Rauchmelder für Gehörlose: Krankenkassen müssen Kosten übernehmen
123/2014 Kiel, 10. November 2014Rauchmelder für Gehörlose: Krankenkassen müssen Kosten übernehmen Kiel (SHL) – Bislang hatten die Gesetzlichen Krankenversicherungen Anträge von betroffenen Versicherten auf Finanzierung eines speziellen Rauchwarnmelders für Gehörlose abgelehnt, das muss sich nun ändern. Die Bürgerbeauftragte des Lan- des Samiah El Samadoni informiert über eine Entscheidung des Bundessozialge- richts, nach der ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht. „Für gehörlose und stark hörgeschädigte Menschen wurden spezielle Rauchmelder entwi- ckelt, da sie den Alarmton eines üblichen Rauchmelders nicht wahrnehmen können. Sie warnen über Lichtsignale und/oder Vibrationen vor Gefahren. Das Bundessozialgericht hat nun klargestellt, dass Rauchwarnmelder einem grundlegenden Sicherheitsbedürfnis und dem Grundbedürfnis nach selbstständigem Wohnen dienen“, sagte die Bürgerbeauftragte heute in Kiel. Die Krankenkassen haben daher die Kosten für eine entsprechende Ausstat- tung zu übernehmen (Urteil vom 18.06.2014, Aktenzeichen: B 3 KR 8/13 R). El Samadoni rät allen Betroffenen, bei ihrer Krankenkasse die Ausstattung mit einem Rauchwarnmelder für Gehörlose zu beantragen. „Auch Betroffene, die sich bereits früher erfolglos um eine Kostenübernahme bemüht hatten, sollten jetzt unter Hinweis auf die Ent- scheidung des Bundessozialgerichts einen neuen Antrag stellen“, empfiehlt die Bürgerbe- auftragte. Da die Ablehnungsbescheide aus der Vergangenheit der damaligen Rechtslage entsprochen hätten, sei ein erneuter Antrag erforderlich. El Samadoni weise zudem darauf hin, dass Betroffene sich zuvor eine ärztliche Verordnung ausstellen lassen sollten, um das Erfordernis einer Ausstattung darzulegen. Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de 2Das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel steht den Ratsuchenden werktags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs zudem bis 18.30 Uhr. Informationen zur Anreise stehen auf der Website des Landtages (www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb/). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431-988-1240; Fax: 0431-988-1239; buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).