Anita Klahn: Es gibt keinen fairen Ausgleich zwischen Belangen der Eigentümer und des Denkmalschutzes
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 497 / 2014 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Freitag, 12. Dezember 2014Kultur / Denkmalschutz www.fdp-fraktion-sh.de Anita Klahn: Es gibt keinen fairen Ausgleich zwischen Belangen der Eigentümer und des Denkmalschutzes In seiner Rede zu TOP 8 (Denkmalschutzgesetz) erklärt die kulturpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:„Die Koalition aus SPD, Grünen und SSW hatte im gesamten parlamentari- schen Verfahren zum Denkmalschutzgesetz eine große Chance: Nämlich das Tempo der Veränderungen, das Ministerin Spoorendonk zwischen Re- ferenten- und Regierungsentwurf an den Tag gelegt hat, aufzunehmen und dem Landtag am Ende ein richtig gutes Denkmalschutzgesetz vorzulegen. Diese Chance haben Sie hiermit leider vertan.Denn Sie haben sich trotz klarer, differenzierter und sachlich fundierter Kritik im Anhörungsverfahren für mehr Rückschritt, als für mehr Fortschritt ent- schieden. Sie haben dafür gesorgt, dass es weniger Akzeptanz für die Be- lange des Denkmalschutzes gibt und es – anders als Sie es uns erklären wollen – eben keinen fairen Ausgleich zwischen den Interessen des Denk- malschutzes und den Denkmaleigentümern geben wird. Von einem ‚denk- malrechtlichen Frieden’, den manch einer vielleicht herbeigesehnt haben mag, sind wir meilenweit entfernt.Zu den Regelungen im Einzelnen:Mich hat gewundert, dass gerade die Grünen den vollkommen überzogenen Umgebungsschutz mitgetragen haben. Wenn es in Paragraph 12 Absatz 1 Ziffer 3 nämlich heißt, der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehör- den bedürfe‚die Veränderung der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals, wenn sie geeignet ist, seinen Eindruck wesentlich zu beeinträchtigen’dann erschweren Sie zum Beispiel den Bau von Windkraftanlagen erheb- lich. Wenn es schon reicht, in der nicht weiter eingegrenzten ‚Umgebung’,Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 den ebenfalls nicht weiter eingegrenzten ‚Eindruck’ zu beeinträchtigen, dann sind wir wieder nahe der Regelung ‚so weit das Auge reicht’.Bereits das OVG Schleswig hat in seinem Urteil vom 20. Juli 1995 auf der Grundlage exakt der gleichen denkmalrechtlichen Formulierung die Errich- tung einer Windkraftanlage untersagt, die ungefähr 1,2 Kilometer von einem Denkmal entfernt aufgebaut werden sollte. Und noch schlimmer: Im Urteil wurde im vorliegenden Fall sogar eine freizuhaltende Fläche von 1,7 bis 3 Kilometer vom Denkmal festgelegt.So kann man sich im Grunde nie so richtig sicher sein, ob man seine Wind- kraftanlage jetzt möglicherweise in einer Sichtachse eines drei Kilometer entfernten Kulturdenkmals errichtet. Wie diese Koalition uns da eine ver- nünftige denkmalrechtliche Abwägung verkaufen will, erschließt sich mir beim besten Willen nicht. Faktisch streuen Sie der Energiewende noch ein bisschen mehr Sand ins Getriebe. Nicht mehr und nicht weniger.Dass sich die FDP-Landtagsfraktion immer für die Beibehaltung des be- währten konstitutiven Verfahrens eingesetzt hat, ist kein Geheimnis. Und ich bleibe dabei: Die von den Koalitionären stets in den Raum geworfene Ar- gumentation – man müsse sich an die denkmalrechtlichen Regelungen der Mehrheit der Bundesländer anpassen – hat mich nie überzeugt. Ganz ne- benbei bemerkt: Beim völlig missratenen Lehrerbildungsgesetz waren Sie übrigens die sogenannten ‚Geisterfahrer’.Tatsache ist aber: Das von Ihnen geplante deklaratorische Verfahren schwächt die denkmalrechtliche Position der Eigentümer. Diesen war es bisher sehr niedrigschwellig möglich, Widerspruch gegen die geplante Un- terschutzstellung einzulegen. Wer aber jetzt nicht der Auffassung ist, dass sein Haus ein Kulturdenkmal ist, der kann sich im Zweifel nur noch ent- scheiden, eine Klage gegen den Verwaltungsakt anzustrengen – oder: er kann klein beigeben.Die größere ‚Rechtssicherheit’, der Sie ständig das Wort reden, hat damit nur für die Denkmalschutzbehörden eine positive Seite. Die Eigentümer sind bei dieser Frage die Verlierer. Gerichtskosten von mindestens 5.000 € wird sich nicht jeder leisten (können). An dieser Stelle zeigt sich der Obrig- keitsstaat von seiner schlimmsten Seite. Das ist es, was den Eigentümern mit diesem Gesetz bevorsteht.Ich möchte nur kurz anschneiden, dass für die FDP-Fraktion die besondere Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange wichtig war. Es ist nieman- dem geholfen, wenn ein Eigentümer sich eine notwendige Modernisierung seines Hauses unter denkmalgerechten Aspekten finanziell nicht leisten kann und die Sanierung damit unterbleibt.Abschließend möchte ich noch einmal festhalten: Wir sind der Auffassung, dass das jetzt noch geltende Gesetz den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen besser bewältigt als Ihre Novelle.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de