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14.11.14
14:16 Uhr
CDU

Barbara Ostmeier zu TOP 11: Jugendarrest ist und bleibt ein wichtiges Mittel

Justizpolitik
Nr. 573/14 vom 14. November 2014
Barbara Ostmeier zu TOP 11: Jugendarrest ist und bleibt ein wichtiges Mittel
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Regelung des Jugendarrests in Schleswig-Holstein tragen wir der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung. Und dass dieser Entwurf nahezu von allen Fraktionen mitgetragen wird, ist das Ergebnis einer umfangreichen, überwiegend an der Sache orientierten Beratung im Ausschuss.
Ich bin mir bewusst, dass es durchaus kritische Stimmen gegen den Jugendarrest gibt. Vor dem Hintergrund der Kürze der freiheitsentziehenden Maßnahme und der bekanntermaßen hohen Rückfallquoten - nicht verwunderlich.
Dennoch hat die Beratung für mich bestätigt, dass der Jugendarrest nach wie vor ein wichtiges Mittel ist, wenn es weder im häuslichen Umfeld noch mit Unterstützung anderer Institutionen gelungen ist, einem Jugendlichen Wege aus der Kriminalität aufzuzeigen. Der Jugendarrest ist die letzte Haltestelle vor der Jugendstrafe und bietet eine echte Chance!
Er sollte daher nicht als schlichte Strafmaßnahme verstanden werden. Er kann dem Jugendlichen auch eine Chance bieten, außerhalb seines gewohnten
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Alltags zur Ruhe und zum Nachdenken zu kommen. Auch zu einem Nachdenken über Taten und Folgen, über die eigene Zukunft und über eigene Perspektiven.
Ja es ist richtig, dass die CDU-Fraktion in ihrem Änderungsantrag durch die Aufnahme des Erziehungsansatzes eine schärfere Annäherung an den §90 Abs. 2 JGG angeregt hat. Eine stärke eigene Beteiligung des Jugendlichen am Arresterfolg vorsehen wollte und es ist auch richtig, dass uns derGesetzentwurf an einigen Stellen zu abstrakt und wenig praktikabel erschien.
Dennoch werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf unsere Zustimmung geben.
Zum einen sind in die Fassung, über die wir heute abstimmen, eine Reihe von Vorschlägen der CDU eingeflossen. Darunter sind insbesondere auch solche, die aus der Praxis gekommen sind und die den Bedürfnissen der Arrestanstalt entsprechen. Wir in Schleswig-Holstein haben in Moltsfelde einen Jugendarrest, der sich in der Praxis bewährt hat.
Es gibt vor Ort ein hoch motiviertes Team, das mit hoher Kompetenz arbeitet und das über die Jahre mit eigenen Innovationen den Arrestvollzug voran getrieben und damit besser gemacht hat. Ich glaube, dass unser Arrestvollzug heute zu den modernsten in Deutschland gehört. Diese Arbeit wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf weiter unterstützt.
Ein weiterer positiver Ansatz ist für uns die Aufnahme des Täter-Opfer-Ausgleichs. Das Bemühen des Jugendlichen um einen Ausgleich mit dem Geschädigten zu fördern, bietet reale Chancen für Täter und Opfer. Die unmittelbare Erfahrung der Unrechtsfolgen beim Opfer, die ansonsten häufig nicht wahrgenommen oder verdrängt werden, fördern die Einsicht und das Verantwortungsbewusstsein, vielleicht sogar die Verantwortungsübernahme beim jugendlichen Täter.
Er bietet darüber hinaus die Möglichkeit der Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer.
Ob dieser Gesetzentwurf seinem Anspruch gerecht wird, dass die pädagogische Arbeit über die Zeit des Arrests hinaus Wirkung entfaltet, in der Folgezeit verstetigt und vertieft werden kann, dies wird sich erst zeigen müssen. Von daher begrüßen wir die kriminologische Evaluation. Die wissenschaftliche Begleitung ermöglicht die Überprüfung der Arbeit im Jugendarrest selbst und wird belegen, ob es tatsächlich gelingt, den jugendlichen Arrestantinnen und Arrestanten einen Weg in ein straffreies

Seite 2/3 Leben zu ebnen und die Rückfallquote sinken zu lassen.
Diejenigen, die in den Jugendarrest gehen, haben in der Regel schon eine kriminelle Karriere hinter sich. Das Ergreifen von Sanktionsmechanismen ist ein Zeichen dafür, dass die Präventionsarbeit nicht gut genug war. „Vorsorgen ist besser, als heilen“, sagen die Mediziner.
Auch bei Jugendlichen ist es am effektivsten, sie gar nicht erst in die Kriminalität abgleiten zu lassen. Wer erst einmal in den Sumpf der Kriminalität hinein gerutscht ist, der ist oft nur schwer wieder heraus zu ziehen.
Deswegen ist es uns besonders wichtig, dass Kontakte aus der Arrestanstalt auch danach weiter gepflegt werden. Genau hier sehe ich weiteren Handlungsbedarf: Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, vor allem in der Nachsorge und im Übergangsmanagement zu verstetigen. Insbesondere die Vernetzung von Jugendhilfe und Bewährungshilfe ist hier verbesserungsfähig. Jugendkriminalität ist und bleibt eine Herausforderung. Hier dürfen wir mit unseren Anstrengungen nicht nachlassen.



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