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23.01.15
14:35 Uhr
SPD

Dr. Ralf Stegner, Eka von Kalben, Lars Harms: Verantwortung wahrnehmen: Interessen der Bürger berücksichtigen

Per Dittrich Claudia Jacob Petra Bräutigam



23. Januar 2015



Dr. Ralf Stegner, Eka von Kalben, Lars Harms:
Verantwortung wahrnehmen: Interessen der Bürger berücksichtigen
Im Landtag wurde heute ein gemeinsamer Antrag der Küstenkoalition mit CDU und FDP zur festen Fehmarnbelt-Querung verabschiedet (siehe Anhang). Dazu erklären die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und des SSW, Ralf Stegner, Eka von Kalben und Lars Harms:

Ralf Stegner: Unabhängig davon, wie man zur festen Fehmarnbeltquerung steht, muss es darum gehen, erhebliche Nachteile für die Region Ostholstein zu vermeiden – im Gegenteil: Vorteile für sie zu generieren, Interessen von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Umwelt zu beachten. Der Bund muss seiner Verantwortung gerecht werden und die Planung und Realisierung des Projekts wie auch die Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung und die Fehmarnsundquerung mit der dänischen Seite koordinieren und auskömmlich, an sozialen ebenso wie an ökologischen Belangen orientiert, finanzieren. Es ist erfreulich, dass der Landtag dies heute nahezu einstimmig eingefordert hat.
Eka von Kalben: Wir Grünen lehnen die feste Fehmarnbelt-Querung ab – das ist nicht neu und daran hat sich nichts geändert. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen halten wir sie nach wie vor für falsch. Aufgrund der aktuellen Entwicklung fordern wir die Bundesregierung auf, das Großprojekt kritisch zu überprüfen. Wenn die Bundesregierung jedoch daran festhalten sollte, dann ist es wichtig, dass die Belastungen und Nachteile für die Region Ostholstein so gering wie nur möglich sein werden. Dafür werden wir uns einsetzen.

Lars Harms: Deutschland hat einen Staatsvertrag mit Dänemark geschlossen, und damit steht fest: Die Fehmarnbelt-Querung wird kommen. Jetzt muss es darum gehen, die Interessen der Bürger und der Region zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund war es richtig, dass das Land ein Raumordnungsverfahren durchgeführt hat. Jetzt kommt es darauf an, dass auch der Bund seinen Aufgaben nachkommt. Das heißt: Die Planung durchführt, die Finanzierung sicher stellt und die Umsetzung des Projektes in enger Kooperation mit Dänemark durchführt. 2
Im folgenden der Beschluss des Landtages


Bund muss Hinterlandanbindung und feste Fehmarnbeltquerung koordinieren


Der Landtag wolle beschließen:

1. Der Bund muss sicherstellen, dass die dänischen und deutschen Verfahren bei der festen Fehmarnbeltquerung und der Hinterlandanbindung koordiniert werden. Unabhängig davon, wie man sich zur Fehmarnbeltquerung positioniert, muss es darum gehen, erhebliche Nachteile für die Region Ostholstein zu vermeiden. Das beinhaltet verstärkte Anstrengungen aufseiten des Bundes. 2. Der Bund wird aufgefordert, die Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung vollständig und auskömmlich, an sozialen ebenso wie an ökologischen Belangen orientiert, zu finanzieren. Dazu gehört auch eine verbindliche Perspektive für die Fehmarnsundquerung. 3. Die Landesregierung wird gebeten, auf Bundesebene dafür einzutreten, dass die Finanzierung der Hinterlandanbindung nicht auf Kosten anderer Verkehrsprojekte in Schleswig-Holstein erfolgt. 4. Der Landtag stellt fest, dass das Raumordnungsverfahren des Landes notwendig war, um Nachteile für die Region Ostholstein zu minimieren. Die Landesregierung wird gebeten, die Ergebnisse des Dialogforums in die Planung mit einfließen lassen und sicherzustellen, dass künftig erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten im Verfahren angewandt werden.


Begründung: Da das Projekt einer festen Fehmarnbeltquerung von Anfang an von Befürchtungen begleitet war, dass der Bund und Dänemark die Interessen Schleswig-Holsteins bzw. der Region Ostholstein vernachlässigen könnten, hält es der Landtag für zwingend, dass sich der Bund zu seiner Verantwortung für eine koordinierte Planung klar bekennt.