Jürgen Weber zu TOP 8: Ein Schritt weiter zur Unabhängigkeit der Landeszentrale
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 13. November 2014TOP 8: Gesetz über den Landesbeauftragten für politische BildungJürgen Weber:Ein Schritt weiter zur Unabhängigkeit der LandeszentraleWir haben im April über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen über den Landesbeauftragten für politische Bildung sehr kontrovers diskutiert. Die Opposition hat deutlich gemacht, dass sie unseren Weg für falsch hält. Sie ist aber den Nachweis schuldig geblieben, dass der derzeitige Status der Landeszentrale für politische Bildung als Dienststelle innerhalb der Landtagsverwaltung dem von allen Seiten hochgehaltenen Ziel, ein höchstmögliches Maß an Unabhängigkeit des wichtigsten Trägers der institutionalisierten politischen Bildung in unserem Land zu sichern, voll und ganz gerecht wird.Die Koalitionsfraktionen haben sich – und daran ändert sich auch durch die immer wieder vorgebrachten Unterstellungen nichts, es ginge uns um eine konkrete Personalie – davon leiten lassen, dass die Erfahrungen der letzten Jahre diesem Ziel eben nicht voll und ganz gedient haben. Es wäre sicher besser gewesen, das zu einem früheren Zeitpunkt gesetzlich zu regeln; das muss man selbstkritisch zugeben. An Hinweisen, die Landeszentrale aus der direkten Landtagsverwaltung herauszulösen, hat es nicht gemangelt.Wir haben seinerzeit Neuland betreten, als wir in Schleswig-Holstein die politische Bildung aus dem Bereich der Exekutive in den Bereich des Landtages verlagert hatten. Was wir jetzt tun, ist kein Systemwechsel. Was wir jetzt tun, ist, bei dieser Zuordnung einen Schritt weiter zu gehen zur Unabhängigkeit der Einrichtung. 2Die schriftliche Anhörung, die der Bildungsausschuss durchgeführt hat, hat auch gezeigt, dass dieser Weg in der fachlichen Öffentlichkeit unterschiedlich beurteilt wird. So gibt es z.B. eine grundsätzliche Zustimmung von der Deutschen Vereinigung für politische Bildung oder dem Landesverband der Volkshochschulen, mit Änderungsvorschlägen, die wir z.T. aufgegriffen haben, teilweise auch mit dem Vorschlag einer Wahl durch eine Zweidrittelmehrheit des Landtages. Andere Stellungnahmen waren ablehnender. Einige Anzuhörende wollten sich gar nicht äußern.Es kann nach den öffentlich produzierten Aufgeregtheiten nicht verwundern, dass die Frage der konkreten Person des künftigen Landesbeauftragten zum Teil die Frage ihres Status überlagert hat – auch wenn niemand bisher vorgeschlagen hat, eine andere Person als den gegenwärtigen Leiter der Landeszentrale zum Beauftragten zu wählen.Wir haben aus der schriftlichen Anhörung einige Schlussfolgerungen gezogen, die in die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses eingegangen sind. Wir haben die Aufgaben des künftigen Beauftragten präziser gefasst und an die materiellen Möglichkeiten besser angepasst. Wir haben darüber hinaus die Zusammensetzung des Kuratoriums neu geregelt und ihm ein Vorschlagsrecht für den künftigen Landesbeauftragten eingeräumt. Insgesamt also alles andere als eine komplette Ablehnung, wie die 0pposition hier behauptet.Der Vorwurf, es ginge hier um die politische Ausrichtung der Landeszentrale, ist schon deshalb absurd, weil niemand dieses Amt dazu missbrauchen kann, parteipolitisch gefärbte Bildungsarbeit zu machen. Das hat bisher niemand getan und wird auch künftig niemand tun. Wie sollte das auch gehen in der kooperativen Struktur der politischen Bildungsarbeit im Land, in die die Landeszentrale eingebunden ist, von den bescheidenen finanziellen Mitteln der Landeszentrale mal ganz abgesehen.Die Verbände und Institutionen, die Anteil an der politischen Bildung in Schleswig-Holstein haben, haben ihre Standpunkte, wie gesagt, ausführlich und detailliert begründet.In den letzten Jahrzehnten wurden unterschiedliche Wege beschritten, die Landeszentrale organisatorisch zuzuordnen. Der Weg von der Exekutive in die Legislative bleibt richtig und wird jetzt konsequent zu Ende geführt.