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13.11.14
12:42 Uhr
SPD

Dr. Kai Dolgner zu TOP 6: Wir erfüllen den Verfassungsauftrag!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 13. November 2014



TOP 6, Gesetz zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs (FAG) (Drucksachen 18/1659, 18/1714, 18/2399)



Dr. Kai Dolgner:
Wir erfüllen den Verfassungsauftrag!


Jede Reform eines kommunalen Finanzausgleichs ist normalerweise ein Freudenfest für die Opposition. Geht es doch darum, Mittel neu zu verteilen. Da liegt es in der Natur der Sache, dass diejenigen, die etwas abgeben sollen, immer lauter sind als diejenigen, die mehr bekommen und im Zweifel noch ein „das ist alles nicht genug“ einwerfen. Nicht zu vergessen die allseits verwendbare Dialektik, man sei ja grundsätzlich für eine Reform, aber nicht so. Zusätzlich kann man noch wunderbar die regionalen Regierungsabgeordneten bis ins Privatleben hinein in die Zange nehmen. Da sollte es doch bei einer Einstimmenmehrheit zu schaffen sein, so eine Reform zu Fall zu bringen.
Kurz, eine solche Reform gleicht einer Mission Impossible, deshalb wurde sie ja auch 44 Jahre nicht ernsthaft unternommen. Aber irgendwer muss es tun und wir tun es hier und heute. Denn seit Jahrzehnten entspricht der KFA nicht mehr dem Verfassungsauftrag, „um die Leistungsfähigkeit der steuerschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände zu sichern und eine unterschiedliche Belastung mit Ausgaben auszugleichen…“ Jawohl, hier steht Ausgaben, nicht ein vorgegebener fiktiver Bedarf!
Der alte KFA enthält zwar einen Ausgleich der Steuereinnahmen, aber weder verteilt er die Mittel nach den tatsächlichen Aufwendungen für die Gemeinde- und Kreisebene sowie der 2



Zentralitätsfunktionen, noch berücksichtigt er die unterschiedlichen Belastungen, allen voran die Soziallasten.
In Rheinland-Pfalz wurde der KFA u.a. deshalb aufgehoben, weil der Soziallastenansatz zu gering war. Wir haben noch nicht mal einen! Stattdessen finden sich im § 12 willkürliche Zuschlags- und Abschlagsbeträge. Wer das gerecht findet, muss mir mal erklären, warum z.B. Pinneberg vorab 1,7 Mio. Euro mehr abgezogen bekommt als Stormarn, obwohl die Umlagekraft geringer und die Soziallasten höher sind als in Stormarn. Das geht im alten KFA so weit, dass es für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt einen Korrekturbetrag gibt.
Sie können es drehen und wenden, wie sie wollen. Heutzutage müssen Sie die Soziallasten beim Ausgleich berücksichtigen, denn während sich die Umlagekraft max. nur um 60 Euro/Einwohner unterscheidet, sind es bei den Soziallasten bis zu 300 Euro/Einwohner. Das ist das Fünffache der Umlagekraftunterschiede. Das wollen Sie doch nicht weiter ignorieren, oder? Und da man die Soziallasten berücksichtigen muss, kann ein Kreis wie Stormarn, der die höchste Umlagekraft und die niedrigsten Soziallasten hat, am Ende nur erheblich weniger Schlüsselzuweisungen bekommen als jetzt, egal wie Sie es im Detail gestalten.
Auch wenn Sie es vielleicht nicht wissen, dann ahnen Sie das zumindest, denn wie sonst ließe sich Ihr wenig selbstbewusster Änderungsantrag erklären, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU? Sie fordern nicht etwa eine Verschiebung des Gesetzgebungsprozesses in die nächste Legislaturperiode, damit Sie das dann ab 2017 besser machen!
Da haben Sie sich früher mal mehr zugetraut, zumindest in Ihren Wahlprogrammen: 2005 wollten Sie den KFA „auf seine eigentliche Aufgabe konzentrieren“, 2009 ihn immerhin „sorgsam abgewogen überarbeiten“. 2012 wollten Sie ihn nur noch „einer grundlegenden Überprüfung unterziehen“. Für 2017 fällt Ihnen nun keine „untapfere“ Formulierung mehr ein, also bitte, bitte liebe Koalition, macht das mal vorher, am liebsten im Wahlkampf. Wahlkampfzeiten sind ja auch berühmt dafür, dass schwierige Verteilungsreformen ganz sachlich diskutiert werden. Vermutlich in der gleichen sachlichen Tonlage, die wir eben gehört haben.
Frau Nicolaisen hat sich ja immerhin redlich bemüht, alle sonstigen Ideen, die so im Raum standen, zu prüfen. Schade nur, dass offenbar die Piraten ihre Anfragen nicht gelesen haben, sonst hätten sie sich den unausgegorenen Vorschlag mit den höheren Nivellierungssätzen für 3



die kreisfreien Städte gespart. Das ist im Zwei-Ebenen-Modell nicht nur systematisch unsinnig, die Unterscheidung ist auch völlig willkürlich. Oder warum wollen Sie, bei fast gleicher Größe, Neumünster mehr eigene Steuern bei den Gemeindeschlüsselzuweisungen anrechnen als Norderstedt?
Ihr Vorschlag würde übrigens die kreisfreien Städte mit 20 Mio. Euro pro Jahr zusätzlich belasten! Sie haben eine interessante Wahrnehmung der finanziellen Leistungsfähigkeit der kreisfreien Städte.
Kommen wir zu dem wohlfeilen Vorwurf, die Reform schwäche den ländlichen Raum. Dabei werden immer gerne die Reformergebnisse der Kreise und der kreisfreien Städte verglichen. Natürlich müssen Sie zunächst bei diesem Vergleich die kreisangehörigen Gemeinden dazuzählen, bei den kreisfreien zählt die Gemeindeebene schließlich auch mit dazu.
Wissen Sie eigentlich wer der zweitgrößte Nettogewinner ist nach Kiel? Nicht Lübeck, nein, es ist die berühmte kreisfreie Stadt Dithmarschen mit +9 Mio. Euro! Jawohl, Herr Kollege Kumbartzky, für Ihre eigene Partei ist Dithmarschen wohl nicht der ländliche Raum.
Nun ist das Gesamtreformergebnis für den kreisangehörigen Raum -23 Mio. Euro, darin liegt dann wohl der gesuchte Skandal. Dabei übersehen Sie großzügig, dass wir 25 Mio. Euro Jahr für Jahr mehr für Infrastruktur und Schulsozialarbeit zur Verfügung stellen, von denen der Löwenanteil, nämlich 19 Mio. Euro, für kommunale Leistungen in den kreisangehörigen Raum gehen. Und dabei ist es völlig unerheblich, ob Sie die zusätzlichen Mittel für Schulsozialarbeit den Kreisen oder den Gemeinden als Schulträger zuordnen. Letztlich landet jeder Euro als Leistung bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Nun sind wir noch bei einem Minus von 4 Mio. Euro. Und das ist ein Minus von einem erwarteten Mehr! Statt ca. 24 Mio. mehr gibt es nach der Reform nur noch ca. 20 Mio. mehr für den kreisangehörigen Raum als 2014. Ja und da habe ich die November-Steuerschätzung schon einkalkuliert.
Landesplanerisch ist es eh Unfug, den kreisangehörigen Raum mit dem ländlichen Raum gleichzusetzen, denn die beiden Regionen mit den höchsten Nettoverlusten – Stormarn und Segeberg – gehören in großen Teilen gar nicht zum ländlichen Raum, sondern zu Verdichtungs- und Ordnungsräumen, während die Reformgewinner Neumünster und Flensburg zum Stadt- und 4



Umlandbereich im ländlichen Raum gehören. Also der Vorwurf, wir schwächten den ländlichen Raum, ist eine Legende!
Apropos Kreisumlage, ein Hauptkritikpunkt der FDP an unserem Änderungsantrag war, dass wir die Möglichkeit der Kreise zur Umlageerhöhung erschwert hätten. Da haben Sie wohl nicht ganz aufgepasst, genau das haben wir nicht reingenommen sondern herausgestrichen. Da können Sie dem Gesetz doch jetzt zustimmen, mindestens aber der Kollege Kumbartzky, falls er nicht auf 9 Mio. für sein heiß geliebtes Dithmarschen verzichten möchte.
Legende ist auch, wir hätten keine Anregungen aufgenommen. Herr Kollege Koch hat uns im Februar vorgeworfen, dass die sehr steuerstarken Gemeinden, wie z.B. Oststeinbek eine ist, entlastet werden würden: „Wenn das Ihr Verständnis von Solidarität ist, dass diejenigen, die am meisten Finanzkraft haben, weniger einzahlen müssen, dann sind Sie nicht mehr die Sozialdemokratie, die Sie bisher sein wollten.“ Danke, Herr Koch, das haben wir mit der FAU- Progression (FAU = Finanzausgleichsumlage) korrigiert.
Der Bürgermeister von Erfde, Thomas Klömmer (CDU), hat mich angeregt, nochmals den Verlust bei den ländlichen Zentralorten zu betrachten. Danke, Herr Klömmer, wir haben das korrigiert.
Der Gemeindetag hat beklagt, dass die Mindestgarantie nur 4 Gemeinden hilft, wir haben das korrigiert, jetzt sind es über 100. Der zu kurze und nicht aktuelle Betrachtungszeitraum sowie die zu lange Gültigkeit wurden beklagt. Auch das haben wir korrigiert. Es wurde auf Ist- Steuereinahmen umgestellt, die Umlagekraftschwächung bei der Abschaffung der KdU-Umlage (KdU = Kosten der Unterkunft) ausgeglichen, ein neuer Soziallastenansatz entwickelt, ein Infrastrukturlastenausgleich eingestellt, die Quoten an die neuesten Zahlen angepasst, usw.
Für die CDU ist das ja eh alles Flickschusterei. Wer sich aber über eine Verschiebung um 0,4 Prozentpunkte lustig macht – und da haben Sie sich schon den kleinsten Wert rausgesucht, ohne zu verstehen, dass das Basispunkte sind, die sich zudem auf 1,25 Mrd. Euro beziehen; es also um immerhin 5 Mio. Euro pro Jahr geht –, der sollte die kommenden Jahre tatsächlich einmal nutzen, sich vertieft mit der Materie zu beschäftigen. 5



Nichts ist perfekt, aber besser und gerechter als der alte kommunale Finanzausgleich und alle anderen Vorstellungen, die wir so gehört haben, ist unsere Reform allemal. Wir werden jedenfalls keine 40 Jahre mehr warten.