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06.10.14
17:47 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Reform der Landesverfassung, Aktuelle Stunde, Stärkung des Ehrenamtes und Vereidigung neuer Minister

107/2014 Kiel, 6. Oktober 2014


Themen der Plenarsitzung: Reform der Landesverfassung, Aktuelle Stunde, Stärkung des Ehrenamtes und Vereidigung neuer Minister
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 8. Oktober, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Zu Beginn werden die neue Ministerin für Schule und Berufsbildung, Britta Ernst, und der neue Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten, Stefan Studt, ihren Amtseid vor Landtagspräsident Klaus Schlie und dem Plenum leisten. Im Zentrum der Plenartagung stehen die Verfassungsreform, die Aktuelle Stunde, die Flüchtlings- unterbringung in Boostedt sowie die Stärkung des Ehrenamtes in Schleswig-Holstein. Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Ver- lauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 8. Oktober, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 1 Aktuelle Stunde "Auswirkungen der Regierungskrise auf die Interessenvertre- tung und das Ansehen Schleswig-Holsteins", geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Re- dezeit 60 Minuten

Die CDU hat eine Aktuelle Stunde zum Koalitionskonflikt inklusive zweier Ministerrücktritte auf die Tagesordnung gesetzt. „Ich erwarte von Ministerpräsident Torsten Albig (SPD), dass er für seine abenteuerlichen Regierungsumbildungen endlich sachliche Gründe liefert“, wird der ehemalige CDU-Fraktionschef Johannes Callsen zitiert.

Am 25. September war mit Innenminister Andreas Breitner (SPD) nach der parteilosen Bil- dungsministerin Waltraud Wende bereits der zweite Ressortchef binnen zwei Wochen zu- rückgetreten. Albig ernannte Britta Ernst (SPD, Schule) und Stefan Studt (SPD, Innen) zu Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Tobias Rischer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker deren Nachfolgern. Streit gab es mit den Grünen aber über den Alleingang des Regierungs- chefs bei der Verlegung des Wissenschaftsressorts vom Bildungs- in das Sozialministerium. Veränderungen gab es auch auf Staatssekretärsebene. Unter anderem ersetzte Ex- Finanzstaatssekretär Thomas Losse-Müller Studt als Chef der Staatskanzlei. Einen Nachfol- ger für Losse-Müller gibt es noch nicht.


TOP 31 Missbilligung des Verhaltens des Ministerpräsidenten im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Bildungsministerin Wende, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2339), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Mitte September war Bildungsministerin Waltraud Wende (parteilos) im Zuge staatsanwalt- schaftlicher Ermittlungen wegen Korruptions- und Betrugsverdachts im Zusammenhang mit einer umstrittenen Rückkehroption an die Uni Flensburg zurückgetreten. Die CDU hegt nun den Verdacht, dass Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) die Öffentlichkeit über die wahren Hintergründe des Rücktritts getäuscht hat. Die Fraktion fordert deshalb das Parlament auf, das Verhalten des Regierungschefs zu missbilligen.

Wende, die vor dem Eintritt in das Albig-Kabinett Präsidentin an der Uni war, hatte dem Minis- terpräsidenten nach der letzten Plenartagung am Freitag, 12. September, ihren Entschluss mitgeteilt. Sie verwies auf den Druck, der auf ihr laste. Albig teilte der Öffentlichkeit den Rück- tritt am Montag, 15. September, mit.

Rund eine Woche später erhielten Mutmaßungen, der Rückzug der Ministerin stehe im Zu- sammenhang mit neuen Ergebnissen der laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen, neue Nahrung. Am 24. September wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft ein Dokument aus dem Oktober 2011 mit einer Vereinbarung des Kanzlers der Uni Flensburg über die Konditio- nen einer Rückkehr Wendes an die Uni gefunden habe. Das Dokument soll allerdings nicht unterzeichnet worden sein.

Die CDU wirft Albig nun vor, er habe zum Zeitpunkt des Wende-Rücktritts von den neuen Erkenntnissen gewusst und „die ihm bekannten Hintergründe verschwiegen“. Dies wäre auch „im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Abgeordneten des Schleswig- Holsteinischen Landtages“ seine Pflicht gewesen, und sein Verhalten sei deswegen zu miss- billigen.

Über den Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft und die vermeintliche Rückkehroption hat- te der Landtag bereits am 4. September in einer Sondersitzung beraten.



2 TOP 15 und 17 Wissenschafts- und Hochschulpolitik der Organisationsgewalt des Wirtschaftsministeriums zuordnen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2294), geplan- ter Aufruf 11:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Oppositionsfraktionen von CDU und FDP fordern Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) auf, die Verlagerung des Wissenschaftsbereichs in das Sozialministerium rückgängig zu ma- chen. Hierfür gebe es keinen fachlichen und sachlichen Grund, schreiben sie in zwei getrenn- ten Anträgen. Die CDU fordert zudem die Zuständigkeit für die „betriebliche Ausbildung“ im Wirtschaftsministerium zu belassen.

Die Union sieht durch den neuen Ressortzuschnitt „den hervorragenden Ruf unserer Hoch- schulen“ beschädigt. Und die Liberalen sehen die Landesregierung in der Pflicht, „im Interes- se der bundesweiten Reputation unserer Hochschulen“ von der Ressortverlagerung Abstand zu nehmen.

Nur wenige Tage nach dem Rücktritt von Bildungsministerin Waltraud Wende (parteilos) Mitte September hatte Albig mit Britta Ernst eine Nachfolgerin für Wende ins Kabinett geholt. Prob- lem: Ernst ist die Frau von Hamburgs Erstem Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) und ihr Schwager der Vorstandsvorsitzende des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH), Jens Scholz.

Um mögliche Verquickungen zwischen der Aufsicht des Bildungsministeriums und des UKSH zu verhindern, verlagerte Albig den Wissenschaftsbereich in das von Kristin Alheit (SPD) ge- führte Sozialministerium. Dies löste heftige Kritik aus - und das nicht nur bei der Opposition. Auch die Koalitionsfraktionen beklagten, dass sie nicht von Albig bei den Überlegungen für den neuen Ressortzuschnitt einbezogen wurden.

Ende September konnte der Regierungschef bei einer Kabinettssitzung die Wogen glätten. Albig, der sein Vorgehen als alternativlos und beste Lösung verteidigte, entschuldigte sich bei den Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und SSW und räumte Kommunikationsfehler ein.


TOP 11 Gesetzentwurf zur Einführung einer Karenzzeit für Ministerinnen und Minister, Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2334), geplanter Aufruf 12:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Wechsel des zurückgetretenen Innenministers Andreas Breitner (SPD) zum privaten Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (vnw) hat die Debatte um Karenzzeiten für ausscheidende Minister neu beflügelt. Breitner hatte noch während seiner Amtszeit als Res- sortchef mit dem Verband um eine Anstellung verhandelt. Er selbst wolle nach eigenem Be- kunden aber erst im Mai kommenden Jahres mit der neuen Tätigkeit beginnen.



3 Die Piraten preschen nun mit einem Gesetzentwurf vor, der eine dreijährige Karenzzeit vor- sieht. Das heißt: In dieser Zeit sollen scheidende Minister keiner Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer vormaligen dienstlichen Tätigkeit steht. Dem Landtag soll jedoch die Möglichkeit gegeben werden, in Einzelfällen Ausnahmen zuzu- lassen. Spitzenvertreter von SPD und Grünen haben bereits ähnliche Forderungen nach strengeren Regeln aufgestellt. Auch Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) spricht sich dafür aus: „Für Wechsel in Bereiche, für die man finanzielle Verantwortung hatte, brauchen wir Ka- renzzeiten“ sagte Albig – ihm schweben zwei Jahre vor.

Das Ministergesetz sieht derzeit keine Karenzregelung vor.


TOP 2 Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abge- ordneten des SSW (Drs. 18/2115), Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 18/2116) Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Dudda, Daniel Günther, Bernd Heinemann, Dr. Andreas Tietze und Jette Waldinger-Thiering (Drs. 18/2268neu), Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/196), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/2327), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 80 Minuten

Schleswig-Holsteins Landesverfassung bekommt einen neuen Anstrich. So sollen künftig niedrigere Hürden gelten, wenn Bürger ein Volksbegehren und einen Volksentscheid ansto- ßen wollen. Das Land will die digitale Privatsphäre schützen und sich für eine unbürokrati- sche Verwaltung einsetzen. Die dänischen Schulen sollen finanziell den deutschen gleichge- stellt werden, und auch die Inklusion von Menschen mit und ohne Behinderung erhält Verfas- sungsrang. Dieses Vorschlagspaket hat ein Sonderausschuss des Landtages ein Jahr lang erarbeitet. In der Ersten Lesung vor der Sommerpause gab es im Plenum viel Zuspruch für den neuen Verfassungstext. Umstritten bleibt, ob und in welcher Formulierung in der Präam- bel ein Gottesbezug verankert wird. Zur Abstimmung stehen nun drei Gesetzentwürfe: zwei mit und einer ohne Gottesbezug.

Zudem soll eine Reihe von neuen Staatszielen in die schleswig-holsteinische Landesverfas- sung einfließen. Hierzu zählen etwa die norddeutsche Zusammenarbeit oder die Partner- schaft im Nord- und Ostseeraum. Breite Einigkeit herrscht auch darüber, die Politik für künfti- ge Generationen auszurichten. Zudem unterstreichen die Abgeordneten in der neuen Präam- bel gesellschaftliche Grundwerte wie Demokratie, Freiheit, Toleranz und Solidarität.

Die Vorgeschichte: Erst vor 24 Jahren wurde aus der alten schleswig-holsteinischen Landes- satzung nach mehrjähriger Diskussion die heutige Landesverfassung. Doch die hat bereits heute ein anderes Gesicht als im Jahr 1990. Denn der Landtag hat das Landes-Grundgesetz



4 mehrmals erweitert. Beispielsweise wurden 2006 der Schutz pflegebedürftiger Menschen und 2012 der Schutz der deutschen Sinti und Roma als Staatsziele aufgenommen.

Zu Beginn dieser Wahlperiode häuften sich im Parlament die Vorschläge für neue Verfas- sungsartikel. Es ging unter anderem um die norddeutsche Zusammenarbeit, oder um ein Kla- gerecht des Landtages vor dem Bundesverfassungsgericht. Angesichts der vielen Ergänzun- gen und Änderungswünsche sei es Zeit, die „Systematik“ der Landesverfassung auf den Prüfstand zu stellen, erklärte Landtagspräsident Klaus Schlie im Frühjahr 2013. Sein Vor- schlag: Ein Sonderausschuss des Landtages soll die Anregungen aus Politik und Bevölke- rung sammeln und ein umfassendes Reformpaket vorlegen.

Der Landtag setzte den Sonderausschuss im April letzten Jahres ein und gab ihm den Auf- trag mit, „den Bedarf einer grundlegenden systematischen Überarbeitung der Landesverfas- sung zu prüfen“. Zehn Mal traf sich das Gremium, holte insgesamt 66 schriftliche Stellung- nahmen ein und hörte Experten an. Über ein Internetportal hatte jeder Bürger die Möglichkeit, sich einzuschalten. Ende Juni dieses Jahres schlossen die sieben Mitglieder des Sonderaus- schusses ihre Beratungen ab, im Juli folgte die Erste Lesung im Parlament.


TOP 32 Flüchtlingsunterbringung in Boostedt, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2340), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Das Bundes-Verteidigungsministerium hat am 23. September die Zusage gegeben, dem Land einen Teil der Bundeswehr-Kaserne in Boostedt (Kreis Rendsburg-Eckernförde) als Unterkunft für Flüchtlinge zu überlassen. Die Liberalen wollen jetzt genaueres zu der geplan- ten Nutzungsdauer, den Aufnahmekapazitäten, den baulichen Maßnahmen sowie zu Kosten und Kostenträger wissen. Ferner verlangt die FDP Auskunft über die medizinische Versor- gung und die Integrationsmaßnahmen vor Ort. Hierüber soll der neue Innenminister Stefan Studt (SPD) dem Plenum berichten.

In Boostedt sollen von Anfang kommenden Jahres bis zu 500 Asylsuchende aufgenommen werden können. Grund hierfür sind die drastisch gestiegenen Flüchtlingszahlen. Laut dem inzwischen zurückgetretenen Innenminister Andreas Breitner (SPD) werden die Flüchtlings- zahlen in Schleswig-Holstein in diesem Jahr um rund 66 Prozent im Vergleich zu 2013 stei- gen. Bis Jahresende sei mit 6.500 Asylbewerbern zu rechnen.

Die Folge: Die Kapazität der schleswig-holsteinischen Erstaufnahme-Einrichtung in Neu- münster, wo regulär 400 Betten zur Verfügung stehen, reicht bei weitem nicht mehr aus. Hier droht den Flüchtlingen die Unterbringung in beheizten Zelten – auch im Winter.

Schleswig-Holsteins neuer Innenminister sieht angesichts der drastisch gestiegenen Flücht- lingszahlen auch den Bund in der Pflicht. Es sei mittlerweile eine so schwierige Situation für

5 die Kommunen, die Kreise, aber auch die Länder, dass sich der Bund seiner Steuerungsfunk- tion bewusst werde, sagte Studt Ende September bei einem Besuch in Neumünster. Es müs- se zudem mehr finanzielle Hilfe aus Berlin geben.

Neben dem Bund sieht Studt aber auch das Land in der Verantwortung. Daher versicherte er, dass im Landeshaushalt für 2015 mehr Geld für die Aufnahme von Flüchtlingen eingeplant werde. Die Kommunen erhielten entsprechende Beträge, etwa für die Unterstützung bei Un- terbringungsmaßnahmen.


TOP 5 Gesetzentwurf zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäfts- führungsorganen und Aufsichtsgremien, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/2234), geplanter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Bezüge von Führungskräften und Aufsichtsräten in öffentlichen oder mit aus öffentlichen Mitteln finanzierten Unternehmen sollen künftig veröffentlicht werden. Die Landesregierung reagiert mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf auf einen einstimmigen Beschluss des Landtages vom August des vergangenen Jahres. Die Piraten hatten die Diskussion angesto- ßen, nachdem Spitzengehälter in kommunalen Unternehmen der Stadt Lübeck für Schlagzei- len gesorgt hatten.

Mit der Transparenzoffensive wollen Landtag und Landesregierung dem wachsenden Infor- mationswunsch in der Bevölkerung Rechnung tragen. Derzeit besteht in Schleswig-Holstein für diese Unternehmen in der Regel keine entsprechende Verpflichtung, die jeweilige Vergü- tung zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt bisher auch für privatrechtliche Unternehmen, an denen das Land oder Gemeinden und Gemeindeverbände beteiligt sind.



Donnerstag, 9. Oktober, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 24 Provinzial muss öffentlich bleiben, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2330), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Koalition fürchtet um den öffentlichen Auftrag der Provinzial NordWest und fordert die Landesregierung dazu auf, sich mit den Ländern Hamburg und Nordrhein-Westfalen für des- sen Erhalt einzusetzen. Andernfalls wäre die an regionale Verantwortung und an den Arbeits- plätzen orientierte Unternehmenspolitik gefährdet. Für den Fortbestand des öffentlichen Un- ternehmens können sich die SPD, Grüne und SSW auch länderübergreifende Fusionen zwi- schen öffentlichen Versicherungen vorstellen.



6 Unterdessen hat sich die Provinzial NordWest laut den Kieler Nachrichten auf Wolfgang Breuer als neuen Aufsichtsratsvorsitzenden geeinigt. Der gebürtige Kölner, derzeit Vor- standsmitglied der Württembergischen Versicherung, soll das Amt im Januar antreten. Er würde auf den in die Kritik geratenen amtierenden Vorstandsvorsitzenden Ulrich Rüther fol- gen. Rüther wird unter anderem das Scheitern der Fusion mit der Provinzial Rheinland ange- lastet. Laut der Zeitung haben sich zudem Kapitalgeber auf der einen Seite und Betriebsrat und Gewerkschaft auf der anderen Seite auf eine Erklärung zur Allgemeinwohl-Verpflichtung geeinigt. Aufgabe des Vorstandes, heißt es darin, sei es, das Unternehmen so zu führen, „dass der öffentliche Auftrag nachhaltig und dauerhaft erfüllt wird“.

Die Provinzial NordWest ist aus der Fusion der Westfälischen Provinzial (Münster) mit der Provinzial Nord (Kiel) hervorgegangen. Anteilseigner sind der Sparkassenverband Westfalen- Lippe, der Landschaftsverband Westfalenlippe mit jeweils 40 Prozent sowie der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein mit 18 Prozent und der Ostdeutsche Sparkassenver- band mit 2 Prozent. Zu den Geschäftsgebieten des Versicherers gehört neben der Region Westfalen-Lippe (ohne Lippe), Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern auch die Hansestadt Hamburg.

2013 beliefen sich die Gesamt-Beitragseinnahmen auf über drei Milliarden Euro. Die Versi- cherungsgruppe hat 500 Geschäftsstellen in Westfalen und über 200 Geschäftsstellen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern mit gut drei Millionen Kunden.


TOP 16 Digitales Lernen: Offene Infrastruktur gehört auf die Agenda, Antrag der Frak- tion der PIRATEN (Drs. 18/2301), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Mi- nuten

Die Bundesregierung hat im August ihre „Digitale Agenda für Deutschland“ vorgestellt. Diese sieht vor, dass die Bundesrepublik ihre Netzstruktur, die Wirtschaft und das Staatswesen den Herausforderungen des modernen Computer-Zeitalters anpasst und gleichzeitig den Daten- schutz und den Schutz vor Hackern nachhaltig ins Visier nimmt. Die Piraten wollen diese Agenda um eine digitale Lernoffensive erweitern. Dafür soll sich die Landesregierung bei der Berliner Koalition einsetzen. Die Oppositionsfraktion fordert unter anderem die Bereitstellung von technischen Geräten mit Internetzugang für alle Schüler, die Bereitstellung von digitalen Bildungsinhalten für die Allgemeinheit auf öffentlichen Servern sowie die Nutzung von freili- zensierten Bildungsmedien.


TOP 18 Evaluierung der Ersatzschulfinanzierung, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2321), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten



7 Auf Antrag der Liberalen soll die Landesregierung mündlich darlegen, „ob und welche Verän- derungen“ sie bei der Finanzierung der Privat-Schulen und bei den Zuschüssen für die ein- zelnen Schulen plant. Die Antragsteller betonen, dass die Neubewertung der sogenannten Ersatzschul-Finanzierung mit den jeweiligen Betroffenen besprochen werden sollte. Auch auf diese Gespräche soll in dem mündlichen Bericht eingegangen werden.

Das „Bildungsportal“ der Landesregierung weist in Schleswig-Holstein 77 private allgemein bildende Schulen aus. Sie werden derzeit von 13.900 Schülerinnen und Schülern besucht. Unter die Schulen in freier Trägerschaft werden unter anderem 46 Schulen der dänischen Minderheit und zwölf Waldorfschulen gezählt. Daneben gibt es mehrere Förderzentren für Kinder mit geistiger Behinderung, Schulen in kirchlicher Trägerschaft sowie Schulen mit “in- novativen Lehrmethoden“ wie beispielsweise die Leibnizschule oder die Montessori-Schulen. In freier Trägerschaft ist auch die Stiftung Louisenlund.

In einem Bericht der Landesregierung zur Neuordnung der Ersatzschul-Finanzierung aus dem Herbst vergangenen Jahres heißt es: „Die Berechnung der Schüler-Kostensätze erfolgt - wie bisher - zunächst anhand der Personal- und Sachkosten, die im Landesdurchschnitt für den lehrplanmäßigen Unterricht eines Schülers einer entsprechenden öffentlichen Schule entstehen. Die Schüler-Kostensätze werden jährlich aktuell gebildet; die Bindung an die Schüler-Kostensätze des Jahres 2001 entfällt. Hinzu kommen Pauschalen für Investitions-, Schulverwaltungs- und Beförderungskosten, die zusätzlich in den jeweiligen Schülerkosten- satz eingerechnet werden.“


TOP 19 Sicherstellungszuschlag für kleine Grundschulstandorte, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2322), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP will die wohnortnahe Versorgung mit Grundschulen in Schleswig-Holstein sicherstel- len. So soll die Landesregierung Grundschul-Standorte und ihre Außenstellen durch geson- derte Planstellen unterstützen, „wenn diese durch rückläufige Schülerzahlen in ihrer Existenz gefährdet sind und durch eine Schließung der Grundschule oder einer Außenstelle für die Grundschüler erhebliche Wegezeiten entstehen“.

In ihrer Antrags-Begründung verweisen die Liberalen auf die Gemeinde Petersdorf auf Feh- marn. Die Schließung der dortigen Grundschule führe dazu, dass der ganze westliche Teil der Insel ohne eigene Grundschule sei. Dies bedeute Schulwege von über 1,5 Stunden.

Mit Blick auf den Schülerrückgang in einigen Regionen des Landes hatte der Landtag im Juni vergangen Jahres gefordert, „flexible Lösungen" für kleine unterfrequentierte Grundschul- Standorte zu ermöglichen. Einigen Grundschulen in ländlichen Gebieten drohte das Aus, weil sie mindestens 80 Schüler beziehungsweise die Außenstellen mindestens 44 Schüler zählen müssen.

8 TOP 37 Ehrenamt stärken - Ehrenamtskarte attraktiver gestalten, Antrag der Fraktio- nen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1991), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2281), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, ge- plante Redezeit 40 Minuten

Mehr engagierte Bürger als bisher können künftig von der Ehrenamtskarte profitieren. Das geht aus einem Bericht des Sozialministeriums hervor. Demnach wird die Stundenzahl, die Ehrenamtliche leisten müssen, um die Karte beantragen zu können, reduziert. Bisher waren es fünf Stunden pro Woche. Ab sofort sind nur noch drei Stunden pro Woche beziehungswei- se 150 Stunden im Jahr erforderlich. Zudem sind Inhaber der „Juleica“, der Karte für Jugend- leiter, nun ebenfalls berechtigt, eine Ehrenamtskarte zu beantragen. Inhaber der Karte erhal- ten Vergünstigungen, beispielsweise für kulturelle Veranstaltungen, Fortbildungen oder Frei- zeitangebote. Der Landtag hatte im Sommer angeregt, die Ehrenamtskarte attraktiver zu ma- chen.


TOP 20 und 22 Fehmarnsund-Querung und Ersatzbauwerk für die Rader Hochbrücke, Anträge der Fraktion der FDP (Drs. 18/2323, 18/2325), geplanter Aufruf 15:40 Uhr, ge- plante Redezeit 35 Minuten

Das Plenum diskutiert auf Initiative der Liberalen erneut zwei mehrere Milliarden Euro schwe- re Verkehrsprojekte der nächsten Jahre: Den Ersatz-Neubau für die marode Rader Hochbrü- cke über den Nordsee-Kanal sowie die neue Fehmarnsund-Querung.

Rader Hochbrücke: Die FDP verlangt einen mündlichen Regierungsbericht über den aktuellen Planungsstand zu dem notwendigen Ersatz-Bauwerk für die Rader Hochbrücke. Die gut 40 Jahre alte Brücke bei Rendsburg hat laut jüngsten Gutachten nur noch eine Lebensdauer von zwölf Jahren.

Bekannt wurde bereits, dass eine Tunnellösung praktisch nicht mehr in Betracht kommt. „Wir sehen weder in zeitlicher noch in finanzieller Hinsicht Spielraum dafür, die Brücke durch einen kombinierten Straßen- und Schienentunnel zu ersetzen“, sagte Bundes-Verkehrsminister Ale- xander Dobrindt (CSU) in der vergangenen Woche beim Verkehrsminister-Treffen in Kiel. Die Kosten für ein solches Bauwerk werden wegen der langen Anfahrrampen auf rund zwei Milli- arden Euro geschätzt.

Fehmarnsund-Querung: Die derzeitige Fehmarnsund-Brücke soll nach dem Willen der Libera- len als denkmalgeschütztes Wahrzeichen erhalten bleiben und möglichst durch einen Tunnel ersetzt werden. Eine neue Querung zwischen dem deutschen Festland und der Ostsee-Insel ist notwendig, weil durch den geplanten Bau des Tunnels von Fehmarn nach Dänemark die

9 altersschwache Fehmarnsund-Brücke dem prognostizierten Verkehrsaufkommen dann nicht mehr gewachsen sein wird.

Laut Verkehrsminister Dobrindt gibt es noch keine Vorentscheidung über den Ersatz für die Brücke. Er habe sich mit Landes-Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) verständigt, neben dem Neubau von zwei Brücken im weiteren Verfahren auch andere Varianten noch einmal näher zu betrachten. Damit korrigierte Dobrindt seinen Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann. Dieser hatte Anfang September erklärt, der Bund wolle die Ostsee-Insel über zwei neue Brücken für Straße und Schiene mit dem Festland verbinden.

Eine vom Bund in Auftrag gegebene Studie beleuchtet verschiedene Konstellationen für eine Schienen- und Straßenverbindung nach Fertigstellung des von Dänemark geplanten Feh- marnbelt-Tunnels. Die Varianten reichen von einem gemeinsamen oder getrennten Neubau für Schiene und Straße bis hin zum Bau eines kombinierten Tunnels.


TOP 29 Kündigungen wegen Mindestlohn vermeiden – Ausnahmen für Integrationsbe- triebe, Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN (Drs. 18/2337), geplanter Aufruf 16:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Im Januar dieses Jahres ist in Deutschland das Mindestlohn-Gesetz in Kraft getreten. Auch für Schleswig-Holstein hat die Regierung letztes Jahr beschlossen, dass Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von 9,18 Euro zahlen müs- sen. Dazu zählen auch Integrationsbetriebe, die 25 bis 50 Prozent der Stellen mit Menschen mit Behinderungen besetzen. CDU und FDP protestierten dagegen. Grund: Das Gesetz führe dazu, dass Integrationsbetriebe die Löhne nicht mehr zahlen könnten und schließen müssten.

Nach der Einführung des Gesetzes haben CDU, FDP sowie die Piraten nun negative Auswir- kungen auf die Integrationsbetriebe festgestellt. Deswegen appellieren die Oppositionspartei- en an die Landesregierung, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Ausnahmen vom Mindestlohn-Gesetz des Bundes auf die Beschäftigten von Integrationsbetrieben ausgeweitet werden. Gleichzeitig fordern sie die Regierungsträger dazu auf, bis zur Dezembertagung ein Konzept zu entwickeln, um den negativen Folgen entgegenzusteuern.

2005 gab es in Deutschland 700 Integrationsbetriebe mit mehr als 25.000 Arbeitsplätzen. In Schleswig-Holstein haben sich 17 dieser Unternehmen angesiedelt. 25 bis 50 Prozent der Mitarbeiter in Integrationsbetrieben sind Menschen mit Behinderungen. Sie werden gefördert und weitergebildet, um sich auch für den allgemeinen Arbeitsmarkt qualifizieren zu können. Damit sie wirtschaftlich bestehen können, erhalten die Betriebe von den Ländern einen finan- ziellen Ausgleich für die behinderten Mitarbeiter.



10 In der Debatte im letzten Jahr stellte Arbeitsminister Reinhard Meyer (SPD) klar, dass die Betriebe für ihre behinderten Mitarbeiter den Mindestlohn nicht zahlen müssten. Das Gesetz gelte nur für nichtbehinderte Mitarbeiter.


TOP 33 Einheitliche Standards für Entwicklungsberichte von Kompetenzen in Grund- schulen, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2212), Änderungsantrag der Frakti- onen von CDU und FDP (Drs. 18/2257neu), Bericht und Beschlussempfehlung des Bil- dungsausschusses (Drs. 18/23289, geplanter Aufruf 16:50 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

SPD, Grüne, Piraten und SSW haben sich in den Beratungen des Bildungsausschusses dafür ausgesprochen, an den Grundschulen „die Darstellung der persönlichen Entwicklung sowie die Bewertung von Leistungsständen und Lernentwicklungen“ von Schülern neu zu gestalten. „Notenzeugnisse sind nicht geeignet, die Unterschiede zwischen den einzelnen Schülerinnen und Schülern und ihren individuellen Bedürfnissen hinsichtlich Forderung und Förderung ab- zubilden“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses.

Die Ausschussempfehlung basiert auf einem Antrag der Piraten und schließt an ein Vorhaben der Landesregierung an. CDU und FDP fordern dagegen eine Kombination von Zeugnisnoten und Lernentwicklungs-Berichten.

Die Abkehr von den Notenzeugnissen hatte die inzwischen zurückgetretene Bildungsministe- rien Waltraud Wende (parteilos) angeschoben. Demnach soll es künftig ab der dritten Klasse im Ermessen der Schulkonferenz aus Lehrern und Eltern liegen, ob die Kinder Noten erhalten oder nicht. Bisher müssen in der vierten Klasse Noten vergeben werden, in der dritten konnte die Schulkonferenz dies bereits selbständig entscheiden. „Ziffernnoten sind weder objektiv und verlässlich noch differenziert und leistungsmotivierend“, lautete die Begründung aus dem Bildungsministerium.

Mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses wird die Landesregierung aufgefordert, schnellstmöglich Muster für die an Kompetenzen orientierten Entwicklungsberichte für die Klassenstufen 1 bis 4 vorzulegen. „Kompetenzraster stellen in dem Zusammenhang die Do- kumentation des Lernstands jeder einzelnen Schülerin/jedes einzelnen Schülers dar. Entwick- lungsberichte dokumentieren hingegen die Entwicklung der individuellen Lernbiografie; sie zeigen Fortschritte und anhaltende Defizite, Stärken und Schwächen auf, die in der individuel- len Förderung und Forderung berücksichtigt werden müssen“, heißt es in dem Papier.



11 Freitag, 10. Oktober, 10:00 bis 16:00 Uhr
TOP 25 Berichtsantrag zur HSH Nordbank, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2331), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP will von der Landesregierung wissen, wie sich die HSH Nordbank entwickelt. Kon- kret soll Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) dem Parlament berichten, welche Konse- quenzen sich für den Landeshaushalt ergeben. Die Liberalen interessiert vor allem das lau- fende Beihilfeverfahren der EU-Kommission und der sogenannte Stresstest der Europäischen Zentralbank (EZB).

Mitte September hatten Medien berichtet, dass die EZB die Kapitalbasis der HSH Nordbank infrage gestellt hat. Daraufhin gab es Zweifel, ob die Bank den Stresstest bestehen würde. Die Banker selber sehen den bevorstehenden Prüfungen gelassen entgegen. Das liegt unter anderem an der Garantieaufstockung durch die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg, die beiden größten HSH-Eigner.

Um diese Aufstockung geht es auch in EU-Beihilfeverfahren. Die Garantie war 2013 von sie- ben auf zehn Milliarden Euro erhöht worden. Damit konnte die Bank ihre Kernkapitalquote stärken. Zurzeit liegt die Quote bei soliden 12,8 Prozent. Auch sonst kann die HSH zurzeit zufrieden sein. In den ersten sechs Monaten des Jahres hat sie mehr als 300 Millionen Euro verdient. Die Gewinnziele für das Gesamtjahr konnte sie damit nochmals bekräftigen. Der Vorstand erwartet, dass die Bank für das laufende Jahr schwarze Zahlen schreiben wird. Die HSH hat noch immer mit der Existenzkrise vor sechs Jahren zu kämpfen. Damals muss- ten Schleswig-Holstein und Hamburg die Bank vor der Pleite retten. Beide hatten der Bank im Jahr 2009 eine Garantie über zehn Milliarden Euro gegeben. Damit hafteten sie für Verluste der Bank jenseits von 3,2 Milliarden Euro. Noch im letzten Jahr meldete die HSH ein Minus von 814 Millionen Euro.


TOP 13 Flächendeckende Geburtshilfe nachhaltig sicherstellen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2256), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Das Thema Geburtshilfe bleibt in Schleswig-Holstein auf der Tagesordnung. Derzeit überar- beitet die Landesregierung einen Krankenhausplan, der die flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Geburtshilfe erhalten soll. Dies fordert auch die CDU. Konkret ap- pelliert sie an die Landesregierung, für die Überarbeitung des Krankenhausplans zunächst Kriterien mit allen Beteiligten wie Krankenhausträgern, Hebammen und Krankenkassen zu entwickeln.

Hintergrund ist die Schließung mehrerer Geburtshilfe-Stationen im Lande. Noch im Juli hatte der Landtag über die Schließung der Station in Oldenburg debattiert. Außerdem hatte die

12 Landesregierung einen Bericht zur Situation der Geburtshilfe herausgegeben. In den letzten 15 Jahren wurden in Schleswig-Holstein neun geburtshilfliche Einrichtungen geschlossen, 23 bestehen zurzeit noch. Seit 1990 ist die Zahl der Geburten im Lande um 24,2 Prozent gesun- ken. Deutschlandweit liegt der Rückgang sogar bei 25,6 Prozent.


TOP 21 Verwaltungsabkommen zu Frauenhäusern auf andere Bundesländer auswei- ten, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2324), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Seit August gibt es zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein ein Verwaltungsabkommen zur Nutzung von Frauenhäusern. Ein solches Abkommen fordert die CDU-Fraktion jetzt auch mit weiteren Bundesländern.

Durch die neue Regelung soll es für bedrohte Frauen leichter werden, im jeweils anderen Land Schutz zu finden. Frauen aus Hamburg hatten in der Vergangenheit häufig Zuflucht in Häusern gesucht, die zu Schleswig-Holstein gehören. Dadurch hatte das nördlichste Bundes- land sehr viel höhere Kosten, für die Hamburg nun einen Ausgleich von 130.000 Euro für das laufende Jahr zahlt.

Ab dem kommenden Jahr gibt es außerdem eine zentrale Koordinierungsstelle. Schleswig- Holstein beteiligt sich mit 30.000 Euro an der Stelle, die sich zum Beispiel um Zuweisungen auf Schutzplätze, Behörden-Zuständigkeiten oder Wohnungssuchen kümmert. Damit soll die Zusammenarbeit der Frauenhäuser in den verschiedenen Ländern erleichtert werden. In Hamburg gibt es fünf Frauenhäuser mit 194 Plätzen, Schleswig-Holstein hat 16 Frauenhäu- ser, die insgesamt 319 Plätze bieten.


TOP 35 Mobilität für Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein, Antrag der Frakti- on der PIRATEN (Drs. 18/1542), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2161), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Wie mobil sind Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein? Gibt es genügend Angebote im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV), um die Wege zur Schule und zu Freizeitange- boten zurückzulegen? Ist ein fahrscheinloser ÖPNV für Kinder und Jugendliche möglich? Auf Antrag der Piraten legt die Landesregierung zu diesen Fragen einen Bericht vor.

Die Regierung räumt ein, dass eine große Diskrepanz zwischen den kreisfreien Städten und den Kreisen, sowie zwischen dem Hamburger Randbereich und den ländlichen und nördli- chen Regionen besteht. Während die Städte und der Hamburger Randbereich gute und häu- fige Verbindungen haben, sind Bus und Bahn in den Kreisen und ländlichen Gebieten selten aufeinander abgestimmt. Während der ÖPNV auf dem Land häufig auf den Schülerverkehr

13 ausgerichtet ist, haben Kinder und Jugendliche außerhalb des Schulverkehres die gleichen Probleme wie erwachsene Pendler: Das Angebot ist eher gering und nicht auf die vielfältigen Bedürfnisse abgestimmt.

Laut der Statistik ist die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel bei Kindern und Jugendli- chen nicht sehr hoch. Am stärksten werden sie von 14- bis 17-Jährigen mit knapp 20 Prozent genutzt, bei den Fünf- bis Acht-Jährigen sind es nur knapp sieben Prozent. Sehr viel häufiger bewegen sich Kinder und Jugendliche mit Autos fort. Als Gründe werden die Schnelligkeit und die nicht ausreichenden Verbindungen des ÖPNV genannt.

Der Anteil der Schüler, die mit dem Bus zur Schule fahren, wird aber steigen. Wegen der de- mographischen Entwicklung sinken zukünftig die Schülerzahlen und damit auch die Anzahl an Schulen. Gleichzeitig können die Eltern die Schulform mittlerweile frei wählen. Das hat längere Wege und mehr Fahrten zur Folge.

Das Land ergreift verschiedene Maßnahmen im Bereich Nahverkehr. Seit 2007 erhält der ÖPNV Zuschüsse. Bis 2012 waren das insgesamt knapp 350 Millionen Euro. Eine Umstellung auf kostenlosen Nahverkehr für Kinder und Jugendliche hält die Landesregierung für kaum realisierbar. Diese sei nur sinnvoll, wenn sie deutschlandweit eingeführt werden würde, so der Bericht. Sonst würde es zu Problemen zwischen den Tarifgebieten kommen. Fahrscheinloser ÖPNV in Form von elektronischen Fahrkarten ist aber schon in Arbeit, soll landesweit eingeführt werden und wird mit bis zu zehn Millionen Euro unterstützt. Zudem wurde in diesem Jahr ein Aufgabenträger-Verbund (nah.sh-GmbH) gegründet, um Abstim- mungen zwischen den Beteiligten im ÖPNV zu erleichtern.


TOP 38 Lehrereinstellungsbedarf und Lehrereinstellungsangebote an den Universitä- ten, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2205), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Wie entwickeln sich die Ausbildungskapazitäten im Bereich der Lehrkräfte und wie hoch schätzt die Landesregierung den Einstellungsbedarf von Lehrern in den kommenden Jahren? In einem schriftlichen Bericht verweist die Regierung auf zusätzliche Kapazitäten, die sie im Vergleich zur Vorgängerregierung bis zum Jahr 2020 im Bildungssystem belassen will. Das heißt: Sie streicht weniger Stellen als zunächst geplant und rechnet vor, dass mehr als 1.000 Lehrer-Planstellen zusätzlich im Haushalt verbleiben.

Trotz des eingeschlagenen Abbaupfades können in den kommenden Jahren freiwerdende Stellen wieder besetzt werden. Dem Bericht zufolge entsteht 2015 ein Personalbedarf von 669 Lehrkräften. Die Anzahl steigt bis 2017 an (741) und sinkt danach bis 2019 auf 368. Im Jahr 2020 rechnet die Landesregierung mit der Einstellung von 405 Lehrkräften.



14 TOP 39 Novellierung des Rettungsdienstgesetzes, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2146neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2283), geplanter Aufruf 12:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Union will von der Landesregierung wissen, wie es um die geplante Novellierung des Ret- tungsdienst-Gesetzes (RDG) steht. Die Regierung hat jetzt einen Regierungsbericht vorge- legt. Das Kabinett hatte bereits Anfang September einen von Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) erarbeiteten Gesetzentwurf gebilligt. Kernpunkt: In Rettungswagen mitfahrende Sanitä- ter sollen künftig länger und damit besser ausgebildet werden, damit sie Notärzte am Ein- satzort stärker entlasten können.

Außerdem ist vorgesehen, dass die DLRG und die DRK-Wasserwacht Notfall-Einsätze an Nord- und Ostsee sowie an Binnengewässern künftig mit den Krankenkassen abrechnen können. Im Bereich der Luftrettung sei geplant, dass das Land hierfür die Trägerschaft über- nehmen will und gegebenenfalls die Standorte für die Hubschrauber festlegen will. Und: Rettungseinsätze sollen nur noch Verbände und Unternehmen fahren dürfen, die einen Vertrag mit Kreisen oder kreisfreien Städten haben. Einigen privaten Anbietern würde dann langfristig nur noch der Krankentransport, also nicht mehr die Notfall-Rettung, erlaubt sein. Damit will die Regierung unterbinden, dass die Notfall-Rettung vor unternehmerischem oder wirtschaftlichem Hintergrund betrieben wird. Noch eine Neuerung ist die Einführung eines „Verlegungsarzt-Dienstes“. Sekundärtransporte - von Krankenhäusern in andere Versor- gungseinrichtungen - werden zukünftig von Ärzten begleitet.

Anlass für die geplante Novellierung ist das neue Bundesgesetz für den Rettungsdienst, demnach künftig alle Rettungswagen mit mindestens einem Notfall-Sanitäter besetzt sein müssen. Sie sollen drei Jahre lang ausgebildet werden und die bisherigen Rettungs-Sanitäter ersetzen. Bisher durften die Rettungsassistenten nur in lebensbedrohlichen Fällen "ärztlich" tätig werden. Die besser ausgebildeten Notfall-Sanitäter könnten Notärzte am Einsatzort stär- ker entlasten. Hintergrund: Die Zahl der Rettungseinsätze stieg von 307.000 im Jahr 2001 auf 443.000 im vergangenen Jahr.

Die Umsetzung des neuen Gesetzes liegt bei den Ländern. Einen Regelkompetenz-Katalog hat der Bund nicht vorgegeben, er wird von den Ärztlichen Leitern der Rettungsdienste in den Kreisen erarbeitet. Das Deutsche Rote Kreuz hat in Schleswig-Holstein im August bereits mit der neuen Ausbildung zum Notfall-Sanitäter begonnen. Die Kosten für die Weiterbildung der jetzigen Rettungs-Sanitäter sollen laut Bundes-Gesundheitsministerium die Krankenkassen tragen. Ob sie die Kosten tatsächlich übernehmen, steht noch nicht fest.

Die Deutsche Lebensrettungsgemeinschaft (DLRG) arbeitet rein ehrenamtlich. Ausbildungs- oder Materialkosten werden vom Land nicht mitfanziert. Auch die Helfer können sich nicht vom Arbeitgeber freistellen lassen, wie es bei der Freiwilligen Feuerwehr üblich ist. Dadurch

15 leidet der DLRG an erheblichem Personalmangel. Wie kritisch das fehlende Personal ist, zeigte sich auch diesen Sommer. 23 Menschen ertranken alleine in Schleswig-Holstein, viele von ihnen im Juli, als es starke Strömungen in der Ostsee gab.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Inter- net unter www.sh-landtag.de unter Aktuell/plenum-online. Die Oktober-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 7. Oktober, ab ca. 16 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Er- gebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Ver- schiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



16 Reihenfolge der Beratung der 26. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Fra- gestunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 08. Oktober 2014 1 Aktuelle Stunde "Auswirkungen der Regierungskrise auf die Inte- 60 10:00 ressenvertretung und das Ansehen Schleswig-Holsteins" 31 Missbilligung des Verhaltens des Ministerpräsidenten im Zusam- 35 11:00 menhang mit dem Rücktritt von Bildungsministerin Wende 15 + 17 Wissenschafts- und Hochschulpolitik der Organisationsgewalt des 35 11:35 Wirtschaftsministeriums zuordnen 11 Gesetzentwurf zur Einführung einer Karenzzeit für Ministerinnen 35 12:10 und Minister
2 Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein 80 15:00 32 Flüchtlingsunterbringung in Boostedt 35 16:20 5 Gesetzentwurf zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Ge- 35 16:55 schäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien Donnerstag, 09. Oktober 2014 24 Provinzial muss öffentlich bleiben 35 10:00 16 Digitales Lernen: Offene Infrastruktur gehört auf die Agenda 35 10:35 18 Evaluierung der Ersatzschulfinanzierung 35 11:10 19 Sicherstellungszuschlag für kleine Grundschulstandorte 35 11:45
37 Ehrenamt stärken - Ehrenamtskarte attraktiver gestalten 40 15:00 20 + 22 Fehmarnsund-Querung und Ersatzbauwerk für die Rader Hochbrücke 35 15:40 29 Kündigungen wegen Mindestlohn vermeiden – Ausnahmen für Integrati- 35 16:15 onsbetriebe 33 Einheitliche Standards für Entwicklungsberichte von Kompetenzen in 40 16:50 Grundschulen Freitag, 10. Oktober 2014 25 Berichtsantrag zur HSH Nordbank 35 10:00 13 Flächendeckende Geburtshilfe nachhaltig sicherstellen 35 10:35 21 Verwaltungsabkommen zu Frauenhäusern auf andere Bundesländer 35 11:10 ausweiten 35 Mobilität für Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein 35 11:45 38 Lehrereinstellungsbedarf und Lehrereinstellungsangebote an den Uni- 35 12:20 versitäten 39 Novellierung des Rettungsdienstgesetzes 35 12:55



17 Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP Redezeit 12 Wahl der Mitglieder des Landtages für den Wahlkreisausschuss 14 Zustimmung zur Ernennung von Mitgliedern des Landesrechnungshofes


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 18/2350):


TOP 3 Gesetzentwurf zu Formen staatsanwaltschaftlicher Organisation 4 A Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs 6 Änderung des Marktüberwachungsverordnungs-Durchführungsgesetzes 7 Änderung des Brandschutzgesetzes 8 Änderung des Kinderschutzgesetzes und des Jugendförderungsgesetzes 9 Gesetzentwurf zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag 10 Gesetzentwurf zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag HSH 28 Alternativer beruflicher Werdegang von Studienabbrechern 30 Energieversorgung von Schiffen im Kieler und Lübecker Hafen 34 Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit infolge des Optionszwangs verhindern 34 A Planung einer einer leistungsstarken B 5 als Bypass zur A 7 34 B Den Mittelstand fitmachen für den europäischen/weltweiten Wettbewerb 40 Bericht zur Unterrichtssituation im Schuljahr 2013/14


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
23 Rehabilitierung verurteilter homosexueller Menschen - Eine Redezeit von jeweils 5 Minuten wird vorgesehen - 26 Sicherer Aufenthalt für Edward Snowden in Deutschland - Eine Redezeit von jeweils 5 Minuten wird vorgesehen - 27 Die Pflegequalität muss im Vordergrund stehen - Eine Redezeit von jeweils 5 Minuten wird vorgesehen - 36 Bericht für 2013 „Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf“ - Eine Redezeit von jeweils 5 Minuten wird vorgesehen -



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