Johannes Callsen zu TOP 12: Der bürokratische Wahnsinn beim Mindestlohn muss weg
WirtschaftspolitikNr. 076/14 vom 18. Februar 2015Johannes Callsen zu TOP 12: Der bürokratische Wahnsinn beim Mindestlohn muss wegSperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort!Der gesetzliche Mindestlohn ist seit Jahresbeginn Fakt. Und das soll hier auch gar nicht in Frage gestellt werden. Fakt aber ist auch, dass die Umsetzung in der Praxis erhebliche bürokratische Belastungen mit sich bringt.Besonders für die kleineren und mittleren Unternehmen. Aber eben auch in gesellschaftspolitisch wichtigen Bereichen wie dem Sport, der Kultur oder gemeinnützigen Einrichtungen.Es ergeben sich so in vielen für unser Gemeinwohl wichtigen Bereichen erhebliche finanzielle Belastungen, durch die einige um ihre Existenz bangen.In unseren mittelständischen Unternehmen, in unseren Sportvereinen, in den Museen des Landes müssen die täglichen Arbeitszeiten minutiös erfasst und dokumentiert werden – und zwar über die normalen Anforderungen hinaus. Die Daten müssen ständig für Kontrollen des Zolls abrufbar sein. Diese Regelung gilt für Mitarbeiter mit bis zu 2958 Euro Monatsgehalt.Um dieses Gehalt zu erreichen, muss ein Arbeitnehmer mit Mindestlohn 29 Tage im Monat 12 Stunden am Tag arbeiten. Das ist doch völlig weltfremd und Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/3 Ausdruck einer heillosen Überbürokratisierung. Und selbst für Beschäftigte, deren Lohn und Arbeitszeiten vertraglich festgeschrieben sind, muss dies alles noch einmal extra dokumentiert werden. Das ist doch bürokratischer Wahnsinn.Ganz skurril wird es, wenn bei der Sozialversicherung Arbeitszeiten über längere Zeiträume ausgeglichen werden können, beim Mindestlohn aber punktgenau zum Monatsende dokumentiert werden muss. Der Zoll sagt, eine Lohnangleichung über das Jahr ist unzulässig und das, obwohl es mit den Krankenkassen eine Einigung gibt. Betriebe mit Saisonarbeitern, Erntehelfern, Hotels und Gastronomie werden damit vor erhebliche Probleme gestellt.Deshalb ist es nur richtig, dass selbst der SPD-Fraktionschef in Baden-Württemberg Ausnahmen beim Mindestlohn fordert. Sie sollten sich daran ein Beispiel nehmen.Wir halten es deshalb für dringend angebracht, die Regelungen zum Bundes-Mindestlohn von unnötigen Pflichten zur Dokumentation zu befreien. Das gleiche gilt für den Verwaltungsaufwand auf allen Ebenen. Die Durchgriffshaftung auf den Generalunternehmer behindert in der jetzigen Form den Wettbewerb und schafft Bürokratie bei staatlichen Stellen, wo man keine schaffen müsste. So eine Generalunternehmerklausel ist bei der Durchreichung einer gleichen Tätigkeit beispielsweise für Transportfahrten zwischen A und B vielleicht noch sinnvoll. Völlig absurd wird es jedoch auf großen Festivals wie Wacken Open Air, wo all die Verpflichtungen des Generalunternehmers greifen bis hin zum Pfandsammler auf dem Gelände. Und das für eine 4-tägige Veranstaltung.Diese Mindestlohngesetz setzt die Hürden für Unternehmer, neue Mitarbeiter einzustellen, weitaus höher, als es unserer sozialen Marktwirtschaft gut tut. Wir können doch nicht ernsthaft wollen, dass Unternehmen sich aus Geschäftsbereichen, von öffentlichen Aufträgen zurückziehen, weil Ihnen die Anforderungen, die der Staat an sie stellt, zu hoch sind!Und gleichzeitig stellt der Ministerpräsident sich beim Jahresempfang der IHK hin und nennt die Unternehmen „die tragenden Stützen unseres Gemeinwohls“. Aber Ihr Versprechen vom Bürokratieabbau haben Sie ja noch nie ernst genommen.Entsetzt bin ich darüber, dass Unternehmer, die natürlich Arbeitszeiten beachten, sich aber über die zusätzlichen Dokumentationspflichten beschweren, von Dr. Stegner auf Twitter mit „Trotteln und Ganoven“ Seite 2/3 verglichen werden. Das haben die Mittelständler in diesem Land nicht verdient!Die CDU wird den Wirtschaftsminister beim Wort nehmen. Auch Herr Meyer kritisiert nämlich den bürokratischen Aufwand. In Bergenhusen hat er sich dafür ausgesprochen, Betriebe unter 10 Mitarbeitern davon auszunehmen.Die CDU will mit diesem Antrag weniger Bürokratie beim Mindestlohn.Und Sie, Herr Ministerpräsident, können sich entscheiden, ob Sie der Bewertung von Dr. Stegner folgen oder der Forderung Ihres Wirtschaftsministers.Wir bitte um Zustimmung zu unserem Antrag! Seite 3/3