Anita Klahn zu TOP 21 (Verwaltungsabkommen zu Frauenhäusern): Das eine tun, heißt nicht, das andere zu unterlassen
FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 416 / 2014 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Freitag, 10. Oktober 2014Soziales / Frauenhäuser www.fdp-fraktion-sh.de Anita Klahn: Das eine tun, heißt nicht, das andere zu unterlassen In ihrer Rede zu TOP 21 (Verwaltungsabkommen zu Frauenhäusern) erklärt die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:„Lassen sie mich gleich unsere Position zu den beiden vorliegenden Anträgen benennen. Aus meiner Sicht widersprechen sich die Anträ- ge nicht, sondern ergänzen sich eigentlich. Deswegen kann meine Fraktion beiden Anträgen zustimmen.Wir müssen zwei verschiedene Aspekte diskutieren. Zum einen ha- ben wir das Problem des hohen Belegungsanteils durch Frauen aus anderen Bundesländern in unseren Frauenhäusern. Rund 30 Prozent der Frauen kommen aus anderen Bundesländern, mehrheitlich natür- lich aus Hamburg, während der Bundesdurchschnitt bei nur rund zehn Prozent liegt. In der Spitze führt das zur Auslastung von bis zu 75 Prozent in einzelnen Frauenhäusern durch Frauen, die nicht aus Schleswig-Holstein kommen. Meine Zahlen sind eventuell nicht ganz aktuell – vielleicht kann die Ministerin da noch mal ergänzen – aber die Tendenz und das zugrundeliegende Problem werden deutlich.Es war daher richtig – und das war ja auch schon unsere Bestrebung in der letzten Legislaturperiode –, dass die Landesregierung mit Hamburg Ausgleichszahlungen vereinbart. Ob dabei jetzt diese Koor- dinierungsstelle dringend notwendig war, lasse ich mal dahingestellt, da ich es für sinnvoller erachtet hätte, die gesamten Mittel direkt in die Häuser fließen zu lassen. Aber dass überhaupt ein Abkommen zustande gekommen ist, ist absolut ein Schritt in die richtige Rich- tung. Ich halte daher auch den Unionsantrag für vernünftig, dass die Landesregierung versuchen sollte, ähnliche Abkommen mit anderen Ländern zu schließen.Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 Dass das nicht ganz einfach ist, hat verschiedene Ursachen, was mich zu dem zweiten Aspekt bringt – der Finanzierungsstruktur der Frauenhäuser. Zwischen den Ländern gibt es unterschiedliche An- sätze: Entweder eine Kostenerstattungsregelung nach Sozialgesetz- buch oder eine Zuwendungsfinanzierung, wie es in Schleswig- Holstein gehandhabt wird. Die Zuwendungsfinanzierung hat aus Sicht der FDP-Fraktion dabei erhebliche Vorteile gegenüber der Kostener- stattung. Denn in Schleswig-Holstein wird jede Frau unabhängig von ihrem Einkommen oder Aufenthaltsstatus sofort unbürokratisch in ei- nem Frauenhaus aufgenommen. Bei der Kostenerstattung muss da- gegen eine Kostenübernahmeerklärung möglicherweise von einem Sozialleistungsträger vorliegen, was dazu führen kann, dass z.B. Frauen in Ausbildung, Frauen in unklaren wirtschaftlichen Verhältnis- sen oder auch Frauen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus nicht so- fort aufgenommen werden können. Die Zuwendungsfinanzierung gibt den Frauenhäusern zudem eine deutlich bessere Planungs- und Fi- nanzierungssicherheit und auch der bürokratische Verwaltungsauf- wand ist natürlich viel geringer, da nicht mit verschiedenen Kosten- trägern abgerechnet werden muss. Gerade bei kurzen Aufenthalten von Frauen bestünde bei einer Kostenerstattungsregelung die Ge- fahr, dass die Frauenhäuser einfach auf den Kosten sitzen bleiben.Die Vorteile für die betroffenen Frauen, aber auch die für Frauenhäu- ser selbst sind aus unserer Sicht bei der Zuwendungsfinanzierung so überragend gegenüber dem Nachteil des problematischen Kosten- ausgleichs, dass an dieser Regelung nicht gerüttelt werden darf. Gleichwohl sollte die Landesregierung alles versuchen – und so ver- stehe ich den Koalitionsantrag –, mit den anderen Ländern über ei- nen Ausgleich bei den Belastungen zu verhandeln und die Unter- schiede innerhalb der Schutz- und Beratungslandschaft auszuglei- chen. Dabei muss es natürlich auch um die Probleme gehen, die aus den unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen erwachsen.Die FDP spricht sich daher dafür aus, dass die Landesregierung ei- nerseits versucht, Abkommen mit einzelnen Ländern über Kosten- ausgleiche abzuschließen, andererseits aber auf Bundesebene, so wie es Minister Schmalfuß auch schon getan hat, Verhandlungen mit allen Ländern über einen bundesweiten Rechtsrahmen für die Frau- enhäuser zu führen. Klar ist, dass Schleswig-Holstein im Sinne der betroffenen Frauen an seiner bisherigen Finanzierungsstruktur fest- halten muss.Bezogen auf die Anträge heißt es, das eine machen, heißt nicht, das andere zu unterlassen. Beide Bereiche sollten vorangetrieben wer- den. Beide Anträge sollten verabschiedet werden.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de