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03.02.15
14:27 Uhr
FDP

Dr. Heiner Garg: FDP-Fraktion bringt Sieben-Punkte-Plan als Konsequenz aus dem aktuellen Keim-Ausbruch beim UKSH in den Landtag ein

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 039 / 2015 Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Dienstag, 3. Februar 2015 Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer

Gesundheit / UKSH



www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Heiner Garg: FDP-Fraktion bringt Sieben- Punkte-Plan als Konsequenz aus dem aktuellen Keim-Ausbruch beim UKSH in den Landtag ein Zur Einbringung eines Antrages im Zuge des Keim-Ausbruches am Univer- sitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) erklärt der Parlamentarische Ge- schäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Die FDP-Landtagsfraktion hat heute einen Sieben-Punkte-Plan ins Parlamentssystem eingebracht, mit dem auf die aktuellen Vorfälle am Universitätsklinikum, Campus Kiel, reagiert werden soll. Neben einer Verbesserung des Kommunikationsmanagements im Falle ei- nes Auftretens vergleichbarer hygienischer Notfälle sowie der Formu- lierung einer UKSH-Entlastungsstrategie soll ebenso von einer weite- ren Arbeitsverdichtung beim Klinikpersonal abgesehen werden.
Ferner ist es aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion unerlässlich, im Rahmen einer entsprechenden Gesamtstrategie die bisherigen Maß- nahmen der Landesregierung im Bereich des Antibiotikaeinsatzes in der Humanmedizin sowie bei der Tiermast zu erheben und ggf. an- zupassen. Außerdem sind Verbesserungen in der Krankenhaus- Standardhygiene und strengere Screening-Anforderungen zu prüfen.
Angesichts der tragischen Vorfälle am UKSH sind die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages dringend aufgerufen, sich ernsthaft und sachorientiert mit der Verbesserung der hygienischen Situation an den Krankenhäusern in unserem Land zu beschäftigen. Wir müssen das Menschenmögliche tun, um größtmögliche Sicher- heit für die Patienten und die Krankenhausmitarbeiter zu bekom- men.“
Information: Den Wortlaut des Antrages finden Sie im Anhang.


Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 Konsequenzen aus dem Ausbruch eines multiresistenten gram- negativen Acinetobacter baumanii am UKSH, Campus Kiel
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag stellt fest, dass der Ausbruch eines multiresistenten gramnegativen Acinetobacter baumanii (4-MRGN) am Universitäts- klinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, durch den baulichen Zu- stand des Klinikums begünstigt wurde.
Hygienische Notfälle wie dieser am UKSH, Campus Kiel, sind aller- dings trotz umfassender Hygienemaßnahmen nicht vollständig aus- zuschließen und selbst bei optimalen Gegenmaßnahmen nur schwer einzudämmen. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) stieg allein im Zeitraum zwischen 2009 bis 2011 der Anteil der A.baumanii- Stämme an den 4-MRGN-Bakterien von 5,0% auf 10,7%.

Vor dem Hintergrund der Ereignisse fordert der Landtag:

1. Informations- und Kommunikationsmanagement
Das Land als Eigentümerin des UKSH ist in Zukunft unverzüglich da- rüber zu informieren, wenn das Auftreten multiresistenter Erreger (MRE), wie zum Beispiel MRSA-Stämme, MRGP/MDRGP oder MRGN/MDRGN, ein Ausbruchsmanagement erforderlich machen. In diesen Fällen ist ein mit dem Land abgestimmtes Informations- und Kommunikationskonzept zu erarbeiten und umzusetzen.

2. Entlastungsstrategie für das Universitätsklinikum Schleswig- Holstein (UKSH)
Die Landesregierung wird aufgefordert, zur Verbesserung der räum- lichen Gegebenheiten während des Sanierungsprozesses des UKSH den Einsatz sogenannter Containergebäude – als Klinikgebäude und als Bettenstationen – sowie das Vorziehen baulicher Maßnahmen im Zuge des Sanierungsprozesses zu prüfen und ein entsprechendes Umsetzungskonzept hierfür vorzulegen.

3. Keine weitere Arbeitsverdichtung beim Personal
Der Landtag lehnt eine weitere Arbeitsverdichtung im Zuge des Sa- nierungsprozesses zur Erwirtschaftung einer „Effizienzrendite“ ab. Vielmehr ist unter Einbezug externen Sachverstandes zu prüfen, ob das derzeitige Personal insbesondere in den Bereichen der Intensiv- pflege, der Hygiene und der Reinigung ausreicht, um einen allen rechtlichen Anforderungen genügenden Klinikbetrieb sicherstellen zu können. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass Arbeitszeit- regelungen nach dem Arbeitszeitgesetz, Anforderungen des Infekti- Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 3 onsschutzgesetzes sowie der Landesverordnung über die Infektions- prävention in medizinischen Einrichtungen vom 08. September 2011 mit der derzeitigen Personalstärke eingehalten und zum Wohle der Patientinnen und Patienten aber auch zum Schutz der Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter umgesetzt werden können. Die Anzahl der so- genannten Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen deuten zumin- dest auf problematische Arbeitsbedingungen in Teilbereichen des UKSH hin.

4. Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin
Lediglich in sechs von zehn Krankenhäusern in Deutschland lagen 2013 einrichtungsspezifische Antibiotikaleitlinien vor. Immer noch werden Breitspektrumantibiotika zu häufig eingesetzt. So wird sei- tens des RKI insbesondere der nach wie vor zu hohe Anteil der Fluorchinolonen und Cephalosporinen der 3. Generation an den zum Einsatz kommenden Antibiotika kritisiert (Ärzteblatt, 15. Januar 2015, S. 56). Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihres Zu- ständigkeitsbereiches für die schleswig-holsteinischen Krankenhäu- ser darauf hinzuwirken, dass entsprechende Kurse zum sachgerech- ten Umgang mit Antibiotika ohne lange Wartezeiten verfügbar sind.
Im Hinblick auf die Verordnungserwartung der Patientinnen und Pati- enten sowie dem Verordnungsverhalten der Ärztinnen und Ärzte sind darüber hinaus vor allem umfassende, leicht verständliche zielgrup- penspezifische Informationsangebote auszubauen.
In diesem Zusammenhang wird die Landesregierung aufgefordert, darzulegen, welche konkreten Schritte sie bislang zur Umsetzung der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) – Humanmedizini- scher Bereich – eingeleitet hat.

5. Einsatz von Antibiotika in der Tiermast
Der Schleswig-Holsteinische Landtag erwartet von der Bundesregie- rung, dass sie ihren Ankündigungen, den Einsatz von Antibiotika in der Tiermast deutlich zurückführen zu wollen, konkrete Taten folgen lässt. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt kündigte an, im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft diesbezüglich „global“ initiativ werden zu wollen. Die Landesregierung wird gebeten, den Landtag zeitnah über entsprechende landes- und bundespolitische Initiativen zu unterrichten.
Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, darzulegen, welche konkreten Schritte sie selbst bislang zur Umsetzung der DART – Bereich der Tierhaltung, Lebensmittelketten und tierärztli- chen Tätigkeit – eingeleitet hat.

6. Standardhygiene im Krankenhaus Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 4
Neben dem Bundesinfektionsschutzgesetz (IFSG) – maßgeblich ge- ändert durch das Infektionsschutzänderungsgesetz (IfSGuaÄndG) vom 28.07.2011 – sowie den entsprechenden Hygieneverordnungen der Bundesländer sind insbesondere die auf Leitlinien des Centers for Disease Control and Prevention (CDC) basierenden Anforderun- gen an die Standardhygiene im Krankenhaus maßgeblich für eine er- folgreiche Hygienestrategie im Krankenhaus. Die Landesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit der Schleswig-Holsteinischen Krankenhausgesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Kranken- haushygiene, der Ärztekammer Schleswig-Holstein und anderen re- levanten Akteuren eine Evaluierung der hygienischen Praxis im Kli- nikalltag zu veranlassen. Hierbei sollen insbesondere das stations- spezifische Personaltableau der Krankenhäuser sowie die Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Mittelpunkt stehen.

7. Screening von Patientinnen und Patienten
Die Landesregierung wird aufgefordert, zu prüfen, inwieweit Ände- rungen an den bisherigen Verfahren der Screening-Verabredungen für Patientinnen und Patienten auf multiresistente Erreger (MRE) ei- nen signifikanten Beitrag zur Eindämmung von MRE-Ausbrüchen leisten können. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob ein verpflich- tendes – ggf. stationsspezifisches – Aufnahmescreening bei allen Patientinnen und Patienten auf MRSA und MRGN in Zukunft durch- geführt werden soll. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob ein bun- desweit verpflichtendes, standardisiertes Aufnahmescreening einge- führt werden soll, wie dessen Umsetzung gewährleistet werden kann und wer die Kosten hierfür übernehmen soll.

Dr. Heiner Garg und Fraktion



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de