Rede zu Protokoll: Beate Raudies zu TOP 6: Feuerwehr ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe
REDE ZU PROTOKOLL GEGEBEN! Kiel, 12. Dezember 2014TOP 6: Brandschutzgesetz (Drs. 18/1665, 18/2238, 18/2505)Beate RaudiesFeuerwehr ist und bleibt eine GemeinschaftsaufgabeIm Land Schleswig-Holstein gab es am 31. Dezember des vergangenen Jahres 1.371 Freiwillige Feuerwehren mit 48.104 aktiven Angehörigen. Dazu kamen 9.491 Jugendliche in 429 Jugendabteilungen.Aber es werden immer weniger. Denn der demografische Wandel macht auch vor der Feuerwehr nicht Halt.Mit den neuen Regelungen des Brandschutzgesetzes versetzen wir die Freiwilligen Feuerwehren im Land in die Lage, den demografischen Wandel aktiv zu gestalten.Darum sieht der mit dem Landesfeuerwehrverband gemeinsam erarbeitete Vorschlag unter anderem für Kommunen die Möglichkeit vor, eine Kinderabteilung in der Feuerwehr einzurichten, um Kinder frühzeitig an die Feuerwehr zu binden. Mädchen und Jungen dürfen künftig bereits mit sechs statt wie bisher mit zehn Jahren in die Feuerwehr eintreten. Diese Regelung hat in der öffentlichen Diskussion den größten Raum eingenommen.Dabei sind die Regelungen des neuen Brandschutzgesetzes als Angebot an die Feuerwehren zu verstehen, nicht als Pflichtveranstaltung.Denn ich habe aus meinen Gesprächen mit den Feuerwehren auch mitgenommen, dass die Einrichtung einer Kinderabteilung nur dort funktionieren wird, wo die Einsatzdichte es zulässt. Schon jetzt gibt es Feuerwehren im Land, die an den Grenzen ihrer Belastbarkeit sind. Deswegen darf die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr auch keine Pflichtaufgabe sein. 2Aber dort, wo Zeit und Lust vorhanden sind, ermöglichen wir jetzt eine rechtssichere Möglichkeit der Nachwuchswerbung und -bindung.Dieses Modell schließt aber andere Angebote nicht aus. Möglicherweise bringen eine Feuerwehr-AG in der Offenen Ganztagsschule oder ein Wahlpflichtkurs „Vorbeugender und abwehrender Brandschutz“, wie an der Horster Jacob-Struve-Gemeinschaftsschule, auch Nachwuchs in die Jugendfeuerwehr.Und nach wie vor bleibt an den Betreuern der Jugendfeuerwehr die anspruchsvolle Aufgabe hängen, die Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr an der Spritze zu halten. Denn zurzeit gehen den Jugendfeuerwehren mehr Mitglieder zwischen dem 14. und dem 18. Lebensjahr durch Austritt verloren, als in die aktiven Wehren übernommen werden. Und leider ist der am häufigsten genannte Grund: Keine Lust mehr.Deswegen müssen die Feuerwehren sich nicht nur um die Nachwuchswerbung kümmern. Auch die Bedingungen für die aktiven Mitglieder müssen immer wieder überprüft und angepasst werden. Sonst stößt das Ehrenamt irgendwann an seine Grenzen.Die Ausweitung der Vertretungsregelung für die Gemeindewehrführer bietet jetzt Unterstützung für das Ehrenamt. Denn ich finde es schon traurig, wenn ein Wehrführer nach nur kurzer Zeit sein Amt wieder aufgeben muss, weil er beruflich oder familiär zeitlich zu sehr eingebunden ist und im Ehrenamt keine Entlastung möglich ist. Erfreulich ist daher auch die Anhebung der Altersgrenze für die Wehrführungen und deren Stellvertretungen von derzeit 65 auf jetzt 67 Jahre.Besonders erwähnen will ich noch die Verwaltungsabteilung. Sie wird künftig insbesondere Menschen, die körperlich zum aktiven Dienst nicht geeignet sind, die Chance bieten, sich in der Feuerwehr ehrenamtlich zu engagieren.Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hätte sich weiterreichende Regelungen gewünscht, aber auch hier dürfen wir die Augen vor der Einsatzrealität in den Wehren nicht verschließen. Hier gilt es, die Befürchtungen der Wehren ernst zu nehmen, die Bedenken zu entkräften und gemeinsam praktikable Modelle zu entwickeln.Ich möchte noch einmal betonen: Für alle Neustrukturierungen der Feuerwehr gilt der Primat der Politik. Denn die Gemeindevertretung entscheidet, welche Abteilungen die Feuerwehr einrichtet. Und sie ist gut beraten, diese Entscheidung mit der Feuerwehr gemeinsam zu treffen. 3Denn Feuerwehr ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe.Erlauben Sie mir an dieser Stelle auch ein kurzes Wort zum Thema Kameradschaftskassen.Es ist unstrittig, dass dort dringender rechtlicher Handlungsbedarf besteht.Bei unserem Änderungsantrag sind wir davon ausgegangen, dass es für die von uns vorgeschlagene Lösung einen breiten Konsens im Landesfeuerwehrverband und mit dem kommunalen Spitzenverbänden gab.Das war augenscheinlich nicht der Fall.Deswegen war es konsequent, unseren Antrag zurückzuziehen. Das Problem ist damit aber nicht aus der Welt, das Thema wird uns also weiter beschäftigen.Dabei sind wir gerne bereit, eine vom Landesfeuerwehrverband zusammen mit seinen Mitgliedsorganisationen geeinte Lösung zu übernehmen.