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31.10.14
16:01 Uhr
SPD

Interfraktioneller Antrag "Demokratie lebt von Beteiligung"

Demokratie lebt von Beteiligung Bei einen Treffen heute in Kiel haben sich Reimer Böge (CDU-Landesvorsitzender), Daniel Günther (CDU-Fraktionsvorsitzender), Ralf Stegner (SPD-Landes- und Frakti- onsvorsitzender), Eka von Kalben (Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen), Heiner Garg (FDP-Landesvorsitzender), Torge Schmidt (Fraktionsvorsitzender Pira- ten), Christian Thiessen (Landesvorsitzender Piraten) und Lars Harms (Vorsitzender Abgeordnete des SSW) auf folgenden Antrag verständigt, der in den Landtag einge- bracht und in der Dezember-Tagung beraten wird:
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und PIRATEN und der Abgeordneten des SSW


Demokratie lebt von Beteiligung

Der Landtag wolle beschließen:
Der Schleswig-Holsteinische Landtag nimmt besorgt die sinkende Wahlbeteiligung zur Kenntnis.
Mit 46,7 Prozent erreichte die Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl 2013 einen neuen Tiefstand. Dieser Wert ist auch im Bundesvergleich besonders niedrig. An der Europawahl beteiligten sich in Schleswig-Holstein nur 43,3 Prozent der Wählerinnen und Wähler (Bund: 48,1 %). Im Vergleich von 15 europäischen Staaten und den USA ist Deutschland nach Por- tugal das Land mit der am stärksten zurückgehenden Wahlbeteiligung. Bei Parlamentswah- len ging die Wahlbeteiligung seit 1983 in Portugal bis 2011 um 19,8 %p, in Deutschland bis 2013 um 18,3 %p zurück.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag nimmt besorgt Meinungsäußerungen zur Kennt- nis, die Parteien, Politik und Wahlkampf im öffentlichen Raum ablehnen.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag betont dagegen: Wahlen durch die Bürgerinnen und Bürger sind die zentrale Grundlage unserer repräsentativen Demokratie. Politische Willens- bildung ist Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Es ist daher auch Auftrag der Parteien, sie zu fördern und zu schützen. Wahlkämpfe und Wahlen sind Festtage der Demo- kratie.
Bürgerbeteiligung ist kein Hemmschuh des Parlaments, sondern kann die parlamentarische Demokratie stärken und stützen. Eine Bevölkerung, die auch zwischen den Wahlen um ihre Meinung gefragt wird, wendet sich nicht ab, sondern bringt sich ins Geschehen ein.
Ehrenamtlich tätige Politikerinnen und Politiker verdienen Anerkennung und Unterstützung. Wer sich aktiv einbringt, sollte auch entsprechend unterstützt werden.
Transparentes politisches Handeln wirkt Politik- und Politikerverdrossenheit entgegen. Unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte soll sowohl das Verwaltungs- als auch das parlamentarische Handeln grundsätzlich öffentlich dargelegt werden. -2-

Die repräsentative Demokratie muss erlebbar sein. Tage der offenen Tür, Besuchergruppen, Hospitationen in Fraktionen, aber auch die Präsenz in der Fläche im direkten Gespräch mit den Bürgern und Bürgerinnen machen Politik nahbarer.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird sich intensiver mit dem Thema beschäftigen und dabei konkret die Abschaffung der nachfolgend genannten Hürden thematisieren.
Der Landtag und seine Ausschüsse werden folgende Maßnahmen zur Steigerung der Wahlbeteiligung prüfen:

I. Information
1. Informationen zu Wahlen werden fallweise auch in den wichtigsten Migrantensprachen vorgelegt.
2. Sprache und Design von Wahlbenachrichtigungen werden mit Blick auf die Übersicht- lichkeit so überarbeitet, dass sie für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger verständlich sind.
3. Als Akteure der politischen Bildung, die für das Gemeinwesen nützliche Arbeit leisten, werden die Landeszentrale für politische Bildung, die parteinahen Stiftungen und die po- litischen Bildungsstätten besonders unterstützt und gefördert.
4. Schulen werden gebeten, Politik, auch Kommunalpolitik, im Unterricht zu thematisieren. In den Bereichen Lehrplanarbeit und Bildungsstandards ist vorzusehen, dass politische Bildung verbindlich im Unterricht aller Alters- und Klassenstufen berücksichtigt wird. In Zeiten von Wahlen sind neben inhaltlichen Themenblöcken Projekte mit Probewahlen, Workshops und Planspielen sowie fundierter Wahlnachbetrachtung vorzusehen. Demo- kratie muss erlebbar sein.
5. Besuche von Politikerinnen und Politikern an Schulen sind erwünscht, auch und gerade in Wahlkampfzeiten. Hierbei ist eine parteipolitische Ausgewogenheit zu gewährleisten. Das bedeutet nicht, dass nicht auch Politikerinnen und Politiker einzeln in die Schulen eingeladen werden sollen.
6. Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Schulen, in der Ausbildung und in Kommunen sind wichtig.

II. Motivation
7. Vereine, Verbände, Verwaltung und Medien werden aufgerufen, für eine Wahlteilnahme zu werben.
8. Es erfolgen, auch online und in den sozialen Netzwerken, Wahlaufrufe durch Bürgervor- steher, Bürgermeister, Kreispräsidenten, Landräte und dem Landtagspräsidenten sowie durch den Ministerpräsidenten, in denen die Bedeutung der Wahlteilnahme erläutert wird.
9. Wahllokale werden offensiv ausgeschildert. Öffentliche überparteiliche Veranstaltungen zur Werbung für die Teilnahme an der Wahl sind auch am Wahltag erwünscht.
10. Auch in den Wahllokalen brauchen wir eine Kultur des Willkommenseins („Sie haben Ih- re Wahlbenachrichtigungskarte vergessen? Macht nichts!“) -3-

11. Das ehrenamtliche Engagement der Wahlhelferinnen und Wahlhelfern muss gewürdigt werden.



III. Hürden absenken
12. Wahlbenachrichtigungen werden mit einem auffälligen Hinweis versehen, dass vor dem eigentlichen Wahltag bereits im Wahlbüro des Rathauses oder der Amtsverwaltung ge- wählt werden kann. Darüber hinaus wird geprüft, ob Briefwahlunterlagen automatisch mit der Wahlbenachrichtigung versandt werden, ohne dass die Gefahr von doppelter Stimmabgabe besteht.
13. Es soll geprüft werden, ob die Wahlzeiten und Wahltage verlängert werden.
14. Möglichkeiten der Online-Wahl werden geprüft.
15. Die Einrichtung mobiler Wahllokale wird geprüft.
16. Es müssen Wahllokale mit barrierefreiem Zugang in ausreichender Anzahl eingerichtet werden.
17. Die Wahlunterlagen werden barrierefrei (z. B. leichte Sprache, Verwendung von Partei- logos) gestaltet.

IV. Wahlkampf zulassen
18. Wahlkampf ist konstitutiver Bestandteil der Demokratie. Kommunen werden deshalb ge- beten, von restriktiven Bestimmungen für die Durchführung von Wahlkämpfen abzuse- hen, sondern im Gegenteil Wahlkampfveranstaltungen zu unterstützen.
19. Informationsstände und Wahlwerbung im öffentlichen Raum sind fair, großzügig und ge- bührenfrei zu ermöglichen. Parteien müssen anders behandelt werden als kommerzielle Anbieter.
20. Öffentliche Gebäude stehen den an der Wahl teilnehmenden demokratischen Parteien grundsätzlich und kostengünstig für Veranstaltungen zur Verfügung.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Rahmen öffentlicher Anhörungen werden die vorgeschlagenen Maßnahmen mit Vertretern der Zivilgesellschaft (z.B. Sozial- verbände, Kirche, mehr Demokratie) diskutiert und gegebenenfalls modifiziert oder erweitert.
Dieser Text soll als Resolutionsentwurf aller Fraktionen im Dezember in den Landtag einge- bracht werden. Anschließend ist eine Beratung in den Ausschüssen (federführend Innen- und Rechtsausschuss) und eine koordinierende Begleitung durch den Ältestenrat vorgese- hen. Es wird angestrebt eine Beschlussfassung im nächsten Jahr zu erreichen.



Daniel Günther Dr. Ralf Stegner Eka von Kalben und Fraktion und Fraktion und Fraktion -4-



Wolfgang Kubicki Torge Schmidt Lars Harms und Fraktion und Fraktion und die Abgeordneten des SSW