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16.01.15
11:33 Uhr
Landtag

Antidiskriminierungsstelle: Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt wegen ethnischer Herkunft

5/2015 Kiel, 16.01.2015
Antidiskriminierungsstelle: Diskriminierung auf dem Wohnungs- markt wegen ethnischer Herkunft
Kiel (SHL) – Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig- Holstein Samiah El Samadoni begrüßt ein Urteil des Amtsgerichts Berlin Tempel- hof-Kreuzberg, in dem eine Vermieterin zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von insgesamt 30.000 Euro an eine türkischstämmige Familie wegen ethnischer Diskriminierung verurteilt worden ist. „Ich freue mich, dass endlich ein deutsches Gericht in einem Fall der Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt in aller Deut- lichkeit, insbesondere bezüglich der Höhe der Entschädigung, ein Zeichen gesetzt hat“, sagte El Samadoni heute in Kiel.
In dem Urteil vom 19.12.2014 (Az. 25 C 357/14) ging es um ein Unternehmen, das eine Wohnanlage mit 44 Sozialwohnungen in Berlin erwarb und innerhalb kürzester Zeit die Nettokaltmieten von 5,33 Euro/m² einheitlich auf 7,04 Euro/m² erhöhte. Dies war aufgrund des Wegfalls der Anschlussförderung rechtlich grundsätzlich möglich. Die Kläger und zwei andere türkische bzw. arabische Mietparteien erhielten wenige Wochen später je- doch eine weitere Mieterhöhung auf 9,62 Euro/m². Ziel sei es gewesen, die Mieter dazu zu zwingen, den Mietvertrag zu kündigen und den Weg frei für Sanierungen und an- schließend für nicht türkisch- oder arabischstämmige Mieter zu machen. Hiergegen klagte eine türkische Familie mit Erfolg.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass nur von den türkischen bzw. arabischen Mie- tern eine Kaltmiete von 9,62 Euro/m² verlangt worden sei, während alle anderen, die in identischen Wohnungen lebten, keine zweite Mieterhöhung erhielten. Hierdurch habe die Vermieterin deutlich gemacht, dass diese aufgrund ihrer ethnischen Herkunft und des hiermit im Zusammenhang stehenden kulturellen Hintergrunds nicht in das von der Be- klagten verfolgte Miet- und Wohnkonzept passen.
Bekräftigt wurde diese Auffassung dadurch, dass von den 28 Neumietern, die nach der Renovierung der Wohnungen in die Anlage gezogen sind, keine einzige türkisch- oder arabischstämmig gewesen sei, sondern ausnahmslos (mittel)europäischer Herkunft. Die
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de 2


damit vermittelte Abwertung und Ausgrenzung, so das Gericht, greife massiv in das Per- sönlichkeitsrecht ein. Auch tragende europäische Rechtsgrundsätze würden verletzt. Die anderen beiden benachteiligten Mieter haben inzwischen ebenfalls Klage eingereicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.