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11.09.14
17:24 Uhr
SPD

Regina Poersch zu TOP 17: Verbraucherschutz: So machen wir das!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 11. September 2014


TOP 17, Berichtsantrag Strategiekonzept Verbraucherzentrale (Drucksache 18/2204)



Regina Poersch:
Verbraucherschutz: So machen wir das!

Wir freuen uns, dass Verbraucherschutz bei uns in Schleswig-Holstein ein Wirtschaftsthema ist, das alle Ressorts betrifft und vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie koordiniert wird. Dort ist es nämlich gut aufgehoben!
Die Verbraucherzentrale nimmt beim Verbraucherschutz eine bedeutende Rolle ein. Das bedeutet aber nicht, dass wir im Umkehrschluss alle Verantwortung auf ihre Beratungsleistungen abwälzen können und sollen. Wir sehen Verbraucherschutz als Querschnittsaufgabe. Verbraucherinnen und Verbraucher informieren sich heute auf vielfältige Weise. Für die Verbraucherzentralen kann genau das die Beratungsarbeit komplizierter machen. Deshalb ist es richtig, die Arbeit der Verbraucherzentrale regelmäßig der Evaluierung zu unterziehen.
Erst vor einem guten halben Jahr haben wir hier im Landtag den Antrag der Koalitionsfraktionen, „Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Schleswig- Holstein solide ausgestalten“ (Drucksache 18/1615), beschlossen. Wir haben darin unter anderem deutlich gemacht,
 dass wir bis zum Ende der Legislaturperiode als finanzielles Fundament eine Basisfinanzierung von 699.000 Euro zur Verfügung stellen,  dass Optimierung nötig ist, beispielsweise mit veränderten Strukturen, und  dass wir es richtig finden, zusätzlich zur Basisfinanzierung Projektmittel zur Verfügung zu stellen. 2



Die Unabhängigkeit der Verbraucherzentrale gehört zu ihrem Markenkern. Das ist auch richtig. Sie agiert aber nicht im luftleeren Raum: Herausforderungen wie Verbraucherschutz bei digitalen Angeboten kommen hinzu, dafür entfallen andere Aufgaben. Über diese Entwicklungen müssen und wollen wir sprechen. Sie alle werden den Jahresbericht 2013 der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein gelesen haben. Aus dem Bericht wird sehr deutlich, dass eine Ausweitung des Beratungsangebots mit der Basisfinanzierung nicht möglich ist.
Tatsächlich müssen wir das Dilemma der Verbraucherberatung beenden, sich von Projekt zu Projekt zu hangeln. Die aktuelle Mischfinanzierung trägt auch nicht dazu bei, die Unabhängigkeit der Verbraucherberatung zu stärken. Wir müssen miteinander klären, was denn die Kernaufgaben der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein sein sollen, für die wir die zugesagte Basisfinanzierung sicherstellen. Und diese Kernaufgaben müssen gemeinsam verabredet werden, z.B. in einer Zielvereinbarung.
„Basisfinanzierung“ bedeutet Grundlage und eben nicht Kofinanzierung für Drittmittel-Projekte! Projekte „on top“ sind ok, aber es kann nicht sein, dass hier die Wände wackeln, wenn eine Projektlaufzeit zu Ende ist oder ein Kreis seine Schuldnerberatung neu ausschreibt.
Laut Jahresbericht 2013 der Verbraucherzentrale hat das Land Schleswig-Holstein über die 762.000 Euro vom Wirtschaftsministerium hinaus weitere 117.000 Euro aus dem Bereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung zur Verfügung gestellt, insgesamt also rund 180.000 Euro mehr als die zugesagte Basisfinanzierung. Weitere Einnahmen erzielte die Verbraucherzentrale aus der Zusammenarbeit mit drei Bundesministerien, vom Kreis Segeberg und den Kommunen. Dazu kamen rund 530.000 Euro an Eigeneinnahmen, 47.000 Euro vom NDR, 15.000 Euro vom Sparkassen- und Giroverband und 162.000 Euro von den Krankenkassen. 3



Die Frage der Unabhängigkeit der Verbraucherzentralen in Kombination mit dem Erfordernis, immer wieder neue Mittel, auch aus der Wirtschaft, zu akquirieren, muss im Zuge der weiteren Debatte näher beleuchtet werden. Genau das ist der Grund, weshalb wir uns überlegen müssen, ob die Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig stärker auf Schwerpunkte konzentriert werden muss. Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass Minister Meyer eine Evaluation der Verbraucherzentralen in Schleswig-Holstein initiiert hat. Dafür wird die Struktur der Verbraucherzentrale auf ihre Tragfähigkeit überprüft, auf Basis objektiver Daten und mit externem Sachverstand auf Kosten des Landes. Erste Ergebnisse liegen nun im Ministerium vor und wir gehen davon aus, dass ihre Auswertung zeitnah vorgestellt wird.
Wir beantragen Kenntnisnahme.