Olaf Schulze zu TOP 25 A+B: Atomkraft war ein Fehler - die Verantwortung für den Müll bleibt groß
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 23. Januar 2015TOP 25 A + B: Anträge zur Situation der Castoren im Zwischenlager Brunsbüttel (Drs. 18/2650, 18/2655, 18/2661)Olaf Schulze:Atomkraft war ein Fehler – die Verantwortung für den Müll bleibt großAm 08.01.2015 hat das Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung der Genehmigung für das Standortzwischenlager Brunsbüttel für rechtskräftig erklärt. Dieses Urteil zeigt noch einmal, wie richtig der Beschluss war, aus der Atomkraft auszusteigen.Es war falsch, auf eine Technik zu setzen, deren Folgen man nicht richtig einschätzen kann. Nach dem Urteil müssten die zurzeit 9 Castoren aus dem Zwischenlager entfernt werden. Da man die Castoren nun ja nicht einfach auf den Hof stellen oder mal eben in ein anderes Zwischenlager bringen kann (hierfür fehlt ebenfalls eine Genehmigung), hat die Landesregierung zu Recht eine atomrechtliche Anordnung getroffen, mit der die Lagerung der Kernbrennstoffe im Zwischenlager Brunsbüttel bis Anfang 2018 vom Land Schleswig-Holstein geduldet wird. Dadurch wird dem Betreiber Zeit gegeben, eine Lösung zu finden.Entweder muss er eine neue Genehmigung beantragen, ein neues Zwischenlager bauen oder die Castoren in ein anderes Zwischenlager bringen. Das sind die drei Möglichkeiten. Die Verantwortung liegt bei Vattenfall und dem Bundesamt für Strahlenschutz. Wichtig für uns ist, dass der Rückbau der Atomkraftwerke dadurch nicht verzögert wird.Dieses Urteil zeigt, dass wir gerade bei der Atompolitik keine Schnellschüsse machen dürfen, einfache Entscheidungen gibt es nicht!Dies gilt auch für den Entschließungsantrag der FDP. Es gibt bis jetzt keinen Antrag, die Castoren aus Sellafield oder La Hague in Schleswig-Holstein zu lagern. Es würde zurzeit keinen Standort in Schleswig-Holstein geben. Brunsbüttel hat keine Genehmigung für eine Zwischenlagerung, in Brokdorf und Krümmel gibt es nur eine Genehmigung für die eigenen Castoren und jeder Versuch, eine Genehmigung für die Castoren aus der Wiederaufbereitung zu 2bekommen, würde womöglich beklagt. Daher besteht hier für den Antrag sicherlich keine Dringlichkeit. Wir sollten ihn in den Ausschuss überweisen. Vor allem auch deshalb, weil Sie selbst schon im Antrag formuliert und festgestellt haben, dass wichtige Voraussetzungen für die Bereitschaft der Aufnahme der Castoren bislang nicht erfüllt sind.Lieber Kollege Kumbartzky, und dann haben Sie gleich noch ein weiteres Fass in Ihrem Antrag aufgemacht. Erst haben Sie für die Zwischenlagerung wieder Gorleben ins Spiel gebracht und dann mit dem letzten Satz, ich zitiere: „Bei der Festlegung des Endlagerstandortes und der Errichtung eines Endlagers darf es keine Verzögerungen geben“ eben mal so nebenbei die Endlagerfrage angerissen. Aber gerade bei der Endlagerfrage gilt: Genauigkeit vor Schnelligkeit. Erst einmal muss die Frage geklärt werden, ob es eine Rückholbarkeit geben soll. Ich meine ja. Und dann müssen wir mit den Betreibern und der Bevölkerung gemeinsam einen geeigneten Standort finden, ohne jemanden unter Druck zu setzen.Auf Bundesebene ist eine Endlagerkommission eingerichtet. Lassen wir diese in Ruhe arbeiten und ihren Bericht vorlegen. Erst dann müssen wir unsere Verantwortung wahrnehmen und entscheiden. Das Standortauswahlverfahren soll nach dem Gesetz bis zum Jahr 2031 abgeschlossen sein. Hierfür wäre ein breiter Konsens wünschenswert. Wir alle sollten uns unserer Verantwortung bewusst sein, damit wir nicht zu schnell Entscheidungen treffen, die dann vor Gerichten Jahre später wieder für nichtig erklärt werden und die nachfolgenden Generationen nicht wissen, wohin mit dem Müll.