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09.07.14
15:46 Uhr
FDP

Anita Klahn zu TOP 7 (Denkmalschutzgesetz): Wer bei diesem Gesetz von Transparenz und Klarheit spricht, kennt es offensichtlich nicht

FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist Redebeginn Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Christopher Vogt, MdL Nr. 312 / 2014 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 9. Juli 2014

Kultur / Denkmalschutz



www.fdp-fraktion-sh.de Anita Klahn: Wer bei diesem Gesetz von Transparenz und Klarheit spricht, kennt es offensichtlich nicht In ihrer Rede zu TOP 7 (Denkmalschutzgesetz) erklärt die kulturpoli- tische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:
„Der von Ministerin Spoorendonk am 14. Januar dieses Jahres stolz in der Landespressekonferenz vorgestellt Referentenentwurf des Denkmalschutzgesetzes entpuppte sich als handwerklich miserabel – da sind wir uns ausnahmsweise mal alle einig.
Denn wenn nämlich die Ministerin selbst in ihrer Presseerklärung vom 17. Juni davon spricht, dass der Referentenentwurf zum Denkmal- schutzgesetz vor dem Kabinettsbeschluss noch einmal ‚deutlich überarbeitet’ wurde, dann war sie wohl nicht sonderlich glücklich mit der ersten Version.
Tatsächlich ist anzuerkennen, dass im Vergleich zum vorigen Entwurf einige schwerwiegende Fehler beseitigt wurden. Gut ist dieser Ent- wurf aus Sicht der Liberalen damit aber noch lange nicht.
Denn es bleibt weiterhin das Szenario möglich, dass kein Mensch weiß, dass ein Haus unter Denkmalschutz steht.
Laut § 8 Absatz 1 ist der Schutz der Kulturdenkmale nämlich
‚nicht von der Eintragung in die Denkmalliste abhängig’.
Das bedeutet im Klartext, unter Umständen unterliegt das Haus be- stimmten Genehmigungspflichten, aber weder die Eigentümer noch die Denkmalschutzbehörden haben hiervon Kenntnis. Dazu sagen wir Liberale: Wer bei diesem Gesetz von Transparenz und Klarheit
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 2 spricht, kennt offensichtlich das Gesetz nicht oder hat ein mir schlei- erhaftes Verständnis von Transparenz.
Abgesehen von der vollkommen unnötigen und überflüssigen Präam- bel, die wohl eher der rot-grün-blauen Selbstbeweihräucherung als einer konkreten Zielsetzung dient, können wir in der Begründung auf Seite 4 bei der wichtigen Frage der Konnexität drei aufeinanderfol- gende, sehr irritierende Sätze lesen:
Satz 1: ‚Bei den unteren Denkmalschutzbehörden ist davon auszugehen, dass die Gesetzesnovellierung keinen Mehraufwand verursachen wird.’ Also Konnexität verneinend.
Satz 2 – erläutert dann: ‚Zwar wird die Zahl der Denkmale, bei denen Maßnahmen der Ge- nehmigungspflicht unterliegen, ansteigen.’
Und mit Satz 3 wird dann Satz 1 einkassiert: ‚Dementsprechend wird es auch zu einem gewissen, nicht bezifferba- ren Mehraufwand bei den unteren Denkmalschutzbehörden kom- men.’
Ich wiederhole mich: Wer bei diesem Gesetz von Transparenz und Klarheit spricht, kennt es ganz offensichtlich nicht.
Ich vermute, dass der Landkreistag seine in der Verbändeanhörung geäußerte Auffassung aufrecht erhalten wird: Durch die Umstellung des Denkmalbegriffes muss ein Ausgleich im Sinne von Artikel 49 Abs. 2 Landesverfassung getroffen werden, weil durch die geplante Gesetzesänderung die Zahl derjenigen Denkmale steigen wird, die Genehmigungspflichten unterliegen – der Aufwand der unteren Denkmalschutzbehörden wird also größer.
Außerdem sind die neu eingeführten Berichtspflichten in § 3 Absatz 4 aus unserer Sicht ebenfalls stark konnexitätsverdächtig, weil der kommunale Verwaltungsaufwand hiermit steigt.
Dieser Gesetzentwurf sieht ferner die Einführung des deklaratori- schen Verfahrens vor. Das heißt, gegen die Unterschutzstellung durch die Denkmalschutzbehörden können die Eigentümer nur noch den Klageweg beschreiten. Das vielfach vorgebrachte ‚Argument’, fast alle anderen Bundesländer würden auch nach dem deklaratori- schen Verfahren vorgehen, ist aus liberaler Sicht kein Argument – zumindest kein sachliches.
Im Vergleich zum jetzigen, konstitutiven Verfahren – bei dem es im ganzen Land höchstens eine Handvoll Klagen gegen die Unter- schutzstellung gibt – rechnen wir beim nachrichtlichen Verfahren mit einem signifikanten Anstieg der Klagen.
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 3 Das bedeutet: Die Kulturministerin gibt der Justizministerin mit die- sem Gesetz mehr Arbeit auf.
Da diese in Personalunion besetzt sind, ist es ein schwacher Trost, dass Ministerin Spoorendonk die Folgen dieses Gesetzes selbst aus- baden muss.
Für schwerwiegend halten wir, dass in der Novelle kein Veto des Kul- turministeriums gegen Unterschutzstellungen mehr vorgesehen ist. Ich kann es aus eigener Erfahrung am Beispiel des Ahrensburger Rathauses sagen: Für einige, ganz besondere Fälle – das Rathaus Elmshorn ist ein weiterer – halte ich diese Korrektivfunktion der Obersten Behörde für unerlässlich. Dass das Ministerium in diesem Moment nicht mehr einschreiten darf, halten wir für einen schweren Fehler.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de