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04.09.14
10:38 Uhr
CDU

Johannes Callsen: Wer sich um Aufklärung bemüht, der wird belogen, beschimpft und herabgewürdigt

Bildungspolitik
Nr. 437/14 vom 04. September 2014
Johannes Callsen: Wer sich um Aufklärung bemüht, der wird belogen, beschimpft und herabgewürdigt
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort!
Schleswig-Holstein hat in der letzten Woche den größten Einsatz einer Staatsanwaltschaft im Regierungsviertel erlebt. Ein einmaliger Vorgang, der für sich schon diese Sondersitzung des Landtages rechtfertigt. Es geht um Bestechung, Bestechlichkeit und Betrug. Und im Zentrum der Ermittlungen eine handlungsunfähige Bildungsministerin.
Anstatt für das Wohl des Landes zu handeln, reden der Ministerpräsident und seine Regierungskoalition die Vorwürfe klein und beschimpfen die Opposition.
Kaum hatten wir vergangenen Dienstag unseren Antrag vorgestellt, kam die Standardantwort der Regierungsfraktionen auf jede Oppositionsinitiative: Der Antrag entbehre jeder Grundlage. Herr Stegner setzte dem Ganzen noch einen drauf: Perfider ginge es nicht und die Opposition werfe mal wieder mit Schmutz, twitterte er.
Grundlage unseres Antrages sind offizielle Zitate des Ministerpräsidenten. Herr Stegner, auch ich finde diese Aussagen Ihres Ministerpräsidenten, mit denen wir sie per Antrag beworfen haben, ungeheuerlich. Und genau
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/6 deswegen muss sich der Landtag damit befassen!
Und für ihre Reputation als Bildungsministerin trägt einzig und allein Frau Wende durch ihr persönliches Verhalten die Verantwortung.
Noch einmal: Üble Beschimpfungen derjenigen, die zur eigentlichen Aufklärung der Vorwürfe beitragen! Mehr haben Sie nicht zu bieten.
Der Ministerpräsident wirft den Oppositionsfraktionen eine Schmutzkampagne vor; die Kritik sei nicht mehr als Geschrei und Gekläff.
Als oberster Dienstherr greift er sogar dem Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft vor: Die Staatsanwaltschaft könne nur zu einem einzigen Ergebnis kommen. Und das sei die Einstellung des Verfahrens.
Selbst Bundesrichter sind irritiert über diese „Intervention des obersten Dienstherrn“ in die Staatsanwaltschaft.
Die Bildungsministerin erdreistet sich sogar, der Staatsanwaltschaft auf offiziellem Briefbogen die nötige Kompetenz abzusprechen, überhaupt einen Anfangsverdacht gegen sie zu formulieren.
Ich hoffe wirklich, dass Sie in der heutigen Debatte mehr zu bieten haben, als in den letzten Tagen. Denn tatsächlich geht es um vier zentrale Fragen, über die Sie sich beharrlich weigern, zu sprechen:
1. Darf eine offensichtlich handlungsunfähige Bildungsministerin im Amt bleiben?
2. Dürfen Minister, darf ein Ministerpräsident, regierungsamtlich feststellen, dass eine Staatsanwaltschaft zu Unrecht ermittelt?
3. Darf ein Ministerpräsident, darf eine Ministerin in Kenntnis der eindeutigen Aktenlage die Unwahrheit sagen und damit – es tut mir leid, dass ich diesen unparlamentarischen Ausdruck benutzen muss – lügen?
4. Darf ein Ministerpräsident die Opposition und von ihrem Grundrecht Gebrauch machende Demonstranten erniedrigen und verunglimpfen?
Darum geht es, und zu diesen Fragen müssen die Regierungsfraktionen endlich Stellung beziehen.
Wir erleben seit Monaten eine Bildungsministerin, die jeder öffentlichen Sachdebatte über ihre Politik ausweicht, die nicht mit Demonstranten redet

Seite 2/6 und mit der mehrere wichtige Vertreter aus Bildung und Wissenschaft nicht mehr zu verhandeln bereit sind, weil sie sich an Verhandlungsergebnisse nicht hält.
Frau Wende hat als Bildungsministerin jedes Vertrauen verloren:
Bei den Hochschulen im Land, bei den Schüler- und Elternverbänden und auch bei den Lehrergewerkschaften. Sie alle haben der Bildungsministerin den Rücken zugekehrt.
Und nun laufen gegen diese handlungsunfähige Ministerin auch noch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen Bestechung, Bestechlichkeit und Betruges.
Eine Ministerin, gegen die die Staatsanwaltschaft wegen derart schwerwiegender Vorwürfe ermittelt, kann ihre Amtsgeschäfte nicht mehr ausüben. Daran kann es doch nicht den geringsten Zweifel geben.
Es ist doch völlig unvorstellbar, dass eine Bildungsministerin morgens Schulen besucht und über Bildungsziele wie Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit spricht und nachmittags selbst auf der Anklagebank Platz nehmen muss.
Anstatt Schleswig-Holstein ein solches Trauerspiel zu ersparen, stärkt der Ministerpräsident Frau Wende öffentlich den Rücken:
Selbst im Falle eines Gerichtsverfahrens darf sie Bildungsministerin bleiben.
Jeder normale Beamte würde – auch zu seinem eigenen Schutz – von seinen Dienstpflichten entbunden.
Herr Albig, was haben Sie eigentlich für Maßstäbe an die politische Kultur?
Und wie lange soll das eigentlich so gehen? Bis zum Urteil? Oder warten Sie auch noch die Berufung ab?
Nur noch mal zur Erinnerung: In Kenntnis der Aktenlage hat unser Kieler Sonnenkönig hier im Landtag und später im Bildungsausschuss behauptet, Frau Wende habe an dem entsprechenden Beschluss des Präsidiums der Universität Flensburg nicht mitgewirkt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Anfangsverdachts des Betruges, weil Frau Wende eben diesem Präsidium unzutreffende Angaben über eine angebliche – positiv ausgefallene – Rechtmäßigkeitsprüfung gemacht haben soll, „um so sicherzustellen, dass das von ihr gewünschte Ergebnis erzielt

Seite 3/6 wird.“
Ohne Frage: Es gilt die Unschuldsvermutung.
Aber eines belegen die Akten und der E-Mailverkehr von Frau Wende eindeutig:
Es geht nicht mehr darum ob, sondern nur noch darum, wie Frau Wende an dem Beschluss mitgewirkt hat.
Und damit ist auch völlig klar, dass der Ministerpräsident – der die Akten zum Zeitpunkt seiner Aussage kannte – gelogen hat. Der Ministerpräsident dieses Landes hat das Parlament und die Öffentlichkeit belogen. Daran gibt es überhaupt nichts zu rütteln.
Und das wissen Sie auch, Herr Albig! Schließlich kennen Sie die Akten ja nach Ihrer eigenen Aussage mit am besten!
Herr Albig, Sie haben doch selbst Kriterien für eine Entlassung von Ministern aufgestellt:
Wer die Unwahrheit sagt, illoyal ist oder sich etwas zuschulden kommen lassen hat, der muss gehen.
Es liegt doch völlig auf der Hand, dass Frau Wende mindestens eines Ihrer Kriterien für einen Rauswurf längst erfüllt: Sie war unehrlich.
Frau Wende hat nicht nur Prof. Löwer die Unwahrheit über ihren Status gesagt, sie hat auch das Präsidium der Universität Flensburg falsch informiert, sie hat dem Präsidium sogar die schriftliche Expertise von Prof. Löwer vorenthalten und damit natürlich an dem rechtswidrigen Rückkehrrecht mitgewirkt.
Herr Ministerpräsident, Sie sollten wenigstens sich und Ihre eigenen Maßstäbe einmal ernst nehmen und Frau Wende als Bildungsministerin entlassen!
Eine unverschämte Frechheit ist vor diesem Hintergrund die Aussage der Landesregierung, sie habe „von Anfang an volle Transparenz walten lassen“!
Es war einzig und allein die Opposition, die aufgeklärt hat.
Wir waren es, die die Aktuelle Stunde am 14. Mai beantragt haben. Es war auch die Opposition, die das Aktenvorlagebegehren beantragt hatte, durch

Seite 4/6 das erst der Schriftverkehr zwischen Waltraud Wende und ihrer Universität publik wurde. Und es war auch die Opposition, die im Bildungsausschuss auf weitere Aufklärung drängen musste.
Nur dadurch kamen die Fakten ans Licht!
Und genau diese von der Opposition erarbeiteten Erkenntnisse sind Grundlage für den Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft.
Und seitdem keilt der Ministerpräsident von ganz oben in seinem Luftschloss auf alle Kritiker herab.
Zu Sachfragen – wie der Handlungsfähigkeit des wichtigsten Ministeriums und der Unabhängigkeit der Justiz – sagt er nichts.
Statt dessen bezeichnete der Ministerpräsident hier im Parlament – in der gleichen Rede, in der er gelogen hat – die um Aufklärung bemühte Opposition als welche, die „gar nicht klein genug sein können, als dass sie versuchen, aus ihrer Kleinheit mit Schmutz zu werfen“. Vor der Sitzung des Bildungsausschusses bezeichnete er die Kritik als „Gekläff“, also Hundelaute.
Das, meine Damen und Herren, ist das Einzige, was der Ministerpräsident in dieser Krise zu bieten hat:
Wer sich um Aufklärung kümmert, der wird belogen, beschimpft und herabgewürdigt.
Damit missachtet der Ministerpräsident die Verfassungsrechte der Opposition – Rechte, die jedem Abgeordneten in diesem Hohen Hause wichtig sein müssten. Und auch deshalb beantragen wir namentliche Abstimmung.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, müssen sich heute entscheiden, ob Sie diese Formulierungen des Ministerpräsidenten unterstützen oder missbilligen.
Dabei würde ich an Ihrer Stelle auch noch einmal den Punkt drei unseres Antrages berücksichtigen. Herr Albig beschränkt sich in seinen Herabwürdigungen nämlich längst nicht mehr auf die politische Opposition.
Er beschimpft auch Demonstranten, die ihr Grundrecht wahrnehmen, als „respektlos, töricht und dumm“.

Seite 5/6 Er unterstellt ihnen gegenüber Journalisten sogar, sie hätten das Gesetz noch nicht einmal gelesen.
Obwohl zu diesem Zeitpunkt die sachlich fundierte und am Gesetzestext orientierte elfseitige Stellungnahme der Initiatoren dieser Demonstration längst bekannt war.
Dieses Beispiel macht deutlich, dass für diesen Ministerpräsidenten jede Kritik Majestätsbeleidigung ist.
Deshalb würdigt er jeden Kritiker unterschiedslos herab. Wir finden, dass so ein Verhalten eines Ministerpräsidenten zu missbilligen ist.
Hierzu müssen alle Abgeordneten des Landtages heute Farbe bekennen:
Zur notwendigen Entlassung der Bildungsministerin und zum Umgang des Ministerpräsidenten mit Grundrechten und mit Oppositionsrechten!
Herr Albig, es geht bei dieser Diskussion um Ihre Bildungsministerin in der Tat nicht um Meinungsumfragen.
Es geht um den Ruf und das Wohl des Landes Schleswig-Holstein!



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