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23.01.15
16:11 Uhr
CDU

Jens-Christian Magnussen zu TOP 25A und 25B: Mit der Ordnungsverfügung von Minister Habeck wird nur Zeit gewonnen

Energiepolitik
Nr. 035/15 vom 23. Januar 2015
Jens-Christian Magnussen zu TOP 25A und 25B: Mit der Ordnungsverfügung von Minister Habeck wird nur Zeit gewonnen
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Leider mussten wir innerhalb von fünf Tagen zwei Rückschläge für eine erfolgreiche Energiewende hinnehmen. Seit vergangenem Freitag haben wir ein Zwischenlager Brunsbüttel ohne Betriebsgenehmigung, dass nur noch eine aufschiebende Betriebsgenehmigung durch Minister Habeck erhalten hat.
Am Dienstag dann kippte das OVG Schleswig die schleswig-holsteinischen Windkraft-Ausbaupläne und schuf eine große Verunsicherung bei Investoren. Eine Duldung des Zwischenlagers bis 2018 ist aus Sicherheitsgründen notwendig und unumgänglich.
Betreiber anderer Zwischenlager müssten Anträge zur Aufnahme von Castoren aus Brunsbüttel stellen, wer tut dieses bei einer unsicheren Rechtslage? Das Bundesverwaltungsgericht entzog dem Zwischenlager in Brunsbüttel die Betriebsgenehmigung wegen rechtlicher Zweifel am Verfahren zur Sicherheitsbewertung. Was bedeutet das für die Situation am Standort Brunsbüttel?


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Es gibt da keine einfachen Entscheidungen und schon gar keine einfachen Lösungen. Das KKB ist auf dem Weg des Rückbaus. Jetzt muss der Betreiber zeitgleich Planungen vornehmen, um das Zwischenlager entsprechend nachzurüsten oder gar neu zu bauen und dann vollständig neu genehmigen zu lassen!
Die Modifikation der Zwischenlager darf aber nicht der gestalt sein, dass Zwischenlager zu Endlagern werden. Diese Planungen müssen rechtssicher sein. Diese Planung müssen gewährleisten, dass Rechtsgrundlagen, die zukünftig Gesetz werden, heute schon beinhalteten.
Die Kernfrage lautet dabei: Ist das in drei Jahren darstellbar und was passiert nach 2018?
Die Folgen stellen sich für die Betreiber anderer fast baugleicher Zwischenlager ebenso, wenn diese beklagt werden. Einen Automatismus gibt es dabei nicht. Das Bundesverwaltungsgericht will den Absturz eines A380 oder panzerbrechender Waffen der neuesten Generation simuliert haben. Was ist wenn ein, zwei oder drei A380 abstürzen?
Herr Minister Habeck, dazu kommt Ihr Vorstoß zur Aufnahme von Castoren aus Sellafield in Schleswig-Holstein, dem die CDU Schleswig-Holstein sich nie verweigert hat. Wir haben immer gesagt, wer Kernkraftwerke betreibt, muss auch Verantwortung für die Zwischenlagerung übernehmen.
Aber Sie haben eben für unsere Zustimmung im April 2013 Bedingungen zugestimmt und Zusagen gegeben und Sie stehen damit in der Verantwortung, ihre Zusagen auch zu erklären. Sie müssen einen Vorschlag machen, wie Ihr Beitrag aussieht, dieses Problem aufgrund der neuen Lage aus der Welt zu schaffen.
Der Ausstieg aus der Kernenergie ist durch die Entscheidung des BverwG nicht leichter geworden. Viele Fragen tauchen auf: Was passiert mit den 25 Castorbehältern aus England und Frankreich? Der Beschluss des Landtages vom 24.4.2013 ist obsolet. Dr. Habeck steht mit leeren Händen da. Was wird aus den Castoren und den schwach- und mittelradioaktiven Stoffen in den errichteten Zwischenlagern und an den Kraftwerksstandorten?
Was wird aus den rostigen Fässern in Brunsbüttel -die auch durch fehlende Kontrolle der Reaktorsicherheitsbehörde möglich wurden - und den Fässern anderswo?
Was wird mit den Rückständen aus dem geplanten Rückbau des KKB? Was wird mit dem Rückbau? Ergeben sich neue Ansätze in den Konzepten?

Seite 2/3 Festzuhalten bleibt: Mit der Ordnungsverfügung von Minister Habeck ist etwas Zeit gewonnen, aber mehr nicht.


Es wäre ehrlicher, Gorleben, ein genehmigtes Zwischenlager, bis zur Fertigstellung von Alternativen für Brunsbütteler Castoren zu nutzen, statt mit Ordnungsverfügungen viele Jahre mit Provisorien zu arbeiten und die Fragen nach der Sicherheit der Bevölkerung bis dahin mit dem Prinzip Hoffnung und Schiebeverfügungen zu beantworten.
Und der Betreiber könnte sich auf den geordneten und rechtssicheren Rückbau konzentrieren.
Wir wollen nicht von Schuldzuweisungen reden - aber relativ klar ist: Im Jahre 2000 hat Rot-Grün den Ausstieg beschlossen mit Zwischenlagern an jedem Kraftwerk, die Genehmigungen wurden erteilt, das Moratorium zu Gorleben wurde verkündet.
Diese Politik ist in Schleswig und Leipzig gescheitert! Ich erwarte und beantrage, dass wir dieses Thema im zuständigen Wirtschaftsausschuss weiterberaten.



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