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10.07.14
10:24 Uhr
SPD

Olaf Schulze zu TOP 9: Für die einen ist es nur Bürokratie - für uns ist es Gerechtigkeit

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 10. Juli 2014


TOP 9, Gesetz zur Senkung der Bürokratiekosten (Drs. 18/2086)



Olaf Schulze:
Für die einen ist es nur Bürokratie – für uns ist es Gerechtigkeit

Was Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, uns hier als Senkung der Bürokratiekosten verkaufen, ist in Wirklichkeit eine Senkung von sozialen Standards. Und das wissen Sie auch. Unsere Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW ist 2012 angetreten, um in Schleswig-Holstein mehr soziale Gerechtigkeit zu schaffen. Dafür sind wir gewählt worden. Das setzen wir um.
Wir sorgen mit dem Dreiklang aus Tariftreuegesetz, Mindestlohngesetz und dem Register für fairen Wettbewerb dafür, dass gute Arbeit sich in Schleswig-Holstein lohnt. Und das gilt für Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen!
Wir brauchen den Mindestlohn in Schleswig-Holstein, den wir im Tariftreuegesetz und im Mindestlohngesetz verankert haben. Der Grund: Wer für das Land Schleswig-Holstein arbeitet – ob in einer Einrichtung, die wir fördern, oder in einem Unternehmen, das von uns Aufträge bekommt – soll nicht schlechter bezahlt werden als eine Angestellte oder ein Angestellter des Landes. Deshalb haben wir die Höhe des schleswig-holsteinischen Mindestlohns an der niedrigsten besetzten Entgeltstufe orientiert. Und deshalb soll der schleswig-holsteinische Mindestlohn regelmäßig überprüft und angepasst werden. 2



Der bundesweite Mindestlohn ist auch gut. Er gilt nämlich flächendeckend. Ich mache an dieser Stelle keinen Hehl daraus, dass ich persönlich mir im Bund weniger Ausnahmen gewünscht hätte.
Richtig ist, dass Teile der Wirtschaft den schleswig-holsteinischen Mindestlohn kritisieren. Richtig ist übrigens auch, dass Teile der Wirtschaft den bundesweiten Mindestlohn kritisieren, den Sie uns heute vorschlagen. Sie finden ihn nämlich zu hoch und angeblich nicht marktgerecht. Am 1. Juli veröffentlichte der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, einen Kommentar zum Mindestlohn in der BILD: „Bei uns vereinbaren die Sozialpartner autonom Mindestlöhne. Dort, wo das nicht gelingt, greift das Arbeitslosengeld II als Grundsicherung.“
Wissen Sie, das nennt man einen Zielkonflikt in Sachen Gesellschaftspolitik. Wir finden so eine Aussage nämlich zynisch. Soziale Leistungen sind nicht dazu da, Lohndumping zu subventionieren. Und wir wissen aus unseren zahlreichen Gesprächen, dass die Kritik – zumindest in Schleswig-Holstein – sich nicht an der Höhe des Mindestlohns orientiert. Da sind nämlich tarifgebundene Unternehmen in der Regel drüber. Die Kritik richtet sich darauf, dass es überhaupt einen Mindestlohn gibt, egal wie niedrig er ist. Dann mag es so sein. Da haben wir offenbar unterschiedliche Werte. Wir stehen zum Mindestlohn im Bund und wir stehen zum Mindestlohn von zurzeit 9,18 Euro bei Auftragsvergaben und Zuwendungen des Landes Schleswig-Holstein.
Ihnen müsste doch wohl klar sein, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf nicht nur die Löhne der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer drücken. Über Ihre Lohndrückerei hinaus gehen Sie fahrlässig mit der sozialen Gerechtigkeit in Schleswig-Holstein um! Wer regelnd eingreift, z. B. in den Markt, braucht dafür gute Gründe. Ein Grund ist, dass unser Wirtschaftssystem nicht von sich aus in der Lage ist, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichende Löhne und für Unternehmen fairen Wettbewerb zu schaffen. Natürlich verursachte jede Regelung Verwaltungsaufwand, also Bürokratie. 3



Sie legen hier einen halbgaren Gesetzentwurf vor, der vor sozialer Ungerechtigkeit strotzt. Sie stellen damit auch nicht sicher, dass das Land Schleswig-Holstein bei Auftragsvergaben seinen Kontrollpflichten genügen kann. Hingegen ist mir völlig klar: Was für Sie pure Bürokratie sein mag, ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten soziale Gerechtigkeit. Darauf sind wir stolz.