwortungsbewusstsein erfordert, weil Sie ein solches ganz offenkundig gar nicht besitzen. Sie gefährden die Sicherheit der JVA – nicht ein vermeintlicher Personalmangel!
Es scheint der CDU-Fraktion zudem nicht zugetragen worden sein, dass die Vorbereitung auf Krisensituationen im Vollzugsdienst ein fester Bestandteil von Aus- und Fortbildung der Bediensteten ist. Diese Ausbildungsbestandteile werden auch regelmäßig überprüft und nachgebessert.
Bei Ihnen scheint vielmehr immer noch das Berufsbild des „Schließers“ oder „Wärters“ vorzuherrschen. Die gibt es aber nicht einmal mehr im Zoo!
Gut ausgebildete Vollzugsbeamte, wie es sie bei uns gibt, sind Fachkräfte, die in Psychologie, Pädagogik, Kommunikationstechniken und Methoden der Konfliktregelung ausgebildet sind. Diese Fähigkeiten für den täglichen Dienst zu mobilisieren, ist tatsächlich anstrengender als nur Türen auf- und zuzuschließen und aufzupassen. Und dies ist sicher auch ein Grund, warum es in der Belegschaft an der einen oder anderen Stelle rumort.
Genauso müsste das so genannte Kriseninterventionsteam der CDU-Fraktion bekannt sein, das eine psychologische Betreuung und Behandlung nach Vorfällen wie dem am 24.12.2014 in der 3



JVA Lübeck für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherstellt. Natürlich gibt es auch dort Verbesserungsmöglichkeiten und es ist sicherlich sinnvoll, hier von der Polizei zu lernen.
Nun allerdings die Landesregierung dazu aufzufordern, Dinge auf den Weg zu bringen, die es schon gibt, zeugt von wenig Sachkenntnis. An Verbesserungen können wir hingegen gerne gemeinsam arbeiten.
Bei der angestrebten Neuregelung des allgemeinen Strafvollzugs sind es vor allem die Themen familienfreundlicher Vollzug, Erweiterung des therapeutischen Angebots, bessere Entlassungsvorbereitung, mehr offener Vollzug und Nutzung neuer Medien, die in den Blickpunkt rücken werden. Die Sicherheit des Personals steht dabei an keiner Stelle zur Disposition.
Nach der missglückten Geiselnahme vom 24. Dezember 2014 und auch aufgrund anderer Vorfälle wurde allerdings offenkundig, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten. Dazu zählen gleichermaßen Handlungsvorschriften wie die Überprüfung der Ausbildung der Beschäftigten zum Selbstschutz – nicht alles davon ist detailgenau im Gesetz zu regeln. Im Vorfeld ist die Ministerin bereits tätig geworden – das Thema Benachrichtigungs- und Informationsketten ist ja bereits hier und im Ausschuss erörtert worden.
Konkurrenz belebt zwar das Geschäft, führt aber auch manchmal zu einem Überbietungswettbewerb, der nicht mehr schön ist. In den Gefängnissen versuchen gleich drei Gewerkschaften, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Sie beklagen zu wenig Personal – auch wenn im Bundes- und Landesvergleich hier mehr Personal eingesetzt ist. Sie beklagen einen hohen Krankenstand in der JVA Lübeck, der allerdings niedriger ist als in den anderen Landesjustizvollzugsanstalten.
Klar: Es muss auch mal Dampf abgelassen werden! Denn der Job ist wirklich hart. Nicht hinzunehmen ist es aber, wenn ein vermeintlich zu liberaler Vollzug kritisiert wird. „Wasser und Brot“ haben noch niemanden zu einem besseren Menschen gemacht. Und da streiten wir Sozialdemokraten uns dann auch gerne mit den Gewerkschaften.
Natürlich ist die Arbeitssituation der Beschäftigten in den Blickpunkt zu nehmen. Das darf aber nicht eine Verschärfung der Haftbedingungen zur Folge haben. Sonst würde das Ziel der Resozialisierung der Strafgefangenen und des Behandlungsvollzuges aus den Augen verloren. 4



Lächerlich wird es an dieser Stelle allerdings, wenn sich hier gerade CDU und FDP als Vertreter der Beschäftigten aufspielen. Sie waren es doch, die die Tätigkeit der Beschäftigtenvertreter, der Personalräte, durch Reduzierung der Zahl der Freistellungen und Einschränkung der Fortbildungsmöglichkeiten in ihrer Regierungszeit behindert haben. Wir haben das korrigiert!
Am vergangenen Montag hatten wir ein Treffen der Mitglieder der Beiräte der Justizvollzugsanstalten im Justizministerium. Ein Thema dieses Treffens war ein Bericht zu den vorläufigen Ergebnissen einer Befragung der Beschäftigten in den Vollzugseinrichtungen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement. Die Vereinbarung nach § 59 des Mitbestimmungsgesetzes haben wir mit der Ausgabe Nr. 8 in dieser Woche ja auch in der Post gehabt.
Und auch wenn es noch keine abschließende Aus- und Bewertung der Befragung gibt, so ist es doch bemerkenswert, dass fast 80 % der Befragten dann auch eine Antwort gaben – im Normalfall freut man sich da über 40 %. Und noch bemerkenswerter ist es, dass viele zusätzliche Angaben gemacht wurden, die sich nicht auf das Kranksein an sich, sondern auf die Arbeitssituation bezogen haben. Kritik am Führungsverhalten, wenig Gestaltungsspielraum und geringe Wertschätzung der Arbeit durch die Vorgesetzten sind Stichworte, die uns hellhörig werden lassen müssen.
Und, meine Damen und Herren, es war diese Landesregierung und es war diese Justizministerin, die diese Befragung auf den Weg gebracht hat! Das heißt, hier wird nichts vertuscht, hier wird aufgearbeitet, hier wird verantwortungsbewusst geführt und hier werden Konsequenzen gezogen – darüber wird im Innen- und Rechtsausschuss zu berichten sein.
Was uns allerdings hier im gesamten Haus nachdenklich machen sollte, ist, dass die Arbeitsbelastung für die Beschäftigten in einigen Bereichen des Landesdienstes unerträglich zu werden scheint. Umso besser ist es, dass in der Staatskanzlei mit dieser Regierung endlich ein moderneres Personalmanagement auf den Weg gebracht und damit Mut zum Handeln bewiesen wurde.
Ich bitte um Zustimmung zum Antrag von SSW, Grünen und SPD.