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09.10.14
18:10 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 29: Mindestlohn in Integrationsunternehmen konsequent umsetzen

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 9. Oktober 2014


TOP 29: Kündigungen wegen Mindestlohn vermeiden – Ausnahmen für Integrationsbetriebe (Drucksachen 18/2337 und 18/2366)



Wolfgang Baasch:
Mindestlohn in Integrationsunternehmen konsequent umsetzen

Ab dem 1. Januar 2015 kommt der bundesweite gesetzliche Mindestlohn. Dieser bundesweite gesetzliche Mindestlohn schützt aber nicht nur die Beschäftigten vor unangemessenen niedrigen Dumpinglöhnen. Der gesetzliche Mindestlohn schützt auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, weil keine Dumpinglöhne mehr über Steuergelder quersubventioniert werden müssen. Er schützt vor allen Dingen aber auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die für faire Arbeitsbedingungen und gute Arbeit in ihren Betrieben sorgen. Der Mindestlohn stärkt also unsere soziale Marktwirtschaft und sorgt für mehr soziale Gerechtigkeit.
Und nun, drei Monate vor Inkrafttreten des bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns, erkennen die versammelten Oppositionsparteien im schleswig-holsteinischen Landtag negative Auswirkungen des Bundesmindestlohngesetzes. Im Konkreten: negative Auswirkungen auf die Integrationsunternehmen in Schleswig-Holstein.
Richtig ist die Feststellung, dass Integrationsunternehmen wie auch alle anderen Unternehmen ab dem 1.Januar 2015 den Mindestlohn zahlen müssen. Das ist auch richtig so, denn sie sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Und der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Da darf man keine Ausnahmen machen. Das ist Inklusion.
Die Integrationsunternehmen haben im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum gesetzlichen Mindestlohn darauf aufmerksam gemacht, dass sie mögliche Herausforderungen, 2



die mit der Zahlung des Mindestlohns verbunden sind, bewältigen müssen. Deshalb wurde dem Gesetz eine Protokollnotiz beigefügt, die besagt, dass die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales versichern, dass sie die Entwicklung der Integrationsbetriebe genau beobachten und gegebenenfalls eine Anpassung der Förderbedingungen vornehmen werden, sollte sich aufgrund der Einführung des Mindestlohns eine Notwendigkeit dafür abzeichnen.
Der Bundestagsabgeordnete Stefan Stracke, Mitglied der CDU/CSU-Fraktion hat dies im Bundestag so ausgedrückt: „Mit Blick auf Arbeitsverhältnisse, für die in Zukunft der Mindestlohn gilt, darf es nicht dazu kommen, dass Menschen, die in Integrationsfirmen beschäftigt sind, auf der Straße landen. Deswegen haben wir uns politisch dahingehend verständigt, dass wir unter Umständen die Fördermöglichkeiten anpassen werden, wenn es zu Verwerfungen kommen sollte. Auch das ist ein gutes Ergebnis.“ So weit der Kollege der CDU/CSU im Deutschen Bundestag.
In Schleswig-Holstein haben im Mai 2014 bei einer Abfrage der Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte (FAF) unter den schleswig-holsteinischen Integrationsprojekten zu den erwarteten Auswirkungen des Bundesmindestlohngesetzes lediglich fünf Integrationsunternehmen angegeben, vom Mindestlohn betroffen zu sein. Davon habe eines besondere Schwierigkeiten damit. Mit diesen Integrationsprojekten wird, wie wir gestern in einer gemeinsamen Sitzung des Sozial- und Wirtschaftsausschusses des Landtages erfahren haben, nach Lösungen gesucht, um dieser besonderen Betroffenheit abzuhelfen.
Darum darf ich Sie herzlich bitten, dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Mindestlohn in Integrationsunternehmen konsequent umsetzen“ zuzustimmen. Denn Inklusion bedeutet auch anzuerkennen, dass Integrationsunternehmen Akteure am allgemeinen Arbeitsmarkt sind, die durch gezielte Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten Benachteiligungen ausgleichen können.