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07.07.14
15:18 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Reform der Landesverfassung, Familienzentren, Lehrkräftebildungsgesetz und Denkmalschutzgesetz

67/2014 Kiel, 7. Juli 2014


Themen der Plenarsitzung: Reform der Landesverfassung, Famili- enzentren, Lehrkräftebildungsgesetz und Denkmalschutzgesetz
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 9. Juli, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen die Reform der Lan- desverfassung, die Familienzentren, das Lehrkräftebildungsgesetz und das Denkmalschutzge- setz. Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den ak- tuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 9. Juli 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 1 Aktuelle Stunde zur Wahrnehmung von parlamentarischen Kontrollrechten durch Abgeordnete, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten

Die Koalitionsfraktionen rufen die Opposition auf, ihre Kontrollrechte gegenüber der Landes- regierung „verantwortungsvoll“ wahrzunehmen. SPD, Grüne und SSW haben hierüber eine Aktuelle Stunde auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Juni hatte der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer Unterlagen vom Innenministerium be- kommen und für einige Stunden ins Netz gestellt. In den als vertraulich eingestuften Papieren ging es um Gefahrengebiete im Kampf gegen Rockerkriminalität. Trotz Schwärzungen in der Vorlage waren Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Polizisten, Richtern, Zeu- gen und Beschuldigten lesbar.



Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de Daraufhin hagelte es Kritik aus Politik und Polizei. Tenor: Breyer habe die Ermittler und ihre Familien in Gefahr gebracht und organisierten Kriminellen Details der Polizeitaktik verraten.


TOP 43 Reform der Landesverfassung, Bericht des Sonderausschusses Verfassungs- reform (Drs. 18/2095), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 85 Minuten

Eine Reihe von neuen Staatszielen soll in die schleswig-holsteinische Landesverfassung ein- fließen. Hierzu zählen etwa die Förderung der dänischen Schulen, die norddeutsche Zusam- menarbeit, die Partnerschaft im Nord- und Ostseeraum oder die Inklusion von Behinderten und Nichtbehinderten. Das sieht ein Änderungspaket vor, das der Sonderausschuss Verfas- sungsreform dem Landtag nach gut einjähriger Arbeit vorlegt.

Der entsprechende Gesetzentwurf soll dann im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten werden, gemeinsam mit einem Gegenpapier der CDU. Die Union beharrt darauf, die „Verant- wortung vor Gott“ in der neuen Präambel zu verankern, konnte dafür aber bislang nicht die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit von 46 Abgeordneten im Landtag gewinnen.

Breite Einigkeit herrscht dagegen darüber, die Politik für künftige Generationen, eine bürger- nahe Verwaltung, der Zugang zum Internet und der Schutz der digitalen Privatsphäre in die Verfassung zu schreiben. Zudem unterstreichen die Abgeordneten in der neuen Präambel gesellschaftliche Grundwerte wie Demokratie, Freiheit, Toleranz und Solidarität. Und: Die Hürden für Volksentscheide werden wohl gesenkt.

Die Vorgeschichte: Erst vor 24 Jahren wurde aus der alten schleswig-holsteinischen Landes- satzung nach mehrjähriger Diskussion die heutige Landesverfassung. Doch die hat bereits heute ein anderes Gesicht als im Jahr 1990. Denn der Landtag hat das Landes-Grundgesetz mehrmals erweitert. Beispielsweise wurden 2006 der Schutz pflegebedürftiger Menschen und 2012 der Schutz der deutschen Sinti und Roma als Staatsziele aufgenommen.

Zu Beginn dieser Wahlperiode häuften sich im Parlament die Vorschläge für neue Verfas- sungsartikel. Es ging unter anderem um die norddeutsche Zusammenarbeit, oder um ein Kla- gerecht des Landtages vor dem Bundesverfassungsgericht. Angesichts der vielen Ergänzun- gen und Änderungswünsche sei es Zeit, die „Systematik“ der Landesverfassung auf den Prüfstand zu stellen, erklärte Landtagspräsident Klaus Schlie im Frühjahr 2013. Sein Vor- schlag: Ein Sonderausschuss des Landtages soll die Anregungen aus Politik und Bevölke- rung sammeln und ein umfassendes Reformpaket vorlegen.

Der Landtag setzte den Sonderausschuss im April letzten Jahres ein und gab ihr den Auftrag mit, „den Bedarf einer grundlegenden systematischen Überarbeitung der Landesverfassung zu prüfen“. Zehn Mal traf sich das Gremium, holte insgesamt 66 schriftliche Stellungnahmen ein und hörte Experten an. Über ein Internetportal hatte jeder Bürger die Möglichkeit, sich

2 einzuschalten. Ende Juni dieses Jahres schlossen die sieben Mitglieder des Sonderaus- schusses ihre Beratungen ab.


TOP 14 Medienänderungsstaatsvertrag mit Parlamentsbeteiligung, Antrag der Frakti- on der CDU (Drs. 18/1961), geplanter Aufruf 12:25 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Der Landtag soll bei der Gestaltung des fünften Medien-Änderungsstaatsvertrags mehr Mit- spracherecht bekommen. Das fordert die Union. Der Vertrag wird zurzeit zwischen den Lan- desregierungen von Schleswig-Holstein und Hamburg ausgehandelt.

Die CDU macht sich für eine „eigene Beratung“ und ein „eigenes Anhörungsverfahren“ des Parlaments stark, wie es auch bei Gesetzgebungsverfahren üblich sei. Dabei beruft sich die Oppositionsfraktion auf eine Klausel im Koalitionsvertrag der Koalition. Dort heißt es: „Wir wollen eine bessere Beteiligung des Parlaments beim Aushandeln zukünftiger Staatsverträge erreichen“.

Diese Maßgabe möchte die Union für den fünften Medienänderungsstaatsvertrag erfüllt se- hen, der unter anderem die Einführung des lokalen Hörfunks im Lande regeln soll. Sollten lokale Hörfunksender an den Start gehen, fürchtet die CDU, dass Tageszeitungen in finanz i- elle Schieflage geraten könnten, da sie mit noch mehr Konkurrenten um die gleichbleibende Anzahl von Werbekunden buhlen müssten.


TOP 7 Gesetz zum Schutz der Denkmale Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/2031), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Monate lang wurde diskutiert – nun legt die Landesregierung dem Parlament ihren Entwurf für ein neues Denkmalschutzgesetz vor. Nach einer umfangreichen Anhörung sei „ein klares und modernes Gesetz“ entstanden, „das sowohl den Belangen von Eigentümern als auch des Denkmalschutzes Rechnung trägt“.

Ein Kernpunkt: Privatgebäude sollen in Schleswig-Holstein künftig ohne vorherige Information der Eigentümer in die Denkmalliste eingetragen werden können. Eigentümer könnten dann erst im Nachhinein Einspruch erheben. Dieses sogenannte deklaratorische Verfahren soll es den Denkmalschutzbehörden ermöglichen, den Rückstau in den Inventarlisten aufzuarbeiten. Damit erhielten die Bürger Rechtssicherheit und die Denkmalschutzbehörden einen „klaren Handlungsrahmen“, heißt es dazu aus dem Kulturministerium.

Gegen das neue Verfahren hatte es im Vorwegen Proteste gegeben, bei der Oppos ition im Landtag wie auch bei Hauseigentümern. Die Befürchtung: Sanierungen könnten komplizierter und Versicherungen teurer werden. Nach den Einwänden sei der erste Entwurf „deutlich

3 überarbeitet“ worden, unterstreicht das Kulturministerium. Eine „massenhafte Ausweisung tausender neuer Denkmale“ sei nicht beabsichtigt. Und: Gutgläubige Eigentümer, „die nichts der Denkmaleigenschaft ihres Objektes wissen und wissen können“, würden „vor unbeabsich- tigten Folgen geschützt“.

Bisher gilt im Lande das so genannte konstitutive Verfahren: Denkmäler werden per Verwal- tungsakt in eine Liste aufgenommen. Damit haben Eigentümer die Möglichkeit, frühzeitig da- gegen vorzugehen. Schleswig-Holstein ist bislang neben Hamburg und Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland, in dem dieses Verfahren angewendet wird.

Ein weiterer Punkt der Gesetzesnovelle: Die Unterscheidung zwischen einfachen und beson- deren Kulturdenkmalen soll wegfallen. Der neue Denkmalbegriff in Schleswig-Holstein solle sich „inhaltlich an den bewährten Standards des besonderen Denkmals orientieren“. Der Denkmalschutz werde damit transparenter und einfacher zu handhaben: Jedes Denkmal er- fordere nun die gleichen Rechte und Pflichten. Und: Um die Bedeutung des Ehrenamts her- vorzuheben, werde der Denkmalrat aufgewertet.

Kritisiert wurde in der Anhörung auch das bisher vorgesehene Verbandsklagerecht. Die Ein- führung eines umstrittenen Instruments wäre dem Anliegen des Zusammenwirkens aller Be- teiligten nicht hilfreich, heißt es dazu aus dem Ministerium. Deshalb sei das Verbandsklage- recht aus dem Entwurf gestrichen worden. Die Gesetzesbegründung wurde außerdem an mehreren Stellen überarbeitet, um die berechtigten Belange von Handwerk, Gewerbe und Landwirtschaft, aber auch der Windenergie, besser abzubilden.


TOP 26 Gewässer vor Nährstoffeinträgen besser schützen, Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2099), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Auf der Hälfte der schleswig-holsteinischen Landesfläche enthält das Grundwasser zu viele Nitrate. Das sind Salze, die als Dünger auf den Feldern landen. Über das Trinkwasser kön- nen sie sich im Menschen anreichern und Krankheiten verursachen, etwa Darm-Probleme oder Krebs. Deswegen soll der Bund die erlaubten Grenzwerte für Nitrate im Boden absen- ken. Das fordert die Koalition.

In Berlin wird derzeit an der Umsetzung einer EU-Richtlinie zu diesem Thema gearbeitet. Nun drängt die Kieler Koalition darauf, die Vorgaben zu verschärfen. Deutschland sei europaweit neben Malta das Schlusslicht beim Thema Nitrat. Deswegen laufe bereits ein Vertragsverlet- zungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik.

Die Forderungen von SPD, Grünen und SSW: Es soll strenge Auflagen für den Gebrauch von Gülle, Mist und anderen Düngemitteln in Wasserschutzgebieten geben, und außerdem einen

4 Dünge-Abstand von fünf Metern zu Bächen und Seen. Bauern sollen ausreichend Tanks auf dem Hof haben, um dort ihre Gülle zu lagern. Und: Wenn die Grenzwerte in einer Region drei Jahre lang überschritten werden, dann soll es dort verpflichtende „Nitrat-Aktionsprogramme“ geben.


TOP 56 Raumordnungsbericht 2014, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1981), Be- richt der Landesregierung (Drs. 18/2082), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In Schleswig-Holstein gibt es 130 Zentrale Orte und Stadtrandkerne. Diese Städte und Ge- meinden sind Schwerpunkte der Versorgungsinfrastruktur, aber auch Schwerpunkte für Woh- nungsbau, Gewerbe und Dienstleistungen. Hier leben rund 70 Prozent der Bevölkerung des Landes. Nach Einschätzung der Landesregierung hat sich das System in Schleswig-Holstein bewährt.

Es gebe derzeit keine Änderungspläne, heißt es in einem Bericht den die CDU angefordert hat. Keiner der 130 Orte soll dem Papier zufolge hoch- oder herabgestuft werden, und es sollen auch keine neuen Standorte dazukommen.

Die Zentralen Orte und Stadtrandkerne sind hierarchisch gegliedert. Oberzentren als höchste Stufe stellen die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des höheren spezialisierten Bedarfs sicher. Die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs übernehmen u. a. Mittelzentren. Insbesondere Unterzentren stellen die Grundversorgung sicher.


TOP 20, 21, 25 und 55 Anträge zu Speichertechnologien, Windkraftanlagen und Netz- entgelten sowie Bericht über die Planung von SuedLink, Anträge der Fraktion der CDU (Drs. 18/2060, 18/2062, 18/1937), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2090), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2081), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minu- ten

Schleswig-Holstein rüstet sich für die Energiewende, und das wirft Fragen auf: Wie soll der erneuerbare Strom gespeichert werden? Wie viele Windkraft-Flächen sollen die Behörden genehmigen? Wie stark werden die Stromkunden im Lande belastet? Und wie steht es um „SüdLink“, die Stromautobahn von Schleswig-Holstein nach Bayern? Der Landtag debattiert.

Thema Speicher: Wenn die Sonne scheint, produzieren Solaranlagen viel Strom. Stehen Wolken am Himmel, sinkt die Energieproduktion. Ähnliches gilt für Windräder. Bei Flaute dro- hen die Lichter auszugehen. Die Speicher-Technik für Strom aus erneuerbaren Quellen steckt noch in den Kinderschuhen.

5 Die Union fordert nun die Landesregierung auf, diese Technologien stärker zu fördern. So regt die CDU ein „Speicherpotentialkataster“ an, in dem alle geeigneten Flächen im Lande erfasst werden. Und: Wenn ein Speicherkraftwerk auf der Grünen Wiese entsteht, sollen für diese Flächen nur im Maßstab 1:1 Natur-Ausgleichsflächen geschaffen werden. Alternativ regt die CDU eine Geldzahlung für die Betreiber der Speicher an.

Eine Lösung für das Speicherproblem sind so genannte Pumpspeicherkraftwerke. Das Prin- zip: Wenn viel Wind weht, aber wenig Strom benötigt wird, kann mit der Überkapazität Fluss- wasser in einen höher gelegenen Stausee gepumpt werden. Bei Bedarf kann das „geparkte“ Wasser dann durch lange Rohre wieder den Abhang hinabrauschen und dabei Turbinen an- treiben. Ein Standort für ein solches Pumpspeicherkraftwerk liegt in Geesthacht an der Elbe. In Lägerdorf (Kreis Steinburg) gibt es zwei Stauseen, wo die Technik ebenfalls als einsetzbar gilt.

Oder: Der Wind- und Sonnen-Strom wird genutzt, um Methan oder Wasserstoff zu erzeugen und ins Gasnetz einzuspeisen. Das Gas lässt sich dann später wieder in Strom umwandeln.

Thema Genehmigung von Windrädern: Die CDU beklagt einen „massiven Genehmigungs- stau“ und fordert die Landesregierung auf, die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und besser zu strukturieren. Knapp 500 Windenergieanlagen warteten derzeit auf eine Ge- nehmigung. Die Landesregierung müsse deswegen dafür sorgen, dass alle Verfahren inner- halb von sechs Monaten abgeschlossen werden. Die derzeitigen Bearbeitungszeiten über- stiegen auch die gesetzlichen Regelungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Danach sei über einen Genehmigungsantrag nach Eingang der vollständigen Unterlagen innerhalb einer Frist von sieben Monaten, in vereinfachten Verfahren sogar von drei Monaten zu entschei- den.

Thema Netzentgelte: Stromlieferanten, die Kunden in einem Netzgebiet mit Strom beliefern, müssen für die Nutzung der Stromleitungen Gebühren an die Netz-Betreiber zahlen. Diese Netzentgelte haben sich in der Vergangenheit deutschlandweit unterschiedlich entwickelt. Während es in einigen Gebieten nur zu geringen Erhöhungen kam, haben andere Netzbetrei- ber ihre Gebühren stark erhöht. Vor diesem Hintergrund fordert die FDP ein bundeseinheitli- ches Netzentgelt. Dieser Punkt sei bei der jüngsten Reform des Erneuerbare-Energien- Gesetzes in Berlin unter den Tisch gefallen.

Hat ein Haushalt einen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh), so fallen davon im Bundesdurchschnitt 252 Euro netto für das Netzentgelt an. Das geht aus Zahlen der Beraterfirma „Deutscher Energievertrieb“ hervor. In den Stadtstaaten sind die Ent- gelte deutlich niedriger als etwa in den dünn besiedelten neuen Bundesländern. Bewohner von Berlin zahlen 223 Euro. In Bremen liegt der Kostenanteil sogar bei nur 203 Euro im Jahr. Über 100 Euro teurer ist das Netzentgelt für die Einwohner von Mecklenburg-Vorpommern

6 (319 Euro) oder Brandenburg (339 Euro). Schleswig-Holstein liegt nach Angaben des Leipzi- ger Instituts für Energie knapp über dem Bundesschnitt.

Thema SüdLink: Unter dem Namen SüdLink sollen zwei rund 800 Kilometer lange Höchst- spannungstrassen von Schleswig-Holstein nach Süddeutschland entstehen. Laut einem Be- richt der Landesregierung ist dies „das größte Infrastrukturprojekt der Energiewende“. Nach einem Grundsatzbeschluss von Bundestag und Bundesrat aus dem vergangene Jahr soll eine Trasse von Wilster (Kreis Steinburg) nach Grafenrheinfeld bei Schweinfurt führen. Am nördlichen Ende liegt das Kernkraftwerk Brokdorf, das spätestens Ende 2021 stillgelegt wer- den soll, und am südlichen Endpunkt das AKW Grafenrheinfeld, das Ende 2015 vom Netz gehen soll. Beide AKW haben Anschlüsse an weitere Stromnetze. Die zweite Trasse läuft von Brunsbüttel, ebenfalls Atomstandort, nach Großgartach in Baden-Württemberg.

Die genaue Trassenführung steht noch nicht fest. Die Landesregierung betont, dass sie bei SüdLink weder für das Raumordnungsverfahren noch das Planfeststellungsverfahren verant- wortlich ist. Um ihre Interessen einzubringen, können die Länder aber eigene Vorschläge für den Verlauf darlegen. Allerdings sei die Bundesnetzagentur weder an die Vorschläge der Netzbetreiber noch an die der Länder gebunden. Das Land arbeitet außerdem in mehreren Arbeitsgruppen mit. Die Leitungsbetreiber TenneT und TransnetBW suchen zudem auf Info- Veranstaltungen den Kontakt zu den Anwohnern.



Donnerstag, 10. Juli, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 30 A Resolution zum Warschauer Aufstand vom 1. August 1944 als Dringlich- keitsantrag aller Fraktionen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2124), geplanter Aufruf 10:00 Uhr (ohne Aussprache)

Anlässlich des 70. Jahrestages des Warschauer Aufstandes will der Landtag den Opfern und ihren Angehörigen sein „tiefes Mitgefühl“ aussprechen und sie um Verzeihung bitten. Der Landtag verurteilt insbesondere die Gräueltaten, die der ehemalige Abgeordnete Heinz Reinefarth bei der Unterdrückung des Aufstandes begangen hat. Eine entsprechende Resolu- tion will das Parlament im Juli einstimmig verabschieden.

Nachdem sich die Polnische Heimatarmee am 1. August 1944 gegen die deutsche Besatzer erhoben hatte, wurde ihr Aufstand bis Anfang Oktober von Wehrmachts-, SS- und Polizei- Einheiten niedergeschlagen. NSDAP-Mitglied und SS-Gruppenführer Reinefarth war Befehls- haber von zwölf Polizei-Kompanien, die für zahlreiche Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich gemacht werden. Insgesamt kamen 150.000 Bewohner von Warschau wäh- rend des Aufstands ums Leben.

7 Nach dem Krieg liefen mehrere Ermittlungsverfahren gegen Reinefarth und die polnische Regierung forderte seine Auslieferung, doch der in Gnesen (heute Gniezno) geborene Rechtsanwalt blieb unbehelligt. In Schleswig-Holstein machte Reinefarth Karriere. Er wurde 1951 Bürgermeister von Westerland auf Sylt und saß von 1958 bis 1962 für den Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE) im Landtag. Nachdem die Öffentlichkeit auf sei- nen Fall aufmerksam wurde, zog sich Reinefarth Mitte der 1960er Jahre aus der Politik zu- rück. Er lebte bis zu seinem Tod 1979 in Westerland.

„Der Landtag bedauert zutiefst, dass es nach 1945 in Schleswig-Holstein möglich werden konnte, dass ein Kriegsverbrecher Landtagsabgeordneter wird“, betonen die Parlamentarier nun in ihrer Resolution. Es sei die „vornehmste historische Pflicht“ der heutigen Politiker- Generation, ihren Teil zur Aufarbeitung des Unrechts zu leisten. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass der Landtag im vergangenen November eine Studie zur NS-Vergangenheit schleswig-holsteinischer Politiker in die Wege geleitet hat.


TOP 9 Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Bürokratiekosten, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 18/2086), geplanter Aufruf 10:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Mi- nuten

Die CDU-Fraktion will mit „weniger Bürokratie für mehr Lehrerstellen sorgen“. Konkret geht es der Union darum, das Landesmindestlohngesetz, das Tariftreue- und Vergabegesetz sowie das Korruptionsregistergesetz abzuschaffen. Diese drei Bestimmungen haben SPD, Grüne und SSW im vergangenen Jahr eingeführt. Außerdem will die CDU das Mittelstandsförde- rungsgesetz ändern. Durch den „Verzicht auf überflüssige Bürokratie“ könnten dauerhaft 76 zusätzliche Lehrerstellen finanziert werden, heißt es aus der Union.

Mit dem von CDU und SPD auf Bundesebene vereinbarten Mindestlohn seien diese Landes- gesetze überflüssig, lautet die Begründung. Sie verursachten nur zusätzliche Bürokratie für Unternehmen und Verwaltungen. Allein die Kommunen erhielten für die Umsetzung dieser Gesetze vom Land 3,8 Millionen Euro pro Jahr. Das Geld sei besser angelegt, wenn dafür etwas gegen den Unterrichtsausfall getan werde. In Verbindung mit den Bafög-Millionen des Bundes könne so die gesamte Lücke in der Unterrichtsversorgung geschlossen werden.

Insbesondere für die Unternehmen im Land bedeute das Landesmindestlohngesetz einen Wettbewerbsnachteil, den die CDU beseitigen wolle. „Der Landesmindestlohn liegt mit derzeit 9,18 Euro höher, als die 8,50 Euro auf Bundesebene. Darüber hinaus seien die Dokumentati- onspflichten aufwendiger.


TOP 5 und 30 Lehrkräftebildungsgesetz und Antrag zur Lehrerausbildung, Gesetz- entwurf der Landesregierung (Drs. 18/1760), Bericht und Beschlussempfehlung des

8 Bildungsausschusses (Drs. 18/2093), Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2107), geplanter Aufruf 10:40 Uhr, geplante Redezeit 75 Minuten

Das Lehrerbildungsgesetz der Koalition steht vor der Verabschiedung im Landtag. SPD, Grü- ne und SSW haben die umstrittene Reform durch den Finanz- und den Bildungsausschuss gebracht. In einer Anhörung hatten Experten von Verbänden und Hochschulen deutliche Nachbesserungen verlangt. Anschließend hatten die Koalitionsfraktionen kleine Korrekturen an dem Gesetz vorgenommen. So soll das Land die Fahrtkosten der Studenten zu ihren Schulen während des Praxissemesters übernehmen.

Lehrkräfte für Grund-, Förder- und Gemeinschaftsschulen sowie Gymnasien werden bislang getrennt nach Laufbahn ausgebildet. Mit dieser Aufteilung soll nun Schluss sein: Ab dem kommenden Wintersemester bereitet das Lehramtsstudium nicht mehr auf eine Laufbahn vor, sondern auf die Arbeit in der Grundschule einerseits sowie einer beliebigen weiterführenden Schule andererseits. Das heißt, wer künftig in den Klassenstufen 5 bis 13 unterrichten will, wird „Sekundarschullehrer“ und kann Kinder sowohl am Gymnasium als auch an der Ge- meinschaftsschule zum Abitur führen. Auch auf den Unterricht in Inklusionsklassen soll der Lehrer-Nachwuchs vorbereitet werden.

Bisher werden in Flensburg Lehrkräfte für Grund-, Förder- und Gemeinschaftsschulen ausge- bildet. Künftige Gymnasiallehrer studieren an der Christian-Albrecht-Universität zu Kiel. Wenn die Studiengänge wie geplant vereinheitlicht werden, profitiert vor allem Flensburg. Denn dort sollen künftig Sekundarlehrer bis zur Klasse 13 in elf Fächern ausgebildet werden. Bei den Naturwissenschaften bleibt es bei der Ausbildung von Lehrern mit Abschluss Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10).

Kritiker der Reform warnen davor, teure Doppelstrukturen an den Universitäten Kiel und Flensburg zu schaffen. Den Bedenken tritt die Koalition in einem Entschließungsantrag ent- gegen: „Im Zuge des Lehrkräftebildungsgesetzes werden keine Ressourcen von Kiel nach Flensburg und keine Ressourcen von Flensburg nach Kiel verlagert.“ Als Extra-Kosten für die Uni Flensburg veranschlagt die Koalition ab 2015 eine gute Million Euro an Personalkosten sowie 1,1 Millionen für Technik und Labore. Für Fahrtkosten während der Praxis-Semester sollen gut 150.000 Euro fällig werden.

Um zu planen, wie viele Lehrer das Land in den nächsten Jahren braucht, soll die Landesre- gierung außerdem bis Oktober einen Bericht vorlegen. Das fordern die Piraten.


TOP 47 Schlachtkapazitäten in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1727neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/1953), geplanter Aufruf 11:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten



9 Die zwischenzeitliche Schließung des Schlachthofes Bad Bramstedt hat den Blick auf die Schlachthofbranche im Lande gelenkt. Nun legt die Landesregierung dem Parlament Zahlen und Fakten zur Schlachtbranche vor.

Demnach werden im Lande etwa 1,1 Millionen Rinder und 1,5 Millionen Schweine gehalten. Geschlachtet werden die Tiere aber zu einem großen Teil außerhalb Schleswig-Holsteins, vor allem in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Denn: Überregionale Schlachtkon- zerne beherrschen den Markt, und der Transport ist billig. Im Lande gibt es zwar 111 zuge- lassene Schlachtbetriebe, aber darunter sind nur wenige große (etwa in Bad Bramstedt, Kellinghusen, Itzehoe, Neumünster und Niebüll).

Laut den Zahlen des Landwirtschaftsministeriums wurden im vergangenen Jahr in Schleswig- Holstein knapp 630.000 Schweine, gut 320.000 Rinder sowie 144.000 Lämmer, Schafe und Ziegen geschlachtet.

Ende Februar war der Betrieb in Bad Bramstedt vorübergehend gesperrt worden. Die Staats- anwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Tierquälerei und des Verstoßes gegen Hygi- enevorschriften. Bis Herbst muss der Betreiber Vion rund 40 Bedingungen erfüllen, um eine dauerhafte Betriebserlaubnis zu erhalten. Zu den Bedingungen des Landwirtschaftsministeri- ums gehört vor allem, dass bis zum Sommer eine neue Betäubungsanlage für die Rinder installiert wird.


TOP 16 Industriepolitisches Konzept des Landes erarbeiten, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1964), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Räder von Schleswig-Holsteins Industrie drehen sich immer langsamer. Waren im Jahr 1991 noch gut 182.000 Menschen im verarbeitenden Gewerbe beschäftigt, so sank die zahl bis 2011 auf 121.000. Und: Der Anteil der Industrie an der Bruttowertschöpfung ist in diesem Zeitraum von etwa 30 Prozent auf 16,5 Prozent im Jahr 2013 gesunken. Das geht aus aktuel- len Statistiken hervor. Die FDP warnt vor diesem Hintergrund davor, dass der Norden den Anschluss an die anderen westdeutschen Bundesländer verliert. Die Liberalen wollen der „verheerenden Deindustrialisierung“ einen Riegel vorschieben. Die Landesregierung soll ein industriepolitisches Konzept vorlegen, das die Räder wieder in Gang bringt. Die FDP macht eine „verfehlte Wirtschaftspolitik“ dafür verantwortlich, dass immer mehr Fab- riken ihre Tore schließen. Ergebnis seien ein niedriges Wirtschaftswachstum, eine unter- durchschnittliche Lohnentwicklung, sowie eine hohe Arbeitslosenquote und zu geringe Steu- ereinnahmen.

Damit die Schlote wieder rauchen, soll Schleswig-Holstein den wirtschaftlichen Vorsprung der anderen westdeutschen Länder einholen und deren Durchschnittswerte bis zum Jahr 2030 erreichen. Nach Meinung der FDP braucht das Land eine höhere Exportquote und mehr In-

10 vestitionen in Forschung und Entwicklung. Zudem benötige Schleswig-Holstein mehr Hoch- schulabsolventen in den sogenannten MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissen- schaft und Technik).


TOP 4 Änderung des Hochschulgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 18/1752), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 18/2092),geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Die CDU will den Hochschulen im Lande mehr Eigenständigkeit lassen, wann sie ihre Sem i- nare und Vorlesungen starten und wann sie ihre Studenten in die Semesterferien schicken. Der Plan steht jedoch vor der Ablehnung. SPD, Grüne und SSW stimmten im Bildungsaus- schuss dagegen.

So wird es wohl dabei bleiben, dass das Bildungsministerium „nach Anhörung der Hochschu- le“ Beginn und Ende der Unterrichtszeit bestimmt. Nach Vorstellung der Union sollen die Unis und Fachhochschulen das „in eigener Verantwortung“ regeln.


TOP 54 Landesstraßen-Zustandsbericht, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1968neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2066), geplanter Aufruf 16:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesstraßen in Schleswig-Holstein verfallen rapide. Um den Negativtrend zu stoppen, muss massiv investiert werden. Das geht aus einem Bericht der Landesregierung hervor.

3.670 Kilometer misst das Landesstraßennetz im Norden. Davon sind laut dem Papier 32 Prozent, rund 1.160 Kilometer, „dringend sanierungsbedürftig“. Zum Vergleich: Im Jahr 2005 waren es nur 17 Prozent. Zwar seien in den letzten zwölf Jahren 135 Millionen Euro in Stra- ßen, Brücken und Radwege des Landes geflossen, betont das Verkehrsministerium. Aber: Um den „Substanzverfall“ zu stoppen, müssten bis 2024 pro Jahr 90 Millionen Euro zum „Ab- bau des Erhaltungsstaus“ ausgegeben werden.

Und auch das reicht nach Angaben der Landesregierung nicht aus: „Auch nach einem Abbau des Erhaltungsstaus ist kaum zu erwarten, dass das Land anschließend die laufende Erhal- tung der Landesstraßen finanzieren kann.“ Straßensperrungen und -stilllegungen könnten die Folge sein. Vor diesem Hintergrund bringt die Landesregierung erneut den Vorschlag von Ministerpräsident Torsten Albig nach einer Sonderabgabe ins Spiel. Der Regierungschef hat- te im Mai gefordert, dass jeder Kfz-Halter etwa 100 Euro pro Jahr in einen Ausbesserungstopf zahlen sollte.



11 TOP 12 Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Wahlvorschlag der Frakti- onen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2102), geplanter Aufruf 16:50 Uhr (ohne Aussprache)

Thilo Weichert bleibt wohl für weitere fünf Jahre schleswig-holsteinischer Datenschutzbeauf- tragter. Der Wahlvorschlag der Koalition sieht vor, ihn in dem Amt zu bestätigen, das er seit 2004 innehat. Die Koalition hat dafür im vergangenen Monat das Datenschutzgesetz geän- dert, denn eine zweimalige Wiederwahl sah die bisherige Regelung nicht vor. Die Opposition kritisiert dies als „Filz“. Das Gesetz sei nur geändert worden, um dem Grünen-Mitglied Wei- chert einen Gefallen zu tun, so der Vorwurf von CDU, FDP und Piraten.


TOP 27 Alternative zur Pflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2103), geplanter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

FDP und CDU erneuern ihre Kritik an der geplanten Pflegekammer. Eine solche Einrichtung sei nutzlos und teuer für die Mitglieder, lauten die Vorwürfe.

Die Koalition hatte Ende 2012 beschlossen, eine eigene Interessenvertretung für Pflegeberu- fe einzurichten. Ebenso wie andere Berufsgruppen im Gesundheitsbereich, etwa die Ärzte, bräuchten auch die Kranken- und Altenpfleger eine Institution, die ihre Position vertritt. Dadurch werde der Beruf insgesamt attraktiver.

Liberale und Union warnen hingegen, eine Pflegekammer leiste „keinen nennenswerten Bei- trag, die Interessen aller in der Pflege Beschäftigten wahrzunehmen“. Und: Die Finanzierung der Kammer „durch die Erhebung von Zwangsbeiträgen“ sei für die Pflegekräfte mit ihren Mini-Gehältern „unzumutbar“. Zudem befürchtet die Opposition eine Spaltung der Pflegeberu- fe durch die Errichtung einer Kammer und sieht diese nicht in der Lage, Probleme wie etwa Nachwuchsgewinnung zu lösen. Die Landesregierung wird deswegen aufgerufen, „Alterna- tivmodelle“ zu entwickeln.

Die Kammer ist zurzeit im Aufbau. Ein für dieses Jahr angekündigtes Gesetz soll die Voraus- setzungen für einen Ausschuss schaffen, der dann eine Kammerwahl vorbereitet. Nach den Vorstellungen der Landesregierung soll die Kammer die Berufsordnung regeln, eine Weiter- bildungsordnung erlassen, die Qualität der Pflege sichern, Unterstützung bei der Berufsaus- übung leisten und bei der Gesetzgebung mitwirken.


TOP 33 Tötung von männlichen Eintagsküken stoppen, Antrag der Fraktion der PIRA- TEN (Drs. 18/1827), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agraraus- schusses (Drs. 18/2014), geplanter Aufruf 17:30 Uhr, geplante Redezeit 10 Minuten



12 Der Landtag verurteilt, dass männliche Küken in Legebatterien nach nur einem Tag getötet werden, weil sie keine Eier legen können und sich nicht als Masthähnchen eignen. Dieses Vorgehen ist in der Geflügelzucht üblich. In einer Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses wird es als „unerträglich“ und „sinnlos“ bezeichnet.

Die Piraten hatten gefordert, dass die Landesregierung diese Praxis stoppt. Die Oppositions- fraktion begründete ihren Vorstoß mit einem von der Staatsanwaltschaft Münster aufgenom- menen Ermittlungsverfahren. Die Behörde könne nach dem Tierschutz-Gesetz „keinen ver- nünftigen Grund“ für die Tötung der männlichen Eintagsküken erkennen, führen die Piraten an.

Die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und SSW wollen die Tötungen ebenfalls verbie- ten. Sie möchten aber zunächst eine Musterklage in Nordrhein-Westfalen abwarten. Nach dem Ermittlungsverfahren hatten dort zahlreiche Brütereien geklagt. Parallel will die Koalition aktuelle Forschungen vorantreiben. An der Universität Leipzig haben Tiermediziner zum Bei- spiel ein Verfahren entwickelt, mit dem das Geschlecht bereits im Hühnerei bestimmt werden kann, noch bevor sich das Schmerzempfinden der Embryos entwickelt. Mit der Methode müssten die männlichen Küken nicht erst nach dem Schlüpfen getötet werden.

Nach Angaben der Tierschutzorganisation PETA werden in Deutschland jährlich rund 50 Mil- lionen männliche Küken in den Brütereien vergast oder geschreddert.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass die Piraten als Antragsteller und eine Abgeordnete der Grünen (stellvertretend für die anderen Fraktionen und der Abgeordneten des SSW) zu dem Thema reden.



Freitag, 11. Juli, 10:00 bis 17:00 Uhr

TOP 49 Bericht Konzept für Familienzentren, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/1818), Bericht der Lan- desregierung (Drs. 18/2026), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Elternberater in den Kitas sollen vor allem sozial benachteiligten Familien helfen. Dafür macht das Land künftig jährlich einen Millionenbetrag locker. Der Landtag berät einen Regierungs- bericht zum Thema Familienzentren.

Mit Hilfe diesen Zentren will die Landesregierung die Kleinkinder-Betreuung verbessern. Vom 1. August an will das Land jährlich bis zu 100 dieser Zentren fördern. Gemeint sind Anlauf- stellen für Eltern, die vor allem an Kitas eingerichtet werden sollen. Dort können beispielswei-

13 se Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen Eltern beraten, diese auf Hilfsangebote hinweisen oder auch Wünsche nach längerer Betreuung bündeln, wenn die regulären Öffnungszeiten an einem Ort nicht ausreichen.

Für ein Familienzentrum gibt das Land jährlich maximal 25.000 Euro, das entspricht einer halben Stelle. Ziel ist es, mehr Zeit für Beratung zu schaffen, etwa für Erziehungsfragen oder Fördermöglichkeiten. Für das laufende Jahr sind 1,3 Millionen Euro in den Haushalt einge- stellt und ab 2015 jeweils 2,5 Millionen.

Mit Hilfe dieser Mittel sollen sozial benachteiligte Kinder gefördert und generell die Vereinbar- keit von Beruf und Familie gestärkt werden. Der Landesregierung zufolge gibt es im Land bereits 42 Familienzentren, die auch mit den jetzt beschlossenen Mitteln unterstützt werden können. Nur ein Viertel von ihnen ist in öffentlicher Trägerschaft. Die Zentren könnten auch an Familienbildungsstätten oder Mehrgenerationenhäusern angesiedelt werden. Jede Einric h- tung könne ihr eigenes Konzept entwickeln.


TOP 2 Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/2024), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzaus- schusses (Drs. 18/2064), geplanter Aufruf 10:40 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Der Bund greift den Ländern beim Thema Bildung unter die Arme. Nach einer Ende Mai er- zielten Absprache will Berlin von 2015 an komplett das Schüler- und Studenten-Bafög über- nehmen. Für Schleswig-Holstein heißt das: Rund 36 Millionen Euro, die bislang für das Bafög vorgesehen waren, stehen für andere Zwecke zur Verfügung. Die Koalition will das Geld hauptsächlich an die Schulen verteilen. Ein Nachtragshaushalt für das laufende Jahr soll der Startschuss sein. Die CDU legt einen eigenen Etatplan vor und will noch mehr Lehrerstellen einrichten sowie marode Straßen sanieren.

Nach den Plänen von SPD, Grünen und SSW sollen an den Schulen in Schleswig-Holstein bis 2017 insgesamt 728 mehr Lehrer unterrichten als bisher geplant. Über den Nachtrag sol- len schon in diesem Jahr 4,75 Millionen Euro für 228 Lehrerstellen finanziert werden. Vor dem Hintergrund der Schuldenbremse und sinkender Schülerzahlen sollten zum Sommer eigentlich 365 Stellen gestrichen werden. 2015 soll es 200 weitere Lehrerstellen geben, 2016 noch einmal 100 und 2017 weitere 200.

Noch zusätzlich übrig bleibende Bafög-Mittel will die Koalition verwenden, um den Lehrer- Vertretungsfonds aufzustocken. Davon sollen besonders Berufsschulen profitieren. 2015 sind das 7,6 Millionen Euro, 2016 dann 2,7 und 2017 2,25 Millionen. Für die Hochschulen sind aus Mitteln, die für Bafög-Erhöhungen reserviert waren, ab 2016 jährlich zehn Millionen Euro vor- gesehen.



14 Die CDU will dagegen schon ab August 400 neue Lehrer an die Schulen bringen. Damit wür- de der Abbaupfad verlassen, und es würden tatsächlich mehr Pädagogen an den Schulen unterrichten, heißt es aus der Union. Im laufenden Jahr sollen zudem 4,75 Millionen Euro in den Straßenbau fließen. Finanzieren will die Union das Vorhaben aus den Bafög-Mitteln so- wie aus Rückstellungen des Landes. Das Finanzministerium hat einen Haushaltspuffer ge- schaffen, um für eventuelle Zinssteigerungen am Kapitalmarkt gewappnet zu sein.

Stichwort: Nachtrag

Mit einem Nachtragshaushalt wird ein Haushaltsplan geändert, der schon vom Parlament verabschiedet worden ist. Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes ist die einzige Möglic h- keit, auf geänderte Umstände während eines laufenden Haushaltsjahres zu reagieren. Der Landtag wird den Nachtragshaushalt in Zweiter Lesung abschließend beraten, nachdem der Landtagspräsident von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, den Entwurf ohne Erste Le- sung unmittelbar in die Ausschüsse zu überweisen.


TOP 24 Syrische Kriegsopfer schützen – Flüchtlinge konsequent aufnehmen, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/2089), geplanter Aufruf 11:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten fordern, dass Deutschland noch mehr syrische Kriegsflüchtlinge aufnimmt, als bisher geplant. Außerdem will die Piratenfraktion, dass die Flüchtlinge besser unterstützt werden. So soll die Landesregierung Geld dafür geben, dass die Syrer aus ihren Zufluchtsor- ten in den arabischen Nachbarländern nach Deutschland gebracht und medizinisch versorgt werden können. Die Piraten sehen Deutschland in der Pflicht, seiner humanitären Verantwor- tung gerecht zu werden. Die bisherigen Hilfen reichen ihrer Meinung nach nicht aus.

Seit Beginn des Konflikts 2011 hat die Bundesrepublik circa 40.000 Menschen aus Syrien Zuflucht gewährt. Weitere 20.000 Flüchtlinge sollen folgen. Auf diese Zahl hat sich die In- nenministerkonferenz Mitte Juni verständigt. Tatsächlich rechnet die Landesregierung in die- sem Jahr aber mit 200.000 Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen. Schleswig-Holstein müsste davon 6.500 aufnehmen.

Nach Angaben von Menschenrechtlern hat der syrische Bürgerkrieg bisher mehr als 150.000 Todesopfer gefordert. Aufgrund der unübersichtlichen Lage hat die UN seit Anfang des Jah- res die Versuche aufgegeben, die Zahl zu dokumentieren. 2,4 Millionen Menschen sind laut dem Flüchtlingshilfswerk UNHCR auf der Flucht.


TOP 28 Erhebung der Arbeitszeiten an Schulen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/2104), geplanter Aufruf 11:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

15 Zwischen 25,5 und 28 Unterrichtsstunden erteilt ein schleswig-holsteinischer Vollzeit-Lehrer pro Woche. Aber wie viele Stunden arbeitet ein Pädagoge insgesamt – inklusive der Zeit, die er für die Vorbereitung, für die Korrektur von Klassenarbeiten, für Elterngespräche, Fortbil- dungen, Konferenzen, Ausflüge und Klassenfahrten aufbringt? Das will die FDP wissen und ruft die Landesregierung auf, entsprechende Zahlen zu ermitteln.

Die Liberalen verlangen eine „unabhängig wissenschaftliche Erhebung“ über die tatsächliche Arbeitszeit, die während des Schuljahres 2014/15 entstehen soll. Das Ergebnis soll dann im Oktober nächsten Jahres vorliegen. Begleitet werden soll die Untersuchung durch einen Bei- rat aus Lehrer-Vertretern.


TOP 17 Privatisierung von Schleswig-Holsteins Küsten und Ufern verhindern, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/1974), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Naturliebhaber könnten zunehmend vor Schlagbäumen oder Stoppschildern stehen, wenn sie an Stränden und Ufern in Schleswig-Holstein wandern oder sonnenbaden wollen. Der Grund: Die Landesregierung überträgt Land- und Hafenflächen an Kommunen oder Privatleute – und die bauen Segelclubs oder Privathäfen. Dagegen sperren sich nun die Piraten.

Sie möchten verhindern, dass weitere Küstenstreifen geentert werden. Falls doch, soll die Natur weiterhin von der Allgemeinheit genutzt werden können. Die Piraten warnen auch vor einem Abschwung für den Tourismus, wenn die Wanderer immer weniger Ufer und Dünen betreten dürfen.

Innerhalb von sieben Jahren (2005 bis 2012) hat die Landesregierung insgesamt 163 Hektar Küstengebiete verliehen oder verkauft. Alleine 66 Hektar kann nun die Stadt Flensburg ihr Eigen nennen und nutzt sie für einen öffentlichen Hafen. Die Gemeinde Wendtorf (Kreis Plön) kaufte circa 25 Hektar, um einen Jachthafen einzurichten, und die Gemeinde Büsum erhielt den ebenfalls circa 25 Hektar großen Badestrand an der „Perlebucht“. Das geht aus der Ant- wort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Piraten hervor (Drs. 18/1181).

Laut Wirtschaftsministerium soll die Öffentlichkeit die übertragenen Gebiete in der Regel wei- terhin nutzen können. Die Hälfte des ehemaligen Landeseigentums wurde aber von Investo- ren gekauft und teilweise gesperrt.


TOP 31 Mehr Leichte Sprache in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der PIRA- TEN (Drs. 18/496), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 18/1744), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

16 Alle Menschen haben ein Recht auf gleiche Informationen. Informationen sollen für alle Men- schen leicht zu verstehen sein. Texte von Behörden und Politikern sind oft schwer zu verste- hen. Leichte Sprache hilft vielen Menschen. So bekommen alle die gleichen Informationen. Deshalb will der Land-Tag mehr Leichte Sprache. Hier soll Leichte Sprache eingesetzt wer- den: Informations-Schriften, Broschüren, Falt-Blätter, Internet-Texte und Presse-Erklärungen. Auch die Regierung vom Land soll mehr Leichte Sprache nutzen. Das gilt auch für alle Be- hörden vom Land.

Hier gibt es eine Ausnahme: Gesetze können nicht in Leichter Sprache sein. Sie müssen be- stimmte Bedingungen erfüllen. Das heißt in schwerer Sprache: Juristische Anforderungen. Das geht oft nicht in Leichter Sprache. Gesetze sollen aber in Leichter Sprache erklärt wer- den. Damit alle Bürger sie verstehen können.

Die Gesellschaft soll gleich-berechtigt und barriere-frei sein. Leichte Sprache ist eine Voraus- Setzung dafür. Sie soll das Recht auf Teil-Habe für alle Menschen möglich machen.

Stichwort: Das „Netzwerk Leichte Sprache“ hat Regeln für einfaches und verständliches Deutsch aufgestellt:

 Es werden kurze Sätze verwendet.  Jeder Satz enthält nur eine Aussage.  Der Konjunktiv wird vermieden.  Abstrakte Begriffe werden vermieden; wo sie notwendig sind, werden sie durch an- schauliche Beispiele oder Vergleiche erklärt.  Wenn Fremdwörter oder Fachwörter vorkommen, werden sie erklärt.  Bei langen Zusammensetzungen wird durch Bindestriche deutlich gemacht, aus wel- chen Wörtern die Zusammensetzungen bestehen.  Abkürzungen werden beim ersten Vorkommen durch die ausgeschriebene Form er- klärt.  Texte werden übersichtlich gestaltet.

Die Leichte Sprache soll unter anderem Hörgeschädigten, Gehörlosen, Menschen mit geisti- ger Behinderung, Analphabeten, Migranten und Touristen mit wenig Kompetenz in der deut- schen Sprache helfen.


TOP 50 Situation und Perspektiven der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/2027neu), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten



17 In Schleswig-Holstein kommen immer weniger Kinder zur Welt. Das geht aus einem Bericht hervor, den die Landesregierung dem Landtag vorlegt hat.

Die Zahl der Geburten in Schleswig-Holstein ist demnach von 1990 bis zum Jahr 2012 um 24,2 Prozent gesunken. Damit liegt das Land knapp unter dem Bundesdurchschnitt, der in dem Zeitraum einen Rückgang von 25,6 Prozent verzeichnet. Das wird sich auch in den fol- genden Jahren nicht ändern. Bis 2025 wird die Zahl der Geburten im nördlichsten Bundes- land voraussichtlich um weitere 13 Prozent sinken. Die Gründe für den Geburtenrückgang sieht das Gesundheitsministerium in der demografischen Entwicklung.

Allerdings gibt es starke regionale Unterschiede: Die Zahl der Geburten werden bis 2025 am stärksten in den Kreisen Ostholstein, Plön, Steinburg und Nordfriesland sinken. In den kreis- freien Städten Kiel und Flensburg sowie im Kreis Stormarn dagegen wird die Geburtenstatis- tik vermutlich weitgehend konstant bleiben. Den größten Verlust von fast 40 Prozent ver- zeichnete in dem Zeitraum von 2008 bis 2013 die Sana Klinik in Oldenburg (Ostholstein). Als Reaktion darauf fordert die FDP-Fraktion jetzt, dass die Geburtshilfe in Oldenburg nicht wie geplant zum 1. August geschlossen wird. Die Landesregierung soll nach Meinung der Liberalen einen Sicherstellungszuschlag für die Klinik festlegen, damit im Raum Oldenburg und Fehmarn die Versorgung bestehen bleibt.

Das Problem: je mehr Geburten, desto wirtschaftlicher arbeiten die Geburtsstationen. Für kleine Kliniken ist es schwieriger, die personellen und technischen Anforderungen zu erfüllen, wenn sie von nur wenigen Schwangeren in Anspruch genommen werden. Damit ist es prob- lematischer, diese Kliniken zu erhalten. Um Lösungen für die weniger gut versorgten Regio- nen zu finden, hat das Ministerium ein Maßnahmenmodell entworfen. Wenn es absehbar ist, dass werdende Mütter es nicht mehr rechtzeitig in die Klinik schaffen, sollen der Rettungs- dienst sowie Hebammen das Kind zur Welt bringen. Risikoschwangere sollen schon zwei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in einer Klinik untergebracht werden. Und: Über- regionale geburtshilfliche Zentren sollen eingerichtet werden. Um diese Ziele umzusetzen, hat der Landtag 45.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Außerdem setzt sich die Landesregierung laut Bericht dafür ein, dass freischaffende Hebam- men entlastet werden. Knackpunkte sind hier die hohen Beiträge für die Haftpflichtversiche- rung und das Honorar. Hier sieht die Landesregierung vor allem den Bund und die Kranken- kassen in der Pflicht. Schon seit längerem protestieren Hebammen deutschlandweit gegen die in den letzten zehn Jahren erheblich gestiegenen Versicherungsbeiträge. Auch für dieses und das kommende Jahr sind Haftpflichterhöhungen angekündigt.

Zurzeit verfügt Schleswig-Holstein über 23 Geburtshilfeeinrichtungen. Seit dem Jahr 2000 wurden in Schleswig-Holstein neun geburtshilfliche Einrichtungen geschlossen.



18 TOP 15 Anträge zur Olympiabewerbung und der Paralympics in Hamburg, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/1963), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/1983), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Ein Hauch olympischer Geist weht durch Norddeutschland. FDP und CDU wollen Hamburg unterstützen, sollte sich die Stadt um die Olympischen Sommerspiele bewerben. Und nicht nur das: Das olympische Feuer soll im ganzen Norden lodern. Geht es nach Union und Libe- ralen, soll auch Schleswig-Holstein zum Schauplatz der sportlichen Wettkämpfe werden. Wie schon bei Olympia 1936 und 1972 könnte zum Beispiel der Segelwettbewerb wieder in Kiel ausgetragen werden. Im Landtag zeichnet sich eine große Mehrheit für den Olympia-Plan ab. Eine Bewerbung kann nach Meinung der Unions-Fraktion aber nur erfolgreich sein, wenn sie vom Bund, den norddeutschen Ländern und der Bevölkerung gemeinsam getragen wird. Da- her sollen vorab die Chancen und Risiken in einer Studie ausgewertet werden. Außerdem sollen die Hamburger Bürger abstimmen, ob sie dafür sind, dass ihre Stadt sich um das Sportereignis bewirbt.

2016 trifft sich die Jugend der Welt in Rio, 2020 in Tokio. Hamburg könnte also frühestens in zehn Jahren Schauplatz der Olympischen Sommerspiele werden. Allerdings hat auch Berlin Interesse daran, die Wettkämpfe in die Hauptstadt zu holen. Bis zum Ende des Jahres muss der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sich entscheiden, welche Stadt für Deutschland ins Rennen gehen soll.

Die Initiative von Hamburg stößt in den politischen Reihen auf breiten Zuspruch. Nur die Lin- ken des Stadtstaats lehnen eine Olympia-Bewerbung strikt ab. Sie sehen in dem Sportereig- nis eine zu große finanzielle Belastung für die Stadt.


TOP 29 Bericht zum Personalabbau und zur Struktur der Landespolizei, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/2105), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Mi- nuten

Die Vor-Berichterstattung erfolgt auf plenum-online im Anschluss an die Pressekonferenz von Innenministerium und Landespolizei (Dienstag, 8. Juli, 13 Uhr).


TOP 51 Ostseeaktivitäten der Landesregierung 2013/2014, Bericht der Landesregie- rung (Drs. 18/2033), geplanter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Schleswig-Holstein ist im Ostseeraum gut vernetzt. Das geht aus dem Ostseebericht 2014 hervor, den die Landesregierung dem Parlament vorgelegt hat



19 Der Bericht enthält die wesentlichen Aktivitäten der Landeregierung im Bereich der Koopera- tion mit den verschiedenen Ostseeanrainerstaaten. Zudem beschreibt das rund 150 Seiten starke Papier „die bedeutendsten Handlungsfelder in den unterschiedlichen Kooperations- gremien der in Europa auf einmalige Weise verflochtenen Region“. Fazit des Europaministe- riums: Schleswig-Holstein ist in das enge Kooperationsnetzwerk der Region „hervorragend eingebunden“. Insbesondere die 2013 gemeinsam mit Polen erfolgte Übernahme der Koordi- nierung der Priorität Kultur im Rahmen der EU-Ostseestrategie hebe „das nachdrückliche Engagement der Landesregierung für die Belange der Ostseeanrainerstaaten und Schleswig- Holsteins hervor“.

Die Verflechtung mit Dänemark, vor allem in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Minderhei- tenpolitik sowie Kultur- und Europapolitik, ist ebenso Bestandteil des Berichtes. Daneben geht es um die Zusammenarbeit Schleswig-Holsteins mit Hamburg, der schwedischen Region Schonen, der Region Seeland sowie der Stadt Kopenhagen im Rahmen des STRING- Verbundes. Neben den Aktivitäten der Landesregierung im bildungs-, umwelt- und wirt- schaftspolitischen Bereich stellt der Ostseebericht auch die insbesondere angesichts der ge- genwärtigen politischen Entwicklungen „bedeutende Kooperation mit Nordwest-Russland, vor allem mit dem Gebiet Kaliningrad und der Stadt Sankt Petersburg“, in den Vordergrund.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh-landtag.de unter Aktuell/plenum-online. Die Juli-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 8. Juli, ab ca. 16 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesord- nung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten.

Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de.



20 Reihenfolge der Beratung der 23. Tagung Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 09. Juli 2014 1 Aktuelle Stunde zur Wahrnehmung von parlamentarischen Kon- 60 10:00 trollrechten durch Abgeordnete 43 Reform der Landesverfassung 85 11:00 14 Medienänderungsstaatsvertrag mit Parlamentsbeteiligung 40 12:25
7 Gesetz zum Schutz der Denkmale 35 15:00 26 Gewässer vor Nährstoffeinträgen besser schützen 35 15:35 56 Raumordnungsbericht 2014 35 16:10 20 + 21 + Anträge zu Speichertechnologien, Windkraftanlagen und Netzentge l- 35 16:45 25 + 55 ten sowie Bericht über die Planung von SuedLink Donnerstag, 10. Juli 2014 30 A Resolution zum Warschauer Aufstand vom 1. August 1944 5 10:00 9 Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Bürokratiekosten 35 10:05 5 + 30 Lehrkräftebildungsgesetz und Antrag zur Lehrerausbildung 75 10:40 47 Schlachtkapazitäten in Schleswig-Holstein 35 11:55
16 Industriepolitisches Konzept des Landes erarbeiten 35 15:00 4 Änderung des Hochschulgesetzes 40 15:35 54 Landesstraßen-Zustandsbericht 35 16:15 12 Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz 5 16:50 27 Alternative zur Pflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft 35 16:55 33 Tötung von männlichen Eintagsküken stoppen 10 17:30 Freitag, 11. Juli 2014 49 Bericht Konzept für Familienzentren 40 10:00 2 Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 40 10:40 28 Erhebung der Arbeitszeiten an Schulen 35 11:20 24 Syrische Kriegsopfer schützen – Flüchtlinge konsequent aufnehmen 35 11:55
17 Privatisierung von Schleswig-Holsteins Küsten und Ufern ver- 35 14:00 hindern 31 Mehr Leichte Sprache in Schleswig-Holstein 35 14:35 50 Situation und Perspektiven der Geburtshilfe in Schleswig -Holstein 35 15:10 15 Anträge zur Olympiabewerbung und der Paralympics in Hamburg 35 15:45 29 Bericht zum Personalabbau und zur Struktur der Landespolizei 35 16:20 51 Ostseeaktivitäten der Landesregierung 2013/2014 35 16:55



21 Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP Redezeit 37 Zugangsbeschränkungen zum Handwerk abbauen / Stärkung des Meisterbriefes 5


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorge- sehen (Sammeldrucksache 18/2117):

TOP 3 Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes 6 Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung 8 Entwurf eines Gesetzes über die "Stiftung Schloss Eutin" 10 Änderung des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung 18 Kinderwunsch darf nicht am Geld scheitern - Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch helfen 19 Bericht über die Inspektion der Kavernen im Kernkraftwerk Brunsbüttel 22 Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit infolge des Optionszwangs 23 Kooperationsverbot im Wissenschaftsbereich aufheben 34 Jugendarbeitslosigkeit in der EU gemeinsam bekämpfen 41 Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot im Rahmen des A7-Ausbaus 44 Festlegung des Trendsteuerpfades 46 Inklusion in den Schulen entschleunigen 48 Ambulante Hilfen im Kontext von Kindeswohlgefährdungen 52 Schulsozialarbeit


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
11 Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Dauerwohnraum 13 Kaufmännisches Rechnungswesen einführen 32 Schleswig-Holsteins Dächer frei für drahtlosen Internetzugang 35 Anträge zur Mittelstandspolitik und zum sozialen Unternehmertum in Schleswig-Holstein 36 Tourismusstrategie für Schleswig-Holstein 38 Verdeckte Radarkontrollen abschaffen – Sicherheit geht anders! 39 Realisierung der westlichen Elbquerung der A20 40 Schleswig-Holstein fahrradfreundlicher gestalten 42 Entschließung des Europaparlaments gegen Massenüberwachung umsetzen 45 Zulässigkeit der Volksinitiative "A 20 endlich fertigstellen“ 53 Inklusion an Schulen



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