Lars Harms zum Gesetz zur Angleichung der Regelaltersgrenze von Ministern und Beamte
Presseinformation Kiel, den 21. Januar 2015Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 7 Gesetz zur Angleichung der Regelaltersgrenze von Ministern und Beamte Drs. 18/2621 „Es reicht nicht, nur einzelne Posten herauszupicken, um so wieder nur Vorurteile bedienen zu wollen. Das ist billiger Populismus und keine sachgerechte Politik“Die Piraten haben heute einen relativ schlanken Gesetzentwurf vorgelegt, der nureinen kleinen Teil der Versorgungsbestimmungen der Ministerinnen und Ministerbehandelt. Politisch ist das legitim, da man dann sicherlich etwas besser skandalisierenkann, allerdings sind halbe Gesetzentwürfe eben nur die halbe Wahrheit.Grundsätzlich lässt sich im Übrigen sagen, dass man das Gehalt und auch dieVersorgung von Personen in leitenden Funktionen auch vor dem Hintergrund derAttraktivität der jeweiligen Position sehen muss. Und hier gibt es einen Punkt, der dieStellung als Ministerin oder Minister für manch einen doch eher unattraktiv macht.Wenn man nach der persönlichen Einschätzung, aber möglicherweise auch nach der 2Einschätzung von Außen, eine gute Leistung abliefert, bedeutet das in einem normalenUnternehmen, dass die Chance hier längerfristig beschäftigt zu sein, doch relativ hochsind. In der Politik ist das anders. Ministerinnen und Minister sind zuallererst abhängigvom jeweiligen Wahlergebnis. Die persönliche Arbeitsleistung oder auch die fachlicheKompetenz spielen hierbei also maximal nur mittelbar eine Rolle. Für jemanden, dernicht aus dem öffentlichen Dienst kommt, bedeutet das, dass er oder sie relativ schnellund ohne eigene persönliche Einflussmöglichkeiten, die Funktion wieder verlieren kannund das ohne ein Rückkehrrecht in den früheren Job zu haben. Nun mag man mit Rechtsagen, dass das ja das persönliche Risiko sei, aber genau deshalb muss eine Funktion,wie die eines Ministers oder einer Ministerin eben auch finanziell attraktiv gehaltenwerden, damit jemand dieses Risiko auch eingeht. Und das gilt sowohl für die aktivenBezüge als auch für die Versorgung.Ich habe dies vorangestellt, weil ich darauf aufmerksam machen will, dass es nichtimmer nur isoliert um einen Punkt im Ministergesetz gehen kann, sondern immer auchviele andere Faktoren eine Rolle spielen. Und gerade auch für Menschen, die aus derfreien Wirtschaft kommen, müssen wir Regelungen haben, die es attraktiv machen, alsMinister oder Ministerin tätig zu sein. Deshalb macht es nach unserer Auffassungwenig Sinn, sich einzelne Punkte aus dem Ministergesetz herauszupicken – es sei denn,man will populistische Kritik gegen die Politik allgemein lancieren.Betrachten wir aber nun die Vorschläge der Piraten im Einzelnen. Es soll dieRegelaltersgrenze auf 67 Jahre erhöht werden und für bestimmte Jahrgänge soll einfrüherer Pensionstermin gelten. Man hält sich hierbei im Groben an die bisherigeGesetzessystematik, die dem Beamtenrecht entlehnt ist. Die Frage wäre allerdings hier, 3ob es nicht klüger wäre, sich gerade hier an den Regelungen aus dem normalenRentensystem zu orientieren, die einen vorzeitigen Rentenbezug mit Abschlägenvorsehen. Wenn man schon an dieses Thema herangeht, sollte man zumindest überdiese Variante nachdenken.Schwieriger wird es allerdings, wenn es um die Anrechnung von anrechnungsfähigenZeiten gilt. Nach § 15 Absatz 2 des Landesministergesetzes, der ja laut Piraten-Gesetzentwurf nicht geändert werden soll, wird das Ruhegehalt aus einem Dienst-oder Amtsverhältnis auf die Ministerpension angerechnet. Nach 5 Ministerjahrenerhält man knapp 3.000 Euro Pension, mit der dann aber die beamtenrechtlicheVersorgung wieder verrechnet wird. Ein Beamter A 10 erhält zum Beispiel mit 67 Jahrenrund 2.500 Euro Pension. Am Ende bleiben 500 Euro zusätzliche Pension für denMinister. Das ist nun wirklich nicht attraktiv, weil das erhält der besagte Beamte auch,wenn er es noch auf einen Dienstposten mit A 11 schafft. Für Beamte, die eine höhereVergütung als A 11 haben, würde sich das Ministeramt dann in Bezug auf die Pensionüberhaupt nicht mehr lohnen, weil deren Pension ohnehin schon höher ist. DieserEffekt wird natürlich derzeit dadurch verhindert, dass die beamtenrechtlichenDienstzeiten bei der Ministerpension angerechnet werden und deshalb haben dieseAnrechnungszeiten durchaus im bestehenden System ihre Berechtigung.Im Übrigen hat aber auch die Berücksichtigung von anrechnungsfähigen Zeiten einenpositiven Effekt in Bezug auf die Attraktivität des Ministerpostens für Menschen ausder freien Wirtschaft. Studienzeiten und ähnliches würden beamtenrechtlich auch beiPensionen von Ministerinnen und Ministern, die ehemals aus der freien Wirtschaftkommen, berücksichtigt werden. Somit erhöht sich die Pension und entspricht somit in 4der Wirkung dem, was hochqualifizierte Personen in der freien Wirtschaft alszusätzliche Alterssicherung durch ihre Betriebe gewährt bekommen. Auch hier ist alsokein Skandalisierungspotential zu sehen, zumal die Renten auch hier mit derMinisterpension verrechnet werden.Was also auf dem ersten Blick wie eine massive Besserstellung von Ministerinnen undMinister aussieht, hat in Wirklichkeit weit weniger Skandalisierungspotential als es diePiraten meinen. Wir können gerne das Ministergesetz überarbeiten. Allerdings reichtes dann nicht, nur einzelne Posten herauszupicken, um so wieder nur Vorurteilebedienen zu wollen. Das ist billiger Populismus und keine sachgerechte Politik.