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12.11.14
17:39 Uhr
FDP

Dr. Ekkehard Klug zu TOP 15 und 34 (Flüchtlings- und Asylpolitik): Das Asylrecht ist ein wesentliches Element unserer Demokratiekultur

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 445 / 2014 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 12. November 2014

Innen / Flüchtlingspolitik



www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Ekkehard Klug: Das Asylrecht ist ein wesentliches Element unserer Demokratiekultur In seiner Rede zu TOP 15 und 34 (Flüchtlings- und Asylpolitik) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Ende September 2013 hat der Landtag die Landesregierung auf der Basis eines Antrages aller Fraktionen aufgefordert, ‚die Kommunen bei der Unter- bringung und Betreuung von Flüchtlingen aktiv zu unterstützen’ und ge- meinsam mit den Kommunen ein Konzept zur Unterbringung von Flüchtlin- gen zu entwickeln. Mindestens ein Dreivierteljahr lang hat die Landesregie- rung dieses Thema schlicht verschlafen – und das angeforderte gemeinsa- me Konzept ist bis heute nicht vorgelegt worden.
Es bleibt also noch viel zu tun – auch wenn anzuerkennen ist, dass jetzt endlich konkrete Verbesserungen eintreten wie das gestern von der Bil- dungsministerin vorgelegte Maßnahmenpaket zur Sprachförderung von Flüchtlingskindern.
Es wäre schön, wenn sich auch andere Ressorts so einsetzen würden – zum Beispiel, um in Gemeinden wie Boostedt die Akzeptanz für die geplan- te neue Erstaufnahmeeinrichtung zu sichern.
Dafür gäbe es dort viele Ansatzpunkte – etwa eine über das Jahresende 2014 hinaus fortgesetzte Landesförderung für den dort tätigen Konversi- onsmanager. Ebenso wichtig ist auch ein klares Signal des Landes an die Gemeinde Boostedt, dass das Land bei Firmenansiedlungen auf den dafür nutzbaren Teilen des Kasernengeländes eventuell auftauchende Hürden wegräumen wird (Stichwort: Landesentwicklungsplan!).
Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte ein wesentliches Element unserer Demokratiekultur. Hilfsbereit- schaft gegenüber Bürgerkriegsflüchtlingen ist in gleicher Weise aus humani- tären Gründen geboten. Ich halte es keinesfalls für verwerflich, wenn man diesen Gruppen einen Vorrang vor jenen einräumt, die ‚nur’ aus wirtschaftli- chen Gründen einwandern wollen.
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2
Es ist meiner Ansicht nach auch durchaus legitim (und politisch sinnvoll), für Armutszuwanderer eine besondere Aufnahmeregelung zu entwickeln, die sich am deutschen Fachkräftebedarf orientiert.
Von Seiten der Koalition wird in diesem Zusammenhang immer wieder da- vor gewarnt, Flüchtlinge in ‚gute’ und in ‚schlechte’ Flüchtlinge aufzuteilen. In diesem Sinne hat sich auch Ministerpräsident Albig in seiner Bundesrats- rede vom 19. September geäußert. So etwas klingt auf den ersten Blick sehr schön und vordergründig auch nachvollziehbar.
Tatsächlich ist es aber so, dass wir die Bereitschaft der Menschen, Flücht- lingen und Asylsuchenden zu helfen und sie bei uns aufzunehmen, nur dann erhalten können, wenn man gleichzeitig deutlich macht, dass politi- sche und religiöse Extremisten hier in Deutschland eben nicht willkommen sind.
Anders gesagt: Wer entweder deutscher Staatsbürger werden will oder ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten möchte, von dem erwarten wir, dass er sich zu den Werten unseres Grundgesetzes bekennt und sich nicht am Aufbau einer abgeschotteten Parallelgesellschaft beteiligt.
Die Aufnahme einer steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden bürdet insbesondere den Städten und Gemeinden vor Ort eine große Ver- antwort und erhebliche Lasten auf. Sie haben daher einen Anspruch auf Un- terstützung: und zwar von Seiten des Landes und des Bundes! Was das Land angeht, so habe ich dazu eingangs bereits einiges gesagt.
Offen bleibt bisher die Forderung, dass sich auch der Bund an Hilfen für Länder und Kommunen stärker beteiligen soll. Hier hat bislang – erstaunli- cherweise – die CDU eine besondere Zurückhaltung an den Tag gelegt. Liegt das daran, dass sie ‚ihren’ Bundesfinanzminister und ‚ihren’ Bundes- innenminister nicht mit derlei Forderungen konfrontieren möchte?
Aber auch der Herr Ministerpräsident hat sich ja in dieser Frage - jedenfalls in seiner Bundesratsrede vom 19. September – in Schweigen gehüllt und lieber seinem Amtskollegen Kretschmann eine Politik aus dem ‚Gefrier- schrank’ vorgeworfen – weil er beim Asylrecht gegenüber der Bundesregie- rung und der Koalition auf Bundesebene nachgegeben hatte. Wie immer man zu der Entscheidung Baden-Württembergs stehen mag: Wer seine Mitstreiter im Bundesrat derart moralisch diskreditiert, wie es Herr Albig ge- tan hat, der darf sich nicht wundern, wenn er für seine eigenen Anliegen nur wenig Sympathie wecken kann.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de