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17.02.15
13:00 Uhr
Landtag

Neue Reihenfolge: Themen der Plenarsitzung: Regierungserklärung zur Flüchtlingspolitik, Multiresistenter Keim im UKSH, Weiterentwicklung der Ernährungswirtschaft

21/2015 (NEU) Kiel, 17. Februar 2015



Themen der Plenarsitzung: Regierungserklärung zur Flüchtlingspo- litik, Multiresistenter Keim im UKSH, Weiterentwicklung der Ernäh- rungswirtschaft
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 18. Februar, 10 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen eine Regie- rungserklärung zur Flüchtlingspolitik, die Konsequenzen aus dem Ausbruch des multi- resistenten Keims im UKSH, die Weiterentwicklung der Ernährungswirtschaft sowie ei- ne Debatte um die Vorbereitung von Mitarbeitern im Justizvollzugsdienst auf kritische Situationen während der Arbeitszeit.

Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum ent- hält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuel- len Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.


Mittwoch, 18. Februar, 10 bis 18 Uhr

TOP 7 und 15 Konsequenzen aus dem Ausbruch des multiresistenten MRGN-Keim am UKSH, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2690), Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2701), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Der lebensgefährliche Keim Acinetobacter baumannii, der Ende letzten Jahres auf der Inten- sivstation entdeckt worden war, ist offenbar nicht weiter auf dem Vormarsch. Letzten Meldun- gen zufolge waren von insgesamt 31 positiv getesteten Patienten 13 gestorben. Zehn Men- schen starben nach Klinikangaben definitiv nicht wegen des Keims, sondern infolge ihrer Er- krankungen. Sieben Patienten wurden inzwischen entlassen. Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de Wie bereits in mehreren Ausschusssitzungen zu dem Thema kritisieren FDP und Piraten in einem Antrag indes die Kommunikationspolitik des Klinikums. So sei das Land als Eigentü- mer des UKSH viel zu spät eingeschaltet worden. Auch die CDU moniert das in einem eige- nen Antrag. Gemeinsam fordern die Oppositionsfraktionen die Meldekette bei dem Auftreten von resistenten Keimen zu verbessern.

Weiterhin rufen die Oppositionsfraktionen dazu auf, die bauliche Situation am UKSH schnellstmöglich zu verbessern. So gibt es auf der jetzigen internistischen Intensivstation (ITS) – wo der Ausbruch begann – mit 16 Betten derzeit nur drei Einbett-Zimmer. Wie sich herausstellte waren zu wenig Einzel-Isolationszimmer frei, was nach Ansicht von Experten zur Ausbreitung des Keims beigetragen hat.

Die Landesregierung hat inzwischen einen zügigen Erweiterungsbau in Modulbauweise an- gekündigt. Er soll fünf Millionen Euro kosten. In den Containern sollen bis Jahresende zusätz- liche acht bis zehn Betten als Einzelzimmer sowie Lager- und Umkleidekapazitäten entste- hen. Im vergangenen Herbst hatte der Landtag einen baulichen Masterplan für das UKSH beschlossen; der geplante Intensiv-Neubau wird jedoch erst in einigen Jahren fertiggestellt sein.

Die Opposition im Landtag fordert ferner, die Personalsituation am Klinikum näher zu be- leuchten. Liberale, Piraten und Union sehen „eine Arbeitsverdichtung“, die nicht hinzunehmen sei, und sie mahnen, etwaige Personaleinsparungen im Zuge des Sanierungsprozesses dürf- ten nicht zulasten der Patientenversorgung gehen. Außerdem appellieren die Fraktionen, Ärzte, Pfleger und Reinigungspersonal intensiver mit Hygienestandards vertraut zu machen und zielgerichtet zu schulen.

Die CDU setzt sich in ihrem Antrag zudem für den Erhalt der sogenannten Gestellungsverträ- ge des UKSH mit dem DRK ein. Die Landesregierung solle hierfür entsprechend verhandeln. Hintergrund: Bisher sind insgesamt rund 1.000 Schwestern und Auszubildende Mitglieder in den DRK-Vereinen und werden von ihnen bezahlt. Das UKSH will die Schwestern jetzt direkt selber anstellen und hat kürzlich die Verträge zum Ende dieses Jahres gekündigt. Laut UKSH-Chef Prof. Jens Scholz bringe dies eine Einsparung von 740.000 Euro. Eine von den DRK-Schwesternschaften beauftragte Unternehmensberatung hat dagegen Mehrkosten von mindestens 253.000 Euro für das UKSH errechnet. Für Empörung bei der Opposition hatte Scholz gesorgt, als er in einer Ausschusssitzung die DRK-Kräfte als „Leiharbeiter“ bezeichne- te.

FDP und Piraten fordern schließlich noch, den Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin zu untersuchen. Im UKSH geht ein 4-MRGN-Erreger um, das heißt, er ist gegen vier Antibio- tikagruppen resistent.



2 Unterdessen will Gesundheitsministerin Alheit eine Bundesratsinitiative zur Finanzierung ei- nes Screening-Programms – der Untersuchung von Patienten auf Keime – durch die Kran- kenkassen in der stationären Versorgung auf den Weg bringen. Zudem sei es anzustreben, den Umfang von Screening-Maßnahmen bundeseinheitlich zu regeln. Auch in diesem Bereich fordern die Oppositionsfraktionen Verbesserungen.


TOP 9 Stellenabbau in der Landespolizei stoppen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2692), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Bis 2020 will die Landesregierung 122 der derzeit 8300 Stellen bei der Landespolizei wegfal- len lassen. Das möchten die Liberalen nicht nur verhindern, sie fordern auch zusätzliches Personal. Das Innenministerium hatte die Überlastung der Polizei ermittelt (sogenannte „stra- tegische Lücke“). Demnach fehlen 160 Stellen - diese „Lücke“ soll nach dem Willen der FDP geschlossen werden.

In der Presse hatte der Fraktionsvorsitzende Kubicki die Forderung mit der wachsenden Ter- rorgefahr begründet und als Reaktion auf die „Pegida“-Bewegung. Die innere Sicherheit müs- se weiterhin gewährleistet und die Ängste aus der Bevölkerung ernst genommen werden, so Kubicki.

Seit Herbst 2014 steht fest, wo bei der Polizei der Rotstift angesetzt wird. Betroffen sind die IT-Abteilung, die Verkehrsüberwachung und die Wasserschutzpolizei, die umstrukturiert wer- den und auf Personal verzichten muss.

Darüber hinaus will der Innenminister arbeitsintensive Aufgaben der Landespolizei reduzie- ren. Ziel ist es, bei Alkoholkontrollen im Straßenverkehr nur noch auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen, Blutuntersuchungen einzuleiten. Schwerlasttransporte sollen nur noch in Ausnahmefällen von der Polizei begleitet werden. Und auch die Ermittlung von Fahrzeughal- tern bei Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsverstö- ßen will Studt per Gesetzesinitiative aus dem Aufgabenkatalog der Polizei streichen lassen. 90 Stellen sollen wegfallen, indem Aufgaben aus der IT-Abteilung des Landespolizeiamtes an den landeseigenen Dienstleister Dataport verlagert werden. Wahrscheinlich können für den Abbau aber nur 30 Stellen als „echte“ Einsparung angerechnet werden, da das Land künftig für Wartung und Support des Computersystems bezahlen muss.

Die Big Band der Landespolizei wird bereits zum August dieses Jahres aufgelöst. 22 Stellen fallen weg. Jeweils zehn Posten verlieren der Verkehrsunfall-Lagedienst und die Video- Verkehrsüberwachung. Weitere 50 Stellen sollen durch personalwirtschaftliche Einzelmaß- nahmen eingespart werden, beispielsweise durch das Auslaufen von Zeitverträgen oder die Zusammenfassung von Teilzeitstellen.



3 Erhalten bleiben hingegen die drei Verkehrskasper-Bühnen. Sie werden künftig aber nicht mehr von aktiven Beamten, sondern beispielsweise von pensionierten Polizisten oder Ehren- amtlichen betrieben.


TOP 12 Bürokratische Belastungen beim Mindestlohn abbauen, Antrag der Fraktion von CDU (Drs. 18/2695), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Mindestlohn ist eine Belastung für mittelständische Unternehmen, ehrenamtliche Vereine und Verbände - so sieht es die CDU. Deswegen fordert sie von der Landesregierung, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass beim Mindestlohngesetz nachgebessert wird.

In ihrem Antrag nennt die Union konkrete Vorschläge, wie nachgebessert werden könnte. So soll zum Beispiel die Dokumentationspflicht in mehreren Bereichen eingeschränkt oder sogar abgeschafft und der Verwaltungsaufwand von staatlicher und unternehmerischer Seite ver- ringert werden. Sportvereine und -verbände im Bereich des Amateur- und Nachwuchslei- tungssportes sollen darüber hinaus die Möglichkeit bekommen, die Mindestlohnregeln flexib- ler zu gestalten.

In Deutschland gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für alle Arbeitneh- mer über 18 Jahren seit dem 1. Januar. Schleswig-Holstein hat den landesweiten Mindest- lohn bereits ein Jahr früher eingeführt. Auch der Betrag weicht ab: Mit 9,18 Euro pro Stunde hat das nördlichste Bundesland den höchsten Mindestlohn. Rheinland-Pfalz folgt mit 8,90 Euro, in Bremen müssen die Arbeitgeber 8,80 Euro zahlen. Anfang Februar hat die Landes- regierung die vorläufige Beibehaltung dieser Lohnhöhe beschlossen. Laut Arbeitsminister Meyer ist das Ziel die „Angleichung des Bundesmindestlohnes an unser Niveau“.

Beim Mindestlohn-Gesetz gibt es einige Ausnahmen. Der Mindestlohn gilt beispielsweise nicht für Auszubildende, ehrenamtlich Tätige, Heimarbeiter, Selbstständige oder Praktikanten. Auch bei Langzeitarbeitslosen kann die Lohnhöhe innerhalb der ersten sechs Monate abwei- chen, um den Job-Einstieg zu erleichtern.


TOP 1A, 6 und 13 Regierungserklärung „Immer mehr Menschen müssen aus ihrer Hei- mat fliehen - Schleswig-Holstein nimmt die Herausforderung an“ sowie Anträge zur Abschiebungshaft und zur Migrationsberatung für Flüchtlinge, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2682), Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2699), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 140 Minuten

Angesichts der steigenden Zahl an Flüchtlingen will sich Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) im Rahmen einer Regierungserklärung mit dem Thema befassen. Schleswig-Holstein

4 hat im Januar 1.087 Flüchtlinge aufgenommen und damit rund 170 Prozent mehr als im glei- chen Vorjahresmonat (403). Jeder vierte Flüchtling kommt aus dem Kosovo, teilte das In- nenministerium mit. Der Balkanstaat lag mit einem Anteil von 25 Prozent nur noch knapp hin- ter Syrien (26 Prozent). Innenminister Stefan Studt (SPD) hält für dieses Jahr die Zahl von insgesamt rund 10.000 neuen Asylbewerbern für realistisch. 2014 waren es 7.620. Mit 272 war die Zahl der Flüchtlinge aus dem Kosovo im Januar fast so hoch wie die im ge- samten Vorjahr (290). Schon im Dezember hatte es mit 112 neuen Asylbewerbern aus dem Balkanstaat einen deutlichen Anstieg zu den Vormonaten des gegeben.

„Flüchtlinge sind keine Kriminellen“ - die Landesregierung soll sich nach dem Willen der Pira- ten dafür einsetzen, Abschiebungshaft und Abschiebungshafteinrichtungen bundesweit abzu- schaffen. Außerdem soll sie für eine humane Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik und eine „gelebte Umsetzung“ der Menschenrechte der Vereinten Nationen eintreten. Dazu gehören das Recht auf Freiheit, Sicherheit und Reisefreiheit. Die Abschiebungshaft ist ein Entzug der Freiheit, heißt es in dem Antrag weiter, der in Deutschland das größtmögliche Strafmaß dar- stellt - für eine Straftat. Bei der Abschiebungshaft würden die Menschen jedoch nur für die Abschiebung bereitgehalten. Auch humanitäre Gründe nennen die Piraten als Gründe gegen die Abschiebungshaft. Viele der Flüchtlinge seien traumatisiert und würden durch die Ge- fängnissituation erneut ein Trauma erleiden, zumal sie hier nicht psychologisch betreut wer- den.

Schleswig-Holstein hat im vergangenen Herbst das letzte Abschiebungsgefängnis des Lan- des in Rendsburg geschlossen. Es war seit 2003 für Abschiebehäftlinge genutzt worden. Im Juli 2014 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Abschiebungshaft in Strafge- fängnissen nicht zulässig ist. Dazu zählte auch das Gebäude in Rendsburg. Seit der Schlie- ßung kommen Menschen, die sich im Lande aufhalten und gegen die Haftbefehle zur Ausrei- se bestehen, in Einrichtungen nach Brandenburg oder Berlin. Damit habe sich die Küstenkoa- lition lediglich aus der Verantwortung gezogen und die Abschiebehäftlinge in andere Bundes- länder abgeschoben, kritisierte damals die CDU.

Die Koalitionsfraktionen aus SPD, Grünen und SSW möchten, dass Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Deutschland besser beraten werden. Deswegen soll sich die Landesregierung per Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass die Migrationsberatungen des Bundes auch für Flüchtlinge mit ungesichertem Aufenthalt geöffnet werden.

Es gibt zwei Arten von Beratungsstellen für Migranten: Die Migrationssozialberatung (MSB) richtet sich an bereits hier lebende, bleibeberechtigte Migranten oder solche, die sich vo- rübergehend hier aufhalten und in migrationsspezifischen Krisensituationen Hilfe benötigen. Die MSB-Stellen sind durch das Land bezuschusst. Der Bund hingegen finanziert die Migrati- onsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und die Jugendmigrationsdienste (JMD). MBE und JMD können von jugendlichen und erwachsenen Neuzuwanderern kurz nach ihrer



5 Einreise in Anspruch genommen werden. MBE und JMD sollen nun dem Wunsch von SPD, Grünen und SSW nach auch zu Anlaufstellen für Flüchtlinge werden.

Die Regierungsfraktionen halten es für zwingend notwendig, dass Flüchtlinge vom ersten Tag an begleitet und beraten werden. Gerade in den ersten Monaten bräuchten sie viele Hilfestel- lungen, um sich besser zu integrieren. Das könne auch die in vielen Orten aufgebaute Will- kommenskultur mit ihren ehrenamtlichen Angeboten nicht auffangen. Zudem würden die Kommunen, speziell die Ausländerbehörden, dadurch entlastet werden.

In Schleswig-Holstein gibt es derzeit insgesamt 83 Migrationsberatungsstellen. Zu den Trä- gern gehören zum Beispiel die AWO Arbeiterwohlfahrt, das Diakonische Werk oder die Cari- tas. Von den 83 Einrichtungen sind 39 Migrationssozialberatungen (MSB) und somit landesfi- nanziert, 44 gehören den vom Bund finanzierten Beratungsstellen an.


Donnerstag, 19. Februar, 10 bis 18 Uhr

TOP 10 Bundesratsinitiative zur Schaffung eines modernen Einwanderungsrechts, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2693), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Rede- zeit 70 Minuten


Die FDP-Fraktion sieht Überarbeitungsbedarf beim deutschen Einwanderungsrecht. Dafür soll sich die Landesregierung auf Bundesebene einsetzen. Denn: Unabhängig von der huma- nitären Verpflichtung, Menschen Zuflucht zu gewähren, brauche Deutschland qualifizierte Menschen aus aller Welt. In ihrem Antrag schlagen die Liberalen konkrete Maßnahmen vor, wie das derzeitige Einwanderungsrecht modernisiert werden könnte.

So wünscht sich die FDP, dass die Visumvergabe beschleunigt wird. Jobsuchende sollen ein Visum für zwölf Monate erhalten statt wie bisher für sechs. Durch Kriterien wie Sprachkennt- nisse, Berufserfahrung, Alter oder Fachkräftenachfrage soll die Einwanderung flexibel ge- steuert werden. Weiter sollen verstärkt Integrations- und Sprachkurse angeboten oder bei Bedarf verpflichtende Deutschkurse eingeführt werden. Außerdem fordern die Liberalen die doppelte Staatsbürgerschaft und das Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene.

Die schleswig-holsteinische FDP bringt mit ihrem Antrag ein höchst aktuelles Thema auf den Tisch. Auch auf Bundesebene läuft zurzeit die Debatte über ein Einwanderungsgesetz. Hier macht vor allem die SPD Druck, während sich in der CDU noch keine Mehrheit gefunden hat. Aktuell ist Deutschland nach den USA das beliebteste Einwanderungsland. Eine gute Aus- gangslage, denn der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland ist enorm. Doch immer mehr Stimmen werden laut, dass der Zuzug besser gesteuert werden sollte.

6 Die rechtlichen Vorgaben sind im Wesentlichen im Aufenthaltsgesetz geregelt. Dort sind ver- schiedene Aufenthaltstitel vorgesehen, je nachdem zu welchem Zweck ein Ausländer in die Bundesrepublik kommt. EU-Bürger haben uneingeschränkten Zugang zum deutschen Ar- beitsmarkt. Wer aus Nicht-EU-Staaten zum Arbeiten herkommen will, muss bestimmte Vo- raussetzungen erfüllen - etwa selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen. Für hochqualifi- zierte, Forscher oder Menschen aus besonders gefragten Berufen gibt es vereinfachte Ver- fahren. Kritiker beklagen aber, das geltende Recht sei unübersichtlich und zu kompliziert, um gezielt Ausländer anzulocken.


TOP 16 Bericht zur Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen der SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2702), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Das Land Schleswig-Holstein will in den nächsten vier Jahren 360 Millionen Euro in die Schaffung von sozialem Wohnraum investieren und damit die „Offensive für bezahlbares Wohnen“ fortsetzen. Das Kabinett hat im Januar das „Wohnraumförderungsprogramm 2015 bis 2018“ beschlossen. Nun beantragten die Koalitionsfraktionen einen mündlichen Bericht im Plenum über das Darlehensförderprogramm sowie über den Stand der „Offensive für bezahl- bares Wohnen“, die seit 2013 läuft.

Die Regierung sieht in der Förderung von sozialem Wohnraum laut Innenminister Stefan Studt (SPD) eine „staatliche Daueraufgabe“. Das neue Vierjahresprogramm knüpft an das ausgelaufene von 2011 bis 2014 in gleicher Höhe an. Von den 360 Millionen Euro, die das Land an zinsgünstigen Darlehen für die Wohnraumförderung zur Verfügung stellen will, sollen 220 Millionen Euro in den Neubau von 1600 Mietwohnungen fließen.

Mit weiteren rund 100 Millionen will das Land die Sanierung von 2400 Mietwohnungen fördern und Belegungsrechte für 200 Wohnungen erwerben. 40 Millionen Euro werden für den Bau von Wohneigentum speziell für Familien mit Kindern oder schwerbehinderten Angehörigen bereitgestellt.

Zusätzlich sind 20 Millionen Euro für gemeinschaftliche Wohnprojekte zur Flüchtlingsunter- bringung vorgesehen. Dafür sollen rund 400 Flüchtlinge eine Unterkunft erhalten - und zwar in Norderstedt, Lübeck, Stockelsdorf, Wedel und Kiel.

Das Geld für Neubau und Modernisierung von Wohnungen soll vorrangig dorthin fließen, wo nach Ansicht der Regierung der Bedarf am größten ist: ins Hamburger Umland sowie nach Lübeck, Kiel und Sylt. Diese Förder-Schwerpunkte entsprechen auch der „Offensive für be- zahlbares Wohnen“, mit der das Innenministerium, die Verbände der Wohnungswirtschaft und



7 der Mieterbund seit 2013 gemeinsam für preiswerte und qualitativ gute Wohnungen sorgen und gegen steigende Mieten vorgehen wollen.

Diesen Januar zog die Regierung anlässlich der Vorstellung des Wohnraumförderprogramms eine Bilanz zur „Offensive für bezahlbares Wohnen“ und stufte sie als Erfolg ein: „Zwei von drei sozialen Mietwohnungen, die seit 2011 gefördert wurden, fallen in die Zeit ab dem Be- ginn der Offensive“, resümierte Studt. Seit 2013 wurden 2273 Wohnungen landesweit geför- dert. Acht von zehn der geförderten Wohnungen entstehen in den hochpreisigen Regionen, 40 Prozent im Hamburger Umland. Mit 1827 Wohnungen werde ein Großteil der Förderung ab 2013 in den Regionen der Offensive umgesetzt.

Die CDU-Fraktion wertet die Wohnraumpolitik der Regierung hingehend als unzureichend. Die Küstenkoalition setze ausschließlich auf staatliche Förderung - damit ließen sich die Probleme auf dem Wohnungsmarkt aber nicht lösen, kritisierte der wohnungsbaupolitische Sprecher Peter Lehnert das neue Darlehensförderprogramm.


TOP 18 Tätigkeit des Petitionsausschusses (Drs. 18/2673), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, Redezeit Berichterstatter 5 Minuten


TOP 11 Kein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung durch "Section Control" auf unseren Straßen, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2694neu), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Das Verkehrsministerium plant, mithilfe eines Streckenradars den Verschleiß der maroden Rader Hochbrücke zu drosseln. Dagegen protestiert nun die Piratenfraktion, unter anderem aus Datenschutzgründen.

Das Streckenradar, im Fachjargon „Section Control“ genannt, fotografiert jedes Fahrzeug am Anfang des zu kontrollierenden Abschnitts. Auf der Strecke befinden sich weitere Blitzer, so dass das Durchschnittstempo des Autos errechnet werden kann. Das Fotografieren sämtli- cher Fahrzeuge, auch der vorschriftsmäßig fahrenden, halten die Piraten für unzulässig. Sie befürchten zudem, dass die Aufnahmen elektronisch weiter verarbeitet werden, worin sie ei- nen Grundrechtseingriff sehen. Aber nicht nur datenrechtlich gesehen missfällt den Piraten das Vorhaben. Sie halten „Section Control für zu teuer und ineffizient, denn: Da die Gesamt- geschwindigkeit errechnet wird, kann der Fahrer ein zu hohes Tempo durch langsameres Fahren an anderer Stelle ausgleichen. Außerdem sei die Technologie fehleranfällig, heißt es in dem Antrag.

Wenn es nach den Piraten geht, soll die Regierung stattdessen auf konventionelle Messtech- nik setzen. Diese reiche aus, um Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen. Auch Hin-

8 weisschilder auf Kontrollen würden ihre Wirkung erzielen und sicherstellen, dass die Fahrer Mindestabstand und Höchstgeschwindigkeit einhalten.

Auch Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert kritisierte das System be- reits. Das Verkehrsministerium steht jetzt mit ihm im Gespräch darüber.

Die Rader Hochbrücke hat ihre Hochzeiten längst hinter sich. Maximal zwölf Jahre hält sie dem Straßenverkehr noch stand, danach muss sie von einem Neubau ersetzt werden. Seit- dem bekannt wurde, dass die massiven Schäden noch akuter sind, als gedacht, arbeitet das Verkehrsministerium an Plänen, um den Verschleiß zu verlangsamen. So führte das Ministe- rium ein Tempolimit von 60 Stundenkilometern für alle Lastkraftwagen über siebeneinhalb Tonnen ein. Eine weitere Maßnahme: Ein Mindestabstand von 25 Metern zum vorausfahren- den Fahrzeug. Daran hält sich jedoch kaum jemand. Weil einzelne Polizeikontrollen nicht den erhofften Erfolg erzielen, möchten Verkehrsministerium und Polizei nun ein neues System für rund 700.000 Euro etablieren: die abschnittsbezogene Tempo-Überwachung („Section Con- trol“).


TOP 14 und 25 Meeresverschmutzung durch Paraffin und andere Ladungsrückstände und Bericht zum Meeresschutz, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2700), Antrag der Fraktionen von SPD, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW - (Drs. 18/2139), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2687), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, ge- plante Redezeit 35 Minuten

Der Landtag soll eine Initiative der Bundesregierung unterstützen, die die Meeresverschmut- zung reduzieren will. Das fordern alle Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag. Konkret sol- len Paraffin und Ladungsrückstände gemindert werden, die auf See aus Tankschiffen aus- und an die Strände gespült werden. Alleine in Schleswig-Holstein haben sich die Entsor- gungskosten seit 2009 von 40.000 Euro auf 88.000 Euro im letzten Jahr verdoppelt. Umwelt- verbände fordern sogar ein komplettes Einleitungsverbot für Paraffine oder ölhaltige Mi- schungen. Mittlerweile ist Paraffin noch vor Öl der größte Verschmutzer der Küsten an Nord- und Ostsee.

Dass Schiffe ihre leeren Tanks auf See durchspülen, ist derzeit legal. Bei niedrigen Tempera- turen verklumpt das Paraffin im Wasser. Anschließend werden die klebrigen Brocken an die Küsten geschwemmt. Es ist zwar ungiftig, belastet aber die Meeresfauna und kann das Ge- fieder von Vögeln verkleben. Die Industrie setzt Paraffin zur Imprägnierung von Papier, Texti- lien und Holz ein, ebenso in der Pharmazie und Kosmetik.

Wie steht es um den Meeresschutz in Schleswig-Holstein und seinen Nachbarländern Meck- lenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Hamburg? Funktioniert die grenzüber-

9 schreitende Zusammenarbeit in diesem Bereich? Auf diese und weitere Fragen hat das Par- lament Antworten von der Landesregierung erbeten. Nun hat das Umweltministerium einen ersten Bericht vorgelegt - vorerst ohne Ergebnisse. Die will der für die Umsetzung der Mee- resschutz-Richtlinien (MSRL) zuständige Bund-/Länderausschuss für Nord- und Ostsee (BLANO) erst vorlegen, wenn die letzte Maßnahme erfolgt ist. Antworten sind demnach frü- hestens Ende 2016 zu erwarten.

In dem Bericht klärt das Umweltministerium aber über den aktuellen Stand auf. So sind die Grundlagen für die Umsetzung der MSRL geschaffen worden, auch der Zustand von Nord- und Ostsee wurde bewertet. Zu den Kriterien zählt, dass die Meere sauber, gesund und pro- duktiv sind und nachhaltig genutzt werden. Daran gemessen befinden sich die deutschen Meere nicht in einem guten Umweltzustand. Gefährliche Stoffe belasten die Gewässer und gefährden zum Beispiel Fische und Seevögel. Ziel ist es nun, den guten Umweltzustand bis 2020 zu erreichen. Dazu müssen beispielsweise Schadstoffe und Abfälle reduziert werden oder die Meere nachhaltiger und schonender genutzt werden. Das bundesweite Maßnah- menprogramm soll bis Ende dieses Jahres erstellt werden.

Ende Januar wurde bekannt, dass Umweltverbände wie Greenpeace oder BUND die Bundes- regierung per Klage zum Meeresschutz zwingen wollen. Nach Ansicht der Verbände ver- schleppt die Regierung den Schutz von Nord- und Ostsee seit Jahren und gefährdet damit bedrohte Meeresbewohner wie Schweinswale und Seevögel. Hintergrund sei, dass sich Bun- deslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium nicht einig werden könnten.

Anlass für den Vorstoß von SPD, Grünen und SSW ist das von Bund und Ländern 2012 un- terzeichnete Verwaltungsabkommen zum Meeresschutz. Darin wurden die Strukturen der Zusammenarbeit von Bund und Küstenländern neu geregelt und drei neue Gremien ins Le- ben gerufen: der Bund/Länder-Ausschuss Nord- und Ostsee, ein Koordinierungsrat Meeres- schutz sowie das Sekretariat Meeresschutz.

Ferner verlangt das Verwaltungsabkommen die Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie zur Meeresstrategie. Die EU-Richtlinie gilt seit 2008 und zielt auf saubere und gesunde Meeres- gewässer, deren biologische Vielfalt bewahrt oder wiederhergestellt werden soll.


TOP 20A Kreisfachberater für Kultur schaffen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2406), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 18/2706), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Die CDU fordert, dass Lehrer künftig als Fachberater für Kultur in den Kreisen und kreisfreien Städten eingesetzt werden. Alle anderen Fraktionen sind dagegen, wollen aber die „kulturelle Bildung an Schulen verstetigen“.



10 Von den Kultur-Beratern erhofft sich die Union „eine partnerschaftliche Verbindung“ zwischen Schule und Kulturschaffenden, heißt es in dem Antrag der Union, der im Dezember vom Ple- num in den Bildungsausschuss überwiesen worden war. Die Berater sollen etwa Schulen bei kulturellen Veranstaltungen unterstützen und Verständnis für Kultur wecken. Dafür müsse es Ausgleichsstunden geben.

Die Bildungspolitiker der anderen Fraktionen lehnen den Vorstoß ab. In ihrem Änderungsan- trag „Kulturelle Bildung an Schulen verstetigen“ betonen SPD, Grüne, Piraten und SSW, dass qualifizierter Unterricht in den musischen und ästhetischen Fächern Vorrang habe. Die Regie- rung soll sich verstärkt um eine Bestandsaufnahme zur Unterrichtssituation bemühen und gezielt Lehrkräfte für den Bereich anwerben.

Zudem wird das Regierungsprojekt „Schule trifft Kultur - Kultur trifft Schule“, bei dem 60 Kul- turschaffende und Lehrkräfte zu „Kulturvermittlern“ fortgebildet werden, begrüßt. Es diene der Verstetigung kultureller Bildung und der stärkeren Verzahnung von Schule und Kultur.


TOP 21 Hospize und palliativmedizinische Versorgung in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1647), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2481), ge- planter Aufruf 16:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Todkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase wie auch deren Angehörige bedürfen ei- ner besonders intensiven Betreuung. Neben den palliativmedizinischen Stationen der Kran- kenhäuser übernehmen ehrenamtliche Hospize in zunehmendem Maße diese Aufgabe. Das Sozialministerium legt nun eine Bestandsaufnahme vor.

Von den pro Jahr rund 30.000 Todesfällen in Schleswig-Holstein sterben etwa 42 Prozent in Krankenhäusern. 826 Menschen verbrachten im Jahr 2013 ihre letzten Stunden in einem der sechs stationären Hospize. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 17 Tage. Weitere 1.800 Menschen wurden zu Hause von ambulanten Hospizvereinen betreut.

Die stationären Hospize befinden sich in Geesthacht, Lübeck, Kiel, Niebüll, Rendsburg und Elmshorn. Die 66 Betten in diesen Einrichtungen waren im Jahr 2013 zu rund 90 Prozent ausgelastet. 143 hauptamtliche sowie 185 ehrenamtliche Mitarbeiter sind hier aktiv. Weitere 57 Betten gibt es in den sechs palliativmedizinischen Stationen, die in Krankenhäusern in Eutin, Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster eingerichtet wurden.

Darüber hinaus sind 50 Initiativen im ganzen Land in der ambulanten Hospizarbeit tätig. Rund 1.200 Ehrenamtliche haben sich 2013 um 1.800 Sterbende gekümmert. Sechs ambulante Initiativen kümmern sich speziell um Kinder und Jugendliche mit geringer Lebenserwartung. Private Hospize sind eine relativ junge Erscheinung. Die erste Einrichtung im Lande, der am- bulante Hospizdienst Rendsburg, wurde 1989 gegründet.

11 Um ihr Angebot aufrechtzuerhalten, sind die privaten Hospize auf Spenden angewiesen. Denn die Krankenkassen übernehmen in der Regel nur 90 Prozent der Kosten. Den Rest müssen die Hospize selbst übernehmen. Eine hundertprozentige Förderung wird nach Anga- ben des Sozialministeriums nicht angestrebt, „um Hospizgründungen aus rein wirtschaftlichen Gründen zu verhindern“. Die zehnprozentige Eigenbeteiligung der Hospize an den Kosten sei aber „möglich und umsetzbar“. Das Land bezuschusst die Hospizarbeit mit 45.000 Euro pro Jahr.


Freitag, 20. Februar, 10 bis 12:30 Uhr

TOP 8 Fürsorgepflicht des Dienstherrn für Justizvollzugsbedienstete, Antrag der Frak- tion der CDU (Drs. 18/2691), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Im Zuge der Aufarbeitung der Geschehnisse rund um die Geiselnahme in der Justizvollzugs- anstalt Lübeck am 24. Dezember vergangenen Jahres fordert die CDU jetzt, die JVA- Bediensteten „nicht allein zu lassen“. Verlangt wird ein landesweites Konzept, das auf den Umgang mit „kritischen Situationen“ vorbereiten soll.

Inhaltlich soll der Bereich Selbstverteidigung vertieft werden und „insbesondere auch eine psychologische Schulung für den Umgang mit solchen Situationen einschließlich der Vermitt- lung von Kenntnissen über die möglichen psychischen Folgen“, heißt es in dem Antrag.

Hintergrund: An Heiligabend hatten mehrere JVA-Insassen einen Beamten mit einem Messer bedroht. Der Beamte wurde kurze Zeit später von Kollegen befreit. Die Leiterin der JVA, Ag- nete Mauruschat, hatte daraufhin nicht sofort Polizei und Staatsanwaltschaft informiert, publik wurde der Vorfall erst einen Tag später.

Die Staatsanwaltschaft Lübeck leitete im Januar Ermittlungen gegen sie ein – im Raum stehe der Verdacht der Strafvereitelung. Zwischenzeitlich hat Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) die JVA-Leiterin von ihrem Posten abberufen, nachdem sie sie zunächst lange in Schutz genommen hatte.

Ende vergangener Woche wurde zudem bekannt, dass die Staatsanwaltschaft inzwischen nicht nur gegen die suspendierte Anstaltsleiterin ermittelt, sondern auch gegen einen angeb- lich prügelnden Vollzugbeamten. Es werde der Verdacht einer Körperverletzung im Amt ge- prüft, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ralf-Peter Anders.

Die Opposition warf der Justizministerin in den Ausschusssitzungen der letzten Wochen vor, zu wenig für die Aufarbeitung zu leisten und die Öffentlichkeit nur unzureichend zu informie-

12 ren. Und: Ministerpräsident Torsten Albig (CDU) soll sich zu wenig für die Bediensteten in der JVA interessiert haben. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Daniel Günther ließ kürzlich verlauten: „Wenn die Albig-Regierung jetzt nicht endlich reinen Tisch macht, schließe ich weitere parla- mentarische Schritte nicht mehr aus“. Auch sein FDP-Kollege Wolfgang Kubicki kündigte par- lamentarische Initiativen bis hin zu einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss an. Spoorendonk und Albig hatten die Behauptungen der Opposition in den Ausschüssen ener- gisch zurückgewiesen. Und aus dem Justizministerium verlautete: „Günther und Kubicki ha- ben bislang in der inhaltlichen Beratung des Innen- und Rechtsausschusses zum Thema mit Abwesenheit geglänzt, erheben aber zum wiederholten Male skandalisierende Behauptun- gen, die inhaltlich durch nichts belegt sind“.


TOP 4 Ernährungswirtschaft in Schleswig-Holstein, Große Anfrage der Fraktion der SPD (Drs. 18/2136), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/2478), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Anhand einer Großen Anfrage will die SPD-Fraktion eine „Grundlage für eine neue strategi- sche Ausrichtung der Ernährungswirtschaft in Schleswig-Holstein“ schaffen. Die Ernährungs- wirtschaft entwickelt sich, so die Fraktion, seit dem Jahr 2000 positiv.

In ihrer Antwort betont das Landwirtschaftsministerium das positive Image schleswig- holsteinischer Produkte. Diese seien weltweit gefragt, würden zumeist als Rohware exportiert und die Ausweitung des Exports sei ein wichtiger Bestandteil zukünftiger Entwicklungsstrate- gien. Desweiteren hätten die Produkte auch national einen guten Ruf: Im Ranking der Fach- zeitschrift „Lebensmittelzeitung“ liegen schleswig-holsteinische Produkte im vorderen Feld oder führen die Liste an. In einer repräsentativen Umfrage von foodRegio bekamen schles- wig-holsteinische Produkte insgesamt 6,92 von 10 Punkten, in Schleswig-Holstein selbst wa- ren es sogar 8,2 von 10 Punkten. Als typische Produkte wurden von den Befragten Fisch und Meeresfrüchte, Wurst und Würstchen, Milchprodukte, Bier, Fleisch und Käse genannt. Die Befragten gaben den Produkten die Bezeichnungen qualitativ und frisch, naturbelassen, bio- und ökologisch, schmackhaft und gesund. Außerdem hätten die Produkte gute Preise. Viele Betriebe nutzten, so das Landwirtschaftsministerium, den Trend hin zu mehr Regionalität. Dies führe grundsätzlich zu einer Gegenbewegung zur Entfremdung zwischen Verbrauchern und Produzenten und stelle das Heimatbewusstsein als Mehrwert in den Vordergrund.

Die Landesregierung strebt keinen kompletten Imagewandel, sondern die Veränderung der landwirtschaftlichen Produktion an. Dabei legt sie besonders großen Wert auf Tierschutz, umwelt- und gewässerschonende Produktion, einen höheren Anteil des Ökolandbaus und eine stärkere regionale Wertschöpfung. Sie versucht damit, zu bewirken, dass Produkte aus Schleswig-Holstein nachhaltig, ökologisch, sicher, gesund, qualitativ, hochwertig, glaubwür- dig, authentisch, regional und innovativ genannt werden.



13 Mit 2,9 Prozent aller Erwerbstätigen im Jahr 2012 sei die Bedeutung der Land- und Forstwirt- schaft sowie der Fischerei als Arbeitgeber in Schleswig-Holstein höher als im gesamten Bund, der im Schnitt 1,6 Prozent aufwies. Insgesamt beschäftigte die Land- und Forstwirt- schaft sowie die Fischerei in Schleswig-Holstein 13.233 Arbeitskräfte, das verarbeitende Ge- werbe 23.157 Arbeitskräfte (Stand 2014). Unter den westdeutschen Ländern leiste Schles- wig-Holstein, gemeinsam mit Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, sogar den größten Beitrag zur Wertschöpfung in ganz Deutschland. Beim Sekundärsektor, sprich der verarbeitenden Wirtschaft, sieht es ähnlich aus. Er sei neben dem Maschinenbau und der Energiewende- Wirtschaft der personalintensivste Wirtschaftszweig.

Während es in Schleswig-Holstein 1966 noch knapp 50.000 landwirtschaftliche Betriebe gab, waren es 2010 nur noch etwas mehr als 14.000. Diese werden jedoch immer größer: 1950 ernährte ein Landwirt mit seiner Ernte noch 10 Menschen, heute sind es 142. Die Anzahl der Menschen, die ein Landwirt versorgt, hat sich also mehr als vervierzehnfacht.

Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt stehen Schleswig-Holsteins Betriebe gut da: Während ein Unternehmen im Bundesdurchschnitt bei einer durchschnittlichen Fläche von 56 Hektar einen Gewinn von 35.200 Euro erzielt, erzielt ein Unternehmen in Schleswig-Holstein bei ei- ner durchschnittlichen Fläche von 70 Hektar 41.000 Euro.

Ein zentrales Problem der Ernährungswirtschaft sei, dass die Ausbildungsvergütungen an der untersten Grenze aller Ausbildungsvergütungen liegen. Teilweise seien nicht einmal tarifliche Vereinbarungen getroffen worden. Dementsprechend unattraktiv ist dieser Wirtschaftszweig als Arbeitgeber für junge Menschen. Diesem Zustand will die Landesregierung anhand von notwendigen Informationen über Bildungswege, berufliche Karrierechancen und individuelle Perspektiven entgegenwirken. Zusätzlich soll eine vertiefte Berufsorientierung unter Einbe- ziehung von Unternehmen, Lehrer/innen und Eltern stattfinden und an der Verfügbarkeit von Praktikumsplätzen, denen oft Ausbildungsverträge folgen, festgehalten werden. So soll die Ernährungswirtschaft als attraktiver, zukunftsorientierter und zugleich anspruchsvoller Arbeit- geber wahrgenommen werden.


TOP 22 Vierter Gleichstellungsbericht (2009-2013), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2498), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Koalition hat sich laut Koalitionsvertrag eine „vorbildhafte“ Frauen- und Gleichstellungspo- litik auf die Fahne geschrieben. Das soll auch für die Mitarbeiter in der Verwaltung gelten. Das für Gleichstellung zuständige Sozialministerium legt in einem Bericht die Zahlen und Zie- le des Gleichstellungsprozesses im Landesdienst vor. Demnach verbessert sich die Situation kontinuierlich. Davon, dass Männer und Frauen in allen Bereichen gleichgestellt sind, kann allerdings keine Rede sein. Auch der inzwischen vierte Bericht zu diesem Thema kommt nicht ohne mehrere „Aber“ aus.

14 56 Prozent der Arbeitnehmer im Landesdienst sind Frauen. Damit bleibt der Frauenanteil gegenüber dem letzten Bericht von 2010 stabil. Die Zahlen variieren allerdings je nach Ress- ort. So sind gerade einmal 23 Prozent der Beschäftigten im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie weiblich. Im Ministerium für Schule und Berufsbildung arbeiten hin- gegen knapp 68 Prozent Frauen. Insgesamt sind in fünf von acht Geschäftsbereichen der Landesverwaltung mehr Frauen als Männer angestellt. Und auch im Rechtswesen sieht es ähnlich aus: Der Anteil der Richterinnen und Staatsanwältinnen hat sich in den letzten 15 Jahren fast verdoppelt. Frauen haben vier der fünf Spitzenpositionen bei den Obergerichten inne. So haben das Oberlandesgericht, das Landessozialgericht, das Landesarbeitsgericht und das Oberverwaltungsgericht eine Präsidentin.

Aber: In den Führungs- und Leitungspositionen sind Frauen insgesamt unterrepräsentiert. Nur jede vierte Leitungsfunktion auf Abteilungsebene ist mit einer Frau besetzt. Auch bei Gremienbesetzungen bestehe Nachholbedarf, heißt es in dem Bericht. Das Land entsendet Vertreter in die Aufsichtsräte von zahlreichen Unternehmen, an denen es beteiligt ist. Dazu zählen etwa die HSH Nordbank, die Investitionsbank oder das Universitätsklinikum UKSH. Außerdem ist das Geschlechterverhältnis bei der Teilzeitarbeit unausgewogen. Landesweit sind in der Arbeitswelt 70 Prozent der Teilzeitbeschäftigten Frauen. Demgegenüber liegt die Zahl im Landesdienst bei über 86 Prozent. Erschwerend kommt hinzu, dass Vorgesetzte Teil- zeitarbeit in vielen Fällen schlechter beurteilen als die Arbeit auf einer Vollzeitstelle. Daran hat sich seit dem letzten Bericht nichts geändert.

Um dem Ziel der „vorbildhaften“ Gleichstellungspolitik näher zu kommen, hat die Landesre- gierung Fördermaßnahmen angestoßen. So muss die Gremienbesetzung seit dem 1. Juli 2014 geschlechterparitätisch erfolgen. Eine gerechtere Beurteilungspraxis wird erarbeitet, und das Gender Budgeting wurde begonnen. Mithilfe von Gender Budgeting sollen die Ein- nahmen und Ausgaben öffentlicher Haushalte geschlechtergerecht verteilt werden. Diesbe- züglich werden die Ressorts bereits geprüft, eine erste Auswertung ist für dieses Jahr vorge- sehen.

Geschlechterunterschiede zeigen sich auch beim Blick auf die Gehälter. In der gesamten schleswig-holsteinischen Arbeitswelt verdienen Männer rund 2.700 Euro brutto, Frauen knapp 1.850 Euro. Betrachtet man nur die Vollzeitstellen, dann beträgt der Unterschied immerhin noch knapp 500 Euro.


TOP 23 Perspektiven für die Westküste, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2390neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2584), geplanter Aufruf 12:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten



15 Die Landesregierung will den strukturschwachen Regionen an der schleswig-holsteinischen Westküste unter die Arme greifen. Zusammen mit den Akteuren aus der Region soll „ein inte- grierter Plan für die Westküste“ erarbeitet werden. Beispielsweise fließen aus dem EU- Förderprogramm Integrierte Territoriale Investition (ITI) 30 Millionen Euro insbesondere in Projekte im Energie- und maritimen Wirtschafts- sowie Tourismusbereich.

Die vier Landkreise Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg, die von der ITI- Förderung profitieren, sollen gemeinsam Ideen zur Weiterentwicklung als Tourismusstandort und Energie-Kompetenz-Region liefern. Im September 2014 fiel der Startschuss, Ende März 2015 sollen die Projektideen vorliegen. Sie werden dann vom Beirat der Westenküsten- Initiative bewertet und ausgearbeitet. 2016 könnte es an die Umsetzung gehen.

In einem von der FDP beantragten Zwischenbericht der Landesregierung über die wirtschaft- lichen Perspektiven der Westküste werden insbesondere die Verkehrsinfrastruktur (Straße, Schienen, Häfen), Maritime Wirtschaft, der Industriesektor, der Tourismus und die Energie- branche und eine Vielzahl von derzeitigen Projekten genannt. Zudem informiert sie über die Westküsten-Initiative und den Westküsten-Beirat.

Die Westküsten-Initiative war von der Landesregierung 2013 gegründet worden - mit dem Ziel, „die bereits vorhanden Aktivitäten in den Bereichen On- und Offshore-Windenergie, Inf- rastruktur, Tourismus oder Stärkung des Industriestandortes Brunsbüttel weiter zu bündeln und zu vernetzen“.

Um sich mit den Verantwortlichen vor Ort abzustimmen, wird die in Itzehoe ansässige Initiati- ve durch den Westküsten-Beirat unterstützt. Hier sind Vertreter der Kreise Dithmarschen, Steinburg und Nordfriesland, der Hochschulen, der regionalen Kammern und Unternehmens- verbände, der Wirtschaftsfördergesellschaften, der Gewerkschaften, der Arbeitsverwaltung und regional ansässige Unternehmen vertreten. Geleitet wird der Beirat durch Wirtschafts- staatssekretär Frank Nägele.

Thematisch beschäftigt sich der Westküsten-Beirat laut Wirtschaftsministerium vorrangig mit den Themen Verkehr, erneuerbare Energien, Tourismus, Demografie und Fachkräfte sowie dem Industriestandort Brunsbüttel. Das Gremium diskutiert und bewertet Projektwünsche an der Westküste. Im Anschluss prüft das Land die Umsetzungsmöglichkeiten der Projekte im Rahmen bestehender Fördermöglichkeiten.


TOP 24 und 26 Situation und Entwicklung der Hochschulen des Landes Schleswig- Holstein, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2529neu), Berichte der Landesregierung (Drs. 18/2667, 18/2689), geplanter Aufruf 13:30 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten



16 Das Plenum debattiert zwei von der Landesregierung vorgelegte Berichte zu den Hochschu- len. Aus diesen geht hervor, dass in Schleswig-Holstein im Jahr 2013 56.113 Männer und Frauen einem Studium nachgingen. 2005 waren es noch 47.331 Personen - also 8782 weni- ger. 4.810 dieser Studenten besuchten 2013 die Europauniversität Flensburg, 24.396 die Universität Kiel, 3.471 die Stiftungsuniversität Lübeck, 4.114 die Fachhochschule Flensburg, 4.303 die Fachhochschule Lübeck und 6.852 die Fachhochschule Kiel. Der Rest der Studen- ten verteilte sich auf die kleineren Hochschulen des Landes wie etwa der Fachhochschule Westküste oder der Nordakademie.

Die Kultusministerkonferenz der Länder rechnet auch in den kommenden Jahren mit steigen- den Studentenzahlen in Schleswig-Holstein. Die Zahl der Erstsemester soll sich von 10.580 im laufenden Jahr bis 2020 auf 11.449 erhöhen. Parallel dazu steigt auch der Finanzbedarf. 2015 bekommen die Hochschulen 511,4 Millionen Euro öffentliche Mittel überwiesen. 2016 sollen es 518,4 Millionen Euro und 2017 533,1 Millionen Euro sein. Es folgt ein Rückgang auf 530,9 Millionen Euro 2018 und 2019 ein Anstieg auf 535,3 Millionen Euro. 2020 werden die öffentlichen Ausgaben für Schleswig-Holsteins Hochschulen dann mit 527,3 Millionen Euro veranschlagt.

Mit Blick auf die Jahre 2009 bis 2013 kommt die Landesregierung zu dem Schluss, dass es den Hochschulen trotz schwieriger Rahmenbedingungen - wie etwa durch die steigende Zahl der Studenten - gelungen sei, bedeutende Projekte auf den Weg zu bringen, die zur Profilbil- dung beigetragen hätten. Als Beispiele zählt die Landesregierung die Lehrerausbildung an der Europauniversität Flensburg, die Forschungsschwerpunkte an der Christian-Albrechts- Universität, das Strukturkonzept für Medizintechnik an der Uni Lübeck und Fachhochschule Lübeck sowie den Ausbau der Bereiche Windenergie und maritime Wissenschaft an der Fachhochschule Flensburg auf. Nachholbedarf gebe es bei der Gleichstellung. Beim Anteil von Frauen an den Hochschulprofessuren nehme Schleswig-Holstein im Ländervergleich nach wie vor einen der letzten Plätze ein. Auch im „Qualitätsmanagement“ sieht die Landes- regierung Nachholbedarf.


Hinweis:

Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig- Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter landtag.ltsh.de/aktuell/parlatv/. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plen- artagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de.



17 Reihenfolge der Beratung der 30. Tagung Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 18. Februar 2015 7 +15 Konsequenzen aus dem Ausbruch des multiresistenten MRGN- 70 10:00 Keim am UKSH 9 Stellenabbau in der Landespolizei stoppen 35 11:10 12 Bürokratische Belastungen beim Mindestlohn abbauen 35 11:45
1 A + 6 Regierungserklärung und Anträge zur Situation der Flüchtlinge in 140 15:00 + 13 Schleswig-Holstein Donnerstag, 19. Februar 2015 10 Bundesratsinitiative zur Schaffung eines modernen Einwande- 70 10:00 rungsrechts 16 Bericht zur Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein 35 11:10 18 Tätigkeit des Petitionsausschusses 5 11:45
11 Kein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung durch "Sec- 35 15:00 tion Control" auf unseren Straßen 14 + 25 Meeresverschmutzung durch Paraffin und Ladungsrückstände sowie 35 15:35 Bericht zum Meeresschutz 20 A Kreisfachberater für Kultur schaffen 40 16:10 21 Hospize und palliativmedizinische Versorgung in Schleswig-Holstein 35 16:50 Freitag, 20. Februar 2015 8 Fürsorgepflicht des Dienstherrn für Justizvollzugsbedienstete 70 10:00 4 Ernährungswirtschaft in Schleswig-Holstein 70 11:10 22 Vierter Gleichstellungsbericht (2009 - 2013) 35 12:20 23 Perspektiven für die Westküste 35 12:55 24 + 26 Situation und Entwicklung der Hochschulen des Landes 35 13:30

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 18/2718):
TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag 3 Änderung des Kindertagesstättengesetzes 17 Kreisfachberater für Natur und Umwelterziehung erhalten -Bildungskonzept für nachhaltige Entwicklung

Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
5 Einrichtung eines Ausschusses für Integrations- und Flüchtlingspolitik 19 Verbesserung der Kooperation zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg 20 Eine Strategie für den Nordseeraum entwickeln



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