Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
13.11.14
11:00 Uhr
SSW

Lars Harms: Schulterschluss für Zukunftsfähigkeit, für Gerechtigkeit und für ein solidarisches Schleswig-Holstein

Presseinformation Kiel, den 13. November 2014

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs Drs. 18/1659, 18/1714, 18/2399

„Schulterschluss für Zukunftsfähigkeit, für Gerechtigkeit und für ein
solidarisches Schleswig-Holstein“


Seit mehr als zwei Jahren beschäftigen wir uns nun mit der Reform des kommunalen
Finanzausgleichs. Nachdem unter anderem der Städtetag, sowie der Landkreistag den
Wunsch nach einer entsprechenden Reform schon in der letzten Wahlperiode geäußert
haben, hat sich unsere Regierung quasi sofort an die Arbeit gemacht. Monate und
sogar Jahre sind seither ins Land gegangen. Nicht ohne Grund, denn mit der
Neuordnung der kommunalen Finanzen handelt es sich in der Tat um eines der
umfassendsten Gesetzespaket, die wir im Landangegangen sind. Nicht nur diese
Zeitspanne sucht seines Gleichen, sondern auch das Verfahren. Schon früh wurde die
Zielrichtung kommuniziert und von ministerialer Seite wurde das ganze Land bereist. 2
Inhaltliche Auseinandersetzungen sind natürlich nicht ausgeblieben, sollten sie ja auch
gar nicht. Sondern diese Inhalte sollten diskutiert, analysiert und gegebenenfalls
nachgebessert werden. Dies ist in den letzten zwei Jahren geschehen. Feststellen lässt
sich im jedenfalls, dass die Zahlungsströme zwischen den kommunalen Ebenen
verändert worden. Dabei wurde genau geprüft, an welcher Stelle entlastet wird und
wo gegebenenfalls doppelt finanziert wurde. Das Geld folgt der Aufgabe. Genau an
diesen Stellschrauben wurde gedreht, zur Entlastung der finanzschwachen Regionen
im Land. Die Spielräume für die kommunale Ebene sind insgesamt günstiger
geworden. Das liegt nicht nur an den Mitteln vom Bund oder den Steuereinnahmen,
sondern eben auch an der Landespolitik, die nun dieses Gesetz vorlegt. Die Regionen im
Land stehen im kommenden Jahr besser dar, als es die Zahlen für 2014 hergeben.
Allgemein ist die finanzielle Lage der Kreise bei weitem nicht so schlecht, wie sie von
Kreisvertretern dargestellt wird. Die große Mehrheit der Kreise im Land verzeichnet bei
den realen Einnahmen ein deutliches Plus gegenüber 2014. Nur die Zahlen der Kreise
Stormarn, Rendsburg-Eckernförde und Plön sind negativ. Wobei die negative Bilanz der
zwei letztgenannten Kreise wirklich sehr überschaubar ist. Dabei müssen wir uns vor
allem vor Augen führen, dass dieses System eben kein komplettes
Finanzierungsprogramm der kommunalen Ebene darstellt. Das würde auch
schlichtweg am Ziel vorbei gehen. Sonden das FAG ist ein Umverteilungssystem
innerhalb der kommunalen Familie. Dafür ist es gedacht und das soll auch in Zukunft
so bleiben. Es geht hierbei um Solidarität. Diese Solidarität verlangt natürlich
besonders den steuerstarken Kommunen einiges ab. Jedoch sichert das Gesetz auch an
dieser Stelle Handlungsspielräume zu. Kernaufgaben wie etwa die Infrastruktur, die
Kitas oder die Schulsozialarbeit bekommen in diesem Fall eine gewisse Sonderstellung. 3
Für diese Zwecke erfolgen besondere Zuweisungen in der Höhe von 11, 5 Millionen Euro
für die Infrastruktur, 13, 2 Millionen fallen auf die Schulsozialarbeit und 300.000 für das
das Hortessen in den Kitas. Insgesamt handelt es sich also um eine Summe von 25
Millionen Euro die vollständig der kommunalen Ebene zu Gute kommen. An dieser
Stelle sei auch erwähnt, dass die Schulsozialarbeit sowie die Mittel fürs Hortessen
auch für die Einrichtungen der dänischen Minderheit gelten. Dies sollte eigentlich eine
Selbstverständlichkeit sein. Diese Berücksichtigung ist nun im Gesetz eingearbeitet. Sie
merken schon, minderheitenpolitische Relevanz ist allumfassend. Der
Gleichbehandlungsgrundsatz für die dänischen Schulen, wie er in der
Landesverfassung festgelegt ist, trägt auch hier durch.


Doch nun zu einem anderen Thema. Die Konsolidierung kommunaler Budgets sind
nicht nur für uns eine der größten Herausforderungen im kommunalen Bereich,
sondern diese Herausforderung wird wahrscheinlich auch für die kommenden
Generationen vorerst bestehen bleiben. Daher haben wir das verfassungsrechtlich
kritisierte Gesetz zur Konsolidierung kommunaler Haushalte aufgehoben und durch
eine Nachfolgeregelung ersetzt, die den Kommunen bei der Entschuldung von Nutzen
sein kann. Das Ziel ist es, die Gestaltungsspielräume nicht weiter einzuschränken. Wir
geben den verschuldeten Kommunen somit wieder eine Chance,
Fehlbedarfszuweisungen zu beantragen und geltend zu machen.


Auch in punkto Evaluation hat sich das Finanzausgleichsgesetz erheblich erneuert.
Künftig sollen alle fünf Jahre die kommunalen Finanzströme überprüft werden. Eine
Maßnahme, die es bisher noch nie so gegeben hat. Die erste Evaluation erfolgt bereits
nach einem Jahr, das wäre dann dementsprechend das Jahr 2016. Somit soll 4
sichergestellt werden, dass auch alle Beteiligten auf dem richtigen Weg bleiben und
Webfehler im Gesetz korrigiert werden können.


Auf dem richtigen Weg bleiben sollten auch CDU und Piraten. Sie haben einen
Vorschlag eingebracht, der eine Summe von 36 Millionen Euro zusätzlich in den Raum
wirft. Ob dies ein richtiger Ansatz ist, will ich an dieser Stelle gar nicht bewerten.
Jedoch fehlt es an dieser Stelle gänzlich an der Aussage, wo diese Summe her kommen
soll. Durch den damaligen Finanzminister Wiegard wurden die Einsparungen beider
Grundsicherungen in Höhe von 36 Millionen Euro an den Stabilitätsrat gemeldet.
Wann dies jetzt korrigiert werden soll, dann müssen CDU und Piraten natürlich auch
sagen, wo dann gespart werden soll. Dieser Vorschlag von CDU und Piraten wurde
schlichtweg nicht zu Ende gedacht und ist somit wenig hilfreich.


Völlig unangebracht ist auch das Klagelied der Kreise. Die Kreise behaupten, dass sie
ihre Leistungen nicht mehr finanzieren können. Eine wirklich starke Behauptung, wie
ich finde. Betrachtet man die realen Finanzen, dann verlieren sie in der Tat etwas, aber
die gesamte Masse Geld, das zur Verteilung ansteht, steigt auch markant und gleicht
die Reformverluste aus, durch die kommende Reform. Darüber hinaus sei auch
bemerkt, dass die Kreise mehr Geld vom Bund bekommen. Im vergangenen Jahr waren
das rund 70 Millionen Euro und in diesem Jahr steigen diese Mittel auf gut 100
Millionen Euro. Damit werden auch die Kreise mehr Geld in der Kasse haben als
früher. Ob einige Kreise die Kreisumlage erhöhen werden oder nicht, darüber hat die
Landespolitik keine Entscheidungshandhabe. Dies ist kommunale Aufgabe und liegt in
der Entscheidungsfreiheit der jeweiligen Kreise. Man kann dies auch nicht mit der
Reform des FAG begründen. 5



Abschließend muss man in Anbetracht der Reform zugestehen, dass jeder seinen
Beitrag zu leisten hat. Und dies geschieht, ohne dass jemand am Boden liegt. Sondern
hier geht es schlichtweg um den Schulterschluss. Ein Schulterschluss für
Zukunftsfähigkeit, für Gerechtigkeit und für ein solidarisches Schleswig-Holstein.
Dieses Gesetz schafft nach Jahrzehnten Gerechtigkeit, wo schon lange keine mehr gab.