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09.10.14
10:10 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 24: Den öffentlichen Auftrag dauerhaft erfüllen

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 9. Oktober 2014


TOP 24, Provinzial muss öffentlich bleiben (Drucksache 18/2330)



Thomas Rother:
Den öffentlichen Auftrag dauerhaft erfüllen

In dieser Landtagssitzung fordern SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW: Die Provinzial muss öffentlich bleiben! Aufgabe eines öffentlichen Versicherers ist die Erfüllung des öffentlichen Auftrages, der auch im öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Sparkassen- und Giroverband verankert ist. Die Provinzial ist zum „gemeinen Nutzen“ tätig, wie es so schön heißt, und die Erzielung von Gewinn ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebs.
Dieser Vertrag, den der Landtag vor rund 20 Jahren beraten hat und der 1995 in Kraft getreten ist, wurde 2005 erneuert. Bereits 1995 ging es darum, im veränderten liberaleren europäischen Wettbewerb zu bestehen, den Finanzplatz Kiel zu stärken und die Arbeitsplätze in Schleswig- Holstein zu sichern. Gleichzeitig hat der Landtag mit dem „Gesetz über öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten in Schleswig-Holstein“ die Weichen für eine Beteiligung weiterer öffentlich-rechtlicher Träger gestellt und Möglichkeiten für die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft mit Zustimmungsvorbehalt des Landtags geschaffen.
Zehn Jahre später, 2005, hat der Landtag zugestimmt, den 1995 geschlossenen Vertrag anzupassen. Dies geschah „im Interesse einer zukunftsfähigen Fortentwicklung der Provinzialversicherungsgesellschaften und der nachhaltigen Sicherung der Arbeitsplätze sowie des Gewerbesteueraufkommens“, so hieß es in dem dazugehörigen Antrag (Drs. 15/ 3797). Damals wurde die Beteiligungsstruktur geändert: 75,1% der Eigentumsanteile mussten nicht 2



mehr allein in der Sparkassenorganisation verbleiben, sondern insgesamt in öffentlicher Hand. Auch gab es eine Neuformulierung für den Umgang mit Übererlösen. Am Sitz Kiel wurde festgehalten. Für den Landtag war seinerzeit von großer Bedeutung, dass das Zustimmungserfordernis zur Teilveräußerung der Aktien und zu Vertragsänderungen ausdrücklich beibehalten wurde.
Anders ist das übrigens in der Freien und Hansestadt Hamburg. Bis 1994 war die Hamburger Feuerkasse der alleinige Pflichtversicherer für Hamburgs Gebäude. Sie wurde verkauft und gehört heute zur Provinzial Holding. Die Stadt Hamburg ist nicht mehr an der Versicherung beteiligt. Anders als in Schleswig-Holstein gibt es auch keinen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der die Rechte der Stadt bei Aktienverkäufen sichert. Hamburg hat das schon einige Male bedauern müssen. Deswegen hat die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ihren Senat „ersucht, sich im Rahmen des politischen Dialogs mit den Landesregierungen von Schleswig- Holstein und Nordrhein-Westfalen für eine weiterhin öffentlich getragene Provinzial auszusprechen“. Der Beschluss fiel am 28. August 2014 mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und Linken gegen die Stimmen der FDP.
Aus der Privatisierungs- und Deregulierungswelle haben wir gelernt und es wurden Konsequenzen gezogen. Eine Übernahme der Provinzial durch die Allianz, wie vor zwei Jahren in Rede, konnte abgewendet werden. Arbeitsplätze und Steuereinnahmen hier im Norden wurden gesichert.
Wir wollen mit dem klaren Bekenntnis zu einer Versicherung in öffentlicher Trägerschaft für die Bürgerinnen und Bürger ein Stück Daseinsvorsorge gewährleisten, das nicht vordergründig am Gewinn orientiert ist. Auch für öffentliche Einrichtungen, wie kommunale Krankenhäuser, ist eine Versicherung in öffentlichem Eigentum ein verlässlicher Partner. Der wesentliche Vorteil liegt auf der Hand: Nur in öffentlichem Besitz kann ein Versicherer insolvenz- und krisensicher bleiben.
Die Interessen der beteiligten Länder in Bezug auf ihre regionale Verantwortung, Verankerung und Identität der heute bestehenden Versicherer müssen gewahrt bleiben. Arbeitsplätze sind heute wie damals ein wichtiger Faktor. Wir stehen zu diesen Zielen: Wir wollen einen starken öffentlichen Versicherer, dem Daseinsvorsorge und öffentliche Interessen wichtiger sind als Gewinnmaximierung. 3



Um eine dauerhafte Erfüllung und Sicherstellung des öffentlichen Auftrages zu gewährleisten, halten wir einen länderübergreifenden Zusammenschluss öffentlicher Versicherer in öffentlich- rechtlicher Trägerschaft für richtig. Zwingen können wir niemanden, politisch auffordern schon!
Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag, der seinen Sinn aus eben dieser Positionsbeschreibung, dieser Botschaft zieht.