Landesbeauftragter: Menschen mit Behinderung vom öffentlichen Personennahverkehr nicht ausschließen!
20/2015 Kiel, 16. Februar 2015Landesbeauftragter: Menschen mit Behinderung vom öffentlichen Personennahverkehr nicht ausschließen!Kiel (SHL) – Der Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung fordert die Kieler Verkehrsgesellschaft mbH, Autokraft GmbH und Verkehrsbetriebe des Kreises Plön auf, E-Scooter wie in den vergangenen über 20 Jahren weiterhin zu befördern. „Bisher ist es zu keiner gefährlichen Situation gekommen. Daher ist für mich der Ausschluss von Menschen mit Behinderung an der Beförderung völlig unverhältnismäßig und un- verständlich“, kritisierte Hase heute in Kiel.Nach Auffassung des Landesbeauftragten verstoße der beschlossene Ausschluss von Men- schen mit Behinderung bei der Beförderung in Bussen gegen Artikel 3, Absatz 3 des Grund- gesetzes und Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Durch die beschlossene Maßnahme würden Menschen mit Behinderung ausgeschlossen und in ihrer gleichberechtig- ten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft stark eingeschränkt. „Den Verkehrsbetrieben sind keine gefährlichen Vorfälle bekannt, daher ist der Ausschluss von E-Scootern vorschnell und muss zurück genommen werden“, appelliert Hase an die Verkehrsunternehmen. Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de