Serpil Midyatli zu TOP 7: Wohnraum sichern, aber nachhaltig!
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 12. September 2014TOP 7, Gesetz zur Sicherung von Dauerwohnraum (Drucksache 18/2108)Serpil MidyatlıWohnraum sichern, aber nachhaltig!Richtig ist, dass wir Wohnraum sichern müssen. Es geht nicht an, dass Menschen verzweifelt nach einer Wohnung suchen und gleichzeitig Wohnraum leer steht oder zweckentfremdet wird. Dagegen sind wirksame Instrumente notwendig. Wir meinen allerdings, dass der Gesetzentwurf, den die Piraten heute vorlegen, zu kurz greift. Die verschiedenen Entlehnungen aus anderen Bundesländern sollten daraufhin überprüft werden, ob sie für die Verhältnisse in Schleswig- Holstein passen.Darüber hinaus wünschen wir uns einen umfassenderen Blick auf die Probleme vor Ort. Gutes Wohnen kann und darf sich nicht darin erschöpfen, dass man Zweckentfremdungen verbietet. Wir brauchen darüber hinaus Regelungen, die Mindeststandards gewährleisten. Dazu kann unter anderem gehören, dass Wohnraum hell, trocken und beheizbar sein sowie über funktionsfähige sanitäre Anlagen verfügen muss. Wir sollten Überbelegungen verhindern und in diesem Zusammenhang über Mindestgrößen sprechen. Im Kern muss es uns darum gehen, dass Vermieterinnen und Vermieter wohnungssuchende Menschen nicht ausnutzen dürfen, um ihren Gewinn zu maximieren. 2Vieles davon sollte Angelegenheit der Kommunen sein. Dazu sollte auch eine Ermächtigung an die Kommunen gehören, Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen, die regelmäßig an die aktuelle Wohnungssituation angepasst werden. Aus diesen Gründen stellen wir uns eine größere Gesetzesinitiative vor, die neben dem Zweckentfremdungsverbot auch Mindeststandards und deren Überprüfung regelt. Wir können uns auch Regelungen vorstellen, die es Mieterinnen und Mietern leichter machen, gegen Missstände vorzugehen. Und schließlich ist uns die Frage wichtig, was tatsächlich gesetzlich geregelt werden muss und wo untergesetzliche Regelungen ausreichen. Wir streben an, eine möglichst große Wirkung zu erzielen und dabei den Bürokratie- Aufwand so niedrig wie möglich zu halten.Schleswig-Holstein macht Wohnungsbau aus einem Guss. Das ist gut so, denn die erhöhten Mittel für die Städtebauförderung (48,4 Millionen Euro, also 50 % bzw. 16,4 Millionen Euro mehr als 2013) sollen sich gut und effizient mit den Rahmenbedingungen verbinden, die wir hier im Land setzen.Wie Sie wissen, wird das Innenministerium sehr zeitnah konkret festlegen, welche Kommune in Schleswig-Holstein wie viel Geld für welches Projekt erhält. Und wir tun noch mehr: Mit der Küstenkoalition und Minister Breitner wollen wir unser Zweckvermögen Wohnraumförderung erhalten. Wir wollen die Wohnraumförderung fortsetzen, wenn möglich auf erhöhtem Niveau. Wir haben im Januar 2013 die „Offensive für bezahlbares Wohnen“ gestartet, auch diese werden wir fortsetzten. Wir wollen die Baukosten senken und das Bauen in Schleswig-Holstein leichter und flexibler machen. Wir wollen genossenschaftliches Wohnen stärken. Wir setzen auf den Abbau von Barrieren. Wir arbeiten an der neuen Kappungsgrenzenverordnung. Das sind viele Maßnahmen, die zum Ziel haben, gutes Wohnen in Schleswig-Holstein zu stärken. Und natürlich wollen wir nicht unsere Anstrengungen darauf konzentrieren, neuen Wohnraum zu schaffen, wenn gleichzeitig bestehender Wohnraum zweckentfremdet wird oder gar verwahrlost. Die verschiedenen Maßnahmen müssen ineinandergreifen. 3Ich möchte an dieser Stelle ganz deutlich sagen, dass gute gesetzliche Regelungen gegen Missbrauch immer nur die „schwarzen Schafe“ treffen. Die weit überwiegende Mehrzahl der Eigentümerinnen und Eigentümer ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und geht verantwortungsvoll mit Wohnraum um. Für den Umgang mit den wenigen anderen brauchen wir unbürokratische, wirksame Maßnahmen. Deshalb werden wir noch in dieser Wahlperiode ein Wohnungsaufsichtsgesetz auf den Weg bringen, das verschiedene Aspekte verbindet. Einige davon habe ich heute schon genannt. Auch hierfür gilt: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit.Der vorliegende Gesetzentwurf wird sicher in den Ausschuss überwiesen, dann können wir die Detailberatung dort fortsetzen.