Beate Raudies zu TOP 8: Denkmalschutz ist keine Bedrohung, sondern eine Bereicherung
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 12. Dezember 2014TOP 8: DenkmalschutzgesetzBeate RaudiesDenkmalschutz ist keine Bedrohung, sondern eine BereicherungErlauben Sie mir zu Beginn meiner Rede ein Zitat aus dem Protokoll der Landtagsdebatte vom 08.10.2008: „Wir vereinfachen und straffen die Vorschriften zur Eintragung von Kulturdenkmälern. Wir folgen dem Beispiel anderer Länder und gehen weg vom konstitutiven Verfahren zum nachrichtlichen Eintragungsverfahren. Das ist weniger aufwändig und bürgerfreundlicher, weil wir dadurch mehr Zeit für die Beratung von Denkmaleigentümern und Investoren haben. Es verkürzt auch nicht den Rechtsschutz von Betroffenen, die nach wie vor die Möglichkeit haben, die Entscheidungen der Denkmalbehörden gerichtlich überprüfen zu lassen.“Gesagt hat diese klugen Worte kein Sozialdemokrat, kein Grüner, kein Mitglied des SSW. Nein, es war der damalige Ministerpräsident Carstensen, der ja bekanntlich der CDU angehört. Seine Worte bezogen sich auf das von der Großen Koalition erarbeitete Denkmalschutzgesetz, das wegen der vorgezogenen Neuwahlen allerdings nicht mehr verabschiedet wurde.In der nachfolgenden CDU/FDP-Koalition überließ die CDU der FDP dieses Feld vollständig. Beide Parteien setzten entgegen dem ausdrücklichen Rat nahezu aller an der Gestaltung von Kultur in Schleswig-Holstein Beteiligten ein Gesetz durch, das nicht nur auf die nötigen Weiterentwicklungen des Denkmalrechts verzichtete, sondern bei der Abwägung kultureller und wirtschaftlicher Interessen den uneingeschränkten Primat der Wirtschaft festschrieb.Handwerkliche Fehler machten darüber hinaus die Arbeit derer, die hauptamtlich oder im Ehrenamt Denkmale schützen wollen und sollen, ohne jede Not schwer. Und so häuften sich nach dem Regierungswechsel 2012 die drängenden Anfragen, wann wir unsere Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und dieses Gesetz überarbeiten würden. 2Heute ist es soweit!Die Küstenkoalition hat keinen Schnellschuss abgefeuert.Es ist der große Verdienst von Kulturministerin Anke Spoorendonk, im Rahmen ihres landesweiten Kulturdialogs gerade die Interessenabwägung im Denkmalschutz über lange Zeit thematisiert zu haben.Das haben in der mündlichen Anhörung auch alle Verbände ausdrücklich bestätigt, und dafür gebührt Ihnen, Frau Ministerin, und Ihren Mitarbeitern ein großes Dankeschön!Der Gesetzentwurf der Landesregierung trägt in jedem einzelnen Paragraphen dem Wunsch und der Notwendigkeit Rechnung, zu einer Lösung zu kommen, die Denkmalschutz nicht zur Farce macht, die es aber auch nicht zum Angsttraum jedes Besitzers eines alten Hauses macht, einen Brief vom Landesamt für Denkmalpflege zu erhalten.Mit dem Denkmalschutzgesetz, das wir heute verabschieden, nähert sich Schleswig-Holstein mit der Umstellung auf das deklaratorische Verfahren den Standards an, die die große Mehrzahl der anderen Bundesländer bereits seit langer Zeit erreicht hat.Außerdem war es den Koalitionsfraktionen wichtig, für öffentlich zugängliche Denkmale den Grundsatz der Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität festzuschreiben.Und bereits der Gesetzentwurf sieht die Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der energetischen Sanierung bei denkmalrechtlichen Entscheidungen vor.Kulturpolitisch hätte vieles dafür gesprochen, ein Verbandsklagerecht einzuführen. Mit Unterstützung der Koalition hat das Ministerium diese Möglichkeit aus dem Referentenentwurf gestrichen, weil dies einen Konsens verhindert hätte.Die Anhörung hat gezeigt, dass dieses Gesetz nicht allen Wünschen der Denkmalschützer Rechnung trägt, genauso wenig, wie es alle Befürchtungen der Eigentümerseite bestätigt.Wir haben einen vernünftigen gesellschaftlichen Kompromiss zwischen den konkurrierenden Interessen gefunden, und ich danke allen an der Anhörung Beteiligten, dass sie nicht auf ihren Maximalpositionen bestanden haben.Der Bildungsausschuss hat in der vergangenen Woche über drei Anträge der Koalition, der CDU und der FDP beschlossen. Die FDP ist dabei sich selbst und ihrem alten Gesetz treu geblieben, das ist nicht zu beanstanden. 3Die CDU aber hat gegenüber dem Diskussionsstand, auf dem sie 2008 bereits war, den Rückwärtsgang eingelegt und sich uneingeschränkt auf die Seite der Eigentümer gestellt.Das wird am deutlichsten an der nachträglichen Stellungnahme von acht Wirtschafts- und Eigentümerverbänden, die dem Bildungsausschuss am 26. November als Umdruck zugeleitet wurde: Einer dieser Verbände ist der Wirtschaftsrat der CDU. Das ist sehr offen und ehrlich und zeigt, wo sich die angeblich runderneuerte schleswig-holsteinische CDU in der Gesellschaft verortet.Das neue Gesetz wird ab dem nächsten Jahr seine Bewährungsproben bestehen müssen, und wir sind uns sicher, dass es das sehr viel besser tun wird als das Gesetz, das es heute ablöst.Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.