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11.12.14
18:13 Uhr
SPD

Rede zu Protokoll: Simone Lange zu TOP 10: Gewalt im Dienst: Opfer bekommen Unterstützung

REDE ZU PROTOKOLL GEGEBEN!
Kiel, 11. Dezember 2014


TOP 10, Änderung des Landesbeamtengesetzes (Drucksache 18/2494)



Simone Lange:
Gewalt im Dienst: Opfer bekommen Unterstützung

Jeder Vorfall zum Nachteil einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters, der im Dienste für das Land Schleswig-Holstein verletzt wird, ist ein Vorfall zu viel! Schlimm genug, dass Gewalt gegen Polizeibeamte zum Alltag des Polizeidienstes gehört, schlimm genug, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Büros unserer Behörden Opfer von Übergriffen ihres Gegenübers werden – so sind wir gehalten, alles zu tun, um die Folgen von im Dienst erlittenen Verletzungen und Schäden weitest möglich abzumildern.
Das tut das Land einerseits durch die Übernahme der Verfahrenskosten und durch kurze gerichtliche Verfahrensdauern. Die Verfahrensdauer bei den Straftaten des Widerstands gegen Polizeibeamte liegt deutlich unter dem Durchschnitt und dauert in Schleswig-Holstein in der Regel nicht länger als 3 Monate. Mit 45% Anklagequote liegen diese Verfahren ebenfalls deutlich über dem Durchschnitt der allgemeinen Anklagequote. Das zeigt, dass Gewalt gegen Polizei- und Vollstreckungsbeamte in Schleswig-Holstein konsequent geahndet wird.
Zu diesen bereits bestehenden Unterstützungen wird nun auch die Erfüllung von bestehenden Schmerzensgeldansprüchen hinzukommen.
Wir wollen und werden die Landesbediensteten, die einen Schmerzensgeldanspruch haben, bei Ausbleiben der Zahlung durch den Schädiger nicht allein lassen. In Zukunft wird jede Polizeibeamtin oder jeder Vollstreckungsbeamte oder jede Mitarbeiterin, die Opfer einer im 2



Dienst erlittenen Gewalttat wurden, ihren nicht eintreibbaren Schmerzensgeldanspruch auf ihrer Dienststelle beim Dienstherren beantragen können. Das kostet das Land ein bisschen bürokratischen Aufwand, bringt den Menschen unserer Landesverwaltung aber verlässliche Hilfe über die ohnehin bestehende Übernahme der Verfahrenskosten hinaus.
Ich danke der CDU für die Bereitschaft, einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Ich hoffe auf ein zügiges Gesetzgebungsverfahren, um die betroffenen Beamtinnen und Beamten nicht länger auf diese Hilfe warten zu lassen.
Ichmöchte aber ganz klar sagen: Gewalt, auch gegen Vollzugsbeamte, darf nicht zu einem Mittel der Auseinandersetzung werden; das Gewaltmonopol ist und bleibt beim Staat!