Beate Raudies und Dr. Kai Dolgner: Es reicht, Herr Günther!
Kiel, 15. Januar 2015 Nr. 008 /2015Beate Raudies und Dr. Kai Dolgner:Es reicht, Herr Günther! Zu Unterstellungen von CDU-Landtagsabgeordneten im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Regelung über die sog. „Kameradschaftskassen“ erklären die feuerwehrpolitische Sprecherin Beate Raudies und der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein, Dr. Kai Dolgner:Die auf der Homepage des CDU-Kreisverbandes Segeberg seit dem 7.01.2015 von den CDU- Fraktionsmitgliedern Katja Rathje-Hoffmann, Dr. Axel Bernstein und Volker Dornquast verbreiteten Behauptungen, es habe im Zusammenhang mit der Beratung einer gesetzlichen Regelung über die Führung der sog. „Kameradschaftskassen“ einen „Scheindialog“ mit den Betroffenen gegeben und verkürzte Fristen würden im Anhörungsverfahren deren „rechtsgültige Stellungnahme unmöglich“ machen, sind nachweislich falsch.Richtig ist vielmehr, das der Innen- und Rechtsausschuss einstimmig mit den Stimmen der CDU- Ausschussmitglieder Barbara Ostmeier, Dr. Axel Bernstein und Petra Nicolaisen am 29.10.20141 in Anwesenheit und mit Zustimmung des damaligen Geschäftsführers des Landesfeuerwehrverbandes (LFV) eine schriftliche Anhörung des LFV und der kommunalen Landesverbändeverbände mit verkürzter Frist beschlossen hat, um die Regelung, wie vom LFV gewünscht, möglichst frühzeitig in Kraft treten zu lassen.Der CDU Landtagsfraktion ist die Stellungnahme des Landesfeuerwehrverbandes im Ausschuss am 29.10.2014 bekannt und sie hat dem verkürztem Verfahren, was sie jetzt anprangert, selbst zugestimmt. Die CDU-Landtagsabgeordneten handeln also bei der Verbreitung ihrer Unterstellungen wider besseren Wissens.1 Siehe anliegenden Auszug aus dem Protokoll der 78. Sitzung des Innen- und Rechtsausschuss v. 29.10.2014 2Wir verwahren uns gegen diese falsche Anschuldigungen, die von den CDU-Abgeordneten erhoben werden, und fordern den Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Daniel Günther auf, dafür zu sorgen, dass dieses künftig unterbleibt und richtig gestellt wird. Es ist nicht nur unredlich sondern auch politisch nicht sonderlich intelligent, sich durch das Verbreiten von leicht nachweisbaren Unwahrheiten oder das Verschweigen von Wahrheiten vermeintliche Vorteile bei Interessengruppen erschwindeln zu wollen. 3Anlage: Auszug aus dem Protokoll der 78. Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses vom 29.10.2014:Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. WP - Innen- und Rechtsausschuss - 78. Sitzung am 29. Oktober 2014 3Punkt 6 der Tagesordnung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 18/1665 (überwiesen am 20. März 2014) b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/2238 (überwiesen am 10. Oktober 2014)Der Ausschuss berät vor dem Hintergrund des Ziels, die Beratungen über die Vorlage bis zur Dezember- Tagung des Landtages abzuschließen, kurz über das weitere Verfahren, insbesondere darüber, noch eine schriftliche Anhörung des Landesfeuerwehrverbandes und der Kommunalen Landesverbände mit einer kurzen Stellungnahmefrist durchzuführen. - Herr Schütt, Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbandes, erklärt in dem Zusammenhang, dass er nach vorheriger Abstimmung sagen könne, dass in diesem Fall eine schriftliche Anhörung mit kurzer Fristsetzung sowohl vom Landesfeuerwehrverband als auch von den kommunalen Landesverbänden mit getragen werde.Einstimmig beschließt der Ausschuss daraufhin die Durchführung einer schriftlichen Anhörung zu den Gesetzentwürfen und dem von der Regierungskoalition vorgelegten Änderungsantrag, Umdruck 18/3510, mit Fristsetzung bis zum 28. November 2014. Als Anzuhörende werden der Landesfeuerwehrverband und die kommunalen Landesverbände benannt. Weitere Anzuhörende sollen bis zum Ende des Tages nachbenannt werden können. Der Ausschuss nimmt in Aussicht, seine Beratungen in seiner Sitzung am 3. Dezember 2014 abzuschließen und dem Landtag zu seiner Dezember-Tagung eine Beschlussempfehlung zu den Vorlagen zuzuleiten.