Burkhard Peters zur A20 Volksinitiative
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Die Prüfung von Volksinitiativen Mobil: 0172 / 541 83 53 ist die Pflicht des Innen- und presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Rechtsausschusses Nr. 286.14 / 03.07.2014 Zur Volksinitiative zum Weiterbau der A20 sagt der innen- und rechtspolitische Spre- cher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters: Herr Callsen verbreitet die Unwahrheit, wenn er behauptet, SPD, Grüne und SSW hätten im Innen- und Rechtsausschuss die Zulässigkeit der A-20 Volksinitiative verneint. Die Küstenkoalition hat nur den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags mit der Prüfung der Frage beauftragt, ob der Gegenstand der Volksinitiative zulässiger Inhalt eines Volksentscheides sein kann. Die Initiative fordert den „uneingeschränkten Einsatz des Landtages“, sich für den Planungsabschluss der A20 einzusetzen. Wir wollen überprüfen lassen, ob durch diese Formulierung die freie Ausübung des Abgeordnetenmandats be- einträchtigt würde. Diese Fragen werden vom Innenministerium bekanntlich nicht geprüft. Dort wird nur be- gutachtet, ob genügend Unterschriften gesammelt wurden. Die Vertreter der Volksinitiati- ve haben bei der Formulierung des Begehrens nach unserer Kenntnis die Beratungs- möglichkeit durch das Innenministerium nicht in Anspruch genommen. Darum obliegt es in besonderer Weise dem Innen- und Rechtsausschuss, die Zulässigkeit der Initiative zu überprüfen. Das ist seine verdammte Pflicht und Schuldigkeit. Wenn die CDU diesen Prüfauftrag nicht ernst nimmt, weil ihr der Inhalt der Initiative ge- fällt, zeigt dies nur, welch schlampiges Verhältnis sie zur parlamentarischen Arbeit hat. Die von der Küstenkoalition aufgeworfenen Fragen sind auch alles andere als abwegig und banal. Der Volksinitiative entsteht durch die Prüfung des Wissenschaftlichen Dienstes keinerlei Nachteil. Weil der Landtag eine Prüfungsfrist von 4 Monaten hat, kann die Entscheidung völlig problemlos in der Septembersitzung getroffen werden. Es ist bezeichnend, dass die CDU gerade jetzt ihr Herz für direkte Demokratie entdeckt, wo ihr das Thema schmeckt. Sonst steht sie in dieser Frage immer auf der Bremse, zu- letzt im Verfassungsreformausschuss. *** Seite 1 von 1