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09.07.14
16:17 Uhr
SPD

Kirsten Eickhoff-Weber zu TOP 26: Grundwasser schützen, gute Trinkwasserqualität sichern

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 9. Juli 2014


TOP 26, Gewässer vor Nährstoffeinträgen besser schützen, Düngeverordnung des Bundes reformieren! (Drs. 18/2099)



Kirsten Eickhoff-Weber:
Grundwasser schützen, gute Trinkwasserqualität sichern



Zum Ende der parlamentarischen Sommerpause, sprich voraussichtlich im September, wird der Bundeslandwirtschaftsminister endlich einen Entwurf für eine längst überfällige Novelle der Düngeverordnung vorlegen, mit dem Ziel, eine novellierte Düngeverordnung noch in diesem Jahr in Kraft zu setzen.
Auf der AMK im April in Cottbus kündigte er die Einsetzung einer Bund-Länder Task Force an: „Wir müssen einen vernünftigen Weg zwischen gesundem Wasser und den landwirtschaftlichen Möglichkeiten gehen“, sagte Schmidt. Es bleibt die Frage: Was ist ein vernünftiger Weg? Wer bestimmt das? Die Vertreter der Landwirte – allen vorweg der Bauernverband – oder die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, der Ökolandbau, die Naturschutzverbände, die Trinkwasserversorger?
Außerordentlich hilfreich ist hier die gemeinsame Stellungnahme der wissenschaftlichen Beiräte für Agrarpolitik und für Düngungsfragen beim Bundesministerium und des Sachverständigenrats für Umweltfragen aus dem letzten Jahr. Der Titel „Novellierung der Düngeverordnung: Nährstoffüberschüsse wirksam begrenzen“ zeigt, wohin die Reise geht. 2



Die EU-Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen vom Dezember 1991 ist ein Baustein zum Schutz der Wasserqualität in Europa. Die Düngeverordnung dient in Deutschland der Umsetzung der Nitrat- Richtlinie. Dies ist bisher nicht ausreichend gelungen. Im aktuellen Bericht der EU-Kommission wurden für Deutschland und Malta die höchsten Nitratkonzentrationen im Grundwasser festgestellt. Da von Deutschland innerhalb einer entsprechenden Frist keine Nachbesserungen vorgenommen wurden, hat die EU-Kommission im Herbst 2013 gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Und das Bundeslandwirtschaftsministerium warnt in einem Sachstandsbericht vor einer Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Nicht-Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie.
Bereits 2012 hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die derzeit gültige Düngeverordnung evaluiert und eindeutigen Änderungsbedarf festgestellt. Deutschland gehört innerhalb der EU zu den Ländern, in denen die Stickstoffüberschüsse durch Düngung am höchsten sind. Auf die negativen Wirkungen auf die Flächen und die Qualität unseres Wassers brauche ich hier nicht weiter eingehen. Das ist inzwischen jedem bekannt.
Die Daten für Schleswig-Holstein zeigen, dass bei 20 bis 25 % der Messstellen der EU- Grenzwert von 50 mg Nitrat überschritten wird. Dies gilt insbesondere auf dem Geestrücken. Als hauptsächlicher Nutzer der Flächen ist die Landwirtschaft ohne Zweifel Hauptverursacher dieser Belastungssituation.
Mit unserem Antrag bitten wir die Landesregierung deshalb, sich dafür einzusetzen, dass die novellierte Düngeverordnung zu einem Erfolg wird. Es sind endlich Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung der gesetzten Umweltziele in der Landwirtschaft beitragen. Und wie in der gemeinsamen Stellungnahme der wissenschaftlichen Beiräte festgestellt, das zentrale Steuerungselement zur Sicherung der guten fachlichen Praxis und zur Reduktion von Nährstoffüberschüssen ist die Düngeverordnung.
Wir brauchen Schulungs- und Beratungsprogramme für ein optimiertes betriebliches Nährstoffmanagement, für eine zielgenaue, bedarfsgerechte und standortangepasste Düngung. Stickstoffüberschüsse müssen auf 50 kg pro Hektar und Jahr begrenzt werden. Und wir brauchen eine Hoftorbilanz, die alle Nährstoffströme einschließt, auch Futtermittel und Gärreste. 3



Der Schutz des Oberflächenwassers muss durch Gewässerrandstreifen von mindestens 5 m verbessert werden. Und für Gärreste brauchen wir ein Ausbringungsverbot in Wasserschutzgebieten. Dazu gehört auch ein rechtlicher Rahmen, der die Kontrolle der Einhaltung sicherstellt und Sanktionsmaßnahmen ermöglicht.
Alles das müssen wir tun, weil wir mit dem Schutz des Grundwassers die Versorgung mit guter Trinkwasserqualität sichern. Es darf nicht sein, dass die durch Fehlverhalten bei der Düngung erzielten Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit, der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Umwelt gehen.
Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.