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26.01.15
11:46 Uhr
Landtag

Appell an Innenminister Studt: Zuwanderungsbeauftragter und Landesbeirat gegen Verschärfung des Aufenthaltsrechts

13/2015 Kiel, 26. Januar 2015



Appell an Innenminister Studt: Zuwanderungsbeauftragter und Landesbeirat gegen Verschärfung des Aufenthaltsrechts

Kiel (SHL) - Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Lan- des Stefan Schmidt und der Vorsitzende des Landesbeirats für den Vollzug der Ab- schiebungshaft in Schleswig-Holstein Hans-Joachim Haeger appellieren an Innenmi- nister Stefan Studt, sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Neubestimmung von Bleiberechts- und Aufenthaltsbeendigung gegen die Erweiterung der Haftgründe einzusetzen.

Angesichts des im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW vereinbarten Ausstiegs aus der Abschiebungshaft sehen Schmidt und Haeger die Landesregierung „gera- dezu in der Pflicht, sich gegen das Schaffen neuer Haftgründe einzutreten“. Nach deren An- sicht würde es zu einer erheblichen Zahl von Abschiebungshaftgefangenen kommen. Das Land müsse daher möglicherweise wieder eine eigene Hafteinrichtung eröffnen.

„Sollte das von der Bundesregierung angestrebte Gesetz in der jetzt vorliegenden Form in Kraft treten, so könnten Flüchtlinge schon deshalb in Haft genommen werden, weil sie für die Flucht Geldbeträge für einen Schleuser aufgewandt haben oder Ihre Reise- und Identitätsdo- kumente unterdrücken“, sagte Schmidt heute in Kiel.

Wie der Zuwanderungsbeauftragte mitteilte, gelte nach der Gesetzesbegründung als zu be- rücksichtigender Geldbetrag bereits eine Summe von 3.000 Euro. „Es gibt kaum eine legale Möglichkeiten, nach Deutschland zu gelangen. Viele Flüchtlinge haben gar keine andere Möglichkeit, als mit einem bezahlten Fluchthelfer nach Europa und Deutschland einzureisen“, so der Beauftragte.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de Das Unterdrücken oder Vernichten von Identitäts- oder Reisedokumenten und das Täuschen über die Identität seien typische Handlungen von Menschen auf der Flucht. Solche Handlun- gen führten „schon jetzt zum Verweigern einer Aufenthaltsverfestigung. Sie geschehen je- doch häufig aus Angst und infolge schlechter Beratung. Sie sollten kein Grund sein, um Men- schen in Haft zu nehmen“.

Der Vorsitzende des Landesbeirates Hans-Joachim Haeger betrachte es als höchst proble- matisch und grob unverhältnismäßig, Schutzsuchende, die in einem anderen sogenannten „Dublin-Staat“ bereits als Asylsuchende registriert wurden und deren Verfahren noch laufe, zu inhaftieren. „Die Dublin III-Regelung sieht vor, dass diese Menschen in dieses Land zurück- geschickt werden“, sagte Haeger.

Denn: Um auf dem Landweg nach Deutschland zu gelangen, sei es für Schutzsuchende er- forderlich durch Anrainerstaaten zu reisen. Diese Länder seien nach der derzeitigen europäi- schen Gesetzeslage zuständig für das Durchführen des Asylverfahrens der Flüchtlinge. Viele Asylsuchende, die von der Polizei in südlichen Ländern wie Italien oder Bulgarien aufgegriffen werden, stellten dort Asylanträge, obwohl ihr Fluchtziel Deutschland oder Skandinavien sei. Oft geschehe dies aus Unwissenheit über die komplizierten Verfahrensregelungen.

„Es gibt die gesetzliche Möglichkeit, diese Flüchtlinge in den für das Durchführen des Asylver- fahrens zuständigen Staat zurückzuführen. Das geschieht schon heute tausendfach. Wir brauchen keine Inhaftierung“, so Haeger. Da es in den meisten Fällen kurzfristig zu klären sei, welches Land nach den Dublin-Übereinkünften für eine Person zuständig ist, hält es der Vorsitzende des Landesbeirates für reine Schikane, „dass sich die beteiligten Behörden nach einer Inhaftierung im Durchschnitt mehr als drei Wochen Zeit für eine Abschiebung nehmen“.



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