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04.09.14
10:51 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Der Fall Wende ist auch ein Fall Albig

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 356 / 2014 Christopher Vogt, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Donnerstag, 4. September 2014 Parlamentarischer Geschäftsführer


Landtag / Causa Wende



www.fdp-fraktion-sh.de Wolfgang Kubicki: Der Fall Wende ist auch ein Fall Albig In seiner Rede zu TOP 1 (Missbilligung der Äußerungen des Minis- terpräsidenten und Aufforderung zur Entlassung der Bildungsministe- rin) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Ku- bicki:
„In der Landtagssitzung vom 14. Mai 2014 hat der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein bemerkenswerte Sätze in diesem Hohen Haus von sich gegeben.
Ich zitiere aus dem Plenarprotokoll:
‚Ich glaube, im ‚Lehrbuch für schmutzige Politik’ steht in Kapitel 1: Verzichte soweit es irgendwie geht auf Sachdebatten, sondern versu- che, den politischen Gegner in seiner Integrität zu verletzen. Versu- che es mit allen Mitteln. Versuche es, in dem du irgendein Thema aufnimmst, von dem du glaubst, dass die Menschen es sowieso von der Politik erwarten. Und dann wirst du sehen, irgendetwas davon bleibt hängen. Dass hier ein Schauspiel nach dem Motto: ‚House of Cards für Arme’ aufgeführt wird, dafür fehlte mir wirklich die Phanta- sie. Aber ich muss gestehen, ich muss an meiner Phantasie noch ein bisschen arbeiten. Das, was wir hier erleben – erlauben Sie es mir –, ist unerträglich. Es ist unerträglich! Sie versuchen, eine Ministerin, eine Regierung, gegen deren politi- sche Ziele und Inhalte Sie nichts vorzutragen haben, in ihrer Integrität anzugreifen, indem Sie ihr Vorwürfe machen, die nachgerade absurd sind, meine Damen und Herren. Dieses weise ich für meine Regierung und das Schärfste, ja auf das Allerschärfste, zurück.’
Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen betonen, dass es mit- nichten darum geht, eine Person in ihrer Integrität zu beschädigen, sondern einen Sachverhalt aufzuklären und vor allen Dingen eine Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 Auseinandersetzung darüber zu führen, wie mit diesem Sachverhalt umzugehen ist.
Das ist ureigene parlamentarische Aufgabe. Und mit noch so emotio- nal unterlegten Angriffen werden Sie, Herr Ministerpräsident, uns von dieser Aufgabe nicht abhalten.
Wir haben die Sondersitzung gemeinsam mit der CDU beantragt, nicht, um die Causa Wende strafrechtlich zu beurteilen, sondern um ihren Umgang und den der Koalitionsfraktionen mit der Tatsache zu beleuchten, dass die Staatsanwaltschaft Kiel ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Bestechung und Bestechlichkeit sowie des Betruges eröffnet und richterliche Durchsuchungsbe- schlüsse vollstreckt hat.
Es ist ja nicht der Normalfall, dass Ministerien, Staatskanzleien oder die Privatwohnungen von Ministern durchsucht und eine Vielzahl von Unterlagen beschlagnahmt werden. Doch dazu später.
Ich gestehe Ihnen zu, dass die Unschuldsvermutung ein hohes Gut ist, dass ich schon von Berufs wegen als Strafverteidiger mit jeder Faser meines Körpers verteidige. Dies darf jedoch kein Freibrief sein, politische oder sonst öffentliche Diskussionen über diesen Vorgang als Schmutzkampagnen zu denunzieren.
Frau Ministerin Wende darf nicht vorverurteilt werden. Aber sie darf auch nicht vorher freigesprochen werden, so wie Sie es getan haben.
Bereits am Anfang staatsanwaltlicher Ermittlungen erklären Sie, nach Ihrer Aktenkenntnis – und niemand kenne die Akten genauer als Sie – (wobei Sie sicherlich nicht die Ermittlungsakten meinen können, die ja gerade erst erstellt werden) – sei an dem Vorwurf nichts dran, Frau Wende habe sich strafrechtlich nichts zuschulden kommen lassen.
Dies erklären Sie nicht als Torsten Albig, sondern als Ministerpräsi- dent des Landes Schleswig-Holstein, also als der oberste Dienstherr des Landes und Sie erklären damit gleichzeitig, auch wenn Sie das möglicherweise nicht wollen, die Staatsanwaltschaft würde eine Un- schuldige verfolgen und vor allen Dingen unsinnigerweise Steuermit- tel verschwenden, was schon ein beachtlicher Vorwurf in Richtung der Staatsanwaltschaft ist.
Auch der Kollege Dr. Stegner, dessen strafrechtliche Kompetenz si- cher tiefgreifend ist, erklärt bereits jetzt, es werde sich herausstellen, dass an den Vorwürfen nichts dran sei.
Was sollen Staatsanwaltschaften davon halten, wenn ihnen am Be- ginn ihrer Ermittlungen vom obersten Dienstherrn des Landes Schleswig-Holstein und dem mächtigen Fraktionsvorsitzenden der stärksten regierungstragenden Fraktion bereits öffentlich erklärt wird,
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 3 was das Ergebnis ihrer Ermittlungen sein wird – oder vielleicht sein soll?
Zum Anlass selbst:
In der bereits erwähnten Plenartagung vom 14. Mai 2014 hat der Mi- nisterpräsident ausgeführt:
‚Als ich die Frau Präsidentin gefragt habe, ob sie bereit sein, in mei- ner Regierung zu arbeiten, da war das Erste, was sie mir im Mai 2012 gesagt hat: ‚Sehr gerne, dafür muss ich aber prüfen, ob ich ein Rück- kehrrecht habe.’’
Nun mag man Verständnis dafür aufbringen, dass die erste Reaktion auf ein solches Angebot nicht ist, ja ich freue mich, im Dienste des Landes Schleswig-Holstein an einer erfolgreichen Bildungspolitik für die kommenden Jahre zu arbeiten, sondern: ‚Was wird aus mir?’
Aber doch ist es dieser verräterische erste Satz nach der Frage des damaligen Spitzenkandidaten und heutigem Ministerpräsidenten, der die nachfolgenden Fehlentwicklungen auslöste, die jetzt von der Staatsanwaltschaft unter strafrechtlichen Gesichtspunkten gewürdigt werden.
Frau Präsidentin Professor Waltraud Wende hatte kein Rückkehr- recht an die Universität Flensburg, und das muss ihr auch klargewor- den sein. Hätte es ein gesetzliches Rückkehrrecht gegeben, es hätte der Vereinbarung mit der Hochschule in Flensburg überhaupt nicht bedurft, die ihr ja erst eine Rückkehroption eröffnen sollte.
Hiervon spricht die Hochschulleitung der Universität Flensburg im Brief vom 16. Mai 2014 an die Mitarbeiter, von der ‚Rückkehroption’ und auch in der Veröffentlichung vom 30. Mai 2012 zum gemeinsa- men Beschluss des Präsidiums und des Senatsvorsitzenden der Uni- versität Flensburg heißt es ausdrücklich:
‚Damit Frau Prof. Dr. Waltraud „Wara“ Wende sich durch die Über- nahme des Ministeramtes nicht schlechter stellt, als dies bei einem Verbleib im Amt der Präsidentin der Universität Flensburg der Fall gewesen wäre, erklärt die Universität Flensburg ihre verbindliche Bereitschaft, Frau Prof. Dr. Waltraud „Wara“ Wende nach einem Ausscheiden aus dem Ministeramt an der Universität Flensburg eine W3-Professur für Literatur- und Medienwissenschaften zu übertragen und die Vergütung entsprechend auszustatten.’
Klartext: Da war noch nichts, da sollte noch was kommen.
Also noch einmal: Es war der Sinn der Vereinbarung zwischen Frau Prof. Wende und der Universität Flensburg bzw. der Absichtserklä- rung der Universität Flensburg, ihr nach Ausscheiden aus dem Amt als Präsidentin eine Rechtsstellung zu schaffen, die sie jedenfalls bis zur Aufnahme des Amtes als Bildungsministerin nicht hatte. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 4
An dieser Stelle möchte ich auch nur daran erinnern, dass unser Landeshochschulgesetz eine gesetzliche Regelung der Berufung von Professorinnen und Professoren auf Lehrstühle enthält, die eine Be- fugnis zur freihändigen Vergabe durch die Universitätsleitung jeden- falls nicht ohne Weiteres hergibt.
Schon aus diesem Grunde dürfte der Beschluss der Universität Flensburg rechtswidrig gewesen sein.
Frau Professor Wende wollte sich einen Vorteil verschaffen, der ihr gesetzlich nicht zustand und die Universität Flensburg hat einen Vor- teil gewährt, wobei sie ihre rechtlichen Befugnisse weit überschritten hatte.
In allen gesetzlichen Bestimmungen des Landes, sei es für Abgeord- nete oder Minister oder Wahlbeamte, ist geregelt, dass nach einem Ausscheiden aus dem Amt ein Rückkehrrecht in das ehemalige Dienstverhältnis besteht.
Dies gilt aber nur für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Schleswig- Holstein, nicht für Manager, nicht für Banker, nicht für Selbstständige im privaten Bereich.
Dies gilt auch nicht für Professoren aus Rio, Honkong, Tokio oder Groningen.
Das ist so offensichtlich, dass ich mich frage, warum hierüber über- haupt ein Streit entbrennen konnte.
Und nun kommen wir zum zweiten Akt:
Der Kanzler der Universität Flensburg verspürt rechtliche Bedenken, möchte ein Rechtsgutachten einholen. Sinnvollerweise hätte er auch die Hochschulabteilung des Ministeriums einschalten können, was er unverständlicherweise unterlässt.
Die Präsidentin der Universität Flensburg, Frau Prof. Wende, erklärt ihm, sie habe sich Rechtsrat von einem der renommiertesten deut- schen Hochschullehrer in dieser Frage, Herrn Prof. Löwer aus Bonn eingeholt, der ihr bestätigt hätte, dass ein entsprechendes Rückkehr- recht vereinbart werden könne.
Das unter dem 18. Mai 2012 erstellte schriftliche Kurzgutachten wird nicht übermittelt und der Kanzler lässt sich vor einigen Wochen mit der Bemerkung vernehmen, hätte er das Gutachten gelesen, wäre die Beschlussfassung jedenfalls so nicht getroffen worden.
Herr Ministerpräsident, was wäre eigentlich gewesen, wenn Frau Präsidentin Wende nach Ablauf ihrer Amtszeit nicht erneut gewählt worden wäre? Hätte sie dann so mit schlanker Hand eine Professur in Flensburg oder anderswo erhalten? Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 5
Was ist eigentlich mit Herrn Minister Breitner, hat er auch ein Rück- kehrrecht nach Rendsburg, als Bürgermeister oder Leitender Haupt- verwaltungsbeamter, wenn er als Minister ausscheidet?
Ist Ihnen nicht bewusst, dass unabhängig von strafrechtlichen Ver- antwortlichkeiten mit der Bagatellisierung dieses Vorgangs ein Fass aufgemacht wird, das wir an keiner anderen Stelle wieder schließen können?
Spätestens die Lektüre des schriftlichen Gutachtens von Prof. Löwer vom 18. Mai 2012 hat doch Frau Prof. Wende klarmachen müssen – sie ist doch kein Dummerchen – dass sie kein Rückkehrrecht besitzt und dass sie jedenfalls Professor Löwer weder gegenüber der Uni Flensburg, noch gegenüber dem Ministerpräsidenten dafür ins Feld führen darf, ihr Verhalten sei nicht nur legitim, sondern auch legal.
Herr Ministerpräsident, Sie haben am 14. Mai 2014 im Landtag er- klärt:
‚„Frau Wende war sogar – das war nicht ihre Aufgabe – so klug und vorsichtig, sich, bevor sie mir 2012 gesagt hat, sie stehe zur Verfü- gung, rechtlichen Rat einzuholen. Sie hat einen der renommiertesten Hochschulwissenschaftler Deutschlands gefragt, ob die Aussage ih- res Hochschulpräsidiums – an der sie nicht mitgewirkt hat (!) – zutref- fend sei. Herr Professor Löwer aus Bonn hat ihr bestätigt, dem sei so. Mehr kann jemand, der nicht Jurist ist, nicht tun.’
Und Sie haben weiter ausgeführt:
‚Die Rechtsauffassung des MBW und die Rechtsauffassung nach ei- ner kursorischen Prüfung der Personalabteilung meiner Staatskanzlei decken sich nicht mit der von Professor Löwer.’
Und ich kann Ihnen sagen, dies war und ist falsch.
Die Rechtsauffassung des MBW und die Rechtsauffassung der Per- sonalabteilung Ihrer Staatskanzlei decken sich sowohl mit den Rechtsausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Schles- wig-Holsteinischen Landtages, wie auch mit der Auffassung von Prof. Löwer.
Denn der ist, wie er öffentlich bereits erklärt hat, von völlig falschen Voraussetzungen ausgegangen. Er fühlte sich sogar „getäuscht“.
Denn bereits im Einleitungssatz seiner Stellungnahme schreibt Prof. Löwer:
‚Ich gehe davon aus, dass Sie – entsprechend gewissermaßen ge- meindeutschem Hochschulrecht – in dem Wahlamt der Präsidentin Beamtin auf Zeit sind und dass Ihnen Ihre Universität eine Stelle
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 6 vorhält, auf die Sie zurückgreifen können, wenn Sie – aus wel- chen Gründen auch immer – Ihr Wahlamt verlieren.’
Und im letzten größeren Absatz seines Schreibens heißt es:
‚Also: nach dem Ruf in die Landesregierung treten Sie von Ihrem Wahlamt zurück; dadurch nehmen Sie zugleich die für Sie vorgehal- tene Stelle als Hochschullehrerin ein. Mit Annahme des Ministeram- tes ruhen die Rechte aus diesem Beamtenverhältnis; sie bleiben aber während der Dauer der Amtszeit erhalten. Nach Beendigung des Mi- nisteramtes erklären Sie nach Ihrem Willen Ihre Rückkehrbereitschaft (oder wählen die kumulative Ruhegeldvariante). Die Universität ist in diesem Zusammenhang kein eigenständiger Mitspieler, der eigene ‚Rechte’ geltend machen könnte.’
Eindeutiger kann man es auch nicht für eine Professorin formulieren, die nicht Juristin ist.
Wenn sie eine Professur in Flensburg haben, dann kehren sie nach Ausscheiden aus dem Amt als Bildungsministerin auch wieder auf diese Professur zurück.
Wenn dann – wenn nicht, dann nicht.
Herr Ministerpräsident, Sie haben in der Landtagssitzung vom 14. Mai 2014 und später noch einmal im Bildungsausschuss des Landta- ges erklärt, Frau Professor Wende habe an der Beschlussfassung ‚nicht mitgewirkt’.
Bereits am 16. Mai 2014 hat die Hochschulleitung in ihrem Brief an die Mitarbeiter der Universität Flensburg erklärt:
‚Auf Wunsch der damaligen Präsidentin haben diese Absichtserklä- rung unterzeichnet:’ Und es folgen die Namen.
Und die Herren haben weiter ausgeführt:
‚Der sehr ausgeprägte Wunsch nach der Ausfertigung der Ab- sichtserklärung entsprang dem Bedürfnis nach beruflicher Absiche- rung und Unabhängigkeit der zukünftigen Ministerin.’
Und später:
‚Wir gingen natürlich davon aus, dass wir rechtens handelten und im unwahrscheinlichen Fall einer Realisierung die Absichtserklärung ge- tragen hätte. Darin wurden wir bestärkt durch den von Prof. Dr. Waltraud Wende kommunizierten Verweis auf die Rechtsaus- kunft eines ausgewiesenen Bonner Verwaltungsjuristen.’
Und Sie sagen, Frau Wende habe nicht mitgewirkt?

Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 7 Sie hatte den Wunsch, sie hat Formulierungsvorschläge unterbreitet, ja sich sogar über die Ausfertigung des Beschlusses Gedanken ge- macht.
Sie hat erklärt, wer alles unterzeichnen soll und sie hat das Präsidium und den Senatsvorsitzenden hinter die Fichte geführt.
Herr Ministerpräsident, Sie wissen als Jurist, dass der Empfängerho- rizont maßgeblich ist.
‚Nicht Mitwirken’ heißt ‚nicht beteiligt sein’.
Und Sie können sich auch nicht damit herausreden, Sie hätten ei- gentlich gemeint, sie habe an dem Beschluss nicht mitgewirkt, be- schlossen worden sei das von anderen.
Wenn Ihre Regierung einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringt, dann beschließt der Landtag über den Gesetzentwurf, nicht die Re- gierung. Trotzdem käme niemand auf die Idee zu sagen, die Regie- rung hätte in dem Prozess nicht mitgewirkt.
Erschleichen eines ungesetzlichen Vorteils, objektive Täuschung der Entscheidungsgremien, eine mögliche Dienstpflichtverletzung, Verlet- zung des Kanzlers der Universität im Hinblick auf die rechtliche Prü- fung des – möglicherweise berechtigten – Wunsches der Präsidentin nach einer Anschlussverwendung, was wollen Sie eigentlich mehr für einen Anfangsverdacht?
Für alle hier sollte der Grundsatz gelten und auch nach außen vertre- ten werden, dass vor dem Gesetz alle gleich sind und nicht einige gleicher.
Wir werden das Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kiel und ihre Abschlussverfügung abwarten müssen, aber eines sollte auch den Nichtjuristen klar sein.
Die Staatsanwaltschaft hat aufgrund der öffentlichen Berichterstat- tung von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und dabei die Aussagen der beteiligten Personen und den öffentlich bekannt gewordenen Akteninhalt einer sehr sorgfältigen Prüfung unterzogen, weil klar ist, dass bei Personen des öffentlichen Lebens die Prangerwirkung eines Ermittlungsverfahrens ungleich größer ist als für Menschen, die nicht im Blick der Öffentlichkeit stehen.
Wenn der Inhalt der beschlagnahmten Akten und die Vernehmung der Zeugen nichts gravierend anderes ergeben – und woher sollte das kommen, angesichts der bestehenden Aktenlage und der Tatsa- che, dass die beteiligten Personen sich bereits schriftlich oder aber im Ausschuss geäußert haben, in dem ja Wortprotokoll geführt wurde – dann kann und wird die Staatsanwaltschaft jedenfalls am Ende ihrer Ermittlungen nicht zu dem Ergebnis kommen (können), ein Tatver- dacht bestehe nicht (mehr). Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 8
Deshalb, Herr Ministerpräsident, ist Ihre Aussage umso unverständli- cher, Sie würden an Ministerin Wende auch dann festhalten, wenn Anklage erhoben würde, ein Gericht – wegen der Bedeutung der Sa- che wohl das Landgericht – die Anklage zulassen und das Hauptver- fahren eröffnen würde.
Sie würden erst reagieren, wenn eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt. Diese Haltung müsste dann immer und überall gelten, auch bei schwersten Dienstvergehen oder Straftaten für jede Beamtin oder jeden Beamten unseres Landes – und natürlich auch für jede Straftat, ob Besitz von Kinderpornographie, Betrug, Unterschlagung, Untreue oder Bestechung und Bestechlichkeit.
Sie hatten ja schon einmal eine andere Haltung, genauso wie der Kollege Dr. Stegner, als Sie in der Causa Wulff im Zusammenhang mit der Aufnahme von Ermittlungen erklärten, Wulff zertrümmere die letzte Achtung der Bürger vor den Politikern, die Leute wendeten sich angewidert von jeder Art von Politik ab und:
‚Der Schaden, den Christian Wulff der Demokratie und der gesamten politischen Klasse zufügt, ist enorm. Das Amt des Bundespräsidenten wird nie wieder das sein, was es mal war.’ (Bild.de 16.02.2012).
Und unser moralischer Tausendsassa in der deutschen Politik, Dr. Ralf Stegner, erklärte zeitgleich:
‚Jetzt ist der Rubikon überschritten, jetzt ist ein Rücktritt Christian Wulffs unvermeidlich … Nun sollte Christian Wulff dem Land und sich einen letzten Dienst erweisen und zurücktreten.’ (Welt-online vom 16.02.2012).
Ich möchte in diesem Zusammenhang nur an die Äußerungen auch des Kollegen Dr. Stegner im Zusammenhang mit den Fällen Scha- van, von und zu Guttenberg, Pofalla, von Klaeden und anderen erin- nern, in denen immer wieder Wert darauf gelegt worden ist, zu unter- scheiden zwischen persönlicher Schuld und politischer Verantwor- tung.
Und das Verhalten der bayerischen SPD im Fall Haderthauer lässt jedenfalls auch nicht den Eindruck zurück, dass Sozialdemokraten – und zum Teil auch Grüne – ihren in Schleswig-Holstein formulierten neuen Maßstäben bundesweit Geltung verliehen haben oder verlei- hen könnten.
Herr Ministerpräsident, der Fall Wende ist jetzt auch ein Fall Torsten Albig.
Die Glaubwürdigkeit von Frau Prof. Wende ist ruiniert – das könnte uns als Opposition eigentlich egal sein.

Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 9 Aber wer sich so verhalten hat, wer in der Öffentlichkeit als Ministerin erklärt, nicht als Waltraud Wende, es werde sich herausstellen, dass schon die Annahme des Anfangsverdachtes falsch war und sie des- halb gehalten sei, weiter für gerechte Bildungschancen in Schleswig- Holstein zu sorgen, der hat jede Achtung verspielt.
Sie sollten damit aufhören, durch unzutreffende Erklärungen den Sachverhalt verschleiern zu wollen.
Und Sie sollten nicht glauben, dass durch martialische Auftritte mit erheblichen Angriffen auf die Oppositionsfraktionen die Menschen in Schleswig-Holstein zu täuschen sind.
Jemand, der sich einen ungesetzlichen Vorteil erschlichen hat, ist un- geachtet jeder strafrechtlichen Relevanz jedenfalls als Bildungsminis- terin nicht mehr tragbar.
Sie mögen glauben, die Empörung über diesen Vorgang werde sich legen.
Sie haben es ja in einem NDR-Interview auch so ausgedrückt, stün- den wir jetzt unmittelbar vor Wahlen, Sie würden möglicherweise an- ders entscheiden, aber gewählt werde ja erst 2017.
Auch dies ist eine bemerkenswerte Haltung. Aber glauben Sie nicht, dass bis zum Jahre 2017 alles vergessen sein wird.
Die Sache wird Ihr Kabinett, die Sache wird das Parlament, die Sa- che wird die Öffentlichkeit auch noch über einen längeren Zeitraum beschäftigen, wenn Sie nicht jetzt im Interesse des Ansehens der Po- litik, im Interesse des Ansehens Ihrer Regierung, im Interesse des Ansehens des Landes Schleswig-Holstein die Reißleine ziehen.
Dass Frau Prof. Wende die innere Kraft zur Einsicht fehlt, ist ein per- sönliches Problem.
Dass Sie Frau Prof. Wende sehr wertschätzen und möglicherweise auch ein Stück Mitverantwortung fühlen, ist ehrenwert. Aber dies darf Sie nicht am Handeln hindern.“



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