Kai Vogel zu TOP 36: Auch die Schultärger sind in der Verantwortung - Rede zu Protokoll gegeben!
Rede zu Protokoll gegeben! Kiel, 14. November 2014TOP 36, Sicherstellungszuschlag für kleine Grundschulstandorte (Drucksachen 18/2322 und 18/2410)Kai Vogel:Auch die Schulträger sind in der VerantwortungEs gibt kaum ein Leitmotiv, das sich seit Jahren so sehr durch alle Politikfelder zieht, wie das Stichwort vom demographischen Wandel. Ich muss hier nicht erneut herbeten, dass mit den stark zurückgehenden Geburtenzahlen und mit dem Anwachsen des Bevölkerungsteils, der sein aktives Berufsleben schon hinter sich hat, sowohl soziale Risiken als auch Chancen verbunden sind. Aber eines können wir uns nicht leisten: den demographischen Wandel einfach zu ignorieren.Meine Fraktion hat kürzlich ein Positionspapier zur Entwicklung der ländlichen Räume vorgelegt, in dem wir uns dazu bekennen, nach Möglichkeit die Schule im Dorf zu lassen, wobei allerdings die Priorität nicht darin liegen kann, jede einzelne Dorfschule unter allen Umständen weiterbestehen zu lassen, sondern dass die Priorität bei der Qualität und der Quantität der Unterrichtsversorgung liegen muss.Wir haben deshalb in das Schulgesetz, das wir Anfang dieses Jahres novelliert haben, eine Experimentierklausel hineingeschrieben. Damit werden zum System der Außenstellen Alternativen ermöglicht, zum Beispiel gemeinsame Geschäftsführungen mehrerer Schulen.Wir wollen mehr Möglichkeiten zur Einrichtung von „Häusern der Bildung“ schaffen, in denen alle Kinder von U3 über die KiTa bis zur vierten Klasse betreut, gefördert und unterrichtet 2werden; diese Häuser sollen gleichzeitig Räume für die kulturellen Angebote vor Ort wie Büchereien, Volkshochschulen usw. bereithalten.Worum es aber ganz gewiss nicht gehen kann – und deshalb haben wir im Ausschuss den Antrag der FDP abgelehnt – ist, die knappen Ressourcen in den Erhalt jeder kleinen Grundschule und jeder Außenstelle zu investieren. Es ist nicht möglich, mit einem einheitlichen Rezept auf die Herausforderungen zu antworten, die sich in jeder Region und jedem lokalen Einzugsgebiet in unserem Land völlig unterschiedlich darstellen.Es kann nicht Aufgabe des Landtags sein, eine pauschale Antwort darauf zu geben, wo die nächstgelegene Schule im Rahmen des vorhandenen Schülernahverkehrs ohne großen Aufwand zu erreichen ist und wo dies nicht der Fall ist. Im letzteren Fall muss die Antwort nicht zwingend die Aufrechterhaltung der örtlichen Schule sein, sondern die Schulträger und die Träger der Schülerbeförderung müssen und können dann Wege finden, die Schülerbeförderung den konkreten Bedürfnissen anzupassen.Die Landesregierung geht mit der Mindestgrößenverordnung und der Richtgröße für Außenstellen von 44 Schülerinnen und Schülern außerordentlich verantwortungsvoll um. In keinem Fall wurde bei einem Unterschreiten der 44 die Schule einfach geschlossen. Es hat immer großzügige Übergangsfristen gegeben, die auch dazu genutzt werden konnten, einen Abwärtstrend bei den Schülerzahlen zu korrigieren.Aber wenn der Anmeldetrend an einer Schule über Jahre hinweg nur nach unten weist, wäre es unverantwortlich und im Hinblick auf das von uns allen gemeinsam beschlossene Schuldenverbot ab 2020 völlig kontraproduktiv, wenn wir die Personalressourcen in der Fläche verzetteln würden, um kleinste Schulstandorte am Leben zu erhalten.Meine Fraktion orientiert sich weiterhin an dem Antrag der Koalitionsfraktionen und der Piraten vom März 2013. Die Aufrechterhaltung des Bildungsangebots in der Fläche ist ein Ziel, das uns alle verpflichtet. Das gilt auch für die Schulträger. Wenn es tatsächlich so ist, wie Sie in der Begründung zu Ihrem Antrag schreiben, dass auf Fehmarn Schulwege von eineinhalb Stunden entstehen, ist dies eine klare Fehlentwicklung. Aber dafür ist nicht das Land zuständig, sondern der Schulträger. 3Das Verstreuen von Geld in der Fläche ist jedenfalls der falscheste Weg. Wir bleiben deshalb dabei, den Antrag der FDP abzulehnen, und bitten um Zustimmung zur entsprechenden Empfehlung des Bildungsausschusses.