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14.11.14
14:58 Uhr
SPD

Birte Pauls zu TOP 12 + 13: Gute Pflege benötigt Zeit

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 14. November 2014


TOP 12 + 13, Die Pflegequalität muss im Vordergrund stehen / Nachqualifizierung von Hilfskräften im Pflegeberuf (Drucksachen 18/2335 und 18/2372)



Birte Pauls:
Gute Pflege benötigt Zeit


Der Fachkräftemangel in der Pflege ist kein Zukunftsszenario, sondern bittere Realität. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird er sich noch weiter verschärfen. Schon im Jahre 2020 fehlen uns zusätzlich ca. 200.000 und im Jahre 2030 sogar 500.000 Pflegekräfte. Gleichzeitig verlassen zu viele Pflegefachkräfte angesichts der Rahmenbedingungen den Beruf.
Deshalb müssen wir auf Landes- und auf Bundesebene alle Anstrengungen unternehmen, die Arbeitsbedingungen im Pflegeberuf zu verbessern, ihn damit attraktiv zu machen und gleichzeitig die Sicherheit und die gute Qualität in der Pflege zu gewährleisten. Die beruflich Pflegenden müssen ihren Beruf psychisch und physisch auch dauerhaft ausüben können und wollen. Die Pflege braucht keine Sonntagsreden, sondern aktives politisches Handeln – und das tun wir:
Die SPD hat auf Landesebene in den letzten Jahren viele positive Veränderungen für die Pflegeberufe beschlossen und im Landtag gemeinsam mit SSW und Grünen auf den Weg gebracht. Dazu gehören:
- die Einrichtung von 400 und zukünftig 600 zusätzlichen kostenfreien Ausbildungsplätzen in der Altenpflegeausbildung mit dem Ziel einer komplett kostenfreien Altenpflegeausbildung
- ein wissenschaftliches Pflegestudium an der Uni Lübeck 2



- die Reduzierung von Bürokratie und Dokumentation
- die Stärkung der Professionalisierung durch die Einrichtung einer Pflegekammer samt Berufsordnung
- und die Initiierung einer Fachkräfteinitiative
Der nächste Schritt für uns zu einer höheren Arbeitszufriedenheit und zu einer höheren Qualität in der Pflege ist eine angemessene Personalausstattung in Einrichtungen und Krankenhäusern und eine neue Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes.
Eine bedarfsgerechte Personalausstattung bedeutet für die Pflegenden, angemessen Zeit für die Pflegebedürftigen zu haben. Nichts frustriert die beruflich Pflegenden mehr, als daxs sie dauerhaft in die Situation versetzt werden, ihren beruflichen Qualifikationen, ihrem Wissen und ihren berufsethischen Ansprüchen nicht gerecht werden zu können. Die Schere zwischen Theorie und Praxis klafft viel zu weit auseinander. Und das alles, weil ihnen ausreichend Zeit für die Pflege jedes Einzelnen fehlt.
Außerdem kann es nicht sein, dass Pflegende ständig auf Freizeit verzichten müssen, aus dem wohlverdienten Urlaub geholt werden oder dauerhaft viele Überstunden haben, weil die Personaldecke so dünn ist, dass plötzliche oder auch geplante Ausfallzeiten anders kaum noch zu kompensieren sind. Das geht nicht nur im wahrsten Sinne des Wortes auf den Rücken der Pflegenden, sondern geht auch zu Lasten der Pflegequalität. Nachweislich zeigen verschiedene Studien einen direkten Zusammenhang zwischen Personalbesetzung und Sicherheit des Patienten.
Deshalb brauchen wir eine einheitliche und verbindliche Personalbemessung. Und zwar nicht analog zum jetzigen Landesbasisfallwert, den wir ja auch erhöhen wollen, sondern einheitlich: Die Pflegeleistung in Schleswig Holstein ist genauso viel wert und muss genauso berechnet werden wie z.B. in Bayern. Mindestens aus Patientensicht ist alles andere auch überhaupt nicht zu verstehen. Von der Wertschätzung der beruflich Pflegenden mal ganz abgesehen. Patienten wollen, egal wo sie Pflege in Deutschland in Anspruch nehmen, die gleiche Qualität und die gleichen Personalstandards. 3



Das wollen wir über gesetzliche Mindestanforderungen regeln, die die Anzahl der beruflich Pflegenden im Verhältnis zu der Anzahl der zu Pflegenden bestimmen. Wir liegen im Bundesdurchschnitt zwar in der Mitte, aber im europäischen Vergleich hinken wir hinterher.
Dabei sind die individuellen krankheits- oder pflegebedingten Anforderungen in der Kranken- und Altenpflege nach neuesten Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Wichtig ist mir dabei, dass diese Kriterien mit der Pflegefachwelt und nicht aus betriebswirtschaftlicher Sicht entwickelt werden. Die Arbeitsgruppe, die auf Bundesebene diesbezüglich tätig ist, stößt auf den Widerstand von Arbeitgebern und CDU geführten Ländern.
Das wäre eine prädestinierte Aufgabe für eine Pflegekammer, wenn wir sie denn schon hätten. Dasselbe gilt natürlich für den Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes festgelegt: Der 1. Schritt zur besseren Betreuung von Demenzerkrankten ist bereits getan. Wir möchten, dass der 2. Schritt jetzt zeitnah erfolgt und nicht an das Ende der Legislaturperiode geschoben wird. Denn Gute Pflege benötigt Zeit. Wir wollen eine gute Pflege organisieren, die sich am individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen ausrichtet und nicht nach Minuten abgerechnet wird.
Zum Antrag der CDU ist zu sagen, dass wir eine weitere Aufweichung der Pflegeausbildung, so wie es der CDU-Antrag vorsieht, ablehnen. „Pflege light“ ist mit uns nicht zu machen! Außerdem wurden auf Landes- und Bundesebene schon viele Möglichkeiten für Quereinsteiger eröffnet. Ein weiteres Konzept ist aus unserer Sicht aktuell nicht notwendig, zumal die Ausbildung ja generell neu gedacht werden soll.