Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
26.09.14
17:54 Uhr
Landtag

Altenparlament fordert mehr Geld für Inklusion und entschlossenes Handeln gegen Altersarmut

100/2014 Kiel, 26. September 2014



Altenparlament fordert mehr Geld für Inklusion und entschlos- senes Handeln gegen Altersarmut
Kiel (SHL) – Das Altenparlament fordert mehr Geld für die Inklusion an Kitas und Schulen und einen Aktionsplan gegen Armut im Alter. Dies sind zwei von insge- samt 39 Beschlüssen, die beim heutigen Altenparlament (26. September) im Kieler Landeshaus intensiv diskutiert und beschlossen wurden.

In seiner Begrüßungsrede bescheinigte Landtagspräsident Klaus Schlie den 84 Delegier- ten aus Seniorenbeiräten, Gewerkschaften, Sozialverbänden und Parteien Sachlichkeit und Kompetenz. „Ich versichere Ihnen, wir Politiker schätzen Ihre Anregungen und wer- den sie auch in Zukunft in unsere Entscheidungen einfließen lassen. Mit dem heutigen Schwerpunktthema „Inklusion“ sind Sie brandaktuell“, sagte Schlie heute im Kieler Lan- deshaus.

Das Altenparlament trifft sich seit 1989 einmal jährlich, um seniorenpolitische und aktuelle gesamtgesellschaftlich relevante Themen zu diskutieren und sowohl der Landes- als auch der Bundespolitik Empfehlungen für ihre politischen Entscheidungen zu geben. Unter Leitung von Präsidentin Helga Raasch (Deutsches Rotes Kreuz) fassten die Senio- ren bei ihrer 26. Sitzung zu den Themenbereichen „Gesamtgesellschaftliche Inklusion“, „Generationengerechtigkeit“ und „Armut macht krank“, folgende Beschlüsse:

Weitere Informationen und Fotos zur Veranstaltung finden Sie unter http://www.landtag.ltsh.de/homedata/kat1/altenparlament_2014.html



Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de 2

Beschlüsse
„Inklusion aller gesellschaftlicher Gruppen“
Mehr finanzielle Mittel für Inklusion in den Schulen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, ausreichende finanzielle Mittel für die personelle Umsetzung von Inklu- sion in Kindertagesstätten und Schulen bereitzustellen. In den Schulen soll Inklusion auch im Rahmen der Unterrichtsfächer Inhalt sein.
Inklusive Erneuerung von Sportstätten Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, durch ein entsprechendes Förderprogramm bzw. die Anpassung be- stehender Förderbedingungen dazu beizutragen, dass bei Erneuerung, Umbauten und Neu- bau von Sportstätten über die allgemeinen und sportbedingten Bauvorschriften hinaus Maß- nahmen zur Inklusion bevorzugt durchgeführt werden. Diese sind insbesondere – barrierefreie Erreichbarkeit – barrierefreie Sanitär- und Umkleideräume in ausreichender Anzahl auch für Men- schen mit körperlichen Beeinträchtigungen – multifunktional nutzbare und kleinteilige Hallen sowie Räume für gesundheits- und fitnessorientierten Sport – nach Geschlecht getrennte Sanitär- und Umkleideräume, inklusive Schutzmaßnah- men für Jugendliche beiderlei Geschlechts – Maßnahmen zur Lärmminderung bzw. Abschottung von Störgeräuschen – Maßnahmen zur besseren Beleuchtung und Gefahrenabwehr – barrierefrei erreichbare Zuschauerplätze.
Fördermodell zur inklusiven Gestaltung von Neubaugebieten Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, auf Landesebene ein „Fördermodell zur inklusiven Gestaltung von Neubaugebieten" zu entwickeln und parallel dazu entsprechende Änderungen der einschlä- gigen Förderbedingungen für Städte- und Wohnungsbau auf Landes- und Bundesebene auf den Weg zu bringen. Nachfolgende Kriterien sollen bei Bauvorhaben ab zehn Wohnungen erfüllt und durch Zu- schüsse und rollierende Darlehen gefördert werden: 1) Alle neu errichteten Wohnungen sollen nach DIN 18040 barrierefrei erreichbar und barri- erefrei nutzbar sein. 2) Nach Fertigstellung sollen mindestens 30 % der Wohnungen nach sozialen Kriterien (Berechtigungsschein) günstig vermietet werden. 3) Nach Fertigstellung sollen mindestens 10 % der Wohnungen an Menschen mit Behinde- rung (Behindertenausweis) vermietet werden. 4) Nach Fertigstellung sollen ca. 20 % der Wohnungen an Menschen mit Zuwanderungs- geschichte vergeben werden. 5) Generell soll bei der Vergabe von Wohnungen (Vermietung/Verkauf als Eigentumswoh- nung) nachfolgende ausgewogene Altersmischung angestrebt werden: – 30 % junge Alleinstehende/Paare/Familien – 30 % mittlere Jahrgänge 3
– 30 % Menschen über 60 Jahre) 6) In Neubaugebieten mit über 300 Wohnungen soll Voraussetzung für die Förderung der Wohnungen sein: Flächennachweis für einen fußläufig erreichbaren Quartiermittelpunkt, d. h. Möglichkeiten zur Ansiedlung von Einrichtungen der Nahversorgung (Super- markt/Geschäfte, Arztpraxen, Pflegedienst, andere Dienstleistungen) sowie Flächen für soziale Einrichtungen (Stadtteilzentrum, Gemeindezentrum, Kirche usw.). 7) In den Förderbedingungen sollen die zeitliche Befristung und Kriterien zur regelmäßigen Überprüfung innerhalb dieses Zeitraums festgelegt werden.
Inklusion im Denkmalschutz Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird aufgefordert, im neuen Denkmalschutzgesetz (Gesetzentwurf der Landesregierung Drucks. 18/2031) im § 13 "Verfahren", Absatz (3) den Satz 4 "Die Belange von Menschen mit Behinderung, älterer Menschen sowie anderer Per- sonen mit Mobilitätsbeeinträchtigung sind besonders zu berücksichtigen." zu ersetzen durch den Satz: Für die Belange von Menschen mit Behinderung, älterer Menschen sowie anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigung sind angemessene Vorkehrungen zu treffen.
Verkehrspläne Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, sich entsprechend dem Personenbeförderungsgesetz § 8 (Bundesge- setz: Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022) dafür einzusetzen, dass bei der Ausgestaltung von landesweiten sowie regionalen Verkehrsplänen in verstärktem Maße auf eine barrierefreie Planung und Ausführung geachtet wird. Dafür sollen ausreichend Finanzmittel zur Verfü- gung gestellt werden.
Inklusion im Nahverkehr Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass bei künftigen Ausschreibungen im Nahver- kehr folgende Regeln beachtet werden: 1) Schienenfahrzeuge im Eisenbahnverkehr müssen mit Toiletten und wenigstens einer Behindertentoilette ausgerüstet sein. 2) Busse im Überlandverkehr müssen mit einer Toilette ausgerüstet sein. Bei bestehenden Verträgen soll eine entsprechende Nachbesserung angestrebt werden.
Kundentoiletten und Sitzgelegenheiten in Verbrauchermärkten und Discountern Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, über LBO 2009 § 51 hinausgehend rechtlich verbindliche Vorgaben in das Baurecht aufzunehmen, die den Bau und das Vorhalten von kostenfrei und öffentlich zugänglichen Kundentoiletten sowie Sitzgelegenheiten im Verkaufsbereich beinhalten.
Fahrkartenautomaten im ÖPNV Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass alle Fahrkartenautomaten in Schleswig- Holstein und im Bundesgebiet eine einheitliche Bedieneroberfläche erhalten.
Ermöglichung von Beiräten auf Amtsebene Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, die Amtsordnung um Beiräte analog zur Gemeindeordnung § 47 zu erweitern. 4

Wahlen der Beiräte nach § 47d der Gemeindeordnung Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, § 47d Abs. 1 um nachfolgende Sätze zu ergänzen: „Die Mitglieder sol- len durch die von ihr vertretene gesellschaftlich bedeutsame Gruppe direkt gewählt werden. Dies kann in einer Wahlversammlung oder in einem schriftlichen Wahlverfahren gesche- hen."
Änderung des § 27 der Durchführungsverordnung Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Durchführungsver- ordnung zum SbStG der § 27 eine neue Überschrift bekommt: „Konstituierende Sitzung/Vorsitz“ und ein neuer Absatz 1 eingefügt wird: „Unbeschadet einer Wahlanfechtung beruft der Wahlausschuss den Bewohnerbeirat unver- züglich nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses zu einer konstituierenden Sitzung ein.“ Der bisherige Absatz 1 wird dann Absatz 2.
Namentliche Aufnahme in die DVO zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, bei der anstehenden Überar- beitung der DVO zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz die „LAG Heimmitwirkung SH e.V.“ namentlich aufzunehmen.
Einheitliche Schulung der „Berater/innen Heimmitwirkung“ (SbStG) Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass es eine einheitliche und neutrale Schulung der „Berater/innen Heimmitwirkung“ gem. § 16 SbStG gibt.
Ehrenamtskarte Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung soll aufgefordert werden, den Inhabern der Ehrenamtskarte des Landes Schleswig-Holstein für alle kulturel- len Einrichtungen des Landes, wie z. B. Museen und Ausstellungen, Vergünstigungen zu gewähren.


„Generationengerechtigkeit“
Freibetrag in der Grundsicherung Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für die Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung nach dem SGB XII einzusetzen.
Steuerfinanzierte Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für die Einführung einer steuerfinanzierten Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige einzuset- zen. Angestrebt werden sollte eine Zahlung in Höhe von 65 % des letzten Nettoeinkommens mit einer Lohnobergrenze von 1.800 Euro monatlich. Dieses Geld sollte bei Bedarf mindes- tens 24 Monate zur Verfügung stehen. 5

Befreiung vom Schulgeld in der Altenpflege Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, alle schleswig-holsteinischen Auszubildenden in der Altenpflege vom Schulgeld zu befreien.
Gesundheitskarte Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, auf der Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die Speicherung von Notfalldaten, wie Organspende-Bereitschaft, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Be- treuungsverfügung auf der elektronischen Gesundheitskarte auf Wunsch des Patienten ge- speichert werden können und gegen Missbrauch gesichert werden. Institutionen, die in diesem Umfeld tätig sind, sollen über Schreib-/Lesegeräte diese Dienste anbieten.
Erhalt eines leistungsfähigen Notfallrettungssystems und einer ausreichenden Anzahl der entsprechenden Klinikbetten in Schleswig-Holstein Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, ein engmaschiges Notfallrettungssystem aufrecht zu erhalten und da- für einzutreten, dass darüber hinaus die Anzahl der entsprechenden Klinikbetten flächende- ckend nicht reduziert wird.
Krankenhaus-Entlassmanagement Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, auch auf Bundesebene dafür zu sorgen, dass die Krankenhäuser ent- sprechend den gesetzlichen Vorgaben sicherstellen, dass Patienten vor der Entlassung um- fassend beraten werden. Um ein optimales Entlassmanagement/Versorgungsmanagement durchführen zu können, sind folgende Voraussetzungen zu schaffen: 1. Das Entlassmanagement/Versorgungsmanagement ist in den Behandlungsstrukturen des Krankenhauses fest zu verankern. 2. Damit eine lückenlose Medikamentenversorgung gewährleistet ist, ist das Apothekenge- setz nach Absatz 7 entsprechend zu ändern. 3. Eine ganzheitliche Betrachtung des Patienten ist unerlässlich. Sektorübergreifende Maßnahmen sind in den Strukturablauf mit einzubeziehen. Dazu ist fachlich qualifiziertes Personal notwendig. 4. Abgeschlossen werden soll es mit einer schriftlichen Aufzeichnung (Qualitäts- managementsystem), die in Einzelfällen überprüft werden kann (z. B. MDK, Kranken- kassen, Patienten etc.). Kontrollen müssen durchgeführt werden.
Seniorengeeignete Anpassung der Verkehrsregelungen in Ortschaften Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, das Verkehrsgeschehen darauf hin zu prüfen, ob dieses den heutigen Anforderungen für eine sichere Teilnahme von Senioren und Menschen mit Beeinträchti- gungen am öffentlichen Leben auf Straßen, Gehwegen und Plätzen genügt. Gefahrenpunkte sind im Bedarfsfall zu ändern und die wirksame Durchsetzung entsprechender Maßnahmen und ggf. der baulichen Gestaltung in Wohnorten zu veranlassen. Das betrifft vor allem Rege- lungen für den innerörtlichen Verkehr, u. a. − Geschwindigkeitsreduzierung unter 50 km/h auch auf Kreis- und Landesstraßen 6
− sichere Querungen auf allen Straßen nach örtlichem Bedarf − hinreichend verlängerte Ampelphasen für Fußgänger mit Gehhilfen − Trennung von Geh- und Radwegen − geeignete Breite und Pflasterung der Gehwege auch für Menschen mit Gehhilfen (u. a. Rollatoren).
Einführung eines flächendeckenden Seniorentickets im Öffentlichen Personennah- verkehr (ÖPNV) Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung sol- len darauf hinwirken, dass die Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH/NAH-SH GmbH Schleswig-Holstein-weit ein preisgünstiges „Seniorenticket“ für den Nahverkehr ein- führt und sich hierbei an den Regelungen, die außerhalb Schleswig-Holsteins gelten, orien- tiert.
Beleuchtung von Fahrzeugen aller Art im öffentlichen Verkehrsraum Die schleswig-holsteinische Landesregierung soll darauf hinwirken, dass auf Bundesebene die ausnahmslose Beleuchtungspflicht für alle sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegen- den Fahrzeuge eingeführt wird.
Anlaufstellen Schuldnerberatung auch im ländlichen Raum Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, bei der Mittelvergabe für Schuldnerberatung dafür Sorge zu tragen, dass Beratungen auch im ländlichen Bereich sichergestellt sind.
Sicherheit für Seniorinnen und Senioren Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, dass landesweite Seniorenschutzdezernate bei allen Staatsanwalt- schaften in Schleswig-Holstein eingerichtet werden, um älteren Menschen in unserem Land mehr Aufklärung und effektivere Ahndung bei speziellen Verbrechensdelikten zu gewähren.
Verbraucherschutz für ältere Menschen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wieder die Mittel für kos- tenfreie Seniorenvorträge zur Verfügung zu stellen.
Nahrungsmittelbeschriftung Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Beschriftung auf Lebensmittelverpackun- gen weiter vereinheitlicht und gut lesbar für alle sein muss und das Haltbarkeits- oder Ver- brauchsdatum ohne zu suchen sofort lesbar ist. Die Lebensmittel sollen mit einer Kenn- zeichnung versehen werden, die Auskunft über den Ernährungswert und den Gesundheits- wert in drei Stufen gibt.
Reduzierung von Plastikmaterial Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, Kampagnen und gesetzliche Maßnahmen bei der Landesregierung Schleswig Holstein einzufordern oder zu unterstützen, die den Gebrauch von Plastikmaterial reduzieren und damit die Absicht der EU, den Plastikmüll deutlich zu reduzieren, schon jetzt hier in Schleswig-Holstein vorausschauend zu unterstützen. 7

Alterssimulationsanzüge Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass während der Ausbildung zur Pflegefachkraft/Pflegehilfskraft die Auszubil- denden an sogenannten Alterssimulationsanzügen gründlich ausgebildet und geschult wer- den. Dazu ist es erforderlich, dass in die Ausbildungsverordnung ein verbindlicher Eintrag erfolgt. Die praktische Ausbildung kann in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte erfol- gen.


„Armut macht krank“
Resolution: Soziale Teilhabe Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, sich für mehr Möglichkeiten der sozialen Teilhabe für Menschen mit geringem Einkommen zu engagieren.
Altersarmut Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, unverzüglich alle politischen Wege zu nutzen, um der ständig wach- senden Altersarmut im Land Schleswig-Holstein durch aktives Handeln entgegenzuwirken und deren Auswirkungen auf den Bürger zu lindern. Handlungsbedarf besteht bei folgenden Punkten: – höheren flächendeckenden Mindestlohn als jetzt mit der GroKo vereinbart – Einstellung der Absenkung des Rentenniveaus – Erhöhung der Grundsicherung – kostenlosen öffentlichen Nahverkehr – großzügige finanzielle Unterstützung bei der Bildung von Seniorenwohngemein- schaften zur Senkung der Betriebskosten.
Rentenniveau Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat gegen eine weitere Absenkung des Rentenniveaus – auch für zukünftige Generationen – einzuset- zen.
Rentenfreibetrag Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Rentenfreibetrag bei künftigen Erhöhungen mit ansteigt.
Wirkungsgleiche Übertragung von abschlagsfreier Rente mit 63 und „Mütterrente“ Die schleswig-holsteinische Landesregierung und die im Landtag vertretenen Parteien wer- den aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Regelungen für abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren sowie die Ausweitung der anrechenbaren Kindererzie- hungszeiten für vor 1992 geborene Kinder (Mütterrente) wirkungsgleich auf die Versor- gungsempfängerinnen und -empfänger des öffentlichen Dienstes übertragen werden.
Mütterrente Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, drei Entgeltpunkte zu 8
100 % zu erhalten. Die Leistungen der Mütterrente müssen als gesamtgesellschaftliche Herausforderung komplett und bereits jetzt aus Steuermitteln finanziert werden.
Menschenwürdige Arbeitsbedingungen im Berufsleben Der Schleswig-Holsteinische Landtag, die schleswig-holsteinische Landesregierung und die Gesellschaft insgesamt werden aufgefordert, sich für menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle Altersgruppen im Berufsleben einzusetzen.
Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum Der Schleswig.-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, sich für die Schaffung von mehr Wohnraum einzusetzen – insbesonde- re für neuen Wohnraum, der auch für Menschen mit geringem Einkommen erschwinglich ist. Ein signifikanter Anteil davon muss darüber hinaus barrierefrei sein.
Paritätische Finanzierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung Der schleswig-holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung wer- den aufgefordert, sich auf Bundesebene für die vollständige Wiederherstellung der paritäti- schen Finanzierung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen) in der Gesetzlichen Krankenversicherung einzusetzen.
Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, sich auf Bundesebene für höhere Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung einzusetzen.