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21.01.15
16:13 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 7: Sachliche Prüfung statt populistischem Schnellschuss

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 21. Januar 2015



TOP 7 Gesetz zur Angleichung der Regelaltersgrenze von Ministern an Beamte (Drs. 18/2621)



Beate Raudies:
Sachliche Prüfung statt populistischem Schnellschuss

Wie immer finden die Piraten große Worte für ihr Anliegen.
Zitat: „Angesichts der demografischen Entwicklung und der Pensionslasten des Landes darf sich auch die politische Leitungsebene (…) den bundesweiten Veränderungen der Alterssicherungssysteme nicht verschließen.“
Erlauben Sie mir den Hinweis: Ganz untätig war der schleswig-holsteinische Landtag in den letzten Jahren in dieser Sache nicht.
Die Regelaltersgrenze in § 11 Landesministergesetz wurde zuletzt mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 zum 1.1.2011 verändert.
Dabei wurde die Regelaltersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt vom 55. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Außerdem wurden gestaffelte Übergangsvorschriften eingeführt.
In der Begründung des damaligen Gesetzentwurfes (DS 17/741) heißt es: „Auch für das Ministeramt ist ein steter Abgleich der versorgungsrechtlichen Bestimmungen in Ansehung der demographischen Entwicklung und mit Blick auf die Entwicklungen in der Rentenversicherung und der Beamtenversorgung angezeigt.“ 2



Liebe Kolleginnen und Kollegen der Piratenfraktion, das hat also schon mal geklappt, ohne dass sie dabei waren, und lange bevor das Thema in anderen Bundesländern überhaupt auf der Tagesordnung stand.
Aber nichts ist ja so gut, dass man es nicht eventuell verbessern kann. Ich hoffe mal, dass das die Intention ihres Gesetzentwurfes ist, und nicht das Haschen nach medialer Aufmerksamkeit um jeden Preis.
Nun werden Sie, meine Damen und Herren der Piratenfraktion, sicher darauf hinweisen, dass sich die Altersgrenzen der schleswig-holsteinischen Minister immer noch von denen unterscheiden, die für die meisten Menschen in unserem Land gelten. Das stimmt. Aber haben Sie auch mal drauf geguckt, wie hoch das Ruhegehalt ist, das ein Minister nach fünf Amtsjahren erhält? Er oder sie bekommt 25% der Amtsbezüge. Und zur Vermeidung einer Doppelalimentation bestehen zahlreiche Anrechnungsvorschriften.
Auf den ersten Blick scheint die Logik des Piratenantrags bestechend.
Minister sind so was Ähnliches wie Beamte, deswegen kann man die beamtenrechtlichen Vorschriften adaptieren. Aber ist das auch wirklich so? Wie immer lohnt bei den vermeintlich einfachen Lösungen ein Blick aufs Detail.
Ministerpräsident und Minister stehen in einem besonderen öffentlich- rechtlichen Amtsverhältnis (Artikel 40 LV). Beamte im statusrechtlichen Sinn sind sie aber nicht. So können sie zum Beispiel, anders als Staatssekretäre, nicht in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Deshalb müssten wir m.E. prüfen, ob die Anhebung der Altersgrenze für Ministerpräsident und Minister zu einer Schlechterstellung im Vergleich zu der Situation der ihnen unterstellten Staatssekretäre führen würde.
Zudem würde die Altersgrenze – wollte man dem Vorschlag der Fraktion der Piraten folgen - in einem Zeitraum von knapp vier Jahren um 12 Jahre angehoben werden. Die Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte wurde dagegen nur um 2 Jahre vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. 3



In der Kürze der Zeit war es nicht möglich, die Regelungen anderer Bundesländer, die die Piraten in ihrer Gesetzesbegründung anführen, genau zu prüfen.
Und zu den Regelungen beim Bund nur ein kurzer Hinweis:
Der Bundestag hat die Pensionsregelungen für Bundesminister im Jahr 2008 geändert. Die Regelaltersgrenze wurde an die für Beamte geltende von 67 Jahren angeglichen. Allerdings können Bundesminister das Ruhegehalt bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres mit Versorgungsabschlägen (max. 14,4 %) in Anspruch nehmen. Die Regelungen des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein sind somit nur bedingt miteinander vergleichbar.
Wir sollten daher genau prüfen, wie die aktuellen Regelungen bundesweit aussehen.
Auch die schlanke Streichung der Anrechnungsmöglichkeiten für ruhegehaltsfähige Dienstzeiten bedarf noch einer genaueren Betrachtung.
Darüber sollten wir ausführlich beraten.
Ich beantrage Überweisung in den Innen – und Rechtsausschuss.