Dr. Kai Dolgner zu TOP 30B: Skandalisierungsversuch der CDU geht ins Leere
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 11. Juli 2014TOP 30B Volksinitiative „Neue Wege für Schleswig-Holstein – A20 endlich fertigstellen“Dr. Kai DolgnerSkandalisierungsversuch der CDU geht ins LeereAm letzten Mittwoch liefen die folgenden Pressemitteilungen der CDU über den Landtagsticker: „SPD, Grüne und SSW treten Willen der Menschen mit Füßen“ und „Regierungsfraktionen brechen eiskalt parlamentarische Spielregeln“.Was war nur passiert? Hatte die Küstenkoalition etwa beschlossen, sich nicht an einen erfolgreichen Volksentscheid zu halten? Und welche parlamentarischen Spielregeln wurden gebrochen? Widerspricht eine rechtliche Prüfung wirklich den parlamentarischen Spielregeln? Kennt Herr Callsen den Unterschied zwischen einer Prüfung und einer Ablehnung? Und ist die CDU vom Saulus zum Schutzheiligen der direkten Demokratie mutiert? Bemerkenswerterweise wird der Kollege Arp, der die Dringlichkeit am Mittwoch, etwas ungewöhnlich, über den drängenden Wunsch der Bürger nach der A20 begründete, bei dem anstehenden Bürgerentscheid in seinem Heimatkreis noch am 4. Juli in der Presse zitiert: „Wenn wir immer und überall erst die Bürger fragen, kommen wir gar nicht weiter.“ Saulus oder Paulus, man weiß es nicht.Es fing scheinbar harmlos an. Der Landtagspräsident hatte die zuständigen Ausschüsse um Beratung über die Zulässigkeit gebeten und darauf hingewiesen, dass diese im September abgeschlossen sein muss und so kam der Gegenstand zwei Tage vor der erstmaligen Beratung nachträglich auf die Tagesordnung. Nun ging offenbar die CDU davon aus, dass Beratung sich in der simplen Feststellung der Zulässigkeit erschöpfen würde. Andere Ausschussmitglieder hatten allerdings noch Fragen zur materiellen Zulässigkeit, schließlich sind wir gemäß Art. 41 Abs. 3 unserer Verfassung originär dafür zuständig. Eine Frage zum möglichen Ausschlussgrund Landeshaushalt wurde vom wissenschaftlichen Dienst vorläufig beantwortet, die anderen 2Fragen aber nicht. Unter anderem stellt sich die Frage, ob eine Volksinitiative, die letztlich nicht den Ersatz eines Landtagsbeschluss durch Volksentscheid zum Ziel haben kann, sondern auf die Handlungsebene der Abgeordneten zielt, grundsätzlich zulässig und zudem vereinbar mit der Weisungsungebundenheit der freien Mandatsausübung unserer Verfassung ist oder nicht.Ich könnte mir da interessante Initiativen vorstellen wie, „wir fordern den uneingeschränkten Einsatz des Landtages von Schleswig-Holstein, die Regierung Albig zum Erfolg zu bringen“ 20.000 Unterschriften aus den Reihen der Regierungsparteien kriegen wir dafür wohl zusammen.Also haben die Küstenkoalition und die Piraten den wissenschaftlichen Dienst gegen die Stimmen der CDU also gebeten, die ausstehenden Fragen zur materiellen Zulässigkeit zu klären. Die CDU war und ist an der Beantwortung wohl nicht interessiert.Kurz darauf erreichte uns das juristische Schnellgutachten der Kollegin Nicolaisen, es handle sich um „fadenscheinige Bedenken“ und im Übrigen, ich zitiere, „Bisher habe niemand rechtliche Bedenken geäußert, auch nicht das Innenministerium, das eine Vorabprüfung vorgenommen habe“Ich entnehme dem zunächst, dass die CDU so viel Zutrauen in den Innenminister hat, dass sie rechtliche Bedenken grundsätzlich für fadenscheinig hält, wenn der Innenminister keine hat. Damit haben sich Ihre rechtlichen Bedenken zur Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs ja schon erledigt. Auch wenn sich hier viele Fragen zum parlamentarischen Selbstverständnis der CDU hier anschließen könnten, brauchen wir das nicht weiter zu erörtern, denn auch diese Behauptung in der Pressemitteilung ist schlicht falsch: Der Innenminister hat, entsprechend dem Schreiben des Landtagspräsidenten vom 27. März, im Wege der Amtshilfe nur die Stimmberechtigung der Unterzeichner geprüft. Die materielle Zulässigkeit spielt dabei gar keine Rolle. Nun das kann man ja bei einem einseitigen Anschreiben und einem zweiseitigen Antwortschreiben auch übersehen. Was aber gar nicht geht, Herr Callsen, ist wider besseren Wissens öffentlich zu behaupten, wir hätten zur Zulässigkeit mit „Nein“ gestimmt, um mit Hilfe dieser Falschinformation sich dann über das eiskalte Brechen parlamentarischer Spielregeln zu ereifern. Das ist ganz schön starker Tobak, aber vermutlich ist dieses dem offensichtlichen Skandalisierungswettbewerb innerhalb der CDU Fraktion geschuldet.Es bleibt dabei, eine Prüfung ist keine Abstimmung in der Sache, sonst wäre ja auch jede Anhörung, Befragung etc. eine Ablehnung. Der Innen- und Rechtsausschuss erfüllt mehrheitlich den verfassungsgemäßen Auftrag des Parlaments, welches ausschließlich dafür zuständig ist, die materielle Zulässigkeit zu prüfen. 3Den wegweisenden Dringlichkeitsantrag der CDU beraten wir dabei gerne mit und deshalb beantragen wir die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.