Icon Hinweis

Unsere Website befindet sich zurzeit im Umbau. Es kann zu kürzeren Ausfällen oder einer ungewohnten Darstellungsweise kommen.

Wir beeilen uns! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
03.02.15
15:05 Uhr
SPD

Ralf Stegner: Mindestlohnregelungen auf Landes- und Bundesebene zusammenführen

Kiel, 3. Februar 2015 Nr. 022 /2015



Ralf Stegner:
Mindestlohnregelungen auf Landes- und Bundesebene zusammenführen Zum Umgang mit dem Landesmindestlohngesetz vor dem Hintergrund des seit 1. Januar geltenden Bundesmindestlohngesetzes erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Ralf Stegner:
Das schleswig-holsteinische Tariftreuegesetz, das die Vergabe öffentlicher Aufträge an die private Wirtschaft regelt, gilt unverändert weiter. Es sieht eine Orientierung an der untersten Gehaltsstufe des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst als Mindestlohn im Land vor. Deshalb steht außer Zweifel, dass nach den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst und der Überprüfung der Konnexitätswirkungen im kommunalen Bereich noch in diesem Jahr eine erste Anpassung des vergaberechtlichen Landesmindestlohns vereinbart wird.
Auf Bundesebene hat die SPD gegen entschiedenen Widerstand einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn durchgesetzt, der seit 1. Januar gilt. Die SPD-geführten Länder, die bereits vorab Landesmindestlohngesetze beschlossen hatten, werden mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles darüber sprechen, wie die gesetzlichen Regelungen auf Landesebene mit dem Bundesmindestlohngesetz zusammengeführt werden können.
Parallel dazu werden wir in Schleswig-Holstein mit den betroffenen Akteuren beraten, welche Bestimmungen des Landesmindestlohngesetzes in das Tariftreuegesetz übernommen werden. Selbstverständlich bleibt das Landesmindestlohngesetz bis zur Anpassung des Tariftreuegesetzes in Kraft.