Flemming Meyer zur Situation der Castoren im Zwischenlager Brunsbüttel
Presseinformation Kiel, den 23.01.2015Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 25A+B Anträge zur Situation der Castoren im Zwischenlager Brunsbüttel Drs. 18/2650 und 18/2655 Das Projekt atomares Endlager ist eine nationale Aufgabe, der sich keiner entziehen kann. Darum müssen alle, ihren Beitrag leisten, damit in Deutschland ergebnisoffen nach einem Endlager gesucht werden kannDie Ablehnung des Bundesverwaltungsgerichtes auf Revision im Verfahren um dasStandortzwischenlager Brunsbüttel hat zur Konsequenz, dass das Urteil des OVG Schleswig inder Angelegenheit rechtskräftig ist. Es wurde nicht festgestellt, dass das Zwischenlagerunzureichend gesichert ist gegen Terrorangriffe. Bemängelt wurde der Umfang derErmittlungen im Genehmigungsverfahren, welche seinerzeit vom Bundesamt für Strahlenschutzdurchgeführt wurden. Dem OVG Schleswig wurde seinerzeit der Einblick in die durchgeführtenSicherheitsprüfungen verwehrt. Das Strahlenschutzamt durfte aufgrund vonGeheimhaltungsverpflichtungen nicht in Detailtiefe gehen.Unterm Strich bedeutet das, dass der aus dem Jahr 2003 stammende Genehmigungsbescheid,Brunsbüttel als Kernbrennstoff-Zwischenlager zuzulassen, rechtswidrig ist. 2Dieser, in der Geschichte der deutschen Atompolitik, einmalige Vorgang, stellt uns – aberinsbesondere die Kraftwerksbetreiber – vor neue Herausforderungen. Auf die Ablehnung desBVG hat Minister Habeck unmittelbar reagiert und als Konsequenz eine atomrechtlicheAnordnung getroffen: Die Lagerung des Kernbrennstoffs im Zwischenlager Brunsbüttel wird bisAnfang 2018 geduldet. Damit wurde die notwendige Rechtssicherheit wieder hergestellt.Wo sonst hätte der Müll auch hinsollen? Aber zufriedenstellend ist die Situation nicht.Wir stehen vor dem Problem, dass es in Deutschland kein Endlager für Atommüll gibt. Ausdiesem Grund wurden die Zwischenlager im Atomgesetz festgelegt und danach eingerichtet.Neben den drei zentralen Einrichtungen Ahaus, Lubmin und Gorleben, gibt es zwölfZwischenlager an Kernkraftstandorten. Genau wie in Brunsbüttel hat es dort umfangreicheGenehmigungsverfahren gegeben, zur Errichtung eines Zwischenlagers. Ab dem Zeitpunkt derersten Einlagerung, beginnt die Laufzeit von 40 Jahren des jeweiligen Zwischenlagers. Für dasZwischenlager Brunsbüttel wäre das Ende im Jahr 2047. So wie es derzeit aussieht gilt das nichtmehr.Das könnte bedeuten, dass die Behälter woanders zwischen gelagert werden müssen. Dabeistellt sich die Frage, wer soll den Müll nehmen? Außerdem widerspricht es dem Gedanken, werAtommüll produziert muss ihn auch zwischenlagern.Die politische Bewertung kann daher nur sein, der Betreiber ist in der Verantwortung, eine neueLagerung für die Castorbehälter in Brunsbüttel als Zwischenlager zu beantragen. Dabei mussgewährleistet sein, dass den Anforderungen des OVG Schleswig Rechnung getragen wird.Betreiber, Strahlenschutzamt und Bundesumweltministerium sind in der Pflicht hierfür einehaltbare Lösung zu finden.Es lässt tief blicken, wenn sogar einem deutschen Gericht aus Geheimhaltungsgründen derEinblick in Genehmigungsprüfungen verwehrt wird. Wo sind wir eigentlich, dass dieGeheimhaltung von behördlicher Seite höher bewertet wird, als das Vertrauen in das Gericht. 3Das ganze macht aber wieder einmal deutlich, wie gefährlich diese Form der Energiegewinnungund die dazugehörige Lagerung ist.Daher können wir nur an dem Atomausstieg weiter festhalten. Diese Form derEnergiegewinnung ist unbeherrschbar und risikobehaftet.Als es seinerzeit darum ging den Atommüll aus Sellafield und La Hague zu übernehmen, um ihnzwischen zu lagern, war es aus einer politischen Verantwortung heraus, zu sagen, wir tragen zueiner Lösung bei, um in der Endlagerfrage einen Schritt weiter zu kommen. Schleswig-Holsteinhat sich dieser Verantwortung gestellt.Das Projekt atomares Endlager ist eine nationale Aufgabe, der sich keiner entziehen kann.Darum müssen alle, ihren Beitrag leisten, damit in Deutschland ergebnisoffen nach einemEndlager gesucht werden kann. Es darf bei der Suche keine Freifahrtscheine für bestimmteBundesländer geben. Mit der Vogel-Strauß-Politik kommen wir nicht weiter.