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09.10.14
13:00 Uhr
FDP

Dr. Heiner Garg zu TOP 5 (Vergütungsoffenlegungsgesetz): Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wofür öffentliche Gelder eingesetzt werden

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 409 / 2014 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 9. Oktober 2014

Finanzen / Vergütungsoffenlegungsgesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Heiner Garg: Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wofür öffentli- che Gelder eingesetzt werden In seiner Rede zu TOP 5 (Vergütungsoffenlegungsgesetz) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Der vorliegende Gesetzentwurf findet die uneingeschränkte Zustim- mung meiner Fraktion. Die Bürgerinnen und Bürger Schleswig- Holsteins haben ein berechtigtes Interesse und einen Anspruch da- rauf zu erfahren, wofür öffentliche Gelder eingesetzt werden.
Wir können nicht ernsthaft von börsennotierten Unternehmen eine Of- fenlegung ihrer Vorstandsvergütungen verlangen und zeitgleich bei öffentlichen Unternehmen weniger Transparenz zulassen.
Dass bedeutet mitnichten, dass die Unternehmen, die sich in öffentli- cher Hand befinden oder bei denen das Land eine Mehrheitsbeteili- gung hält, nun unter Generalverdacht stehen, exorbitante Manager- gehälter an die Mitglieder ihrer Geschäftsführungsorgane zu zahlen. Es soll damit nur ein Beitrag zur Transparenz geleistet werden, was seit langem überfällig ist. Diesen Beitrag leisten nicht nur die öffent- lich-rechtlichen Unternehmen, sondern ebenso das Land wie auch die Kommunen.
Es spricht doch vieles dafür, dass das Mehr an Informationen ein Mehr an Bürgernähe, ein Mehr an Vertrauen und nicht zuletzt ein Mehr an Fairness untereinander entstehen lässt.
Ich sehe diese neue Veröffentlichungspflicht weniger als Pflicht, denn vielmehr als Chance für die Unternehmen in öffentlicher Hand, für die Kommunen und das Land, die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 Holstein teilhaben zu lassen, die ein begründetes und nachvollzieh- bares Interesse daran haben, was mit ihren Steuergeldern passiert.
Ausdrücklich möchte ich betonen, dass der Gesetzentwurf nicht da- rauf abzielt, die betroffenen Unternehmen – so auch die Sparkassen – für die eine Hinwirkungspflicht besteht, zu schwächen. Aber ich verstehe es als Selbstverständlichkeit, dass Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, daran interessiert sind, die Öffent- lichkeit umfassend zu informieren.
Die Bedenken des Sprechers der Industrie- und Handelskammer Kiel, Herrn Legband – dies alles könne zu einer Neiddebatte führen – kann ich zum Teil nachvollziehen. Die Neiddebatte, wer wie viel verdient und wer wie viel dafür leisten muss, führen mit Vorliebe einige wenige – allen voran der sechste Stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD.
Ob und inwiefern Kollege Dr. Stegner, der zu gern Kritik an Bankergehältern übt, sich aber eine öffentliche Diskussion über Ge- hälter der eigenen Funktionäre verbittet, eine landesweite Debatte über die Vorstandsgehälter in öffentlichen Unternehmen Schleswig- Holsteins führen will, bleibt ganz ihm überlassen.
Selten besteht zu einem Gesetzentwurf, den die Landesregierung ins parlamentarische Verfahren einbringt, im Vorfeld eine derart breite Zustimmung. Es bleibt abzuwarten, was die Anhörung im zuständigen Ausschuss ergibt.
Ich bin sicher, dass das Anliegen – ein Mehr an Transparenz zu schaffen – ein Gutes ist und wir in Schleswig-Holstein alsbald den Bürgerinnen und Bürgern Informationen zur Verfügung stellen, die in Anbetracht der Veröffentlichungspflichten börsennotierter Unterneh- men lange überfällig waren.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de