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11.12.14
17:58 Uhr
CDU

Dr. Axel Berstein zu TOP 10: Im Gegensatz zum Innenminister erkennt das Parlament einen dringenden Bedarf

Innenpolitik
Nr. 621/14 vom 11. Dezember 2014
Dr. Axel Berstein zu TOP 10: Im Gegensatz zum Innenminister erkennt das Parlament einen dringenden Bedarf
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Am 8. Dezember berichtete dpa über 2 Polizisten, die von einem Betrunkenen auf Fehmarn durch Schläge und Tritte im Einsatz verletzt wurden. Gott sei Dank waren die Verletzungen mit Schürfwunden und Prellungen hier vergleichsweise harmlos. Aber es gibt auch Fälle, in denen Angehörige des öffentlichen Dienstes, und hier vornehmlich Polizisten, schwerste, teils lebensgefährliche Verletzungen erleiden.
Es gibt im öffentlichen Dienst Berufe, die mit dem erhöhten Risiko verbunden sind, Opfer von Gewalt zu werden. Für die Polizei wissen wir sehr genau, dass Angriffe auf Polizisten zunehmen. Ich wiederhole gerne und ausdrücklich den Appell von Bundesinnenminister de Maizière, dass alle Vertreter des Staates Respekt verdient haben. Auch zu dieser Debatte wollen wir einen Beitrag leisten.
Natürlich haben Angehörige des öffentlichen Dienstes, die im Dienst durch einen rechtswidrigen Angriff verletzt werden, einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Angreifer. Dies wird im Regelfall auch von den Gerichten relativ problemlos zugesprochen. Aber was, wenn der Schädiger nicht zahlen kann?
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Bislang ist es das Problem der Betroffenen, wenn sie auf ihren Schmerzensgeldansprüchen sitzen bleiben, weil dem Täter das Geld fehlt und somit eine Vollstreckung der Forderung nicht möglich ist. Wer in Ausübung seines Dienstes für die Bürgerinnen und Bürger durch Gewalt verletzt wird, wird bisher an dieser Stelle allein gelassen.
Ich freue mich sehr, dass die regierungstragenden Fraktionen den Vorschlag der CDU aufgegriffen haben, hier eine Vorleistung bei Schmerzensgeldansprüchen einzuführen. Und ich bin sehr froh, dass es uns schnell gelungen ist, uns auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu einigen.
Das Parlament hat hier erkannt, was der Innenminister als Dienstherr der Polizei am 11.11.2014 in den Kieler Nachrichten noch ausdrücklich abgestritten hatte: Einen dringenden Bedarf für eine solche Regelung.
Angesichts der Zahlen aus dem Bereich der Polizei ist es – das muss ich an dieser Stelle sagen – unverständlich, dass Ihr Haus, Herr Minister Studt, den Vorschlag gleich abgelehnt hat mit dem Argument: Solche Fälle kämen so gut wie gar nicht vor.
Die Wirklichkeit spricht hier eine andere Sprache: Rund 40.000 Euro an Schmerzensgeld sind aus dem Jahr 2012 allein bei Polizisten nicht eintreibbar. 354 Polizeibeamte wurden im Jahr 2013 im Einsatz von Gewalttätern verletzt. Über 360 Krankentage wurden durch solche Verletzungen verursacht.
Aktuell liegen keine Zahlen für die Dienstbereiche außerhalb der Polizei vor. Aber auch hier wird es solche Fälle geben. Deshalb, Herr Innenminister, wäre es ratsam, dass Sie bei Ideen aus der Opposition nicht gleich auf Abwehr schalten. Der vorliegende Gesetzentwurf hilft den Betroffenen.
Wer einen rechtskräftig festgestellten Schmerzensgeldanspruch hat und diesen nicht vollstrecken kann, der erhält das Schmerzensgeld durch den Dienstherrn. Im Gegenzug geht der Anspruch gegen den Schädiger auf den Dienstherrn über. Der Dienstherr nimmt also in Zukunft diese Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter effektiv wahr. Besonders wichtig für die Betroffenen ist, dass der Dienstherr bereits ab einem Betrag von 250 Euro einspringt und nicht erst ab 500 Euro. Denn nicht wenige Schmerzensgeldansprüche bewegen sich zwischen diesen Beträgen.
Und wichtig war uns als CDU, dass die Regelung für den gesamten öffentlichen Dienst gilt. Für Polizisten, ebenso wie für Mitarbeiter im Justizvollzug. Für Beamte ebenso, wie für Angestellte.

Seite 2/3 Ich glaube daher, dass wir einen guten Gesetzentwurf geschaffen haben. Und ich hoffe, dass wir ihn im Sinne der Betroffenen zügig im Innen- und Rechtsausschuss beraten werden.



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