Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
21.01.15
16:20 Uhr
SSW

Lars Harms zum Gesetz zur Angleichung der Regelaltersgrenze von Ministern und Beamte

Presseinformation Kiel, den 21. Januar 2015

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 7 Gesetz zur Angleichung der Regelaltersgrenze von Ministern und Beamte Drs. 18/2621


„Es reicht nicht, nur einzelne Posten herauszupicken, um so wieder nur Vorurteile bedienen zu wollen. Das ist billiger Populismus und keine sachgerechte Politik“

Die Piraten haben heute einen relativ schlanken Gesetzentwurf vorgelegt, der nur
einen kleinen Teil der Versorgungsbestimmungen der Ministerinnen und Minister
behandelt. Politisch ist das legitim, da man dann sicherlich etwas besser skandalisieren
kann, allerdings sind halbe Gesetzentwürfe eben nur die halbe Wahrheit.
Grundsätzlich lässt sich im Übrigen sagen, dass man das Gehalt und auch die
Versorgung von Personen in leitenden Funktionen auch vor dem Hintergrund der
Attraktivität der jeweiligen Position sehen muss. Und hier gibt es einen Punkt, der die
Stellung als Ministerin oder Minister für manch einen doch eher unattraktiv macht.
Wenn man nach der persönlichen Einschätzung, aber möglicherweise auch nach der 2
Einschätzung von Außen, eine gute Leistung abliefert, bedeutet das in einem normalen
Unternehmen, dass die Chance hier längerfristig beschäftigt zu sein, doch relativ hoch
sind. In der Politik ist das anders. Ministerinnen und Minister sind zuallererst abhängig
vom jeweiligen Wahlergebnis. Die persönliche Arbeitsleistung oder auch die fachliche
Kompetenz spielen hierbei also maximal nur mittelbar eine Rolle. Für jemanden, der
nicht aus dem öffentlichen Dienst kommt, bedeutet das, dass er oder sie relativ schnell
und ohne eigene persönliche Einflussmöglichkeiten, die Funktion wieder verlieren kann
und das ohne ein Rückkehrrecht in den früheren Job zu haben. Nun mag man mit Recht
sagen, dass das ja das persönliche Risiko sei, aber genau deshalb muss eine Funktion,
wie die eines Ministers oder einer Ministerin eben auch finanziell attraktiv gehalten
werden, damit jemand dieses Risiko auch eingeht. Und das gilt sowohl für die aktiven
Bezüge als auch für die Versorgung.


Ich habe dies vorangestellt, weil ich darauf aufmerksam machen will, dass es nicht
immer nur isoliert um einen Punkt im Ministergesetz gehen kann, sondern immer auch
viele andere Faktoren eine Rolle spielen. Und gerade auch für Menschen, die aus der
freien Wirtschaft kommen, müssen wir Regelungen haben, die es attraktiv machen, als
Minister oder Ministerin tätig zu sein. Deshalb macht es nach unserer Auffassung
wenig Sinn, sich einzelne Punkte aus dem Ministergesetz herauszupicken – es sei denn,
man will populistische Kritik gegen die Politik allgemein lancieren.


Betrachten wir aber nun die Vorschläge der Piraten im Einzelnen. Es soll die
Regelaltersgrenze auf 67 Jahre erhöht werden und für bestimmte Jahrgänge soll ein
früherer Pensionstermin gelten. Man hält sich hierbei im Groben an die bisherige
Gesetzessystematik, die dem Beamtenrecht entlehnt ist. Die Frage wäre allerdings hier, 3
ob es nicht klüger wäre, sich gerade hier an den Regelungen aus dem normalen
Rentensystem zu orientieren, die einen vorzeitigen Rentenbezug mit Abschlägen
vorsehen. Wenn man schon an dieses Thema herangeht, sollte man zumindest über
diese Variante nachdenken.


Schwieriger wird es allerdings, wenn es um die Anrechnung von anrechnungsfähigen
Zeiten gilt. Nach § 15 Absatz 2 des Landesministergesetzes, der ja laut Piraten-
Gesetzentwurf nicht geändert werden soll, wird das Ruhegehalt aus einem Dienst-
oder Amtsverhältnis auf die Ministerpension angerechnet. Nach 5 Ministerjahren
erhält man knapp 3.000 Euro Pension, mit der dann aber die beamtenrechtliche
Versorgung wieder verrechnet wird. Ein Beamter A 10 erhält zum Beispiel mit 67 Jahren
rund 2.500 Euro Pension. Am Ende bleiben 500 Euro zusätzliche Pension für den
Minister. Das ist nun wirklich nicht attraktiv, weil das erhält der besagte Beamte auch,
wenn er es noch auf einen Dienstposten mit A 11 schafft. Für Beamte, die eine höhere
Vergütung als A 11 haben, würde sich das Ministeramt dann in Bezug auf die Pension
überhaupt nicht mehr lohnen, weil deren Pension ohnehin schon höher ist. Dieser
Effekt wird natürlich derzeit dadurch verhindert, dass die beamtenrechtlichen
Dienstzeiten bei der Ministerpension angerechnet werden und deshalb haben diese
Anrechnungszeiten durchaus im bestehenden System ihre Berechtigung.


Im Übrigen hat aber auch die Berücksichtigung von anrechnungsfähigen Zeiten einen
positiven Effekt in Bezug auf die Attraktivität des Ministerpostens für Menschen aus
der freien Wirtschaft. Studienzeiten und ähnliches würden beamtenrechtlich auch bei
Pensionen von Ministerinnen und Ministern, die ehemals aus der freien Wirtschaft
kommen, berücksichtigt werden. Somit erhöht sich die Pension und entspricht somit in 4
der Wirkung dem, was hochqualifizierte Personen in der freien Wirtschaft als
zusätzliche Alterssicherung durch ihre Betriebe gewährt bekommen. Auch hier ist also
kein Skandalisierungspotential zu sehen, zumal die Renten auch hier mit der
Ministerpension verrechnet werden.


Was also auf dem ersten Blick wie eine massive Besserstellung von Ministerinnen und
Minister aussieht, hat in Wirklichkeit weit weniger Skandalisierungspotential als es die
Piraten meinen. Wir können gerne das Ministergesetz überarbeiten. Allerdings reicht
es dann nicht, nur einzelne Posten herauszupicken, um so wieder nur Vorurteile
bedienen zu wollen. Das ist billiger Populismus und keine sachgerechte Politik.