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04.11.14
13:23 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte: Eltern verheirateter Kinder verschenken Kindergeld

118/2014 Kiel, 4. November 2014


Bürgerbeauftragte: Eltern verheirateter Kinder verschenken Kin- dergeld

Kiel (SHL) – Eltern verheirateter Kinder haben beim Vorliegen der übrigen Voraus- setzungen und unabhängig vom Einkommen des Kindes und seines Ehepartners Anspruch auf Kindergeld. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofes aus dem vergangenen Jahr ist offenbar vielen Eltern immer noch nicht bekannt. „Wir stellen fest, dass durch Unwissenheit keine Anträge auf Kindergeld gestellt werden“, sagte die Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni heute in Kiel.
Der Gesetzgeber hatte zum 01. Januar 2012 die Einkunftsgrenze für Kinder abgeschafft. „Damit spielt das Einkommen der Kinder bei der Anspruchsprüfung keine Rolle mehr“, so die Bürgerbeauftragte. Umstritten war aber, ob diese grundsätzliche Regelung auch gilt, wenn volljährige Kinder verheiratet sind und der Ehepartner so viel verdient, dass der Unterhalt des verheirateten Kindes gesichert ist.

Der Bundesfinanzhof entschied daraufhin, dass der Gesetzgeber mit der Abschaffung der Einkunftsgrenze zum einen die Entlastung der Eltern vom Erklärungsaufwand und zum an- deren die Entlastung der Verwaltung von der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge bezweckt hatte (Urteil vom 17.10.2013, Az.: III R 22/13). Ausnahmen von dieser Regelung habe der Gesetzgeber nicht vorgesehen, um nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz in Konflikt zu geraten. Im Ergebnis steht daher auch Eltern verheirateter Kinder grundsätzlich ein Kindergeldanspruch bis zum 25.Lebensjahr des Kindes zu, wenn die übri- gen Voraussetzungen (z. B.: Kind absolviert ein Studium oder eine Berufsausbildung) vor- liegen.

„Ich rate allen betroffenen Eltern, entsprechende Anträge auf Kindergeld – eventuell rück- wirkend ab 2012 – zu stellen“, sagte El Samadoni.



Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de 2


Das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel steht den Ratsuchenden werktags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs zudem bis 18.30 Uhr. Informationen zur Anreise stehen auf der Website des Landtages (www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb/). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431-988-1240; Fax: 0431-988-1239; buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).