Oliver Kumbartzky zu TOP 39 (Energiewende- und Klimaschutzgesetz): Ein bürokratisches Klimaschutzgesetz wird nicht benötigt
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 022 / 2015 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 22. Januar 2015Energiewende / Klimaschutz www.fdp-fraktion-sh.de Oliver Kumbartzky: Ein bürokratisches Klimaschutzgesetz wird nicht benötigt In seiner Rede zu TOP 39 (Energiewende- und Klimaschutzgesetz) erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kum- bartzky:„Der Landtag hat die Landesregierung mit Beschluss vom 24. April 2013 gebeten, in 2014 die Eckpunkte und die Zeitplanung für ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz vorzulegen. Alle Fraktionen mit Ausnahme der FDP stimmten damals für den besagten Antrag mit der Drucksachennummer 18/750.Dass die Regierung offenbar keine große Lust auf das Eckpunktepapier hat- te, wird dadurch dokumentiert, dass sie sich bis zum 17. Dezember 2014 Zeit gelassen hat, bis es zur Veröffentlichung kam.Das vorgelegte Eckpunktepapier ist gut aufbereitet und stellt die landespoli- tischen Regelungen und die Klimaschutzgesetze anderer Bundesländer an- schaulich dar. Die Übersicht über ausgewählte bestehende landespolitische Regelungen sind in Prinzip schon der Beleg dafür, dass es nicht noch eines zusätzlichen Gesetzes bedarf.Ansonsten hat das vorliegende Eckpunktepapier neben der Ankündigung von neuer Bürokratie und ein bisschen Symbolpolitik, was die Landeslie- genschaften betrifft, nicht viel zu bieten. Leider unerwähnt bleibt das gute Beispiel des Klimapaktes zwischen dem Innenministerium und der Woh- nungswirtschaft. Hier leisten die Partner seit rund fünf Jahren freiwillig ihren Beitrag, um die Klimaschutzziele des Landes zu erreichen.Die FDP-Fraktion bleibt dabei, dass es keines eigenen Landes- Klimaschutzgesetzes bedarf. Der Verbandsvorsitzende von Haus & Grund brachte es kürzlich in einer ersten Stellungnahme auf den Punkt, in dem er sagte: ‚Ein Klimaschutzgesetz ist nicht nur unnötig, sondern kontraproduktiv und damit unsinnig.‘ Zudem habe die Energieeinsparverordnung 2014 den Gebäudeeigentümern schon mehr als ausreichend bürokratischen Ballast aufgebürdet. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2Die Pläne der Landesregierung, den Kommunen eine Ermächtigung zu be- stimmten Vorgaben an den Wärmeschutz von Gebäuden festzusetzen zu lassen, zeigt einmal mehr, dass die Regierung nicht davor zurückscheut, privates Eigentum mit Vorschriften und Bürokratie zu überschwemmen. Wir haben diese Regulierungswut schon bei so einigen Gesetzen erlebt. Das Prinzip der Freiwilligkeit haben Sie offenbar völlig aus ihrem Sprachge- brauch gestrichen.Wir haben auch von Minister Habeck noch nicht gehört, wie die Kommunen seine Pläne personell umsetzen sollen. Und Aussagen zu Förderungen werden überhaupt nicht getätigt. Dabei könnten befristete steuerliche Anrei- ze im Wohnungsbestand hilfreich sein. Natürlich ist dabei stets darauf zu achten, dass finanzielle Anreize bzw. regulative Auflagen technologieneutral wirken und die Entscheidungsfreiheit der Energienutzer nicht außer Kraft gesetzt werden.Eine gesetzlich erzwungene energetische Sanierung von Altbauten mit Amortisationszeiten von mehreren Jahrzehnten ist schlicht nicht zumutbar. Hauseigentümer müssen in ihren Entscheidungen über Investitionen in Energieeffizienz frei bleiben. Getätigte Investitionen müssen sich aber auch über Mieten amortisieren können. Die sogenannte Mietpreisbremse ist ne- benbei bemerkt daher auch eine Maßnahme gegen Investitionen in Ener- gieeffizienz.Mit der heutigen Debatte wird deutlich, dass das Klimaschutzgesetz vor al- lem vom katastrophalen Management der Energiewende in Schleswig- Holstein durch die rot-grün-blaue Landesregierung ablenken soll. Der Ener- giewendeminister hat bislang kaum wirkliche Eigenleistungen vorzuweisen. Immerhin wird das wichtige Thema Wärmemarkt im vorliegenden Bericht zumindest mal erwähnt. Wir sind gespannt, was konkret folgt.Einen Aspekt aus dem Bericht will ich aber doch lobend erwähnen. Der Landtag wird in Sachen Energiewende und Klimaschutz gut eingebunden. Die Landesregierung legt dem Landtag jeweils zur Junisitzung einen Monitoringbericht zu Indikatoren der Energiewende- und Klimaschutzpolitik vor. Außerdem gibt es mindestens zwei Mal pro Legislaturperiode einen umfassenden Energiewende- und Klimaschutzbericht. Des Weiteren wurde ein Energiewendebeirat einberufen. Dass die eben erwähnten Punkte auf Initiativen von Union und Freien Demokraten zurückgehen, sei hier nur am Rande erwähnt.Abschließend möchte ich noch einmal klarstellen, dass die FDP-Fraktion ein landeseigenes Energiewende- und Klimaschutzgesetz ablehnt. Gerade der Klimaschutz ist eine globale Herausforderung, der man nicht mit einer klei- nen Insellösung begegnen kann. Definitiv und unbestritten sind der Klima- schutz und die Energiewende eine Mammutaufgabe. Wir möchten, dass die Energiewende und der Klimaschutz gelingen. Dies darf aber nicht zu Lasten des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein gehen. Mit dem vorliegenden Eckpunktepapier ist die Regierung aber leider auf dem Weg dorthin. Es geht nur mit den Bürgerinnen und Bürgern und nicht gegen sie.Es fehlt in der Klimapolitik nicht an hehren Absichtserklärungen. Wichtiger ist die Frage, wie die Energiewende konkret vor Ort umgesetzt und Ener- giepreissteigerungen vermieden werden können. Auf all diese Fragen bietet die Landesregierung keine einzige Antwort.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de