Ralf Stegner zu TOP 16A: Der eigentliche Skandal sind Günthers nicht belegte Behauptungen
Kiel, 19. Februar 2015 Nr. 042 /2015Ralf Stegner:Der eigentliche Skandal sind Günthers nicht belegte Behauptungen Zu TOP 16A Dringlichkeitsantrag „Verhältnis der Judikative zur Exekutive“ führte der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Ralf Stegner, folgendes aus:Zu diesem Vorgang stellen sich mehrere Fragen. 1. Worum geht es? Es geht um eine geplante, aber nicht vollzogene Solidaritätsbekundung mit einer pauschal und überbordend angegriffenen Justizministerin. 2. Ist Meinungsfreiheit auch Richtern erlaubt? Hier gibt es viele Beispiele, z. B. dass der Präsident des BuVerfG den Innenminister kritisiert hat, als der einer Verschärfung von Sicherheitsgesetzen das Wort redete. Auch Richter wie Schill oder Neskovic haben immer wieder deutliche Kritik an Justizbehörden und Regierungen geübt. Ich meine: Artikel 5 GG gilt auch für Richterinnen und Richter! Und wenn Kritik erlaubt ist, dann müssen auch positive Wortmeldungen erlaubt sein – gerade bei z. T. unflätiger Kritik an Ministerin Spoorendonk, bei der es offensichtlich darum geht, dass sie nicht Juristin ist. 3. Ist eine Solidaritätsbekundung klug oder nicht? Dazu gibt es unterschiedliche Einschätzungen und eine differenzierte Diskussion in der Richterschaft selbst. Im Zweifelsfall würde ich sagen, dass die gute Absicht politisch nicht immer nützlich ist. 4. Gibt es eine parteipolitische Ausrichtung? Der Oppositionsführer behauptet: ja, meine Schlussfolgerung ist das nicht. 5. Ist die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet? Nein, denn der Vorgang sollte veröffentlicht werden; er wurde bereits am 5. Februar bekannt. Dass die Opposition nach einem skandalisierenden Pressebericht am 18. Februar dann mit einem Dringlichkeitsantrag reagiert, zeigt klar, dass es ihr nicht um den Sachverhalt geht. 2 6. Musste Ministerin Spoorendonk eingreifen? Nein, denn Meinungsfreiheit ist kein Justizvorgang. Eine disziplinarrechtliche Prüfung muss zum Schutz der Betroffenen und der medialen Attacke auf die Richter stattfinden, das gebietet schon die Fürsorgepflicht der Ministerin. 7. Ist ein Vergleich mit Unrechtsstaaten angebracht? Das sind absolut fehlgeleitete Vergleiche, die das Vertrauen in die Justiz eher untergraben als der Umgang der Landesregierung mit dem Vorgang. Der Umgang der Opposition mit dem Vorgang beschädigt das Ansehen der Justiz. 8. Was möchte die Opposition? Sie möchte die Justizministerin angreifen und die Regierung öffentlich diskreditieren mit abenteuerlichen Unterstellungen, die nicht belegt sind. Der eigentliche Skandal ist, dass der Oppositionsführer seine aberwitzigen Behauptungen nicht belegen kann, dass er zum Rechtsbruch aufruft, indem er die Justizministerin auffordert, aus laufenden Ermittlungsverfahren zu berichten. Mangels inhaltlicher Alternativen möchte Herr Günther die Regierung durch Skandalisierung zu Fall bringen. Das wird nicht gelingen! Die Geschlossenheit der Küstenkoalition wird diese Oppositionsstrategie scheitern lassen.